Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4860)
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Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4860)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5175
21. Wahlperiode 01.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4860 –
Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutscher Bauernverband e. V.“
beteiligte, wurde der „Vorschlag 35110 – Mehr Flexibilität bei Maßnahmen zur
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie vom 1. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Minderung der Methanemissionen von Gärresten“ aufgenommen, der eine
Anpassung der Energiegesetzgebung fordert.
Der Bauernverband weist mit dem Vorschlag auf die „im EEG [Erneuerbare-
Energien-Gesetz] festgeschriebene Pflicht zur Minderung der
Methanemissionen aus Gärresten“ hin, die als unwirtschaftlich betrachtet wird. Um dies zu
vermeiden, sollte die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetzdurch einen
Verweis auf eine flexiblere Pflicht zur Methanemissionsminderung im
einschlägigen Fachrecht (Technische Anleitung [TA] Luft) ersetzt werden, um
eine Kostenersparnis nach sich zu ziehen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/
Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabf
rage.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 334).
Die damalige Bundesregierung nahm den Vorschlag 35110 auf und erklärte,
dass der Vorschlag 35110 auch andere Ressorts, wie das damalige
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMUV), betrifft. Eine Umsetzung
des Vorschlages ist weiterhin nicht vorgesehen (www.destatis.de/DE/Themen/
Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaen
deabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 202).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 351100
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Umsetzung des Vorschlages 35110 der Verbändeabfrage von der
Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja,
inwieweit?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und wann kann mit einer
dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Der Vorschlag 35110 der „Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau“ (2023) im
Auftrag des Bundesministeriums für Justiz (www.bmjv.de/SharedDocs/Downlo
ads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdok
umentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3; S. 334) sieht
vor, für die Minderung der Methanemissionen aus Gärresten die Verweildauer
von 150 Tagen im gasdichten System im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
durch einen Verweis auf die flexiblere Pflicht zur Methanemissionsminderung
im einschlägigen Fachrecht (TA Luft) zu ersetzen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer
energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus
photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde diese Regelung durch
Anpassung des § 9 Absatz 5 EEG dort gestrichen (www.recht.bund.de/bgbl/1/2
024/151/VO).
Somit wurde die Maßnahme vor Beschluss des Vierten
Bürokratieentlastungsgesetzes am 23. Oktober 2024 umgesetzt.
3. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag 35110 mit dem
damaligen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
diskutiert?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum wurde der Vorschlag nicht diskutiert?
4. Welche konkreten Erkenntnisse bzw. Ergebnisse konnte die
Bundesregierung aus den geführten Diskussionen auf Fachebene ableiten, und warum
wurde die Forderung bisher noch nicht umgesetzt?
5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag 35110 mit dem
damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz diskutiert?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum wurde der Vorschlag nicht diskutiert?
6. Welche konkreten Erkenntnisse bzw. Ergebnisse konnte die
Bundesregierung aus den geführten Diskussionen auf Fachebene ableiten, und warum
wurde die Forderung bisher noch nicht umgesetzt?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Vorschlag wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung
des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 umgesetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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