Faire Entschuldung für die Ukraine - Für Souveränität, sozialen Wiederaufbau und völkerrechtliche Verantwortung statt Ausverkauf und Schuldenregime
Text
Faire Entschuldung für die Ukraine - Für Souveränität, sozialen Wiederaufbau und völkerrechtliche Verantwortung statt Ausverkauf und Schuldenregime
Antrag
der Abgeordneten Lea Reisner, Sören Pellmann, Janine Wissler, Desiree
Becker, Gökay Akbulut, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz
Glaser, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Ulrich
Thoden, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Faire Entschuldung für die Ukraine – Für Souveränität, sozialen Wiederaufbau
und völkerrechtliche Verantwortung statt Ausverkauf und Schuldenregime
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine dauert
unvermindert an. Trotz wiederholt geäußerter Hoffnungen auf einen Waffenstillstand ist eine
Beendigung der Kampfhandlungen derzeit nicht absehbar. Die Angriffe auf zivile
Infrastruktur halten an, tausende Menschen sterben weiterhin oder werden verletzt.
Der nachhaltige Wiederaufbau der Ukraine und die Frage nach ihrer wirtschaftlichen
und sozialen Zukunft sind untrennbar mit der Beendigung des Krieges verbunden.
Ohne einen politischen Prozess, der zu einem Ende der Kampfhandlungen führt, droht
jeder Wiederaufbau unter Bedingungen fortgesetzter Zerstörung, permanenter
Unsicherheit und wachsender sozialer Verelendung zu erfolgen.
Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber der Ukraine ist
Deutschland besonders verpflichtet, sich vorrangig für den Schutz der
Zivilbevölkerung und für eine nachhaltige, völkerrechtsbasierte Friedenslösung einzusetzen.
Solange der Krieg andauert, werden wirtschaftliche und politische Entscheidungen
unter Bedingungen äußerer Abhängigkeit und militärischer Logik getroffen und
hierdurch Handlungsspielräume eingeschränkt.
Ein nachhaltiger Wiederaufbau setzt daher ein Ende der Kampfhandlungen voraus,
damit politische Handlungsspielräume für demokratische und soziale Gestaltung
geschaffen werden. Deutschland und die Europäische Union haben es bislang versäumt,
ihre politischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Möglichkeiten einzusetzen, um
einen breit angelegten, international legitimierten Vermittlungsprozess unter
substanzieller Einbindung der Vereinten Nationen sowie weiterer internationaler Akteure, wie
China zu initiieren und stattdessen ausschließlich auf militärische Lösungen,
Waffenlieferungen und Durchhalteparolen gesetzt. Nachhaltige und glaubwürdige
Sicherheitsgarantien können nur im Rahmen eines inklusiven, multilateralen
Sicherheitsarrangements erreicht werden, das auf gegenseitiger Vertrauensbildung und
völkerrechtlicher Verbindlichkeit beruht und nicht einseitig von NATO-Staaten dominiert wird.
Die gegenwärtige Politik läuft faktisch auf die Akzeptanz eines langanhaltenden
Abnutzungskrieges auf ukrainischem Territorium hinaus. Die sozialen und humanitären
Kosten dieses Krieges trägt vor allem die ukrainische Bevölkerung: Arbeiterinnen und
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4272
21. Wahlperiode 24.02.2026
Arbeiter, Rentnerinnen und Rentner, Binnenvertriebene, massenhaft verletze und tote
Zivilistinnen und Zivilisten sowie zehntausende getötete Soldatinnen und Soldaten.
Eine verantwortungsvolle Friedenspolitik muss daher das Ziel verfolgen, das Töten
unverzüglich zu beenden, die fortschreitende Zerstörung zu verhindern und einen
völkerrechtsbasierten politischen Prozess zur Beendigung des Krieges zu eröffnen. Wie
auch immer ein Ende des Krieges aussehen wird, so stellt sich bereits jetzt die Frage
nach dem Wiederaufbau und nach dem damit verbundenen wirtschaftlichen
Erholungsprozess der Ukraine. Schon heute sollten Lösungen entwickelt und Prozesse
vorbereitet werden, die es der Ukraine nach dem Kriegsende ermöglichen, sich wieder zu
erholen. Ein besonders wichtiges Problem, dass es dabei zu lösen gilt, ist die stetig
wachsende Auslandsverschuldung.
Bereits vor dem russischen Angriffskrieg war die Ukraine durch niedrige Löhne, hohe
soziale Ungleichheit, einen großen informellen Arbeitssektor sowie eine weit
verbreitete Arbeitsmigration geprägt (https://cepr.org/voxeu/columns/labour-market-ukraine-
rebuild-better).
Seit 2014 wurden in der Ukraine im Rahmen von IWF-Programmen umfassende
Strukturreformen durchgesetzt, darunter Renten-, Sozial- und Arbeitsmarktreformen,
die zwar zur fiskalischen Stabilisierung beitrugen, jedoch die sozialen Kosten vor
allem auf abhängig Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner und vulnerable Gruppen
verlagerten (www.reuters.com/article/world/ukraine-s-parliament-approves-
stricterimf-backed-budget-amendments-idUSKBN0LY265/). Der Krieg hat diese
Klassenverhältnisse drastisch verschärft: Millionen wurden vertrieben, ganze
Wirtschaftsregionen zerstört, Einkommen brachen ein, während Inflation und Lebenshaltungskosten
stark anstiegen. Zugleich wurden unter Kriegsrecht weitere arbeitsrechtliche
Deregulierungen durchgesetzt, die Tarifverträge und Kündigungsschutz weiter einschränkten
(www.ilo.org/resource/news/how-did-war-impact-ukrainian-labour-market).
Die arbeitende Bevölkerung in der Ukraine war damit bereits vor dem Krieg
erheblichen sozialen Belastungen ausgesetzt. Es besteht nun die Gefahr, dass sie beim
bevorstehenden Wiederaufbau erneut die Hauptlast der ökonomischen Anpassung zu tragen
hat, während internationale Konzerne, Finanzinvestoren und Bauunternehmen
privilegierten Zugang zu lukrativen Wiederaufbauprojekten erhalten.
Besonders problematisch sind Bestrebungen, den Wiederaufbau der Ukraine primär
über unregulierte Public-Private-Partnerships sowie über exklusive
Rohstoffabkommen zu organisieren. Der Zugriff internationaler Konzerne auf strategische Ressourcen
und Infrastruktur droht, zentrale Bereiche der ukrainischen Volkswirtschaft dauerhaft
der demokratischen Kontrolle zu entziehen. Vorschläge wie das von der US-Regierung
forcierte Rohstoffabkommen zielen auf einen privilegierten Zugang für US-Konzerne
zu strategischen Ressourcen wie Lithium, Titan oder Seltenen Erden ab. Die EU
verfolgt unter dem Label der ‚europäischen Integration' eine vergleichbare Agenda: Auch
ihre 50-Milliarden-Fazilität für die Ukraine ist an Privatisierungen, Marktöffnung und
arbeitsrechtliche Deregulierungen gebunden, von denen vor allem europäische
Konzerne in Infrastruktur, Energie und Landwirtschaft profitieren sollen (www.ipg-jour-
nal.de/rubriken/wirtschaft-und-oekologie/artikel/lohnenswerte-investition-7644/).
Solche Deals laufen faktisch auf eine ökonomische Ausplünderung eines
kriegsversehrten Landes hinaus und stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen des
Selbstbestimmungsrechts.
Der Wiederaufbau vollzieht sich nicht in einem machtfreien Raum, sondern im
Spannungsfeld staatlicher, wirtschaftlicher und Großmachtinteressen. Ohne klare soziale
und demokratische Leitplanken droht er vor allem, renditeorientierten
Investitionslogiken zu folgen, statt den Bedürfnissen der ukrainischen Bevölkerung zu dienen.
Internationale Hilfe darf nicht zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen
missbraucht werden. Die Ukraine ist kein Objekt geopolitischer Geschäftsmodelle, sondern
ein souveräner Staat und die ukrainische Bevölkerung hat das Recht auf einen
selbstbestimmten und sozial gerechten Wiederaufbau.
Indes wächst die wirtschaftliche und finanzielle Abhängigkeit der Ukraine von
externer Unterstützung dramatisch. Internationale Hilfen werden zu einem erheblichen Teil
nicht als Zuschüsse, sondern als Kredite bereitgestellt. Nach Angaben der ukrainischen
Zentralbank belief sich die Bruttoauslandsverschuldung der Ukraine zum 30.09.2025
auf 216 Milliarden US-Dollar, der Anteil des öffentlichen Sektors betrug dabei
148,4 Milliarden US-Dollar (https://bank.gov.ua/files/ES/ExDebt_q_en.pdf). Damit
hat die Schuldenlast die Höhe des ukrainischen Bruttoinlandsprodukts überschritten.
Rund zwei Drittel der internationalen Finanzhilfen seit Beginn des Krieges wurden in
Kreditform bereitgestellt (www.medico.de/blog/die-unsichtbare-hand-der-hilfe-
20267). Größte Gläubiger sind inzwischen die Europäische Union, multilaterale
Institutionen wie der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank (www.me-
dico.de/blog/die-unsichtbare-hand-der-hilfe-20267).
Diese Schuldenstruktur gefährdet bereits heute die finanzielle Handlungsfähigkeit der
Ukraine und droht auch nach einem hoffentlich baldigen Kriegsende, einen
selbstbestimmten Wiederaufbau langfristig zu blockieren. Angesichts der massiven Zerstörung
wird die Ukraine nicht in der Lage sein, ihren Schuldendienst ordnungsgemäß und in
voller Höhe wieder aufzunehmen. Eine Rückkehr zu „normalen“ Schuldner-
Gläubiger-Beziehungen ist daher nicht zu erwarten. Weder wird die Ukraine die
Zahlungsverpflichtungen aus der Vorkriegszeit vollständig bedienen können noch die während
des Krieges gewährten neuen Kredite ohne Weiteres zurückzahlen können.
Die derzeitigen Verfahren der internationalen Gemeinschaft zur Lösung von
Schuldenkrisen sind für eine angemessene Schuldenregelung der Ukraine nicht ausreichend.
Dies gilt insbesondere für die stark gestiegene Verschuldung gegenüber multilateralen
Gebern, die de facto einen privilegierten Gläubigerstatus genießen und aufgrund
dessen kaum oder keine Schuldenerlasse gewähren. Zudem versuchten private
Vorkriegsgläubiger in den 2024 und 2025 ausgehandelten Umschuldungsabkommen, sich durch
entsprechende Klauseln gegen weitgehende Schuldenstreichungen abzusichern.
Ein selbstbestimmter Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erholung eines
unabhängigen ukrainischen Staates nach dem Ende des Krieges werden maßgeblich davon
abhängen, ob die Staatsverschuldung auf ein tragfähiges Niveau gesenkt und dabei
ausreichend finanzieller Spielraum für Wiederaufbau und soziale Stabilisierung
geschaffen wird. Die bestehenden Verfahren zur Schuldenrestrukturierung können dies nicht
gewährleisten. Der Fall Ukraine erfordert daher ein grundlegendes Neudenken
innerhalb der internationalen Schuldenarchitektur.
Zahlreiche Kredite sind an wirtschaftspolitische Konditionalitäten geknüpft, die selbst
unter den Bedingungen des Krieges durchgesetzt werden. Dazu zählen
arbeitsmarktpolitische Deregulierungen, Einschränkung von Arbeitnehmerinnen- und
Arbeitnehmerrechten, Liberalisierungen im Energiesektor sowie der erleichterte Zugang für
ausländisches Kapital (www.medico.de/blog/die-unsichtbare-hand-der-hilfe-20267).
Diese Maßnahmen folgen einem neoliberalen Paradigma, das aus früheren
Strukturanpassungsprogrammen des IWF bekannt ist und dessen soziale Folgeschäden
international gut dokumentiert sind.
Internationale Erfahrungen mit kreditfinanzierten Wiederaufbau- und
Strukturanpassungsprogrammen zeigen, dass fiskalische Stabilisierung und Marktöffnung häufig
Vorrang vor sozialer Absicherung und demokratischer Beteiligung erhalten. Dies birgt
die Gefahr, bestehende soziale Ungleichheiten zu verfestigen, statt sie zu überwinden.
Schulden fungieren dabei nicht nur als finanzpolitisches Instrument, sondern als Hebel
geopolitischer und ökonomischer Machtausübung. Unter dem Deckmantel der
Solidarität entstehen neue Abhängigkeitsverhältnisse. Die Ukraine läuft Gefahr, auch nach
einem möglichen Ende der Kampfhandlungen in einem Zustand finanzieller
Unterordnung zu verbleiben, der demokratische Gestaltungsmöglichkeiten massiv einschränkt.
Die Verantwortung für die Zerstörung liegt bei Russland. Wegen des
völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine trägt Russland nach den einschlägigen
völkerrechtlichen Bestimmungen, konkret Art. 34 der Articles on the Responsibility of States for
Internationally Wrongful Acts (ARISWA) die Pflicht zur vollen Wiedergutmachung.
Die konkrete Ausgestaltung der Wiedergutmachung, die in den Art. 34 bis 37
ARISWA näher beschrieben wird, muss dabei rechtlich belastbar, differenziert und
international koordiniert ausgehandelt werden. Sie darf jedoch nicht durch ein
Schuldenregime gegenüber dem angegriffenen Land ersetzt werden.
Die Kosten des Krieges und des Wiederaufbaus tragen vor allem die arbeitende
Bevölkerung, Rentnerinnen und Rentner sowie sozial besonders verletzliche Gruppen.
Ein demokratischer und sozialer Wiederaufbau erfordert daher wirtschaftliche
Spielräume, die nicht durch Schulden und Konditionalitäten blockiert werden. Ein
umfassender Schuldenerlass ist damit eine Voraussetzung für gesellschaftliche Stabilität und
politische Selbstbestimmung.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ihre diplomatischen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten konsequent zu
nutzen, um auf allen verfügbaren bilateralen, multilateralen sowie informellen
Kanälen aktiv auf die Aufnahme von Friedensverhandlungen und eine
nachhaltige Beendigung des bewaffneten Konflikts hinzuwirken. Dies ist zugleich eine
notwendige Voraussetzung für die Einleitung eines Prozesses einer fairen
Entschuldung;
2. nach einem Ende der Kampfhandlungen einen Prozess der Versöhnung und
vertrauensbildender Maßnahmen in Europa zu fördern, der unter Achtung des
Völkerrechts und unter klarer Benennung der Verantwortung für den Angriffskrieg
auch Russland einbezieht und auf nachhaltige zivile und kooperative
Sicherheitsstrukturen abzielt;
3. Wiederaufbauprogramme strikt an soziale, ökologische und demokratische
Kriterien zu binden, die sicherstellen, dass öffentliche Mittel der Zivilbevölkerung
und einer strukturell und verteilungspolitisch ausgewogenen wirtschaftlichen
Erholung zugutekommen und Spekulation sowie Korruption verhindert werden;
4. sich nach Ende des Krieges für internationale Koordination zur Umsetzung der
Art. 34 bis 37 ARISWA einzusetzen, die Russland für die Kosten des
Wiederaufbaus in die Pflicht nehmen;
5. bei ihren Wiederaufbaubemühungen das Instrument von Public-Private-
Partnerships grundsätzlich nicht anzuwenden, da dieses durch einseitige
Risikoverteilung, mangelnde Transparenz und unzureichende demokratische Kontrolle
gekennzeichnet ist sowie oftmals zu Privatisierungen führt und versteckte Schulden
durch langfristige Zahlungsverpflichtungen an private Gläubiger und
internationale Konzerne beinhaltet;
6. sich klar gegen einseitige Rohstoffabkommen oder wirtschaftliche
Sonderbehandlungen einzelner Akteure zu positionieren, die unter Ausnutzung der
finanziellen Notlage der Ukraine, deren Souveränität, territoriale Integrität oder
zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten einschränken;
7. darauf hinzuwirken, dass alle internationalen Abkommen, die die Ukraine in
Zukunft abschließt, völkerrechtskonform ausgestaltet werden, demokratisch
legitimiert sind und unter substanzieller Beteiligung der ukrainischen Zivilgesellschaft
und Gewerkschaften entstehen;
8. die nach einem hoffentlich baldigen Ende des Krieges zu lösende Überschuldung
der Ukraine bereits jetzt zu einer prioritären Aufgabe der deutschen Außenpolitik,
Finanzpolitik und Entwicklungszusammenarbeit zu machen und sich dazu
international für ein regelbasiertes und transparentes Verfahren zur
Schuldenregulierung einzusetzen;
9. eine internationale, lösungsorientierte Entschuldungskonferenz für die Ukraine,
unter Einbeziehung aller relevanten staatlichen, multilateralen und privaten
Gläubiger, nach Vorbild des Londoner Schuldenabkommens über deutsche
Auslandschulden von 1953, anzuregen und auf die relevanten Stakeholder auf Gläubiger-
und Schuldnerseite zur Vorbereitung einer solchen Konferenz zuzugehen. Das
Ziel einer solchen Entschuldungskonferenz muss eine nachhaltige und
umfassende Entschuldung sein, die der Ukraine einen fairen politischen und
ökonomischen Neustart nach dem Krieg ermöglicht und bei der das Ausmaß und die
Modalitäten der Entschuldung nicht einseitig von den Gläubigern bestimmt werden;
10. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Europäische Union eigene
kohärente Vorschläge für ein Verfahren zur Entschuldung und Vorbereitung des
Wiederaufbaus der Ukraine entwickelt und sich dabei nicht von anderen Gläubigern
abhängig macht, sondern dazu ausdrücklich die Abstimmung mit der Ukraine
sucht;
11. auf internationaler Ebene, insbesondere bei den Vereinten Nationen, den G7, dem
IWF und der Weltbank, Diskussionen über Wiedergutmachung und Reparationen
durch Russland aktiv voranzutreiben.
Berlin, den 24. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Ohne einen umfassenden, regelbasierten Schuldenschnitt nach einem hoffentlich baldigen Kriegsende droht der
Wiederaufbau der Ukraine unter Bedingungen struktureller Abhängigkeit zu erfolgen und ökonomisch zu
misslingen. Dies würde die demokratische Souveränität und soziale Stabilität in der Ukraine nachhaltig gefährden.
Ferner würde die Instabilität der Ukraine auch auf ihre Nachbarländer ausstrahlen. Erforderlich ist echte
internationale Solidarität anstatt der Etablierung neuer Abhängigkeitsverhältnisse. Ein gerechter Schuldenschnitt ist kein
Akt der Großzügigkeit, sondern eine politische Notwendigkeit zur Begründung einer legitimen und stabilen
Friedensordnung nach Ende des Krieges.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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