Kommunikation der Behörden und Bürger im Krisenfall (Antwort zu Drs. 21/4613)
Text
Kommunikation der Behörden und Bürger im Krisenfall (Antwort zu Drs. 21/4613)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4937
21. Wahlperiode 24.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger,
Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4613 –
Kommunikation der Behörden und Bürger im Krisenfall
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der mutmaßlich linksterroristische Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in
Berlin Lichterfelde am 3. Januar 2026 hat zu einem mehrtägigen
großflächigen Stromausfall in den Ortsteilen Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und
Lichterfelde gesorgt, wobei etwa 45 500 Kunden betroffen waren (www.strom
netz.berlin/krisenseite/). Stromausfälle, technische Störungen und gezielte
Angriffe auf kritische Infrastruktur können aber ebenso Mobilfunk und den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
beeinträchtigen. So kam es am 6. Mai 2025 aufgrund eines Netzwerkproblems
zu einer bundesweiten Störung des BOS-Digitalfunks der Behörden, welcher
auch die Kommunikation von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten
abdeckt und mit mehr als 5 000 Basisstationen 99,2 Prozent der Fläche
Deutschlands versorgt (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/digitalfunk-bei-be
horden-bundesweit-gestort-probleme-in-berlin-behoben--so-ernst-war-die-lag
e-13650490.html). Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist die Betreiberin der
Netze des Bundes sowie des Digitalfunk BOS, während die Bundesnetzagentur
(BNetzA) die flächendeckende und störungsfreie Grundversorgung im
Bereich Telekommunikation sicherstellt. Nach Ansicht der Fragesteller ist eine
belastbare Krisenkommunikation die Voraussetzung für einen wirksamen
Bevölkerungsschutz, damit die Bürger auch bei Ausfall digitaler Systeme
informiert und erreicht werden können.
1. Welche Anforderungen stellt die BNetzA an die kommerziellen
Mobilfunkanbieter bezüglich der Verfügbarkeit nach einem Stromausfall
hinsichtlich
a) der Autarkie von Masten (USV (unterbrechungsfreie
Stromversorgung)-Pufferung), und
b) der Dauer der Verfügbarkeit der Gesamtinfrastruktur (Ende zu Ende
bis zum Mobilfunkgerät des Bürgers)?
Die Anforderungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) richten sich nach den
Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, das verschiedene Pflichten für
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Telekommunikationsunternehmen bezüglich der Aufrechterhaltung der
Telekommunikationsversorgung beinhaltet. Die BNetzA hat deren Erfüllung
sicherzustellen.
Nach diesen Vorschriften haben Betreiber öffentlicher
Telekommunikationsnetze sowie Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten
angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige
Maßnahmen zu treffen zum Schutz u. a. gegen Störungen, die zu erheblichen
Beeinträchtigungen von Telekommunikationsnetzen und -diensten führen können,
auch, sofern diese Störungen durch äußere Angriffe und Einwirkungen von
Katastrophen bedingt sein können. Technische Vorkehrungen und sonstige
Schutzmaßnahmen sind jedoch nur dann angemessen, wenn der dafür erforderliche
technische und wirtschaftliche Aufwand nicht außer Verhältnis zur Bedeutung
der zu schützenden Telekommunikationsnetze oder -dienste steht.
Darüber hinaus haben die im Gesetz bezeichneten
Telekommunikationsunternehmen im Hinblick auf die Notfallvorsorge eine
Telekommunikationssicherstellungspflicht, wonach bestimmte Telekommunikationsdienste im Rahmen der
Mindestversorgung aufrechtzuerhalten sind. Diese Sicherstellungspflicht gilt
zwar nach dem Wortlaut absolut, wandelt sich jedoch im Falle einer objektiven
Unmöglichkeit in eine Pflicht zur unverzüglichen
Telekommunikationswiederherstellung um.
Vor dem Hintergrund des Berliner Stromausfalls Anfang dieses Jahres prüft die
Bundesnetzagentur aktuell im engen Dialog mit der
Telekommunikationsbranche, welche Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der
Telekommunikationsversorgung sinnvoll oder notwendig sind. Dabei werden auch Aspekte wie die
Autarkie von Masten durch Pufferung der Unterbrechungsfreien
Stromversorgung (USV) sowie die Dauer der Verfügbarkeit der Gesamtinfrastruktur
einbezogen.
2. Welche Maßnahmen hat die BNetzA seit dem bundesweiten Digitalfunk-
Ausfall am 6. Mai 2025 aufgrund eines Netzwerkproblems ergriffen, um
Mobilfunkmasten vor physischen Anschlägen (z. B. Brandstiftung) zu
schützen?
Der Rechtsrahmen des Telekommunikationsgesetzes beinhaltet keinen
gesetzlichen Auftrag für die BNetzA für das Funknetz im Sinne der Fragestellung.
3. Welche Maßnahmen hat die BDBOS seit dem bundesweiten
Digitalfunkausfall am 6. Mai 2025 aufgrund eines Netzwerkproblems ergriffen, um
Mobilfunkmasten vor physischen Anschlägen (z. B. Brandstiftung) zu
schützen?
Es wurden Optimierungen der technischen Redundanzmechanismen
vorgenommen, so dass ein identischer Störungsfall zukünftig ausgeschlossen werden
kann.
4. Welche Investitionen in physische Barrieren oder Überwachungstechnik
plant die Bundesregierung beim Digitalfunk BOS für die Jahre 2026 bis
2028, und hält die Bundesregierung dieses Budget für ausreichend?
Der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) und dessen Infrastruktur wird kontinuierlich modernisiert und
weiterentwickelt. Verfügbarkeit und Sicherheit werden dabei von Bund und Ländern
grundsätzlich mitberücksichtigt. Hierfür werden gegenwärtig ausreichend
Mittel in den Haushalten vorgehalten. Im Rahmen von Projekten wie z. B. der
Netzmodernisierung werden Maßnahmen ergriffen, die auf die Punkte
physische Barrieren oder Überwachungstechnik einzahlen beispielsweisedurch den
Ausbau von Technikgebäuden des Bundes.
5. Wie viele Funkmasten (d. h. mit dezentraler Stromversorgung wie
Solaroder Batterie-Backups) werden in den einzelnen Bundesländern im BOS-
Digitalfunk betrieben?
a) Wie lange nach einem Stromausfall (bitte in der Antwort
„Verfügbarkeit in Stunden nach Stromausfall“ angeben) sind die Masten der
Mobilfunkinfrastruktur des BOS noch verfügbar (ggf. USV-Pufferung)?
b) Wie lange nach einem Stromausfall (bitte in der Antwort
„Verfügbarkeit in Stunden nach Stromausfall“ angeben) ist die
Gesamtinfrastruktur (Ende zu Ende bis zum Mobilfunkgerät des Gesprächsteilnehmers)
noch verfügbar?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet.
Aktuell befinden sich im Bundesgebiet 5.070 TETRA-Basisstationen (TBS) in
Alarmüberwachung. Die für die Grundversorgung in Deutschland notwendigen
TBS sind gehärtet. Grundsätzlich ist die Versorgung an der 72 Stunden
Empfehlung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
für Stromausfälle orientiert.
6. Gibt es eine Risikoanalyse für Anschläge auf Masten, die den BOS-Funk
stören könnten, und wenn ja, welche drei prioritären Kernprobleme in den
bestehenden Plänen wurden ggf. identifiziert, und welche digitalen
Notfallpläne hat die Bundesnetzagentur für den BOS-Funk entwickelt?
Gemäß BSI Grundschutzmethodik umfasst die Betrachtung und Beurteilung
alle relevanten Gefährdungen des jeweiligen Zielobjektes und nicht nur eine
einzelne Gefährdung. Die Ergebnisse fließen in die entsprechenden
Planungsvorgabenvorgaben mit Bund und Ländern ein.
a) Werden diese möglichen Pläne trainiert (z. B. in Übungen zu
Blackout-Szenarien mit Anschlägen), und wenn ja, wie häufig?
Verschiedene Notfallszenarien werden regelmäßig mit Notfallübungen beübt.
b) Wo sieht die Bundesregierung inklusive nachgeordneter Behörden wie
der BDBOS ggf. legislativen Änderungsbedarf, um die Arbeit der
BDBOS zu verbessern?
Erkennt die Bundesregierung legislativen Änderungsbedarf bringt sie
entsprechende Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag ein.
7. Gibt es als Kommunikationsoption bei ausgefallenem Mobilfunk und
gleichzeitigem Ausfall des Digitalfunks BOS Rückfallebenen für die
Behördenkommunikation, etwa VHF (Very High Frequency)- bzw. UHF
(Ultra High Frequency)-Systeme oder Notfunkgeräte?
Die interne und externe Kommunikation ist im Notfall gewährleistet.
a) Wenn ja, wie informieren die Bundesbehörden im Falle des Ausfalls
von digitalen Systemen die Bevölkerung über den Sachstand und
Hilfsangebote?
Der Versand von Warnmeldungen ist auch bei gleichzeitiger Nichtverfügbarkeit
von Mobilfunk und des Digitalfunks BOS an einige Warnmultiplikatoren wie
zum Beispiel Radiosender möglich, sodass die Bevölkerung auch in diesem
Fall informiert werden kann.
b) Welche Rückfallebenen hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) ggf. vor, zu schaffen, um
beispielsweise hilfebedürftige Menschen aufzufinden (beispielsweise
Menschen, die sich nicht selbstständig helfen können, indem sie sich zum
nächsten Katastrophenschutz-Leuchtturm bewegen)?
Mangels Zuständigkeit verfolgt das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) keine Planungen im Sinne der Fragestellung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Kommunikation der Behörden und Bürger im Krisenfall (Antwort)