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Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4860)

dip / drucksache 01.04.2026 · WP 21 · 21/5175 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4860) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5175 21. Wahlperiode 01.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4860 – Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutscher Bauernverband e. V.“ beteiligte, wurde der „Vorschlag 35110 – Mehr Flexibilität bei Maßnahmen zur Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 1. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Minderung der Methanemissionen von Gärresten“ aufgenommen, der eine Anpassung der Energiegesetzgebung fordert. Der Bauernverband weist mit dem Vorschlag auf die „im EEG [Erneuerbare- Energien-Gesetz] festgeschriebene Pflicht zur Minderung der Methanemissionen aus Gärresten“ hin, die als unwirtschaftlich betrachtet wird. Um dies zu vermeiden, sollte die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetzdurch einen Verweis auf eine flexiblere Pflicht zur Methanemissionsminderung im einschlägigen Fachrecht (Technische Anleitung [TA] Luft) ersetzt werden, um eine Kostenersparnis nach sich zu ziehen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/ Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabf rage.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 334). Die damalige Bundesregierung nahm den Vorschlag 35110 auf und erklärte, dass der Vorschlag 35110 auch andere Ressorts, wie das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMUV), betrifft. Eine Umsetzung des Vorschlages ist weiterhin nicht vorgesehen (www.destatis.de/DE/Themen/ Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaen deabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 202). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 351100 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Wird die Umsetzung des Vorschlages 35110 der Verbändeabfrage von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja, inwieweit? a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und wann kann mit einer dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Der Vorschlag 35110 der „Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau“ (2023) im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz (www.bmjv.de/SharedDocs/Downlo ads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdok umentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3; S. 334) sieht vor, für die Minderung der Methanemissionen aus Gärresten die Verweildauer von 150 Tagen im gasdichten System im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch einen Verweis auf die flexiblere Pflicht zur Methanemissionsminderung im einschlägigen Fachrecht (TA Luft) zu ersetzen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde diese Regelung durch Anpassung des § 9 Absatz 5 EEG dort gestrichen (www.recht.bund.de/bgbl/1/2 024/151/VO). Somit wurde die Maßnahme vor Beschluss des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes am 23. Oktober 2024 umgesetzt. 3. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag 35110 mit dem damaligen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diskutiert? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum wurde der Vorschlag nicht diskutiert? 4. Welche konkreten Erkenntnisse bzw. Ergebnisse konnte die Bundesregierung aus den geführten Diskussionen auf Fachebene ableiten, und warum wurde die Forderung bisher noch nicht umgesetzt? 5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag 35110 mit dem damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz diskutiert? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum wurde der Vorschlag nicht diskutiert? 6. Welche konkreten Erkenntnisse bzw. Ergebnisse konnte die Bundesregierung aus den geführten Diskussionen auf Fachebene ableiten, und warum wurde die Forderung bisher noch nicht umgesetzt? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Vorschlag wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 umgesetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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