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Faire Entschuldung für die Ukraine - Für Souveränität, sozialen Wiederaufbau und völkerrechtliche Verantwortung statt Ausverkauf und Schuldenregime

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4272 · Antrag · Original ↗

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Faire Entschuldung für die Ukraine - Für Souveränität, sozialen Wiederaufbau und völkerrechtliche Verantwortung statt Ausverkauf und Schuldenregime Antrag der Abgeordneten Lea Reisner, Sören Pellmann, Janine Wissler, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Faire Entschuldung für die Ukraine – Für Souveränität, sozialen Wiederaufbau und völkerrechtliche Verantwortung statt Ausverkauf und Schuldenregime Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine dauert unvermindert an. Trotz wiederholt geäußerter Hoffnungen auf einen Waffenstillstand ist eine Beendigung der Kampfhandlungen derzeit nicht absehbar. Die Angriffe auf zivile Infrastruktur halten an, tausende Menschen sterben weiterhin oder werden verletzt. Der nachhaltige Wiederaufbau der Ukraine und die Frage nach ihrer wirtschaftlichen und sozialen Zukunft sind untrennbar mit der Beendigung des Krieges verbunden. Ohne einen politischen Prozess, der zu einem Ende der Kampfhandlungen führt, droht jeder Wiederaufbau unter Bedingungen fortgesetzter Zerstörung, permanenter Unsicherheit und wachsender sozialer Verelendung zu erfolgen. Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber der Ukraine ist Deutschland besonders verpflichtet, sich vorrangig für den Schutz der Zivilbevölkerung und für eine nachhaltige, völkerrechtsbasierte Friedenslösung einzusetzen. Solange der Krieg andauert, werden wirtschaftliche und politische Entscheidungen unter Bedingungen äußerer Abhängigkeit und militärischer Logik getroffen und hierdurch Handlungsspielräume eingeschränkt. Ein nachhaltiger Wiederaufbau setzt daher ein Ende der Kampfhandlungen voraus, damit politische Handlungsspielräume für demokratische und soziale Gestaltung geschaffen werden. Deutschland und die Europäische Union haben es bislang versäumt, ihre politischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Möglichkeiten einzusetzen, um einen breit angelegten, international legitimierten Vermittlungsprozess unter substanzieller Einbindung der Vereinten Nationen sowie weiterer internationaler Akteure, wie China zu initiieren und stattdessen ausschließlich auf militärische Lösungen, Waffenlieferungen und Durchhalteparolen gesetzt. Nachhaltige und glaubwürdige Sicherheitsgarantien können nur im Rahmen eines inklusiven, multilateralen Sicherheitsarrangements erreicht werden, das auf gegenseitiger Vertrauensbildung und völkerrechtlicher Verbindlichkeit beruht und nicht einseitig von NATO-Staaten dominiert wird. Die gegenwärtige Politik läuft faktisch auf die Akzeptanz eines langanhaltenden Abnutzungskrieges auf ukrainischem Territorium hinaus. Die sozialen und humanitären Kosten dieses Krieges trägt vor allem die ukrainische Bevölkerung: Arbeiterinnen und Deutscher Bundestag Drucksache 21/4272 21. Wahlperiode 24.02.2026 Arbeiter, Rentnerinnen und Rentner, Binnenvertriebene, massenhaft verletze und tote Zivilistinnen und Zivilisten sowie zehntausende getötete Soldatinnen und Soldaten. Eine verantwortungsvolle Friedenspolitik muss daher das Ziel verfolgen, das Töten unverzüglich zu beenden, die fortschreitende Zerstörung zu verhindern und einen völkerrechtsbasierten politischen Prozess zur Beendigung des Krieges zu eröffnen. Wie auch immer ein Ende des Krieges aussehen wird, so stellt sich bereits jetzt die Frage nach dem Wiederaufbau und nach dem damit verbundenen wirtschaftlichen Erholungsprozess der Ukraine. Schon heute sollten Lösungen entwickelt und Prozesse vorbereitet werden, die es der Ukraine nach dem Kriegsende ermöglichen, sich wieder zu erholen. Ein besonders wichtiges Problem, dass es dabei zu lösen gilt, ist die stetig wachsende Auslandsverschuldung. Bereits vor dem russischen Angriffskrieg war die Ukraine durch niedrige Löhne, hohe soziale Ungleichheit, einen großen informellen Arbeitssektor sowie eine weit verbreitete Arbeitsmigration geprägt (https://cepr.org/voxeu/columns/labour-market-ukraine- rebuild-better). Seit 2014 wurden in der Ukraine im Rahmen von IWF-Programmen umfassende Strukturreformen durchgesetzt, darunter Renten-, Sozial- und Arbeitsmarktreformen, die zwar zur fiskalischen Stabilisierung beitrugen, jedoch die sozialen Kosten vor allem auf abhängig Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner und vulnerable Gruppen verlagerten (www.reuters.com/article/world/ukraine-s-parliament-approves- stricterimf-backed-budget-amendments-idUSKBN0LY265/). Der Krieg hat diese Klassenverhältnisse drastisch verschärft: Millionen wurden vertrieben, ganze Wirtschaftsregionen zerstört, Einkommen brachen ein, während Inflation und Lebenshaltungskosten stark anstiegen. Zugleich wurden unter Kriegsrecht weitere arbeitsrechtliche Deregulierungen durchgesetzt, die Tarifverträge und Kündigungsschutz weiter einschränkten (www.ilo.org/resource/news/how-did-war-impact-ukrainian-labour-market). Die arbeitende Bevölkerung in der Ukraine war damit bereits vor dem Krieg erheblichen sozialen Belastungen ausgesetzt. Es besteht nun die Gefahr, dass sie beim bevorstehenden Wiederaufbau erneut die Hauptlast der ökonomischen Anpassung zu tragen hat, während internationale Konzerne, Finanzinvestoren und Bauunternehmen privilegierten Zugang zu lukrativen Wiederaufbauprojekten erhalten. Besonders problematisch sind Bestrebungen, den Wiederaufbau der Ukraine primär über unregulierte Public-Private-Partnerships sowie über exklusive Rohstoffabkommen zu organisieren. Der Zugriff internationaler Konzerne auf strategische Ressourcen und Infrastruktur droht, zentrale Bereiche der ukrainischen Volkswirtschaft dauerhaft der demokratischen Kontrolle zu entziehen. Vorschläge wie das von der US-Regierung forcierte Rohstoffabkommen zielen auf einen privilegierten Zugang für US-Konzerne zu strategischen Ressourcen wie Lithium, Titan oder Seltenen Erden ab. Die EU verfolgt unter dem Label der ‚europäischen Integration' eine vergleichbare Agenda: Auch ihre 50-Milliarden-Fazilität für die Ukraine ist an Privatisierungen, Marktöffnung und arbeitsrechtliche Deregulierungen gebunden, von denen vor allem europäische Konzerne in Infrastruktur, Energie und Landwirtschaft profitieren sollen (www.ipg-jour- nal.de/rubriken/wirtschaft-und-oekologie/artikel/lohnenswerte-investition-7644/). Solche Deals laufen faktisch auf eine ökonomische Ausplünderung eines kriegsversehrten Landes hinaus und stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen des Selbstbestimmungsrechts. Der Wiederaufbau vollzieht sich nicht in einem machtfreien Raum, sondern im Spannungsfeld staatlicher, wirtschaftlicher und Großmachtinteressen. Ohne klare soziale und demokratische Leitplanken droht er vor allem, renditeorientierten Investitionslogiken zu folgen, statt den Bedürfnissen der ukrainischen Bevölkerung zu dienen. Internationale Hilfe darf nicht zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen missbraucht werden. Die Ukraine ist kein Objekt geopolitischer Geschäftsmodelle, sondern ein souveräner Staat und die ukrainische Bevölkerung hat das Recht auf einen selbstbestimmten und sozial gerechten Wiederaufbau. Indes wächst die wirtschaftliche und finanzielle Abhängigkeit der Ukraine von externer Unterstützung dramatisch. Internationale Hilfen werden zu einem erheblichen Teil nicht als Zuschüsse, sondern als Kredite bereitgestellt. Nach Angaben der ukrainischen Zentralbank belief sich die Bruttoauslandsverschuldung der Ukraine zum 30.09.2025 auf 216 Milliarden US-Dollar, der Anteil des öffentlichen Sektors betrug dabei 148,4 Milliarden US-Dollar (https://bank.gov.ua/files/ES/ExDebt_q_en.pdf). Damit hat die Schuldenlast die Höhe des ukrainischen Bruttoinlandsprodukts überschritten. Rund zwei Drittel der internationalen Finanzhilfen seit Beginn des Krieges wurden in Kreditform bereitgestellt (www.medico.de/blog/die-unsichtbare-hand-der-hilfe- 20267). Größte Gläubiger sind inzwischen die Europäische Union, multilaterale Institutionen wie der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank (www.me- dico.de/blog/die-unsichtbare-hand-der-hilfe-20267). Diese Schuldenstruktur gefährdet bereits heute die finanzielle Handlungsfähigkeit der Ukraine und droht auch nach einem hoffentlich baldigen Kriegsende, einen selbstbestimmten Wiederaufbau langfristig zu blockieren. Angesichts der massiven Zerstörung wird die Ukraine nicht in der Lage sein, ihren Schuldendienst ordnungsgemäß und in voller Höhe wieder aufzunehmen. Eine Rückkehr zu „normalen“ Schuldner- Gläubiger-Beziehungen ist daher nicht zu erwarten. Weder wird die Ukraine die Zahlungsverpflichtungen aus der Vorkriegszeit vollständig bedienen können noch die während des Krieges gewährten neuen Kredite ohne Weiteres zurückzahlen können. Die derzeitigen Verfahren der internationalen Gemeinschaft zur Lösung von Schuldenkrisen sind für eine angemessene Schuldenregelung der Ukraine nicht ausreichend. Dies gilt insbesondere für die stark gestiegene Verschuldung gegenüber multilateralen Gebern, die de facto einen privilegierten Gläubigerstatus genießen und aufgrund dessen kaum oder keine Schuldenerlasse gewähren. Zudem versuchten private Vorkriegsgläubiger in den 2024 und 2025 ausgehandelten Umschuldungsabkommen, sich durch entsprechende Klauseln gegen weitgehende Schuldenstreichungen abzusichern. Ein selbstbestimmter Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erholung eines unabhängigen ukrainischen Staates nach dem Ende des Krieges werden maßgeblich davon abhängen, ob die Staatsverschuldung auf ein tragfähiges Niveau gesenkt und dabei ausreichend finanzieller Spielraum für Wiederaufbau und soziale Stabilisierung geschaffen wird. Die bestehenden Verfahren zur Schuldenrestrukturierung können dies nicht gewährleisten. Der Fall Ukraine erfordert daher ein grundlegendes Neudenken innerhalb der internationalen Schuldenarchitektur. Zahlreiche Kredite sind an wirtschaftspolitische Konditionalitäten geknüpft, die selbst unter den Bedingungen des Krieges durchgesetzt werden. Dazu zählen arbeitsmarktpolitische Deregulierungen, Einschränkung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten, Liberalisierungen im Energiesektor sowie der erleichterte Zugang für ausländisches Kapital (www.medico.de/blog/die-unsichtbare-hand-der-hilfe-20267). Diese Maßnahmen folgen einem neoliberalen Paradigma, das aus früheren Strukturanpassungsprogrammen des IWF bekannt ist und dessen soziale Folgeschäden international gut dokumentiert sind. Internationale Erfahrungen mit kreditfinanzierten Wiederaufbau- und Strukturanpassungsprogrammen zeigen, dass fiskalische Stabilisierung und Marktöffnung häufig Vorrang vor sozialer Absicherung und demokratischer Beteiligung erhalten. Dies birgt die Gefahr, bestehende soziale Ungleichheiten zu verfestigen, statt sie zu überwinden. Schulden fungieren dabei nicht nur als finanzpolitisches Instrument, sondern als Hebel geopolitischer und ökonomischer Machtausübung. Unter dem Deckmantel der Solidarität entstehen neue Abhängigkeitsverhältnisse. Die Ukraine läuft Gefahr, auch nach einem möglichen Ende der Kampfhandlungen in einem Zustand finanzieller Unterordnung zu verbleiben, der demokratische Gestaltungsmöglichkeiten massiv einschränkt. Die Verantwortung für die Zerstörung liegt bei Russland. Wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine trägt Russland nach den einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen, konkret Art. 34 der Articles on the Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts (ARISWA) die Pflicht zur vollen Wiedergutmachung. Die konkrete Ausgestaltung der Wiedergutmachung, die in den Art. 34 bis 37 ARISWA näher beschrieben wird, muss dabei rechtlich belastbar, differenziert und international koordiniert ausgehandelt werden. Sie darf jedoch nicht durch ein Schuldenregime gegenüber dem angegriffenen Land ersetzt werden. Die Kosten des Krieges und des Wiederaufbaus tragen vor allem die arbeitende Bevölkerung, Rentnerinnen und Rentner sowie sozial besonders verletzliche Gruppen. Ein demokratischer und sozialer Wiederaufbau erfordert daher wirtschaftliche Spielräume, die nicht durch Schulden und Konditionalitäten blockiert werden. Ein umfassender Schuldenerlass ist damit eine Voraussetzung für gesellschaftliche Stabilität und politische Selbstbestimmung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. ihre diplomatischen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten konsequent zu nutzen, um auf allen verfügbaren bilateralen, multilateralen sowie informellen Kanälen aktiv auf die Aufnahme von Friedensverhandlungen und eine nachhaltige Beendigung des bewaffneten Konflikts hinzuwirken. Dies ist zugleich eine notwendige Voraussetzung für die Einleitung eines Prozesses einer fairen Entschuldung; 2. nach einem Ende der Kampfhandlungen einen Prozess der Versöhnung und vertrauensbildender Maßnahmen in Europa zu fördern, der unter Achtung des Völkerrechts und unter klarer Benennung der Verantwortung für den Angriffskrieg auch Russland einbezieht und auf nachhaltige zivile und kooperative Sicherheitsstrukturen abzielt; 3. Wiederaufbauprogramme strikt an soziale, ökologische und demokratische Kriterien zu binden, die sicherstellen, dass öffentliche Mittel der Zivilbevölkerung und einer strukturell und verteilungspolitisch ausgewogenen wirtschaftlichen Erholung zugutekommen und Spekulation sowie Korruption verhindert werden; 4. sich nach Ende des Krieges für internationale Koordination zur Umsetzung der Art. 34 bis 37 ARISWA einzusetzen, die Russland für die Kosten des Wiederaufbaus in die Pflicht nehmen; 5. bei ihren Wiederaufbaubemühungen das Instrument von Public-Private- Partnerships grundsätzlich nicht anzuwenden, da dieses durch einseitige Risikoverteilung, mangelnde Transparenz und unzureichende demokratische Kontrolle gekennzeichnet ist sowie oftmals zu Privatisierungen führt und versteckte Schulden durch langfristige Zahlungsverpflichtungen an private Gläubiger und internationale Konzerne beinhaltet; 6. sich klar gegen einseitige Rohstoffabkommen oder wirtschaftliche Sonderbehandlungen einzelner Akteure zu positionieren, die unter Ausnutzung der finanziellen Notlage der Ukraine, deren Souveränität, territoriale Integrität oder zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten einschränken; 7. darauf hinzuwirken, dass alle internationalen Abkommen, die die Ukraine in Zukunft abschließt, völkerrechtskonform ausgestaltet werden, demokratisch legitimiert sind und unter substanzieller Beteiligung der ukrainischen Zivilgesellschaft und Gewerkschaften entstehen; 8. die nach einem hoffentlich baldigen Ende des Krieges zu lösende Überschuldung der Ukraine bereits jetzt zu einer prioritären Aufgabe der deutschen Außenpolitik, Finanzpolitik und Entwicklungszusammenarbeit zu machen und sich dazu international für ein regelbasiertes und transparentes Verfahren zur Schuldenregulierung einzusetzen; 9. eine internationale, lösungsorientierte Entschuldungskonferenz für die Ukraine, unter Einbeziehung aller relevanten staatlichen, multilateralen und privaten Gläubiger, nach Vorbild des Londoner Schuldenabkommens über deutsche Auslandschulden von 1953, anzuregen und auf die relevanten Stakeholder auf Gläubiger- und Schuldnerseite zur Vorbereitung einer solchen Konferenz zuzugehen. Das Ziel einer solchen Entschuldungskonferenz muss eine nachhaltige und umfassende Entschuldung sein, die der Ukraine einen fairen politischen und ökonomischen Neustart nach dem Krieg ermöglicht und bei der das Ausmaß und die Modalitäten der Entschuldung nicht einseitig von den Gläubigern bestimmt werden; 10. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Europäische Union eigene kohärente Vorschläge für ein Verfahren zur Entschuldung und Vorbereitung des Wiederaufbaus der Ukraine entwickelt und sich dabei nicht von anderen Gläubigern abhängig macht, sondern dazu ausdrücklich die Abstimmung mit der Ukraine sucht; 11. auf internationaler Ebene, insbesondere bei den Vereinten Nationen, den G7, dem IWF und der Weltbank, Diskussionen über Wiedergutmachung und Reparationen durch Russland aktiv voranzutreiben. Berlin, den 24. Februar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Ohne einen umfassenden, regelbasierten Schuldenschnitt nach einem hoffentlich baldigen Kriegsende droht der Wiederaufbau der Ukraine unter Bedingungen struktureller Abhängigkeit zu erfolgen und ökonomisch zu misslingen. Dies würde die demokratische Souveränität und soziale Stabilität in der Ukraine nachhaltig gefährden. Ferner würde die Instabilität der Ukraine auch auf ihre Nachbarländer ausstrahlen. Erforderlich ist echte internationale Solidarität anstatt der Etablierung neuer Abhängigkeitsverhältnisse. Ein gerechter Schuldenschnitt ist kein Akt der Großzügigkeit, sondern eine politische Notwendigkeit zur Begründung einer legitimen und stabilen Friedensordnung nach Ende des Krieges. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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