Kommunikation der Behörden und Bürger im Krisenfall
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Kommunikation der Behörden und Bürger im Krisenfall
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4613
21. Wahlperiode 10.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Lars Haise, Tobias Ebenberger, Edgar Naujok, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha
Lensing, Christopher Drößler, Markus Matzerath, Arne Raue, Jochen Haug und
der Fraktion der AfD
Kommunikation der Behörden und Bürger im Krisenfall
Der mutmaßlich linksterroristische Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in
Berlin Lichterfelde am 3. Januar 2026 hat zu einem mehrtägigen großflächigen
Stromausfall in den Ortsteilen Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und
Lichterfelde gesorgt, wobei etwa 45 500 Kunden betroffen waren (www.stromnetz.berli
n/krisenseite/). Stromausfälle, technische Störungen und gezielte Angriffe auf
kritische Infrastruktur können aber ebenso Mobilfunk und den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beeinträchtigen.
So kam es am 6. Mai 2025 aufgrund eines Netzwerkproblems zu einer
bundesweiten Störung des BOS-Digitalfunks der Behörden, welcher auch die
Kommunikation von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten abdeckt und mit
mehr als 5 000 Basisstationen 99,2 Prozent der Fläche Deutschlands versorgt
(www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/digitalfunk-bei-behorden-bundes
weit-gestort-probleme-in-berlin-behoben--so-ernst-war-die-lage-1365049
0.html). Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist die Betreiberin der Netze des
Bundes sowie des Digitalfunk BOS, während die Bundesnetzagentur (BNetzA) die
flächendeckende und störungsfreie Grundversorgung im Bereich
Telekommunikation sicherstellt. Nach Ansicht der Fragesteller ist eine belastbare
Krisenkommunikation die Voraussetzung für einen wirksamen Bevölkerungsschutz,
damit die Bürger auch bei Ausfall digitaler Systeme informiert und erreicht
werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Anforderungen stellt die BNetzA an die kommerziellen
Mobilfunkanbieter bezüglich der Verfügbarkeit nach einem Stromausfall hinsichtlich
a) der Autarkie von Masten (USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung)-
Pufferung), und
b) der Dauer der Verfügbarkeit der Gesamtinfrastruktur (Ende zu Ende bis
zum Mobilfunkgerät des Bürgers)?
2. Welche Maßnahmen hat die BNetzA seit dem bundesweiten Digitalfunk-
Ausfall am 6. Mai 2025 aufgrund eines Netzwerkproblems ergriffen, um
Mobilfunkmasten vor physischen Anschlägen (z. B. Brandstiftung) zu
schützen?
3. Welche Maßnahmen hat die BDBOS seit dem bundesweiten
Digitalfunkausfall am 6. Mai 2025 aufgrund eines Netzwerkproblems ergriffen, um
Mobilfunkmasten vor physischen Anschlägen (z. B. Brandstiftung) zu
schützen?
4. Welche Investitionen in physische Barrieren oder Überwachungstechnik
plant die Bundesregierung beim Digitalfunk BOS für die Jahre 2026 bis
2028, und hält die Bundesregierung dieses Budget für ausreichend?
5. Wie viele Funkmasten (d. h. mit dezentraler Stromversorgung wie
Solaroder Batterie-Backups) werden in den einzelnen Bundesländern im BOS-
Digitalfunk betrieben?
a) Wie lange nach einem Stromausfall (bitte in der Antwort „Verfügbarkeit
in Stunden nach Stromausfall“ angeben) sind die Masten der
Mobilfunkinfrastruktur des BOS noch verfügbar (ggf. USV-Pufferung)?
b) Wie lange nach einem Stromausfall (bitte in der Antwort „Verfügbarkeit
in Stunden nach Stromausfall“ angeben) ist die Gesamtinfrastruktur
(Ende zu Ende bis zum Mobilfunkgerät des Gesprächsteilnehmers)
noch verfügbar?
6. Gibt es eine Risikoanalyse für Anschläge auf Masten, die den BOS-Funk
stören könnten, und wenn ja, welche drei prioritären Kernprobleme in den
bestehenden Plänen wurden ggf. identifiziert, und welche digitalen
Notfallpläne hat die Bundesnetzagentur für den BOS-Funk entwickelt?
a) Werden diese möglichen Pläne trainiert (z. B. in Übungen zu Blackout-
Szenarien mit Anschlägen), und wenn ja, wie häufig?
b) Wo sieht die Bundesregierung inklusive nachgeordneter Behörden wie
der BDBOS ggf. legislativen Änderungsbedarf, um die Arbeit der
BDBOS zu verbessern?
7. Gibt es als Kommunikationsoption bei ausgefallenem Mobilfunk und
gleichzeitigem Ausfall des Digitalfunks BOS Rückfallebenen für die
Behördenkommunikation, etwa VHF (Very High Frequency)- bzw. UHF
(Ultra High Frequency)-Systeme oder Notfunkgeräte?
a) Wenn ja, wie informieren die Bundesbehörden im Falle des Ausfalls
von digitalen Systemen die Bevölkerung über den Sachstand und
Hilfsangebote?
b) Welche Rückfallebenen hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) ggf. vor, zu schaffen, um beispielsweise
hilfebedürftige Menschen aufzufinden (beispielsweise Menschen, die
sich nicht selbstständig helfen können, indem sie sich zum nächsten
Katastrophenschutz-Leuchtturm bewegen)?
Berlin, den 3. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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