Finanzielle Bildung stärken - Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen
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Finanzielle Bildung stärken - Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8125
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Lisa Schubert, Nicole Gohlke, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Maren Kaminski, Cansin Köktürk,
Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre,
Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Finanzielle Bildung stärken – Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen
Menschen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Wissen über Geld ist so ungleich verteilt wie Geld selbst – entlang von
Einkommen, Bildungsweg und Geschlecht. Wer sich keine unabhängige Beratung leisten
kann, verliert bei Fehlentscheidungen nicht nur Rendite, sondern in vielen Fällen
die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Finanzielle
Bildung muss deshalb an den Lebenslagen der Menschen ansetzen: bei
Alltagsfinanzen, Steuern, Kredit- und Versicherungsverträgen, Schulden,
Sozialversicherungen und der umlagefinanzierten Rente. Zudem muss finanzielle Bildung auch
die Auswirkungen von Erwerbsunterbrechungen, unbezahlter Sorgearbeit und
Teilzeit auf die finanzielle Absicherung vermitteln und einordnen. Dabei muss
auch berücksichtigt werden, dass nicht alle sparen können: Fast ein Drittel der
Bevölkerung kann eine unerwartete Ausgabe von 1.300 Euro nicht aus eigenen
Mitteln bestreiten (https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Ar-
beit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Kein_Geld.html).
Der Gesetzentwurf zur Frühstartrente (FrühStRG-E, siehe Bundestagsdrucksache
21/7864) erklärt die „Förderung der finanziellen Bildung“ zu einem zentralen
Aspekt des Gesetzes. „Positive Erfahrungen am Kapitalmarkt“ sollen ausweislich
der Begründung das „Vertrauen in den Kapitalmarkt“ stärken und „die
Aktienkultur nachhaltig fördern“.
In der Gesetzesbegründung wird nahegelegt, dass Informationen zur
Wertentwicklung der kollektiven Anlage „eine Grundlage zur Befassung mit der
Frühstartrente im Schulunterricht bilden“ können. Ferner wird ein „hoher Aktienanteil
als für die finanzielle Bildung sinnvoll“ erachtet, weil er Aktien als „für einen
langen Anlagehorizont geeignete Anlageklasse“ vermittle (Begründung zu § 26
Abs. 2 und § 24 Abs. 3 FrühStRG-E). Das ist staatliche Parteinahme für eine
Anlageklasse und widerspricht dem Grundgedanken des Beutelsbacher Konsenses:
Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht
kontrovers erscheinen. Die Frage, ob der Staat die Altersvorsorge seiner Bürgerinnen
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
und Bürger durch Aktieninvestments organisieren soll, wird in Politik und
Wissenschaft kontrovers diskutiert. Dies muss sich bei der Behandlung des Themas
im Schulunterricht widerspiegeln. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband
erklärt, Finanzbildung dürfe nicht den Anbietern überlassen werden und nicht
dem Verkauf von Finanzprodukten dienen (https://www.vzbv.de/meldun-
gen/fruehstartrente-bessere-vorsorge-und-unabhaengige-finanzbildung-
fuerjunge-menschen).
Das Muster ist nicht neu. Schon die Initiative „Finanzielle Bildung“ des
Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) stellte 2023 die „Aktienkultur“ in den Mittelpunkt. Der
Referentenentwurf des Finanzbildungsstärkungsgesetzes machte Finanzbildung zum Teil
der „Wachstumsinitiative“ und ließ das Thema Sustainable Finance vollständig
weg, obwohl sogar die Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dies noch enthielten
(https://www.oecd.org/de/publications/finanzkompetenz-in-deutschland-star-
ken_77d40624-de.html). Zugleich findet die tatsächliche finanzielle Sozialisation
junger Menschen ohne Qualitätssicherung statt: Über die Hälfte der 18- bis 45-
jährigen Anlegerinnen und Anleger informieren sich bei sogenannten
„Finfluencern“; 37 Prozent wissen nicht, dass diese oftmals von Finanzdienstleistern
bezahlt werden (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichun-
gen/DE/Fachartikel/2024/fa_bj_2409_Finfluencer.html).
Gerade beim Verhältnis von Altersvorsorge und Kapitalmarkt ist unabhängige
Bildung entscheidend. Der Regierungsentwurf hält fest, dass eine diversifizierte
Anlage in Aktien bei langen Anlagehorizonten „hohe Renditen bei geringem
Risiko“ ermögliche. Was dabei fehlt, gehört in jeden Unterricht: Finanzkrisen kurz
vor dem Renteneintritt können das angesparte Kapital stark mindern, und ärmere
Haushalte können eine Armutsrente durch Sparen nicht ausgleichen, sie bleiben
auf das Umlagesystem angewiesen. (https://www.surplusmagazin.de/merz-basis-
absicherung-rente-reform-kapitalmarkt-aktienrente-kritik/). Zudem geht die
Finanzialisierung der Wirtschaft, die durch kapitalmarktbasierte Vorsorge verstärkt
wird, häufig mit sinkenden Lohnquoten und schwächeren Investitionen einher
(https://www.etuc.org/en/document/report-labour-squeezed-investment-stalled).
Diese Finanzialisierung ist keine bildungsneutrale Entwicklung, sondern eine
politische Entscheidung. Vorsorge und Risiko werden individualisiert und
kollektive Lösungen aus dem Blick gerückt.
Finanzielle Absicherung darf nicht davon abhängen, ob jemand richtig anlegt oder
aus dem richtigen Elternhaus kommt. Was Bildung leisten kann, ist, junge
Menschen als Gestaltende der Finanzordnung zu befähigen, nicht nur als
Marktteilnehmende. Dazu gehören die politischen Alternativen und eine
mehrperspektivische Darstellung der Risiken und Verteilungseffekte.
Der Rückhalt für finanzielle Bildung ist breit: 78 Prozent sprechen sich dafür aus,
finanzielle Bildung in die Lehrpläne der Schulen aufzunehmen. Unter den 18- bis
29-Jährigen sind es sogar 82 Prozent (Civey, Oktober 2024, Umfrage-ID 42596).
Junge Menschen wollen mehr finanzielle Bildung, aber unabhängig, lebensnah
und sozio-ökonomisch fundiert. Ein neues Schulfach braucht es dafür nicht. Es
würde Stunden aus anderen Fächern nehmen und Finanzbildung von den
Zusammenhängen trennen, in die sie gehört. Umgang mit Geld, Schuldenprävention,
Steuererklärungen, Sozialversicherungen und die sozialen Fragen der Wirtschaft
lassen sich in den bestehenden Fächern vermitteln – in Politik und Sozialkunde,
in Mathematik, sowie in den arbeits- und wirtschaftskundlichen Fächern,
eingebettet in die gesellschaftlichen Zusammenhänge. Finanzielle Bildung gehört in
den Fächerkanon der Schule, nicht in Depotauszüge.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Gesetzesbegründung des FrühStRG-E (siehe Drs. 21/7864) dergestalt
anzupassen, dass produktbezogener Anlegerinformation als „finanzielle
Bildung“ gestrichen werden. Die entsprechenden Zielbestimmungen und die
Informationspflichten der Anbieter sprachlich und rechtssystematisch als
Produktinformationen auszuweisen und die im Gesetz angelegte Verknüpfung
von Bildungsauftrag und Vertragsabschluss aufzulösen;
2. die nationale Finanzbildungsstrategie gemeinsam mit den Ländern als
unabhängige und mehrperspektivische finanzielle Verbraucherbildung zu
entwickeln. Sie soll nicht als neues, isoliertes Schulfach, sondern als
Querschnittsthema in den allgemeinen und beruflichen Schulen fächerübergreifend in den
bereits etablierten Fächerkanon, insbesondere Mathematik, politische
Bildung/Sozialkunde/Gemeinschaftskunde sowie in den arbeits- und
wirtschaftskundlichen Fächern integriert werden, und alle jungen Menschen
erreicht – unabhängig von Schulform, Bildungsweg, Geschlecht und davon, ob
sie oder ihre Eltern über finanzielle Vorbildung verfügen;
3. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationale Finanzbildungsstrategie,
finanziellen Bildung dem Beutelsbacher Konsens folgt. Insbesondere soll sie
dem Überwältigungsverbot und dem Kontroversitätsgebot folgen, indem
kapitalmarktbasierte und umlagefinanzierte, solidarische Modelle der
Alterssicherung gleichberechtigt und mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken
dargestellt werden;
4. darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der nationalen
Finanzbildungsstrategie, Lehrkräfte im Umgang mit finanzieller Bildung geschult werden und die
Vermittlung unabhängiger, mehrperspektivischer Finanzbildung fester
Bestandteil der Lehramtsausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung wird.
Ziel muss eine in allen Ländern und Schulformen vergleichbare
Qualifizierung sein, damit die fächerübergreifende Verankerung nicht an fehlender
Vorbereitung oder uneinheitlicher Umsetzung scheitert;
5. darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der nationalen
Finanzbildungsstrategie, Konzeption, Materialien und Durchführung finanzieller Bildung frei von
den Interessen der Finanzwirtschaft sind, insbesondere durch ein Verbot von
Sponsoring, Unterrichtsmaterialien und Bildungskooperationen durch
Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und deren Verbände an Schulen
sowie durch den Ausschluss kommerzieller Angebote von staatlichen
Bildungsplattformen;
6. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie,
finanzielle Bildung an den Lebenslagen der Lernenden ansetzt und
unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt: alltägliche Finanzplanung,
praktische Fragen der Steuererklärung und der Steuergerechtigkeit,
Versicherungsverträge, den Umgang mit Kreditverträgen und Schulden, die
Funktionsweise der Sozialversicherungen und der umlagefinanzierten
gesetzlichen Rente sowie Anlageprodukte am Finanzmarkt und deren individuelle
Risikobewertung. Einzubeziehen sind ferner die Auswirkungen von
Erwerbsunterbrechungen, Teilzeit und unbezahlter Sorgearbeit auf die eigene
Alterssicherung sowie die Frage, welche Risiken Finanzprodukte tatsächlich
absichern und welche sie den Einzelnen überlassen;
7. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie,
finanzielle Bildung geschlechtergerecht konzipiert wird und die strukturellen
Ursachen ungleicher Alterssicherung erklärt werden, statt sie als
individuelles Wissens- oder Selbstvertrauensdefizit zu behandeln; Bildungsangebote
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dürfen bestehende geschlechterbezogene Zuschreibungen nicht
reproduzieren, und ihr Erfolg ist nicht daran zu messen, ob sich Unterschiede im
Anlageverhalten angleichen, sondern daran, ob alle jungen Menschen die
Bedingungen ihrer eigenen Absicherung verstehen und beeinflussen können;
8. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie,
finanzielle Bildung auch gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge vermittelt:
Staatsfinanzen, Geldpolitik sowie die Entstehung und die Folgen von
Finanzkrisen einschließlich ihrer Auswirkungen auf Fonds- und ETF
(„Exchange-Traded Fund“) – Portfolios. Ebenso soll darauf hingewirkt
werden, dass der Zusammenhang zwischen kapitalmarktbasierten
Vorsorgestrategien, der Besteuerung von Kapitaleinkommen und wachsender
Vermögensungleichheit, sowie die Grenzen individueller Vorsorge und die
Bedeutung kollektiver, solidarischer Sicherungssysteme vermittelt wird. Des
Weiteren soll der Bund darauf hinwirken, dass die Lernenden Greenwashing bei
Finanzprodukten erkennen können sowie mit alternativen Wegen der
Finanzierung der Wirtschaft und der sozialen Absicherung, darunter
genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Anlage- und Finanzierungsformen
vertraut gemacht werden;
9. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie,
finanzielle Bildung die gesellschaftlichen Folgen von Anlageentscheidungen
einbezieht und jungen Menschen nachvollziehbar macht, welche Branchen
und Geschäftsmodelle mit ihrem Vorsorgevermögen finanziert werden;
insbesondere, wo Kapitalzufluss Rüstungsproduktion, Umweltzerstörung oder
Menschenrechtsverletzungen ermöglicht;
10. sicherzustellen, dass im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie,
eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung finanzieller
Bildungsangebote mit überprüfbaren, wirkungsorientierten Kriterien
durchgeführt wird, deren Erfolgsmaßstab die Urteils- und Handlungsfähigkeit der
Lernenden ist, nicht die Steigerung der Kapitalmarktbeteiligung oder des
„Vertrauens in den Kapitalmarkt“;
11. dem Deutschen Bundestag innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung
über die Umsetzung der nationalen Finanzbildungsstrategie oder ggf. deren
Entwicklungsstand, insbesondere der in diesem Antrag geforderten Punkte,
zu berichten.
Berlin, den 22. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Zu den Nummern 1 und 2: Reine Informationsmaterialien zielen auf individuelle Informationsaneignung,
ermöglichen aber keine Bildungsprozesse (https://archiv.otto-brenner-stiftung.de/finanzbildung-als-politisches-pro-
jekt/). Produktinformationen müssen deshalb als solche gekennzeichnet werden, anstatt fälschlicherweise als
finanzieller Bildungsinhalt dargestellt zu werden. Wie wichtig unabhängige Strukturen sind, zeigt zudem die
Mittelvergabe der Initiative „Finanzielle Bildung": Gefördert wurden Kampagnen und Veranstaltungen, nicht
unabhängige Träger (https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011403.pdf). Das daraus hervorgegangene BMF-Portal
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behandelt die „Rentenlücke" einseitig als Fall für private Kapitalanlage (https://www.mitgeldundver-
stand.de/fibi/DE/Lebensphasen/Berufsleben/berufsleben.html). Die Gesellschaft für sozioökonomische Bildung
und Wissenschaft plädiert entsprechend dafür, finanzielle Bildung in gesellschaftswissenschaftliche Fächer
einzubetten, statt sie auf individuelle Anlagekompetenz zu verengen (https://soziooekonomie-bildung.eu/ueber-die-
gsoebw/positionspapier/).
Zu Nummer 3: Der Beutelsbacher Konsens verlangt, dass in Wissenschaft und Politik Kontroverses auch im
Unterricht kontrovers erscheint (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung). Eine
finanzielle Bildung, die kapitalmarktbasierte Vorsorge als selbstverständlichen Weg vermittelt, ohne die
umlagefinanzierte, solidarische Alterssicherung gleichberechtigt darzustellen, verletzt diesen fachdidaktischen Grundkonsens.
Die Forderung stellt sicher, dass dieser Maßstab nicht nur als Kritikfolie dient, sondern in der Konzeption der
Bildungsangebote verbindlich verankert wird.
Zu den Nummern 4 bis 7: Altersvorsorgethemen sind fachdidaktisch vor der 9./10. Klasse kaum geeignet;
finanzielle Bildung muss altersgerecht an den Lebenslagen ansetzen statt beim Produkt (https://www.econs-
tor.eu/bitstream/10419/216030/1/hbs-fofoe-wp-105-2018.pdf). Lehrkräfte müssen entsprechend aus-, fort- und
weitergebildet werden. Im föderalen System ist das nur gemeinsam mit den Ländern zu erreichen, sonst bleibt die
Verankerung vom Bundesland und der Schulform abhängig. Ein erheblicher Teil der Haushalte kann keine
Rücklagen bilden – für sie sind Kreditverträge, Sozialversicherungen und die Bedeutung von Teilzeit für die Rente
relevanter als Anlagestrategien. Auch Unterschiede zwischen den Geschlechtern in der Alterssicherung entstehen
vor allem durch Erwerbsunterbrechungen, Teilzeit und unbezahlte Sorgearbeit, nicht durch fehlendes
Selbstvertrauen beim Anlegen; wer das als individuelles Defizit behandelt, verfehlt die Ursache.
Zu den Nummern 8 und 9: Finanzbildung muss auch gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge vermitteln: dass
Finanzkrisen breit gestreute Portfolios treffen, wie Kapitalmarktstrategien mit der Besteuerung von
Kapitaleinkommen und Vermögensungleichheit zusammenhängen, und welche Alternativen der Wirtschaftsfinanzierung
bestehen. Der Aufbau einer breiten Aktienrente führt zunächst zu negativen Verteilungseffekten
(https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-658-03778-9_16.pdf). Übersteigt das durch
kapitalgedeckte Altersvorsorge angeregte Sparaufkommen die Finanzierungsnachfrage der Realwirtschaft, trägt es vor
allem zu steigenden Vermögenspreisen bei (https://journals.sagepub.com/doi/
10.1177/10957960211062218). Die steuerfinanzierte Förderung wirkt damit wie eine Umverteilung zugunsten
der oberen zehn Prozent, die den allergrößten Teil des Aktienvermögens halten (https://www.fes.de/studie-digi-
tale-monopole/digitalisierung-vermoegensverteilung). Die erwarteten hohen Renditen werden von Unternehmen
zudem häufig durch sinkende Investitionsquoten und stagnierende Löhne ermöglicht (https://link.sprin-
ger.com/article/10.1007/s11577-018-0537-7) oder resultieren aus extraktiven Geschäftsmodellen, etwa
finanzialisierten Wohn- und Pflegekonzernen, die Grundgüter verteuern (https://www.finanzwende-recherche.de/unsere-
themen/finanzialisierung/) – und damit die Grundlage der umlagefinanzierten Rente schwächen.
Zu den Nummern 10 und 11: Der Erfolg von Bildungsangeboten muss an der Urteils- und Handlungsfähigkeit
der Lernenden gemessen werden. Eine Evaluation, die stattdessen Kapitalmarktbeteiligung oder „Vertrauen"
misst, prüft den Werbeerfolg, nicht den Bildungserfolg.
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