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Finanzielle Bildung stärken - Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8125 · Antrag · Original ↗

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Finanzielle Bildung stärken - Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8125 21. Wahlperiode 22.09.2026 Antrag der Abgeordneten Lisa Schubert, Nicole Gohlke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Finanzielle Bildung stärken – Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Wissen über Geld ist so ungleich verteilt wie Geld selbst – entlang von Einkommen, Bildungsweg und Geschlecht. Wer sich keine unabhängige Beratung leisten kann, verliert bei Fehlentscheidungen nicht nur Rendite, sondern in vielen Fällen die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Finanzielle Bildung muss deshalb an den Lebenslagen der Menschen ansetzen: bei Alltagsfinanzen, Steuern, Kredit- und Versicherungsverträgen, Schulden, Sozialversicherungen und der umlagefinanzierten Rente. Zudem muss finanzielle Bildung auch die Auswirkungen von Erwerbsunterbrechungen, unbezahlter Sorgearbeit und Teilzeit auf die finanzielle Absicherung vermitteln und einordnen. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass nicht alle sparen können: Fast ein Drittel der Bevölkerung kann eine unerwartete Ausgabe von 1.300 Euro nicht aus eigenen Mitteln bestreiten (https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Ar- beit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Kein_Geld.html). Der Gesetzentwurf zur Frühstartrente (FrühStRG-E, siehe Bundestagsdrucksache 21/7864) erklärt die „Förderung der finanziellen Bildung“ zu einem zentralen Aspekt des Gesetzes. „Positive Erfahrungen am Kapitalmarkt“ sollen ausweislich der Begründung das „Vertrauen in den Kapitalmarkt“ stärken und „die Aktienkultur nachhaltig fördern“. In der Gesetzesbegründung wird nahegelegt, dass Informationen zur Wertentwicklung der kollektiven Anlage „eine Grundlage zur Befassung mit der Frühstartrente im Schulunterricht bilden“ können. Ferner wird ein „hoher Aktienanteil als für die finanzielle Bildung sinnvoll“ erachtet, weil er Aktien als „für einen langen Anlagehorizont geeignete Anlageklasse“ vermittle (Begründung zu § 26 Abs. 2 und § 24 Abs. 3 FrühStRG-E). Das ist staatliche Parteinahme für eine Anlageklasse und widerspricht dem Grundgedanken des Beutelsbacher Konsenses: Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Die Frage, ob der Staat die Altersvorsorge seiner Bürgerinnen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. und Bürger durch Aktieninvestments organisieren soll, wird in Politik und Wissenschaft kontrovers diskutiert. Dies muss sich bei der Behandlung des Themas im Schulunterricht widerspiegeln. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, Finanzbildung dürfe nicht den Anbietern überlassen werden und nicht dem Verkauf von Finanzprodukten dienen (https://www.vzbv.de/meldun- gen/fruehstartrente-bessere-vorsorge-und-unabhaengige-finanzbildung- fuerjunge-menschen). Das Muster ist nicht neu. Schon die Initiative „Finanzielle Bildung“ des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) stellte 2023 die „Aktienkultur“ in den Mittelpunkt. Der Referentenentwurf des Finanzbildungsstärkungsgesetzes machte Finanzbildung zum Teil der „Wachstumsinitiative“ und ließ das Thema Sustainable Finance vollständig weg, obwohl sogar die Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dies noch enthielten (https://www.oecd.org/de/publications/finanzkompetenz-in-deutschland-star- ken_77d40624-de.html). Zugleich findet die tatsächliche finanzielle Sozialisation junger Menschen ohne Qualitätssicherung statt: Über die Hälfte der 18- bis 45- jährigen Anlegerinnen und Anleger informieren sich bei sogenannten „Finfluencern“; 37 Prozent wissen nicht, dass diese oftmals von Finanzdienstleistern bezahlt werden (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichun- gen/DE/Fachartikel/2024/fa_bj_2409_Finfluencer.html). Gerade beim Verhältnis von Altersvorsorge und Kapitalmarkt ist unabhängige Bildung entscheidend. Der Regierungsentwurf hält fest, dass eine diversifizierte Anlage in Aktien bei langen Anlagehorizonten „hohe Renditen bei geringem Risiko“ ermögliche. Was dabei fehlt, gehört in jeden Unterricht: Finanzkrisen kurz vor dem Renteneintritt können das angesparte Kapital stark mindern, und ärmere Haushalte können eine Armutsrente durch Sparen nicht ausgleichen, sie bleiben auf das Umlagesystem angewiesen. (https://www.surplusmagazin.de/merz-basis- absicherung-rente-reform-kapitalmarkt-aktienrente-kritik/). Zudem geht die Finanzialisierung der Wirtschaft, die durch kapitalmarktbasierte Vorsorge verstärkt wird, häufig mit sinkenden Lohnquoten und schwächeren Investitionen einher (https://www.etuc.org/en/document/report-labour-squeezed-investment-stalled). Diese Finanzialisierung ist keine bildungsneutrale Entwicklung, sondern eine politische Entscheidung. Vorsorge und Risiko werden individualisiert und kollektive Lösungen aus dem Blick gerückt. Finanzielle Absicherung darf nicht davon abhängen, ob jemand richtig anlegt oder aus dem richtigen Elternhaus kommt. Was Bildung leisten kann, ist, junge Menschen als Gestaltende der Finanzordnung zu befähigen, nicht nur als Marktteilnehmende. Dazu gehören die politischen Alternativen und eine mehrperspektivische Darstellung der Risiken und Verteilungseffekte. Der Rückhalt für finanzielle Bildung ist breit: 78 Prozent sprechen sich dafür aus, finanzielle Bildung in die Lehrpläne der Schulen aufzunehmen. Unter den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 82 Prozent (Civey, Oktober 2024, Umfrage-ID 42596). Junge Menschen wollen mehr finanzielle Bildung, aber unabhängig, lebensnah und sozio-ökonomisch fundiert. Ein neues Schulfach braucht es dafür nicht. Es würde Stunden aus anderen Fächern nehmen und Finanzbildung von den Zusammenhängen trennen, in die sie gehört. Umgang mit Geld, Schuldenprävention, Steuererklärungen, Sozialversicherungen und die sozialen Fragen der Wirtschaft lassen sich in den bestehenden Fächern vermitteln – in Politik und Sozialkunde, in Mathematik, sowie in den arbeits- und wirtschaftskundlichen Fächern, eingebettet in die gesellschaftlichen Zusammenhänge. Finanzielle Bildung gehört in den Fächerkanon der Schule, nicht in Depotauszüge. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Gesetzesbegründung des FrühStRG-E (siehe Drs. 21/7864) dergestalt anzupassen, dass produktbezogener Anlegerinformation als „finanzielle Bildung“ gestrichen werden. Die entsprechenden Zielbestimmungen und die Informationspflichten der Anbieter sprachlich und rechtssystematisch als Produktinformationen auszuweisen und die im Gesetz angelegte Verknüpfung von Bildungsauftrag und Vertragsabschluss aufzulösen; 2. die nationale Finanzbildungsstrategie gemeinsam mit den Ländern als unabhängige und mehrperspektivische finanzielle Verbraucherbildung zu entwickeln. Sie soll nicht als neues, isoliertes Schulfach, sondern als Querschnittsthema in den allgemeinen und beruflichen Schulen fächerübergreifend in den bereits etablierten Fächerkanon, insbesondere Mathematik, politische Bildung/Sozialkunde/Gemeinschaftskunde sowie in den arbeits- und wirtschaftskundlichen Fächern integriert werden, und alle jungen Menschen erreicht – unabhängig von Schulform, Bildungsweg, Geschlecht und davon, ob sie oder ihre Eltern über finanzielle Vorbildung verfügen; 3. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationale Finanzbildungsstrategie, finanziellen Bildung dem Beutelsbacher Konsens folgt. Insbesondere soll sie dem Überwältigungsverbot und dem Kontroversitätsgebot folgen, indem kapitalmarktbasierte und umlagefinanzierte, solidarische Modelle der Alterssicherung gleichberechtigt und mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken dargestellt werden; 4. darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie, Lehrkräfte im Umgang mit finanzieller Bildung geschult werden und die Vermittlung unabhängiger, mehrperspektivischer Finanzbildung fester Bestandteil der Lehramtsausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung wird. Ziel muss eine in allen Ländern und Schulformen vergleichbare Qualifizierung sein, damit die fächerübergreifende Verankerung nicht an fehlender Vorbereitung oder uneinheitlicher Umsetzung scheitert; 5. darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie, Konzeption, Materialien und Durchführung finanzieller Bildung frei von den Interessen der Finanzwirtschaft sind, insbesondere durch ein Verbot von Sponsoring, Unterrichtsmaterialien und Bildungskooperationen durch Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und deren Verbände an Schulen sowie durch den Ausschluss kommerzieller Angebote von staatlichen Bildungsplattformen; 6. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie, finanzielle Bildung an den Lebenslagen der Lernenden ansetzt und unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt: alltägliche Finanzplanung, praktische Fragen der Steuererklärung und der Steuergerechtigkeit, Versicherungsverträge, den Umgang mit Kreditverträgen und Schulden, die Funktionsweise der Sozialversicherungen und der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente sowie Anlageprodukte am Finanzmarkt und deren individuelle Risikobewertung. Einzubeziehen sind ferner die Auswirkungen von Erwerbsunterbrechungen, Teilzeit und unbezahlter Sorgearbeit auf die eigene Alterssicherung sowie die Frage, welche Risiken Finanzprodukte tatsächlich absichern und welche sie den Einzelnen überlassen; 7. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie, finanzielle Bildung geschlechtergerecht konzipiert wird und die strukturellen Ursachen ungleicher Alterssicherung erklärt werden, statt sie als individuelles Wissens- oder Selbstvertrauensdefizit zu behandeln; Bildungsangebote V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. dürfen bestehende geschlechterbezogene Zuschreibungen nicht reproduzieren, und ihr Erfolg ist nicht daran zu messen, ob sich Unterschiede im Anlageverhalten angleichen, sondern daran, ob alle jungen Menschen die Bedingungen ihrer eigenen Absicherung verstehen und beeinflussen können; 8. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie, finanzielle Bildung auch gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge vermittelt: Staatsfinanzen, Geldpolitik sowie die Entstehung und die Folgen von Finanzkrisen einschließlich ihrer Auswirkungen auf Fonds- und ETF („Exchange-Traded Fund“) – Portfolios. Ebenso soll darauf hingewirkt werden, dass der Zusammenhang zwischen kapitalmarktbasierten Vorsorgestrategien, der Besteuerung von Kapitaleinkommen und wachsender Vermögensungleichheit, sowie die Grenzen individueller Vorsorge und die Bedeutung kollektiver, solidarischer Sicherungssysteme vermittelt wird. Des Weiteren soll der Bund darauf hinwirken, dass die Lernenden Greenwashing bei Finanzprodukten erkennen können sowie mit alternativen Wegen der Finanzierung der Wirtschaft und der sozialen Absicherung, darunter genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Anlage- und Finanzierungsformen vertraut gemacht werden; 9. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie, finanzielle Bildung die gesellschaftlichen Folgen von Anlageentscheidungen einbezieht und jungen Menschen nachvollziehbar macht, welche Branchen und Geschäftsmodelle mit ihrem Vorsorgevermögen finanziert werden; insbesondere, wo Kapitalzufluss Rüstungsproduktion, Umweltzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen ermöglicht; 10. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie, eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung finanzieller Bildungsangebote mit überprüfbaren, wirkungsorientierten Kriterien durchgeführt wird, deren Erfolgsmaßstab die Urteils- und Handlungsfähigkeit der Lernenden ist, nicht die Steigerung der Kapitalmarktbeteiligung oder des „Vertrauens in den Kapitalmarkt“; 11. dem Deutschen Bundestag innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung über die Umsetzung der nationalen Finanzbildungsstrategie oder ggf. deren Entwicklungsstand, insbesondere der in diesem Antrag geforderten Punkte, zu berichten. Berlin, den 22. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Zu den Nummern 1 und 2: Reine Informationsmaterialien zielen auf individuelle Informationsaneignung, ermöglichen aber keine Bildungsprozesse (https://archiv.otto-brenner-stiftung.de/finanzbildung-als-politisches-pro- jekt/). Produktinformationen müssen deshalb als solche gekennzeichnet werden, anstatt fälschlicherweise als finanzieller Bildungsinhalt dargestellt zu werden. Wie wichtig unabhängige Strukturen sind, zeigt zudem die Mittelvergabe der Initiative „Finanzielle Bildung": Gefördert wurden Kampagnen und Veranstaltungen, nicht unabhängige Träger (https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011403.pdf). Das daraus hervorgegangene BMF-Portal V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. behandelt die „Rentenlücke" einseitig als Fall für private Kapitalanlage (https://www.mitgeldundver- stand.de/fibi/DE/Lebensphasen/Berufsleben/berufsleben.html). Die Gesellschaft für sozioökonomische Bildung und Wissenschaft plädiert entsprechend dafür, finanzielle Bildung in gesellschaftswissenschaftliche Fächer einzubetten, statt sie auf individuelle Anlagekompetenz zu verengen (https://soziooekonomie-bildung.eu/ueber-die- gsoebw/positionspapier/). Zu Nummer 3: Der Beutelsbacher Konsens verlangt, dass in Wissenschaft und Politik Kontroverses auch im Unterricht kontrovers erscheint (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung). Eine finanzielle Bildung, die kapitalmarktbasierte Vorsorge als selbstverständlichen Weg vermittelt, ohne die umlagefinanzierte, solidarische Alterssicherung gleichberechtigt darzustellen, verletzt diesen fachdidaktischen Grundkonsens. Die Forderung stellt sicher, dass dieser Maßstab nicht nur als Kritikfolie dient, sondern in der Konzeption der Bildungsangebote verbindlich verankert wird. Zu den Nummern 4 bis 7: Altersvorsorgethemen sind fachdidaktisch vor der 9./10. Klasse kaum geeignet; finanzielle Bildung muss altersgerecht an den Lebenslagen ansetzen statt beim Produkt (https://www.econs- tor.eu/bitstream/10419/216030/1/hbs-fofoe-wp-105-2018.pdf). Lehrkräfte müssen entsprechend aus-, fort- und weitergebildet werden. Im föderalen System ist das nur gemeinsam mit den Ländern zu erreichen, sonst bleibt die Verankerung vom Bundesland und der Schulform abhängig. Ein erheblicher Teil der Haushalte kann keine Rücklagen bilden – für sie sind Kreditverträge, Sozialversicherungen und die Bedeutung von Teilzeit für die Rente relevanter als Anlagestrategien. Auch Unterschiede zwischen den Geschlechtern in der Alterssicherung entstehen vor allem durch Erwerbsunterbrechungen, Teilzeit und unbezahlte Sorgearbeit, nicht durch fehlendes Selbstvertrauen beim Anlegen; wer das als individuelles Defizit behandelt, verfehlt die Ursache. Zu den Nummern 8 und 9: Finanzbildung muss auch gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge vermitteln: dass Finanzkrisen breit gestreute Portfolios treffen, wie Kapitalmarktstrategien mit der Besteuerung von Kapitaleinkommen und Vermögensungleichheit zusammenhängen, und welche Alternativen der Wirtschaftsfinanzierung bestehen. Der Aufbau einer breiten Aktienrente führt zunächst zu negativen Verteilungseffekten (https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-658-03778-9_16.pdf). Übersteigt das durch kapitalgedeckte Altersvorsorge angeregte Sparaufkommen die Finanzierungsnachfrage der Realwirtschaft, trägt es vor allem zu steigenden Vermögenspreisen bei (https://journals.sagepub.com/doi/ 10.1177/10957960211062218). Die steuerfinanzierte Förderung wirkt damit wie eine Umverteilung zugunsten der oberen zehn Prozent, die den allergrößten Teil des Aktienvermögens halten (https://www.fes.de/studie-digi- tale-monopole/digitalisierung-vermoegensverteilung). Die erwarteten hohen Renditen werden von Unternehmen zudem häufig durch sinkende Investitionsquoten und stagnierende Löhne ermöglicht (https://link.sprin- ger.com/article/10.1007/s11577-018-0537-7) oder resultieren aus extraktiven Geschäftsmodellen, etwa finanzialisierten Wohn- und Pflegekonzernen, die Grundgüter verteuern (https://www.finanzwende-recherche.de/unsere- themen/finanzialisierung/) – und damit die Grundlage der umlagefinanzierten Rente schwächen. Zu den Nummern 10 und 11: Der Erfolg von Bildungsangeboten muss an der Urteils- und Handlungsfähigkeit der Lernenden gemessen werden. Eine Evaluation, die stattdessen Kapitalmarktbeteiligung oder „Vertrauen" misst, prüft den Werbeerfolg, nicht den Bildungserfolg. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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