Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie
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Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4368
21. Wahlperiode 26.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard,
Schattner, Adam Balten, Stefan Henze, Thomas Dietz, Marcel Queckemeyer und
der Fraktion der AfD
Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie
Die deutsche chemische Industrie, insbesondere der Bereich der Spezialchemie,
steht unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Exemplarisch hierfür steht die
Wacker Chemie AG mit ihrem zentralen Standort in Burghausen, die einen
Abbau von rund 1 500 Arbeitsplätzen in Deutschland angekündigt hat. Das
Unternehmen beschäftigt in Deutschland etwa 10 700 Menschen und weltweit mehr
als 16 000 Mitarbeiter (www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wacker-chemie-meld
et-rekordverlust-von-800-millionen-euro,V9aHHjj).
Die Spezialchemie unterscheidet sich nach Auffassung der Fragesteller
strukturell von klassischen Massenindustrien wie Stahl oder Zement durch eine stark
fragmentierte Produktpalette, hochspezialisierte Produktionsprozesse und eine
hohe technologische Heterogenität. Die Unternehmen der Spezialchemie haben
einen hohen Aufwand für Forschung und Entwicklung, da sie oft nur im Markt
bestehen können, wenn sie ständig neue und innovative Produkte entwickeln.
Auch die Herstellkosten sind meistens gegenüber den in Massenproduktion
hergestellten Grundchemikalien sehr hoch (www.chemie.de/lexikon/Spezialche
mie.html). Diese Struktur wirkt sich unmittelbar auf die Anwendung der
Regelungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) aus.
Im Geschäftsbericht 2024 weist die Wacker Chemie AG direkte und indirekte
CO₂-Emissionen (Scope 1 und Scope 2) in einer Größenordnung von rund
2,5 Mio. Tonnen CO₂ aus (https://berichte.wacker.com/2024/geschaeftsberi
cht/). Gleichzeitig bewegten sich die Preise für Emissionszertifikate (EUAs) in
den vergangenen Jahren überwiegend in einer Bandbreite zwischen 60 und
90 Euro je Tonne CO₂ (www.eex.com/en/market-data/environmental-markets/e
ua-futures; Trading Economics – Carbon Prices https://tradingeconomics.com/c
ommodity/carbon).
Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im EU-ETS erfolgt auf Grundlage
produkt- und prozessbezogener Benchmarks, die von der Europäischen
Kommission festgelegt werden (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?ur
i=CELEX:02003L0087-20230605). Mit Beginn der vierten Handelsperiode
(2021 bis 2030) wurden diese Benchmarks verschärft und unterliegen einer
weiteren dynamischen Anpassung (https://climate.ec.europa.eu/eu-action/carbo
n-markets/eu-emissions-trading-system-eu-ets/free-allocation/allocation-industr
ial-installations_en).
Zwar sind klassische emissions- und handelsintensive Sektoren wie Stahl,
Zement und Teile der Grundchemie als Carbon-Leakage-gefährdet (Anmerkung
der Verfasser: abwanderungsgefährdet aufgrund der heimischen CO2-Auflagen)
eingestuft, doch weisen zahlreiche Analysen darauf hin, dass spezialisierte
chemische Prozesse aufgrund der Benchmarksystematik häufig nur teilweise
abgedeckt werden. Modellschätzungen deuten darauf hin, dass spezialisierte
chemische Prozesse oft einen niedrigeren Anteil an kostenlosen ETS-Zertifikaten
erhalten können als klassische Carbon-Leakage-Sektoren wie Stahl oder Zement
(Bekanntmachung der Kommission – Vorläufige Carbon-Leakage-Liste
2021-2030 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:
52018XC0508(01)).
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern grundlegende Fragen zur
wirtschaftlichen Tragfähigkeit industrieller Standorte, zur industriepolitischen
Kohärenz sowie zu den gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen der aktuellen
Regulierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur effektiven Höhe der
kostenlosen Zuteilung von EU-ETS-Zertifikaten für Anlagen der Spezialchemie
in Deutschland seit 2021 vor (bitte nach Produktbenchmarks, Fallback-
Benchmarks und Jahren differenzieren)?
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Anteil kostenloser Zertifikate an den gesamten ETS-pflichtigen
Emissionen bei Anlagen der Spezialchemie im Vergleich zu Stahl- und
Zementanlagen im Zeitraum von 2021 bis 2024?
3. Wenn der Bundesregierung keine aggregierten sektorübergreifenden
Vergleichsdaten vorliegen, hat sie sie sich zu den industriepolitischen
Auswirkungen des EU-ETS auf unterschiedliche Industriezweige eine eigene
Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die
produkt- und fallback-basierte Benchmarksystematik des EU-ETS für
heterogene Spezialchemieprozesse strukturell weniger vorteilhaft ist als für
homogene Massenprodukte wie Stahl oder Zement (bitte erläutern)?
5. Welche Analysen hat die Bundesregierung ggf. durchgeführt, um zu
prüfen, ob die bestehenden ETS-Benchmarks die reale Emissionsintensität
spezialisierter chemischer Produktionsprozesse sachgerecht abbilden?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass ein
erheblicher Teil der Emissionen in der Spezialchemie außerhalb spezifischer
Produktbenchmarks anfällt und daher vollständig über kostenpflichtige
Zertifikate gedeckt werden muss?
7. Welche Einschätzung oder Prognose hat die Bundesregierung ggf. zu den
Auswirkungen der vierten Handelsperiode des EU-ETS (2021 bis 2030)
auf die effektive kostenlose Zuteilung für Spezialchemieanlagen im
Vergleich zu klassischen Carbon-Leakage-Sektoren vorgenommen?
8. Welche quantitativen Effekte auf die kostenlose Zuteilung prognostiziert
die Bundesregierung ggf. infolge der Einführung des Carbon Border
Adjustment Mechanism (CBAM) ab 2026, insbesondere für Unternehmen,
die bereits heute keine vollständige Benchmarkabdeckung erhalten?
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass
zwischen der zunehmenden Anwendung des CBAM und dem Umfang
kostenloser Zertifikatszuteilung ein inverser Zusammenhang besteht, und
worauf stützt sie diese Einschätzung?
10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich auf Basis öffentlich
zugänglicher Unternehmensdaten für das Jahr 2024 bei einem operativen
Betriebsergebnis (EBIT) von rund 262 Mio. Euro, CO₂-Emissionen von
etwa 2,5 Mio. t sowie EUA-Preisen zwischen 60 und 90 Euro je Tonne
rechnerisch eine jährliche CO₂-Kostenbelastung im hohen zweistelligen
bis mittleren dreistelligen Millionenbereich ergeben kann (exemplarisch
steht hierfür Wacker Chemie, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller,
dass eine solche CO₂-Kostenbelastung – abhängig von Zertifikatspreis
und Zuteilungsquote – rechnerisch 30 Prozent bis über 60 Prozent des
operativen Ergebnisses eines industriellen Standorts erreichen kann (bitte
erläutern)?
12. Welche eigenen Berechnungen oder Modellierungen liegen der
Bundesregierung ggf. zur relativen Belastung des operativen Ergebnisses (EBIT)
durch ETS-bedingte CO₂-Kosten in der chemischen Industrie vor?
13. Sieht die Bundesregierung ab einer bestimmten relativen Größenordnung
der CO₂-Kostenbelastung, z. B. EBIT-Marge, ROCE (Return on Capital
Employed), die Gefahr, dass industrielle Standorte ihre wirtschaftliche
Tragfähigkeit verlieren (wenn ja, bitte ausführen)?
14. Welche konkreten Alternativen zur Verlagerung oder Aufgabe
emissionsintensiver Spezialchemie-Produktion in Deutschland sieht die
Bundesregierung unter den geltenden EU-ETS- und CBAM-Rahmenbedingungen
gegebenenfalls?
15. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Unternehmen bei
dauerhaft hoher relativer CO₂-Kostenbelastung Investitionen zurückstellen,
Produktionskapazitäten abbauen oder Standorte verlagern (www.welt.de/r
egionales/niedersachsen/article693bd9f5a2b27337507d9988/energiewend
e-belastet-jeden-dritten-betrieb-in-niedersachsen.html?utm_.com)?
16. Welche Annahmen legt die Bundesregierung hinsichtlich der Investitions-
und Betriebskosten sowie Overheadkosten von Carbon-Capture-and-
Storage-Lösungen (CCS) in der chemischen Industrie zugrunde?
17. Hat sich die Bundesregierung (basierend auf Frage 16) eine Position zur
Fragestellung erarbeitet, ob CCS-basierte Dekarbonisierungsstrategien
variable CO₂-Kosten durch langfristig fixe Standortkosten ersetzen und
damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industriestandorte dauerhaft
beeinträchtigen können, und wenn ja, wie lautet diese?
18. Hat die Bundesregierung für die von CCS adressierten Sektoren gemäß
Novelle des Kohlendioxidspeichergesetzes – also auch für die
Spezialchemie – modellhaft berechnet, ab welchem ökonomischen Kipppunkt CCS-
Investitionen aus Unternehmenssicht nicht mehr zu einer
standortstabilisierenden Emissionsminderung, sondern zu Investitionszurückhaltung
oder Standortverlagerung führen, weil sich ETS-Kosten, CCS-bedingte
CAPEX (Capital Expenditures)- und OPEX (Operational Expenditures)-
Lasten, Mindestanforderungen im ROI (Return of Investment) sowie
regulatorische Risiken kumulieren, und wenn ja, zu welchem Ergebnis
kommt sie im Hinblick auf den behaupteten Carbon-Leakage-Schutz?
19. Auf welcher belastbaren Zeit-, Infrastruktur- und Kostenplanung basiert
ggf. die Erwartung der Bundesregierung, dass Carbon-Capture-and-
Storage-Lösungen (CCS) in der chemischen Industrie kurz- bis
mittelfristig einen wirksamen Beitrag zur Emissionsminderung leisten können,
obwohl in Deutschland bislang keine flächendeckende CO₂-Transport- und
Speicherinfrastruktur existiert und wesentliche Fragen der Genehmigung,
Langzeithaftung, Finanzierung sowie gesellschaftlichen Akzeptanz
weiterhin ungeklärt sind (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/speiche
rung-von-kohlendioxid-2376946)?
20. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass geplante
Handelsabkommen – wie beispielhaft das EU-Indien-Abkommen – nicht zu einer
strukturellen Verlagerung energieintensiver Industrieproduktion in Länder mit
deutlich geringeren Energie-, Regulierungs- und CO₂-Kosten führen und
es somit zur Wertschöpfungsabwanderung kommt?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den
Standortvorteilen Indiens im Hinblick auf Energiepreise, regulatorische
Rahmenbedingungen und Fachkräfteverfügbarkeit im Vergleich zu Deutschland vor,
und wie bewertet sie diese gegebenenfalls?
22. Gibt es modellhafte Berechnungen der Bundesregierung in Bezug auf
mögliche Abwanderung von hochqualifizierten Fachkräften aus der
chemischen Industrie, wenn sich außerhalb der EU attraktivere industrielle
und marktpolitische Rahmenbedingungen etablieren (www.welt.de/wirtsc
haft/plus68ac0f3b5d3e123a945aa206/Auswandern-Fachkraefte-gehen-Fru
st-bleibt-was-das-fuer-Deutschland-bedeutet.html?utm_t.com)?
23. Wie beabsichtigt die Bundesregierung ggf., bei fortgesetzter
Abwanderung industrieller Wertschöpfung und Fachkräfte die langfristige
Finanzierung einer weiter steigenden Staatsquote sicherzustellen, wenn zugleich
die Zahl der Erwerbstätigen sinkt und die steuerliche Wertschöpfungsbasis
erodiert?
24. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass eine
Wirtschaftsordnung, die primär auf Umverteilung, staatliche Lenkung und
massiver Subventionierung setzt, ohne eine hinreichend breite,
finanzstarke und wettbewerbsfähige industrielle Produktionsbasis langfristig weder
fiskalisch noch sozial tragfähig ist, und wenn ja, inwiefern, und welche
konkrete Maßnahmen sind ggf. vorgesehen, im Rahmen der
Wirtschaftsordnung ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum in Deutschland
anzustreben?
Berlin, den 25. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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