Beratung und Zusammenarbeit von Bundesbehörden mit dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e. V., Berlin
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Beratung und Zusammenarbeit von Bundesbehörden mit dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e. V., Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4618
21. Wahlperiode 10.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Stephan Protschka, Peter Felser, Julian
Schmidt, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan Schröder, Lars
Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos und
der Fraktion der AfD
Beratung und Zusammenarbeit von Bundesbehörden mit dem Institut für
Klimaschutz, Energie und Mobilität e. V., Berlin
Seit den 2000er-Jahren hat sich in der Bundesregierung ein externes
Beratersystem institutionalisiert. Von 2006 bis 2019 stiegen die kumulierten Ausgaben
der Bundesregierung für externe Berater von rund 100 Mio. Euro auf über
1,2 Mrd. Euro (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundesregierung-eine-milliarde-
euro-fuer-externe-berater-16024045.html).
Neben Kritik an der Notwendigkeit von externen Beratern bei rund 20 000 fest
angestellten Mitarbeitern in den Bundesministerien sowie den stetig steigenden
Kosten für externe Beratung und Unterstützung, stellt sich den Fragestellern die
Frage nach der politischen Neutralität der geförderten oder beauftragten
Beratungsorganisationen. Daher müssen nach Auffassung der Fragesteller die
Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit externen Einflusses auf
bundesbehördliche Arbeit durch Beratung und Zusammenarbeit stetig
gewissenhaft überprüft und kontrolliert werden.
Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e. V. (IKEM) ist laut
eigenen Angaben eine Einrichtung, die die rechtlichen, wirtschaftlichen und
politischen Grundlagen für erfolgreichen Klimaschutz erforscht und seit Jahren von
unterschiedlichen Bundesbehörden für die Erstellung von Studien, juristischen
Gutachten und weiteren beraterischen und unterstützenden Leistungen in
Anspruch genommen wird. Laut eigenen Angaben wird das IKEM von
Unternehmen aus dem Sektor der erneuerbaren Energien (u. a. Viessmann, Enertrag,
Motio renewable energies GmbH) unterstützt (www.ikem.de). Zudem erklärt
das Institut mit dem Motto „Die Klimakrise ist die größte Herausforderung des
21. Jahrhunderts“ unmissverständlich, welche Standpunkte und Ziele es
verfolgt, und verkündet gar seinen politischen Anspruch, im Sinne der
Reduzierung von Treibhausgasen und Nachhaltigkeitskriterien in die Gesetzgebung
hineinwirken zu wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Projekte, Studien, Gutachten, Publikationen, etc. des Instituts für
Klimaschutz, Energie und Mobilität, e. V. (IKEM) erhielten seit 2015 eine
Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und
nachgeordneten Behörden (bitte Haushaltstitel, Laufzeit sowie
Fördersumme auflisten)?
2. Nach welchen Kriterien wurde das IKEM für die in Frage 1 erfragten
Förderungen ausgewählt?
3. Wurden zu den gleichen Themen und Inhalten der in Frage 1 erfragten
Förderungen weitere Förderungen an andere Einrichtungen und
Organisationen vergeben (wenn ja, bitte die Haushaltstitel, Einrichtungen sowie
Fördersummen auflisten)?
4. Welche Projekte, Studien, Gutachten, Publikationen, etc. des Instituts für
Klimaschutz, Energie und Mobilität, e. V. (IKEM) erhielten seit 2015 eine
Förderung durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt bzw. dessen Vorgängerministerien und nachgeordneten
Behörden (bitte Titel, Laufzeit sowie Fördersumme auflisten)?
5. Nach welchen Kriterien wurde das IKEM für die in Frage 4 erfragten
Förderungen ausgewählt?
6. Wurden zu den gleichen Themen und Inhalten der in Frage 4 erfragten
Förderungen weitere Förderungen an andere Einrichtungen und
Organisationen vergeben (wenn ja, bitte die Titel, Einrichtungen sowie
Fördersummen auflisten)?
7. Welche Projekte, Studien, Gutachten, Publikationen, etc. des Instituts für
Klimaschutz, Energie und Mobilität, e. V. (IKEM) erhielten seit 2015 eine
Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und nachgeordnete
Behörden (bitte Titel, Laufzeit sowie Fördersumme auflisten)?
8. Nach welchen Kriterien wurde das IKEM für die in Frage 7 erfragten
Förderungen ausgewählt?
9. Wurden zu den gleichen Themen und Inhalten der in Frage 7 erfragten
Förderungen weitere Förderungen an andere Einrichtungen und
Organisationen vergeben (wenn ja, bitte die Titel, Einrichtungen sowie
Fördersummen auflisten)?
10. Wie viele Aufträge zur Erstellung von Gutachten und Studien sowie
Werkaufträge sonstiger Art wurden seit 2015 von Bundesbehörden im
Rahmen eines zivilrechtlicher Leistungsaustausch an das IKEM vergeben
(bitte die Titel, das Jahr der Fertigstellung, der auftraggebenden
Bundesbehörde und das Entgelt für die Leistung auflisten)?
a) Aufgrund welcher Bedarfsanalysen wurden die erfragten Aufträge
vergeben?
b) Wurden die Aufträge öffentlich ausgeschrieben, und wenn ja, wie
viele Bewerber gab es für die jeweiligen Aufträge?
c) Nach welchen Kriterien wurde das IKEM für die erfragten Aufträge
ausgewählt?
d) Wie lautete die jeweilige bundesbehördliche Evaluation nach der
Leistungserbringung der erfragten Aufträge?
11. Wie wurden die jeweils im leistungserbringenden Schriftergebnis
genannten Handlungsempfehlungen des IKEM von den jeweiligen
Bundesbehörden beurteilt (bitte nach Titel und Bewertung aufschlüsseln)?
12. Wurden zu den gleichen Themen und Inhalten der in Frage 10 erfragten
Aufträge an das IKEM weitere Aufträge zur Leistungserbringung an
andere beratende Organisationen vergeben (wenn ja, bitte die Titel,
ausführenden Einrichtungen sowie Entgelte auflisten)?
13. Welche Ergebnisse der Studien, Gutachten, Publikationen,
Handlungsempfehlungen etc. des IKEM flossen direkt oder indirekt in welche
gesetzgeberischen und praktischen Maßnahmen welcher Bundesbehörden
ein (bitte differenziert nach Bundesbehörde, Titel der Maßnahme und Jahr
auflisten)?
Berlin, den 9. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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