Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigen
Text
Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigen
Antrag
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje
Henrike Michaelsen, Agnieszka Brugger, Dr. Sebastian Schäfer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eine moderne und gut ausgebaute Schieneninfrastruktur ist ein wichtiger
Standortfaktor für die deutsche und europäische Wirtschaft. Sie ist Voraussetzung dafür, dass
Deutschland seine Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele erreicht und sich Verkehre
von der Straße auf die saubere und energieeffiziente Schiene verlagern.
Das im Jahr 2025 aufgelegte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
könnte hierfür eine auskömmliche und verlässliche finanzielle Grundlage sein und
auch zum Aufbau an Planungs- und Baukapazitäten und Investitionen in mehr
Großmaschinen führen, was die Entwicklung der Baupreise bremsen würde. Allerdings
wird deutlich, dass die Finanzierung von Neu- und Ausbau unterfinanziert sind. Es
droht der Stopp von Planungen von Bahnprojekten.
Zudem wartet der Verkehrsausschuss auf mehrere Berichte über die Realisierung von
Neu- und Ausbaustrecken, um eine parlamentarische Befassung durchzuführen und
die nächsten Planungsphasen einzuleiten. Die Berichte erreichen den Bundestag
jedoch nur stark verzögert. Einmal angekommen, werden sie aufgrund politischer
Partikularinteressen von Union und SPD immer wieder verschoben. Eine schnelle
Weiterplanung und Umsetzung der Projekte: Fehlanzeige.
Bereits die Vorgängerregierung hatte Planungs- und Genehmigungsverfahren bei
Vorhaben beschleunigt, indem das sogenannte „überragende öffentliche Interesse“ für
bestimmte Bauvorhaben eingeführt wurde. Dadurch wurde eine klare Priorisierung in der
Planung der Infrastrukturvorhaben gelegt. Weitere Maßnahmen, wie die
Vereinfachung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen, kamen hinzu.
Echte Beschleunigung ist nur durch Priorisierung erreichbar – sowohl zwischen der
Straße, die vor allem erhalten werden muss, und der Schiene, die auch gezielt erweitert
werden muss als auch zwischen Schienenbauvorhaben selbst. Die Wirtschaft in
Deutschland benötigt eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur. Dafür braucht es eine
schnelle Erweiterung. Entscheidend sind stringente Verfahren, eine breite politische
Unterstützung und eine ausreichende Finanzierung. Die beabsichtigten tiefgreifenden
Einschnitte in den Naturschutz wirken nicht beschleunigend, sondern können sogar
kontraproduktiv auf Verfahrenslängen wirken, wenn neue Behördenstrukturen
aufgebaut werden müssen oder die Schwächung von UVP-Verfahren und
Beteiligungsprozessen dazu führen, dass Konflikte und Probleme nicht mehr frühzeitig identifiziert
und gelöst werden. Die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für Stra-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4458
21. Wahlperiode 03.03.2026
ßenneubauprojekte ist nicht allein klima- und umweltpolitisch verantwortungslos,
sondern erschwert auch die Priorisierung zugunsten wirklich benötigter
Infrastrukturvorhaben auf der Schiene.
Keinerlei nachvollziehbare Priorisierung nimmt die Bundesregierung bei der
Verwendung der Haushaltsmittel im Einzelplan 14 (Verteidigung) für die
Verkehrsinfrastruktur vor. Fest steht: Es braucht Sanierung, Erhalt und insbesondere bei der Schiene auch
die schnellste Beseitigung von Engpässen, um eine Verteidigungsbereitschaft Europas
zu gewährleisten. Die im Verteidigungshaushalt eingestellten Mittel stellen jedoch für
die Schieneninfrastruktur keine zusätzlichen, sondern lediglich ersetzende Mittel dar,
die Kürzungen des regulären Verkehrsetats ausgleichen. Dazu werden die Mittel auch
ohne erkennbare Priorisierung über alle Bedarfsplanprojekte verteilt, ohne
nachvollziehbar darzustellen, dass es sich bei den Vorhaben um eine verteidigungsrelevante
Verkehrsinfrastruktur handelt.
Darüber hinaus wird der Schienensektor aktuell auch von einem Eisenbahn-
Bundesamt begleitet, das den Ausbau der Schienen eher behindert als ermöglichen will. Die
zuletzt erfolgte eigenwillige Einstellung des Planfeststellungsverfahrens der Wallauer
Spange ist hierfür exemplarisch. Weder gelingen vollständig digitale
Genehmigungsverfahren noch werden technische Innovationen ausreichend unterstützt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die
Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des
Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu
erheben. Die Umsetzung zentraler Bahnprojekte darf nicht am politischen Widerstand
einzelner Akteure scheitern;
2. für die Schienenprojekte des Bedarfsplans in Verbund mit den aktuell laufenden
Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz eine verbindliche und mit
den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorzulegen;
3. ein Gesetz für einen Eisenbahnfonds vorzulegen, der die nächste anstehende
Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die
Etappe bis 2045 sind zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig
verbindlich zu finanzieren. Nur so gelingt es, den Anstieg der Baukosten zu
beenden. Der drohende Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten wird
vermieden;
4. den Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz in Teilen aus Mitteln der Lkw-
Maut zu finanzieren. Die Europäische Kommission empfiehlt dieses Modell im
Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles
Finanzierungsinstrument;
5. eine umfassende Reform des Eisenbahn-Bundesamts vorzunehmen. Dazu gehört
eine grundlegende Änderung der Kultur des Amts – weg von Bedenkenträgertum
und Verantwortungslosigkeit an der Spitze, hin zu Pragmatismus, Unterstützung
des Sektors und konstruktive, frühzeitige Begleitung von Planungsverfahren. Ziel
muss sein, dass das Personal des Eisenbahn-Bundesamts Entscheidungen
eigenverantwortlich und zügig fällen kann. Wir wollen das Eisenbahn-Bundesamt zu
einem Amt machen, dass die schnellere Umsetzung von
Schieneninfrastrukturvorhaben ermöglicht. Wir setzen bei dem neuen Eisenbahn-Bundesamt auf eine
Fehlerkultur wie in der Luftfahrtbranche: Aus Fehlern lernen und nicht den
Einzelnen – sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt – bestrafen. Das Eisenbahn-
Bundesamt bekommt neben dem Ziel der Sicherheit auch das Ziel der
Verlagerung von Verkehren auf die Schiene – nach dem Vorbild der Schweiz und
Österreich. Gemeinsam mit der DB InfraGO soll sichergestellt werden, dass
Infrastrukturvorhaben rechtzeitig und im Kostenrahmen fertiggestellt werden, wobei der
steigende Bedarf an Planungs- und Genehmigungskapazitäten durch
entsprechendes Personal gedeckt wird. Zulassungsprozesse und Regelwerke werden
vereinfacht und auf Effizienz geprüft, mit stärkerer Standardisierung und Nutzung
vergangener Zulassungserfahrungen;
6. sicherzustellen, dass die DB InfraGO die Qualität der Planungen verbessert und
immer dort vereinfachte Planverfahren nutzt, wo es möglich ist. Wiederholt
mussten Planunterlagen nachgereicht oder verbessert werden, da die
Planungsqualität der DB InfraGO unzureichend war. Dadurch entstand bei der
Neubaustrecke Mannheim–Frankfurt eine jahrelange Verzögerung, die nicht zu erklären
ist. Zudem sind Maßnahmen, die bereits heute ohne Planrechtsverfahren möglich
sind, auch tatsächlich auf diesem Weg umzusetzen. Das betrifft beispielsweise
die Vergrößerung von Durchlässen, damit Starkregenereignisse die
Bahninfrastruktur nicht beschädigen;
7. alle Richtlinien und Verordnungen des Eisenbahn-Bundesamts sowie der
Deutschen Bahn auf Notwendigkeit im 21. Jahrhundert zu überprüfen und überflüssige
Regelwerke, die nicht mehr benötigt werden, zu verschlanken und zu reduzieren.
Viele Regulierungen zwingen zu sehr aufwändiger Planung und Bau,
beispielsweise beim Rollout der Digitalisierung (ERTMS). Hier blockiert sich der
Eisenbahnsektor selbst;
8. für die Umsetzung kleinerer und mittlerer Maßnahmen, wie beispielsweise der
Erhöhung von Geschwindigkeiten, dem Einbau von Weichen und der Einrichtung
zusätzlicher Blocksignale, alle heute erforderlichen Wirtschaftlichkeitsnachweise
sowie Planrechtsverfahren abzuschaffen. Gerade bei Generalsanierungen können
so wichtige Pünktlichkeitsmaßnahmen aktuell nicht umgesetzt werden. Neben
den aktuell vorgeschlagenen Maßnahmen in § 18 AEG 1a sind in diesem Katalog
fest aufzunehmen:
a. Einbau oder Änderung von Weichen und damit verbundene notwendige
horizontaler und vertikaler Gleislageänderungen.
b. Die Verlängerung und Bau von Abstellgleisen auf Bahngrund.
c. Umbaumaßnahmen an bestehenden Empfangsgebäuden, sofern keine
Auswirkungen auf das Brandschutzkonzept und wesentliche Auswirkungen auf
die Standsicherheit des Gesamtgebäudes haben.
d. Einrichtung von Strom- und Antennenmasten bis zu 15 Metern Höhe und
Mastaustrittsfläche bis 2 Quadratmetern.
e. Errichtung von Überholgleisen und Kreuzungsgleisen inklusiver aller dafür
notwendigen baulichen Anpassungen.
f. Neu- und Umbau von Bahnstromschaltanlagen, unter anderem
Umrichterwerke, Umformerwerke, Unterwerke, Kuppelstellen, Schaltposten sowie
Kraftwerken.
g. Die Änderung von Bahnstromleitungen.
h. Die Errichtung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik inklusive der
Änderung oder dem Neubau von Stelleinheiten und alle dafür notwendigen
baulichen Anlagen.
i. Die Errichtung von Anlagen zur Reinigung von Personenzügen und zur Ver-
und Entsorgung von Frisch- und Abwasser;
9. Raumordnungsverfahren in die bei der Deutschen Bahn etablierten Dialogforen
der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu integrieren. Dadurch werden Verfahren
verschlankt und Dopplungen vermieden. Bestehende Möglichkeiten zur
Einbringung von Widerspruch sollen dabei erhalten bleiben;
10. abgeschlossene Berichte zur parlamentarischen Befassung von Bahnprojekten
dem Bundestag unmittelbar zuzuleiten, das Verfahren der parlamentarischen
Beratung zu beschleunigen und das Parlament zügiger mit von der Deutschen Bahn
übermittelten Berichten zu befassen;
11. den offenbar überhasteten Entwurf des Infrastrukturzukunftsgesetzes zu
überarbeiten, fachliche Fehler zu korrigieren und weitere wichtige
Beschleunigungspotentiale aufzunehmen, dazu gehören:
a. Stichtags- und Übergangsregelungen in Bezug auf die Rechtslage zum
Zeitpunkt der Vollständigkeit der Antragsunterlagen, soweit sie mit dem EU-
Recht vereinbar sind, um aufwändige Nachreichungen von Unterlagen zu
vermeiden. Zudem betrifft dies mögliche Änderungen z. B. bei
Verkehrsprognosen. Der Bund setzt sich bei der Europäischen Kommission für eine
weitreichende Umsetzbarkeit ein.
b. Eine Klarstellung, dass alle Betriebsanlagen der Eisenbahn als
planfestgestellt gelten, wenn sie bereits vor dem 14.12.1951 betrieben worden sind.
c. Den Wiederaufbau von Anlagen nach Zerstörung durch Fremdeinwirkung
einschließlich natürlicher Einwirkungen und Elementarereignissen nach dem
aktuellen Stand der Technik genehmigungsfrei möglich zu machen.
d. Das Recht zur Auswahl des Genehmigungsverfahrens (Planfeststellung,
Plangenehmigung etc.) auszuweiten, beispielsweise bei allen Maßnahmen im
Rahmen der Generalsanierung sowie dem Bau zusätzlicher Weichen,
Überhol- und Kreuzungsgleise, Bahnstromanlagen, Durchlässe, Neubau von
Stelleinheiten und Strom- und Antennenmasten.
e. Bei Ersatzinvestitionen und Instandhaltungen die finanziellen
Vereinbarungen sowie das Planrecht so auszulegen, dass die Maßnahmen stets nach Stand
der Technik und unter Ausreizung aller Kapazitätspotentiale erfolgen
können.
f. Der Schiene ebenfalls, wie bei den Bundesstraßen schon vorgesehen, eine
Sperre zur Veränderung von Flächen vorzusehen, die von laufenden Plänen
betroffen sind. Diese Sperre ist ab Beginn der Auslegung der Pläne im
Rahmen der Planfeststellung oder anderer Genehmigungsverfahren festzulegen.
g. Bei Maßnahmen die planrechtsfrei durchgeführt werden, sind auch
Baustelleneinrichtungsflächen planrechtsfrei durchzuführen.
h. Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen zu priorisieren und die
aufwändigen Variantenplanungen zu reduzieren.
i. Es ist zu ermöglichen, dass ein Betreiber des Schienenwegs Teilleistungen
an andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder an
Telekommunikationsunternehmen bzw. Energieunternehmen vergibt. Gerade im Bereich ERTMS
für nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen würde das
deutliche Vereinfachungen erwirken.
j. Bei bisher nicht elektrifizierten Bahnstrecken ist einmalig zu berechnen,
welche Traktionsart gesamtwirtschaftlich effizienter ist. Nach dieser
Berechnung sind keine Wirtschaftlichkeitsnachweise mehr notwendig.
k. Die bisher gesetzlich geschützten Freiflächen entlang von Autobahnen sind
für Schienenwege nutzbar zu machen, um eine engere Bündelung von
Verkehrsinfrastruktur zu ermöglichen. Bisher gilt ein Mindestabstand von 40m
zwischen Schienenweg und Fernstraße;
12. digitale Genehmigungsverfahren bei der Planung von Schieneninfrastruktur
bestehen nicht lediglich aus der Überführung von Prüfdokumenten in elektronische
Formate. Stattdessen braucht es die Genehmigung digitaler Modelle. Dafür sind
folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Planung tatsächlich zu beschleunigen:
a. Es ist ein nationales Infrastrukturkataster zu erstellen, das alle Verkehrsträger
und Leitungen erfasst. Es sind vorhandene Datensätze zu bündeln, auf
Vollständigkeit zu prüfen und bei Bedarf zu ergänzen. Die Umsetzung bedeutet
eine massive Vereinfachung zukünftiger digitaler Planungen.
b. Das Personal der Behörden muss in den neuen Genehmigungsverfahren
ausreichend geschult werden.
c. Digitale Beteiligungsverfahren und auch die Genehmigung sind nach
einheitlichen Standards durchzuführen. Die digitalen Modelle sind mit einheitlichen
Schnittstellen und mit dem Grundsatz Open-Source zu entwickeln;
13. das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu entbürokratisieren und die Mittel
dauerhaft zu erhöhen und mit einer jährlichen Dynamisierung zu versehen, die
sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert sowie finanzschwache
Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel priorisieren. Damit wird die
Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an
zusätzlichen Vorhaben abgebildet.
Berlin, den 3. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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