Entwicklungen bei der Roten Hilfe e.V.
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Entwicklungen bei der Roten Hilfe e.V.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5221
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Dr. Michael Espendiller und
der Fraktion der AfD
Entwicklungen bei der Roten Hilfe e. V.
Die „Rote Hilfe e. V.“ ist eine der größten und weiterwachsenden
Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. Sie umfasst etwa 14 400 Mitglieder und
verfügt bundesweit über 50 Ortsgruppen. Die Organisation gewährt
linksextremistischen Straftätern politischen und sozialen Rückhalt sowie juristische und
finanzielle Hilfe, um das strafrechtliche Abschreckungspotenzial zu verringern
(www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-linksextrem
ismus/vsb-linksextremismus_node.html#doc1943152bodyText7). Ergänzend
verfolgt sie durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und Agitation das Ziel,
die Meinungsbildung zu beeinflussen und den Rechtsstaat verächtlich zu
machen. Dies geschieht, indem sie ihm einen „repressiven Charakter“ zuschreibt
und Gerichtsentscheidungen als politisch gesteuerte „Klassenjustiz“
abqualifiziert (ebd.). Unsere Sicherheitsbehörden werden dabei in besonderem Maße
diskreditiert, um den Eindruck eines „Polizei- und Willkürstaates“ zu erzeugen.
So wird die Polizei beispielsweise durchgängig als „gewalttätig“ und
„rassistisch“ dargestellt (ebd.). Am Tag nach der Verhaftung der ehemaligen RAF-
Terroristin Daniela Klette verunglimpfte die Rote Hilfe die Maßnahmen der
Strafverfolgungsbehörden und bezeichnete die Festnahme als „Ergebnis
jahrzehntelanger Verfolgungswut und staatlichem Rachebedürfnis gegen ehemalige
Mitglieder der Stadtguerilla-Gruppen“ (https://rote-hilfe.de/meldungen/der-lang
e-atem-staatlicher-repression-prozessauftakt-gegen-daniela-klette).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der Mitglieder der Roten Hilfe e. V. seit 2015
entwickelt und wie die dazugehörige Anzahl der örtlichen Ableger
(„Ortsgruppen“) in Deutschland?
2. Wie viele Mitglieder der Roten Hilfe sind ebenfalls Mitglieder von im
Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (bitte auch nach Parteien
aufschlüsseln)?
3. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die
Unterstützung von Linksextremisten vergleichbare Organisationen dieser
Größenordnung in anderen Staaten, und wenn ja, wo (bitte nach Mitgliederzahlen
und Staaten aufschlüsseln)?
4. Unterscheidet die Bundesregierung zwischen dem formal deklarierten
Vereinszweck (Rechtshilfe) und weiteren Tätigkeiten der Roten Hilfe, und
wenn ja, welche genauen Tätigkeiten laufen ihrer Auffassung nach
Strafgesetzen zuwider oder richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung
oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung?
a) Hat sich die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieser
Ausgangsfrage eine eigene Auffassung bezüglich der Positionierung der
Roten Hilfe gegenüber ehemaligen RAF-Mitgliedern sowie der
Feststellung gebildet, dass die Rote Hilfe Unterstützung verweigert, wenn
Beschuldigte ein Unrechtsbewusstsein zeigen und/oder mit
Strafverfolgungsbehörden kooperieren, und wenn ja, inwiefern und gilt dies
ihrer Ansicht nach als eine Form der Billigung (vgl. dazu die
Ausführungen unter https://rote-hilfe.de/sites/default/files/2024-03/broschuer
e_prozesse_politisch_fuehren_web.pdf, S. 32, oder auch die
Solidaritätsbekundung der Vereinszeitung an die ehemaligen RAF-Terroristen
Burkhard Garweg, Ernst-Volker Wilhelm Staub und Daniela Klette,
www.welt.de/politik/deutschland/article175430458/Rote-Hilfe-Armin-
Schuster-CDU-will-Vereinsverbot-pruefen-lassen.html, oder
beispielsweise folgende Pressemitteilung: https://rote-hilfe.de/meldungen/der-l
ange-atem-staatlicher-repression-prozessauftakt-gegen-daniela-kl
ette)?
b) Liegen der Bundesregierung dokumentierte Fälle vor, die eine aktiv
kämpferische und aggressiv-kämpferische Haltung der Roten Hilfe
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)
nachweisen, oder beschränken sich die Vorwürfe auf ideologische
Stellungnahmen?
c) Hat die Rote Hilfe nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Personen oder Organisationen unterstützt, die das
Existenzrecht Israels verneint haben, und wenn ja, wann, und in wie vielen
Fällen?
d) Welche konkreten Handlungen oder Aussagen der Roten Hilfe werden
als konfrontatives Verhältnis zum Gewaltmonopol des Staates
bewertet, das über zulässige Kritik hinausgeht?
e) Wie wertet die Bundesregierung die These der Fragesteller, dass die
Rote Hilfe durch ihre Unterstützungspraxis die Abschreckungs- und
Resozialisierungswirkung von Strafgesetzen aushebelt im Hinblick auf
die verfassungsgemäße Ordnung?
f) Hat die Bundesregierung Kenntnisse dahin gehend, dass die Rote
Hilfe aktiv zur Unterstützung gewaltbereiter Linksextremisten im Kampf
gegen die staatliche Ordnung bereits weit im Vorfeld (und damit
präventiv vor Festnahmen) tätig ist, und wenn ja, in welcher Form, und in
wie vielen jährlichen Fällen im Vergleich zu jährlichen Rechtshilfen?
5. Warum hat die Bundesregierung trotz Überlegungen im Jahr 2018 kein
Verbotsverfahren eingeleitet – basiert dies auf der Einschätzung
mangelnder rechtlicher Haltbarkeit, oder auf anderen Gründen (www.welt.de/politi
k/deutschland/article175430458/Rote-Hilfe-Armin-Schuster-CDU-will-V
ereinsverbot-pruefen-lassen.html)?
6. Sieht die Bundesregierung ein taktisches Vorgehen darin, dass sich die
Rote Hilfe formal als Rechtshilfeverein präsentiert beziehungsweise nach
Ansicht der Fragesteller tarnt, um die Hürden für ein Vereinsverbot
möglichst hochzusetzen, und wie begründet sie ihre Ansicht dazu?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele Personen durch die Rote
Hilfe eine Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten und wie sich diese
Unterstützung materiell zeigt?
a) Wenn ja, unterstützt die Rote Hilfe im Sinne dieser Frage ehemalige
RAF-Mitglieder, und wenn ja, wie viele, und seit wann jeweils?
b) Wenn ja, unterstützt die Rote Hilfe im Sinne dieser Frage andere
verurteilte linksextremistische Gewalttäter, und wenn ja, wie viele, und
seit wann jeweils?
8. Besitzt die Rote Hilfe nach Kenntnis der Bundesregierung Eigentum an
Immobilien, und wenn ja, wie viele Objekte, welcher Art, und wo?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über das jährliche
Spenden- und Beitragseinkommen der Roten Hilfe e. V. sowie über
etwaige Zuwendungen von anderen Vereinen, Stiftungen oder juristischen
Personen, und liegen Hinweise auf indirekte staatliche Förderung (z. B. über
Drittmittel oder Räumlichkeiten) vor (bitte aufschlüsseln)?
10. Kann die Bundesregierung mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass die Rote Hilfe e. V. Fördermittel des Bundes auf
direktem oder indirektem Wege in den letzten fünf Jahren erhalten hat?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zwischen wie vielen
natürlichen oder juristischen Personen Mietverhältnisse mit der Roten Hilfe
bestehen?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zur genauen Art der
Unterstützung der Antifa Ost (sog. Hammerbande) durch die Rote Hilfe
(https://taz.de/Alle-Konten-gekuendigt/!6140903/; https://apollo-news.net/
eltern-der-hammerbande-sammeln-fuer-linksextreme-rote-hilfe/), und wie
viele Mitglieder der Antifa Ost werden durch diese unterstützt?
13. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen zwischen
linken Szenebuchläden und der Roten Hilfe, und wenn ja, seit wann, in
wie vielen Fällen, und in welchen Bundesländern?
14. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen zwischen
Kultur- und Jugendvereinen und der Roten Hilfe, und wenn ja, seit wann,
in welchem Kontext, in wie vielen Fällen, und in welchen Bundesländern?
15. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen zwischen
Gewerkschaften und der Roten Hilfe, und wenn ja, seit wann, wo, in
welchem Kontext, in wie vielen Fällen, und in welchen Bundesländern?
16. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen zwischen
Umweltbewegungen und der Roten Hilfe, und wenn ja, seit wann, in
welchem Kontext, in wie vielen Fällen, und in welchen Bundesländern?
17. Stellt die Rote Hilfe aus Sicht der Bundesregierung ein Sammelbecken für
kommunistische und anarchistische Theorieansätze dar?
Berlin, den 7. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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