Ergebnisse zu Alternativen und Handlungsspielräumen bei der Rundholzbegasung mit Sulfurylfluorid
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Ergebnisse zu Alternativen und Handlungsspielräumen bei der Rundholzbegasung mit Sulfurylfluorid
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5042
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ergebnisse zu Alternativen und Handlungsspielräumen bei der
Rundholzbegasung mit Sulfurylfluorid
Sulfurylfluorid ist ein hoch klimaschädliches Gas, das als Pestizid vor allem bei
der Begasung von Rundholz vor dem Export Anwendung findet. Es gehört zur
Gruppe der fluorierten Treibhausgase und hat ein Treibhausgaspotenzial von
4 732 CO2-Äquivalent (CO2e) auf einen Zeitraum von 100 Jahren bezogen
(G. Myhre, D. Shindell et al., Climate Change 2013: The Physical Science
Basis. Working Group I contribution to the IPCC Fifth Assessment Report. Hrsg.:
Intergovernmental Panel on Climate Change. 2013, Chapter 8: Anthropogenic
and Natural Radiative Forcing, S. 24–39; Table 8.SM.16). Als große
Holzproduzentin und Holzexporteurin verursacht die Bundesrepublik Deutschland
signifikante Emissionen des Gases in die Atmosphäre.
Das im Klimaschutzgesetz vorgegebene Ziel, die Treibhausgasemissionen bis
2045 schrittweise zu mindern, um schließlich eine Netto-
Treibhausgasneutralität zu erreichen (§ 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes –
KSG), verlangt auch die Verringerung klimarelevanter Emissionen bei der
phytosanitären Behandlung von Rundholz.
Mit dem 31. Dezember 2025 kam das Forschungsprojekt „KLIMAtiv –
Bewertung von Begasungs- und alternativen Behandlungsverfahren von Rundholz
unter Vermeidung der klimaschädlichen Wirkung von Sulfurylfluorid“ des
Julius Kühn-Instituts und des Thünen-Instituts zum Abschluss. Die Ziele des
Projekts waren u. a., die Wirksamkeit von Begasungen mit Sulfurylfluorid zu
untersuchen, Möglichkeiten der Emissionseinsparung durch u. a.
Abluftfilterung zu bewerten sowie chemische und alternative Behandlungsverfahren zu
untersuchen und deren Möglichkeiten und Grenzen auszuloten (RessortForscht-
Klima (2025), Ergebnisse aus drei Jahren Forschung für mehr Klimaschutz in
Landwirtschaft, Wald und Ernährung: Abschlussbericht der
RessortForschtKlima-Projekte, https://doi.org/10.3220/253-2025-220). Ein
Ergebnis der Forschungen ist nun auch eine neue Handlungsanweisung für den
Einsatz von Sulfurylfluorid beim Export von Rundholz in die Volksrepublik
China.
In der geltenden Zulassung für das Sulfurylfluorid-haltige Pestizid „ProFume“
wird für die hinreichende Wirksamkeit eine Temperatur von 20 °C im
Begasungsobjekt gefordert. Die neue Handlungsanweisung setzt sich darüber
hinweg und fordert nur eine Mindesttemperatur von 10 °C bei gleichzeitig
gesteigerter Wirkmittelmenge (www.holzkurier.com/content/dam/holz/holzkurier/de/
pdf/Handlungsanweisung_Begasung_Rundholz.pdf). In der zusätzlich
gestarteten Pilotphase wird sogar die Begasung bei 5 °C erlaubt, wenn dafür die
Konzentration wiederum erhöht wird (www.holzkurier.com/rundholz/2025/11/kom
promisse-in-neuer-handlungsanweisung-fuer-rundholzbegasung.html#:~:text=
Die%20). Bei solchen niedrigen Temperaturen sind holzbewohnende Insekten
allerdings inaktiver und atmen entsprechend weniger – was sie vor einer
Vergiftung nach Inhalation von Sulfurylfluorid etwas schützt und die Wirksamkeit
des Mittels weiter einschränkt.
Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Klimakrise wollen die
Fragestellenden von der Bundesregierung erfahren, wann und in welcher Form sie die
Emissionen dieses hoch klimaschädlichen Pestizidwirkstoffs zu begrenzen
gedenkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Menge des Gases Sulfurylfluorid wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2016 in der Bundesrepublik Deutschland emittiert (bitte
in Tonnen und nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)?
2. In Anbetracht der nationalen Klimaschutzziele, ab welchem Jahr plant die
Bundesregierung, Emissionen des Wirkstoffs Sulfurylfluorid zu begrenzen
und bzw. oder ganz zu vermeiden?
3. Wie verhält sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im Prozess zur
Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Sulfurylfluorid, insbesondere
a) mit welcher Dauer des Prozesses rechnet die Bundesregierung,
b) wird die Bundesregierung einer weiteren technischen Verlängerung
der Wirkstoffgenehmigung zustimmen, wenn das zur Abstimmung
steht,
c) wird die Bundesregierung einer Erneuerung der Genehmigung
zustimmen?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die durchschnittlich pro Jahr
begaste Menge Rundholz weitaus größer ist als die als geringfügig abgeschätzte
Menge für die Zulassung nach Artikel 51 der Verordnung 1107/2009, wird
diese Zulassung widerrufen, wenn ja, wann, und mit welcher
Übergangsfrist?
5. Welche Kosten hat das Projekt KLIMAtiv insgesamt verursacht?
6. Was schlussfolgert die Bundesregierung aus den Ergebnissen des
KLIMAtiv-Projekts für die alternative Anwendung von Pestiziden mit
dem Wirkstoff Monophosphan (PH3) anstelle von Sulfurylfluorid-haltigen
Mitteln?
7. Was schlussfolgert die Bundesregierung aus den Ergebnissen des KLI-
MAtiv Projekts für die alternative Anwendung von Pestiziden mit dem
Wirkstoff Dicyan (C2N2) anstelle von Sulfurylfluorid-haltigen Mitteln?
8. Was schlussfolgert die Bundesregierung aus den Ergebnissen des KLI-
MAtiv Projekts für die alternative Anwendung einer Dampfbehandlung
anstelle von Sulfurylfluorid-haltigen Mitteln?
9. Welche weiteren Mittel zur Behandlung von Rundhölzern für den Export
sind der Bundesregierung bekannt, und in welchen Mengen werden diese
eingesetzt?
10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Mittel mit dem
Wirkstoff PH3 für die Behandlung von Rundholz in Deutschland zuzulassen
oder eine bestehende Zulassung eines solchen Mittels für die Begasung
von Rundholz zu erweitern?
11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Mittel mit dem
Wirkstoff C2N2 als Wirkstoff in der EU zu genehmigen bzw. Mittel für die
Behandlung von Rundholz mit C2N2 in Deutschland zuzulassen?
12. Plant die Bundesregierung, auf Basis der F-Gase-Verordnung (https://eur-l
ex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0573)
Sulfurylfluorid-haltige Mittel vom Markt zu nehmen, weil die
Sulfurylfluorid-Emission nicht aus technischen oder wirtschaftlichen
Gründen notwendig ist, da die Dampfbehandlung nun als deutlich
geringer klimawirksame Alternative identifiziert ist?
13. Wieso ermöglicht die neue Handlungsanweisung zur Behandlung von
Rundholz für den Export in die Volksrepublik China die Begasung von
Rundholz bei Temperaturen unter 20 °C, obwohl dadurch mit einem
höheren Einsatz von Sulfurylfluorid und einer geringeren Wirksamkeit
gerechnet werden muss?
14. Wieso ermöglicht die Pilotphase die Begasung von Rundholz sogar bei
Temperaturen zwischen 5 und 10 °C, obwohl dann erst recht eine
ausreichende Wirksamkeit zweifelhaft ist?
15. Ist es zutreffend, dass die Handlungsanweisung durch die Pilotphase de
facto außer Kraft gesetzt wird?
16. Mit welchem Bedarf an Holz in Deutschland und mit welcher
Verfügbarkeit von heimischem Holz rechnet die Bundesregierung mittel- und
langfristig?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung den steigenden Export von
Rundhölzern?
18. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Einsatz von
Sulfurylfluoridhaltigen Pestiziden beim Rundholzexport zu senken, indem sie die lokale
holzverarbeitende Industrie und damit die lokale Wertschöpfung und
Resilienz stärkt?
19. Wird die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, das
Kalamitätsholzlogistikmanagement zu stärken, damit Waldbesitzende bei
Kalamitätsereignissen aufgrund fehlender Lagerkapazitäten nicht genötigt sind, Schadholz
zu exportieren?
20. Wie erklärt sich die Bundesregierung den eklatanten Unterschied
zwischen den Absatzmengen für Sulfurylfluorid in den Veröffentlichungen
des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
und den Verbrauchszahlen, die allein der Hamburger Senat im Rahmen
des Hamburger Klimaplans veröffentlichte)?
a) Könnte es sein, dass die Unternehmen, die Produkte mit dem
Wirkstoff Sulfurylfluorid herstellen, importieren oder verkaufen, ihre
Absatzzahlen nicht korrekt melden?
b) Wer wäre zuständig für die Rechtsdurchsetzung, sollten Unternehmen
dem BVL gesetzeswidrig zu niedrige Absatzzahlen melden?
c) Gibt es unterschiedliche Verfahren der Meldung an das BVL und der
Aufzeichnung der Absatzzahlen durch das BVL für das
Holzbegasungsmittel Sulfurylfluorid und Mitteln, die für den Einsatz in der
Landwirtschaft und bzw. oder Haus- und Kleingärten gedacht sind?
21. Seit wann findet im Ausschuss Anlagenbezogener Immissionsschutz/
Störfallvorsorge (AISV) eine Befassung mit Sulfurylfluorid statt?
22. Wie sieht die Vorgehensweise des Umweltbundesamts (als zuständige
Bewertungsbehörde) bei der Bewertung der Klimawirkung
Sulfurylfluoridhaltiger Pflanzenschutzmittel im Rahmen von Zulassungsverfahren nach
EU-Verordnung Nr. 1107/2009 aus, und findet die Bundesregierung die
Vorgehensweise des Umweltbundesamts sinnvoll und zielführend?
Berlin, den 4. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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