Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4702
21. Wahlperiode 16.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsv
ertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz (BMJ) durchgeführt. Insgesamt
wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer
Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen zu benennen und ggf.
Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere
Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der
Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442
Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem damaligen BMJ unterbreiteten
(www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfra
ge_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=
publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das damalige BMJ weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekost
en/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringb
ericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau e. V.“ (VDMA) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 81110 –
„Leistungsupgrade Windenergieanlagen“ eine Anpassung der
Energiegesetzgebung gefordert.
Der Verband weist darauf hin, dass Leistungsupgrades an bestehenden Anlagen
durch Optimierungen beispielsweise über Softwareupdates eine Erhöhung der
Nennleistung um bis zu 8 Prozent ermöglichen können. Der Gesetzgeber habe
hierzu bereits die notwendigen Voraussetzungen für Leistungsupgrades
geschaffen. Trotzdem käme es in der Praxis zu Problemen, die letztendlich
Leistungsupgrades verhinderten. Zurückzuführen wäre dies auf eine fehlende
Klarstellung, wie die Technischen Anschlussregeln (TAR) des Forums Netztechnik/
Netzbetrieb (FNN) im Verband der Elektrotechnik Elektronik
Informationstechnik (VDE) und den darin geforderten Zertifizierungen für
Erzeugungsanlagen, die in der Praxis bei einem Leistungsupgrade zu berücksichtigten sind
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa
ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 542).
Die damalige Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des
Vorschlags 81110 bereits angestoßen sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buer
okratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-
monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 396).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 81110 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlags 81110 der
Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wie viele Leistungsupgrades wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 nach
Kenntnis der Bundesregierung bei Windenergieanlagen (WEA)
durchgeführt (bitte nach Jahren, Bundesländern und Gemeinden, Größe der WEA,
also Höhe, Nennleistungen der WEA, Anstieg der Nennleistung nach
erfolgtem Leistungsupgrade und erreichtem Leistungsupgrade in Prozent
aufschlüsseln)?
4. In welchem konkreten Umsetzungsstadium befindet sich derzeit der
Vorschlag 81110, und wann ist mit der vollen Umsetzung des Vorschlags zu
rechnen?
5. Wann konkret tritt die TAR-Überarbeitung in Kraft, und welche
Maßnahmen hat diesbezüglich die Bundesregierung gesetzt bzw. wird sie setzen?
6. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich Mittel- und Hochspannung hat
die Bundesregierung gesetzt, um die Formulierungen in den TAR des FNN
dahin gehend zu präzisieren, dass Leistungserhöhungen bis 5 Prozent
möglich sind, ohne dass dadurch ein neues Anlagenzertifikat notwendig wird?
Berlin, den 27. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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