Resilienz deutscher BOS-Netze (Antwort zu Drs. 21/5202)
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Resilienz deutscher BOS-Netze (Antwort zu Drs. 21/5202)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5446
21. Wahlperiode 16.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5202 –
Resilienz deutscher BOS-Netze
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Zeiten zunehmender globaler Krisenlagen – seien es Cyberangriffe,
geopolitische Spannungen, terroristische Bedrohungen oder großflächige Ausfälle
kritischer Infrastrukturen – gewinnt die Frage der Resilienz der
Kommunikationsnetze der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in
Deutschland existenzielle Bedeutung. Der sichere, störungsfreie und
souveräne Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes ist mehr als ein technisches Detail: Er
ist Grundlage für jede staatliche Handlungsfähigkeit in Krisen- und
Katastrophenfällen.
Das BOS-Digitalfunknetz besteht, laut offiziellen Angaben, aus vielen
verschiedenen Komponenten (Basisstationen, Vermittlungsstellen,
Richtfunkverbindungen, Endgeräte etc.) und wird technisch strukturiert betrieben. Die
Steuerung und Koordination obliegen der Bundesanstalt für den Digitalfunk
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS; www.bd
bos.bund.de/DE/Aufgaben/DigitalfunkBOS/DigitalfunkBOSimUeberblick/dig
italfunkbosimueberblick_node.html).
Ein effizientes BOS‑Netz verlangt nach Ansicht der Fragesteller nicht nur
hohe Verfügbarkeit im Normalbetrieb, sondern vor allem Robustheit gegen
Störungen, Ausfälle und feindliche Eingriffe – etwa bei längerem
Stromausfall, Ausfall kommerzieller Netze, bei Cyberangriffen oder im Rahmen
hybrider Bedrohungslagen. Dies betrifft Aspekte wie Redundanz, Abhörsicherheit,
Verfügbarkeit auch bei überlasteter Infrastruktur oder sabotierten Leitungen
sowie die Kontrolle über sämtliche eingesetzte Komponenten und deren
Herkunft. In einem sicherheitssensiblen Umfeld darf nach Auffassung der
Fragesteller keine Abhängigkeit von ausländischen bzw. fremdkontrollierten
Komponenten bestehen, die im Krisenfall zur Achillesferse werden könnten.
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen sicherheitspolitischen
Herausforderungen sowie der zunehmend dringlichen Notwendigkeit staatlicher
Souveränität im Bereich kritischer Kommunikationsinfrastrukturen ist es in den Augen
der Fragesteller unabdingbar, eine vollständige Transparenz über Bestand,
Herkunft und Widerstandsfähigkeit sämtlicher Komponenten des BOS-
Digitalfunknetzes herzustellen. Dabei bedarf es nach Ansicht der Fragesteller
insbesondere einer präzisen Aufschlüsselung darüber, in welchem Umfang
Hardware- und Softwarekomponenten im Einsatz sind, die von ausländischen Her-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. April 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stellern stammen und somit potenziell Einflussnahmen durch Drittstaaten oder
wirtschaftspolitischen Sanktionen ausgesetzt sein könnten. Ebenso stellt sich
ihnen die Frage nach dem aktuellen Stand der geplanten Modernisierung und
des Ausbaus des BOS-Netzes hin zu einer breitbandigen, datenfähigen
Infrastruktur, wie sie etwa im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 Megahertz
(MHz) in verschiedenen Fachkonzepten gefordert wird.
Darüber hinaus muss nach Ansicht der Fragesteller offengelegt werden,
welche konkreten Maßnahmen seitens des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung (BMDS) bzw. durch die Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bislang
getroffen wurden oder künftig vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass
sämtliche Aspekte der BOS-Kommunikationsinfrastruktur dauerhaft unter
nationaler bzw. staatlicher Kontrolle verbleiben – insbesondere im Hinblick auf
sensible Belange der nationalen Sicherheit und des Abhörschutzes. Schließlich ist
für sie auch zu klären, wie im Krisenfall, etwa bei einem großflächigen
Ausfall kommerzieller Netzinfrastrukturen oder bei längerem Stromausfall, die
Betriebsfähigkeit des Netzes gewährleistet werden soll – sei es durch
technische Redundanzen, durch Notstromversorgung, alternative
Kommunikationswege oder durch vordefinierte Rückfalloptionen.
1. Welche Komponenten (Hardware und Software) werden nach Kenntnis
der Bundesregierung aktuell im BOS-Digitalfunknetz eingesetzt, die von
ausländischen Herstellern stammen (bitte nach Herstellerland, Stückzahl
und Funktion, also Basisstationen, Vermittlungsstellen, Endgeräte,
Richtfunk, Verschlüsselung, Leitsoftware etc., aufschlüsseln)?
Es werden ca. 5 000 Basisstationen und ca. 60 Vermittlungsstellen eines
finnischen Herstellers eingesetzt.
Es werden insgesamt ca. 1 300 000 Endgeräte eines englischen, eines US-
amerikanischen sowie eines niederländischen Herstellers eingesetzt.
2. Welche Richtlinien bzw. Beschaffungs‑ und Zulassungsprozesse
existieren beim BMDS bzw. bei der BDBOS, um sicherzustellen, dass keine
sicherheitskritischen BOS‑Netzkomponenten ausländischer Herkunft
eingebunden werden bzw. wenn sie eingebunden sind, wie deren
Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit geprüft werden?
Es werden die einschlägigen Richtlinien des BSI-IT-Grundschutzes
angewendet.
3. In welchem Umfang plant die Bundesregierung ggf., das bisher
schmalbandig ausgelegte BOS‑Netz durch ein breitbandiges, datenfähiges Netz
zu erweitern (z. B. Nutzung von UHF‑Frequenzen [UHF = Ultra High
Frequency] 470 bis 694 MHz), um moderne Krisen‑ und
Verteidigungslagen abzudecken (bitte den Zeitplan, die finanziellen Mittel und die
involvierten Behörden bzw. Stellen angeben)?
Bund und Länder sind sich im Grundsatz einig, dass die gestiegenen und
veränderten Nutzeranforderungen die zeitnahe Weiterentwicklung des bisherigen
TETRA-Digitalfunks BOS zu einer mobilen breitbandigen einsatzkritischen
Kommunikation erfordern. Für den Bund ist ein resilienter Breitbandfunk auf
dem Stand der Technik essentiell, um die einsatzkritische
Sprachkommunikation der BOS des Bundes langfristig zu sichern und zugleich um eine ebenfalls
einsatzkritische Datenkommunikation funktional zu erweitern.
Für den Einstieg in den Breitbandfunk sind im Bundeshaushalt 2026
einschließlich der geltenden Finanzplanung insgesamt knapp 450 Mio. Euro
(verteilt auf 2026: 89,2 Mio. Euro, 2027: 100 Mio. Euro, 2028: 110 Mio. Euro und
2029: 150 Mio. Euro) vorgesehen. Der Breitbandfunk soll im
Zusammenwirken mit den Ländern bis zum Jahr 2030 errichtet werden. Die Nutzung eigener
Frequenzen aus dem UHF-Band 470-694 MHz ist für die ersten
Umsetzungsstufen nicht vorgesehen, ist im weiteren Programmverlauf gleichwohl
berücksichtigt.
4. Wie wird die Resilienz des BOS‑Netzes sichergestellt für den Fall eines
großflächigen Strom‑, Internet‑ oder Netzausfalls, insbesondere in Bezug
auf Notstromversorgung, redundante Übertragungspfade (z. B.
Richtfunk, Satellit, terrestrisch unabhängige Netze) sowie Aufrechterhaltung
der Kommunikation auch bei Ausfall kommerzieller Netzinfrastruktur?
Ein Beauskunften der hier infragestehenden Informationen, kann aufgrund
entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nur eingestuft
erfolgen. Durch eine offene Auskunft darüber, welche Resilienz, Notfall und
Rückfallebenen konkret im Digitalfunk BOS vorgesehen sind, wären Rückschlüsse
auf die konkreten technischen Schutzmechanismen des Digitalfunks der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben möglich. Durch eine offene
Auskunft über den aktuellen Wissensstand könnten Extremisten oder staatliche
Akteure Angriffsvektoren und -strategien entwickeln und dadurch die
Funktionsfähigkeit des Digitalfunks und damit die Aufgabenerfüllung der Behörden
mit Sicherheitsaufgaben gefährden oder letztere sogar unmöglich machen. Dies
würde einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
bedeuten. Eine offene Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich und wird
gesondert als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage*
übersendet.
5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Teile der BOS‑Netzinfrastruktur
durch ausländische Dienstleister oder Unternehmen ausgelagert, gewartet
oder betrieben werden, wenn ja, um welche Unternehmen handelt es
sich, mit Sitz in welchem Land, und was genau umfasst der jeweilige
Auftrag?
Die für den Betrieb des Digitalfunks beauftragten Dienstleister sowie deren
Unterauftragnehmer haben ihren Sitz ausschließlich in Deutschland.
6. Plant die Bundesregierung den Aufbau einer souveränen und vollständig
deutschen BOS-Kommunikationsinfrastruktur, um Abhängigkeiten von
ausländischer Hardware bzw. Software zu reduzieren, insbesondere
durch Nutzung nationaler Hersteller, und wenn ja, welche konkreten
Maßnahmen plant die Bundesregierung, diesbezüglich zu ergreifen bzw.
zu setzen?
Die BDBOS betreibt mit dem TETRA-Digitalfunknetz eine vollständig
eigenbeherrschte BOS-Kommunikationsinfrastruktur. Sie setzt für die TETRA-
Systemtechnik ausschließlich auf europäische Lieferanten. Diese Strategie wird
auch beim Aufbau des Digitalfunks der nächsten Generation verfolgt.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
7. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheit der
Datenkommunikation und Sprachkommunikation gewährleistet – insbesondere
gegen Abhören, Manipulation oder Cyberangriffe –, und wie wird die
Herkunft und Integrität der eingesetzten Verschlüsselungs- und
Authentifizierungssoftware geprüft und dokumentiert?
Für den Digitalfunk BOS werden die Vorgaben aus dem BSI-IT-Grundschutz
mit einem hohen Schutzbedarf im Betrieb umgesetzt. Die Sicherheit der Daten-
und Sprachkommunikation wird durch Verwendung der von der ETSI
standardisierten Luftschnittstellenverschlüsselung sichergestellt. Zudem kommt eine
vom BSI entwickelte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Einsatz. Herkunft
und Integrität der Software werden im Einklang mit den einschlägigen
Richtlinien des BSI-IT-Grundschutzes geprüft und dokumentiert.
8. Liegt der Bundesregierung eine Risikoanalyse vor, die untersucht, wie im
Falle von geopolitisch motivierten Sanktionen gegen Herstellerländer
oder in Krisenlagen die Einsatzfähigkeit des BOS‑Netzes beeinträchtigt
werden könnte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
An der Digitalfunk-Infrastruktur sind ausschließlich europäische Hersteller
beteiligt. Geopolitisch motivierte Sanktionen gegen deren Länder können
kurzfristig keine Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit des BOS-Netzes entfalten.
Die Einsatzfähigkeit des BOS-Netzes in Krisenlagen wird durch ein
professionelles Notfallmanagement gemäß BSI-Standard sichergestellt.
9. Wird durch das BMDS bzw. die BDBOS ein Konzept für „Redundante
Rückfallkommunikation“ verfolgt, etwa über satellitengestützte Netze,
unabhängige Richtfunk‑Netze oder andere stabile Kommunikationswege,
und wenn ja, wie sieht dieses Konzept im Detail aus (Technik, Umfang,
Zeitplan)?
Grundsätzlich sind die Basisstationen des TETRA-basierten Digitalfunks auf
Leitungen und Richtfunkverbindungen abgestützt. Für mobile Basisstationen
stehen ergänzend satellitenbasierte Anbindungen zur Verfügung. Für den
Digitalfunk der nächsten Generation sind redundante satellitengestützte
Rückfallebenen in der Planung vorgesehen.
10. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
geprüft, ob Teile der BOS‑Netzkomponenten (Endgeräte, Basisstationen
oder Software) von Herstellern stammen, die auf der „kritischen
Infrastruktur“-Beobachtungsliste stehen, und wenn ja, welche Konsequenzen
wurden ggf. gezogen?
Eine „kritische Infrastruktur“-Beobachtungsliste ist nicht bekannt. Im Übrigen
ist die BDBOS als Betreiber des Digitalfunk-BOS kein Betreiber einer
kritischen Anlage im Sinne des BSIG.
11. Welche Haushaltsmittel wurden in den letzten fünf Jahren vom Bund
bzw. über die zuständigen Bundesministerien für den Ausbau, die
Modernisierung und die Sicherung des BOS‑Netzes bereitgestellt (bitte
getrennt nach den Bereichen Basisstationen, Vermittlungsstellen,
Endgeräte, Netzsicherheit, Verschlüsselung, Redundanz und
Rückfallkommunikation ausweisen)?
Eine detaillierte Beantwortung ist nicht möglich. Die BDBOS erhält
zweckgebundene Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Diese decken den Bundesanteil
am Gesamtfinanzierungsbedarf aus der Umsetzung des bestehenden
Verwaltungsabkommens entsprechend der dort vereinbarten
Finanzierungssachverhalte. Eine detaillierte Aufschlüsselung auf einzelne Ausgabepositionen ist auf
dieser Ebene nicht vorgesehen.
Es wird daher hilfsweise eine Auswertung des Wirtschaftsplans der BDBOS
zur Verfügung gestellt. Die nachstehend ausgewiesenen Werte enthalten IST-
Ausgaben der BDBOS, die gleichermaßen die Bereiche Netzsicherheit,
Verschlüsselung, Redundanz, Rückfallkommunikation sowie Endgeräte umfassen.
Eine detailliertere Aufschlüsselung ist nicht möglich. Die im Jahresvergleich
zunehmenden IST-Ausgaben sind durch die seit dem Jahr 2021 in
aufwachsenden Modernisierungsmaßnahmen des Digitalfunknetzes begründet.
Anteil Bund in
TEUR
2021 2022 2023 2024 2025
Vermittlungsstellen
160 103 233 607 279 290 299 745 345 201
Basisstationen 7 491 8 842 13 091 20 541 32 795
Summe 167 594 242 449 292 381 320 286 377 996
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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