Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der Weltbankgruppe
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Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der Weltbankgruppe
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3965
21. Wahlperiode 03.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Doris
Achelwilm, Gökay Akbulut, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser,
Maren Kaminski, Jan Köstering, Ina Latendorf, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada
Salihović, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Sarah Vollath, Donata
Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit
bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der
Weltbankgruppe
Die Bundesregierung ist als Anteilseignerin der Weltbankgruppe (WBG) in der
(Mit-)Verantwortung, die Geldflüsse der WBG im Hinblick auf die Erreichung
des Ziels der Armutsbekämpfung auf einem lebenswerten Planeten zu
kontrollieren. Die International Finance Corporation (IFC) unterliegt dabei als Teil der
WBG der Aufsicht der Bundesregierung, die mit 5,02 Prozent
Stimmrechtsanteil drittgrößte Anteilseignerin ist (https://thedocs.worldbank.org/en/doc/acff11
167280c724a8f7d9158164919a-0330032021/original/IFCEDsVotingTabl
e.pdf).
Die Sozial- und Umweltstandards zur Umsetzung von IFC-Projekten sind im
Nachhaltigkeitsrahmenwerk (Sustainability Framework) festgelegt. Die letzte
Überarbeitung des Sustainability Framework wurde im Jahr 2012
abgeschlossen und entspricht daher nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere
der Bereich der Handelsfinanzierungen ist im Hinblick auf Umwelt und
Sozialrisiken nicht ausdrücklich reguliert. Die IFC hat dies erkannt und überarbeitet
das Rahmenwerk derzeit in einem laufenden Prozess. Dabei besteht die
Möglichkeit, die Sozial- und Umweltstandards auch für die wachsenden
Handelsfinanzierungen der IFC klar zu verankern. Da das Sustainability Framework
zugleich von zahlreichen privaten und öffentlichen Banken, darunter auch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), genutzt wird, kommt einer
Überarbeitung mit klaren Vorgaben für Handelsfinanzierungen besondere Bedeutung zu.
Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation urgewald entfallen seit 2018
über 50 Prozent der Eigeninvestitionsverpflichtungen der IFC auf
Handelsfinanzierungen, Tendenz steigend. Im Finanzjahr 2024 investierte die IFC über
18 Mrd. US-Dollar in ihr Handelsfinanzierungsportfolio (urgewald_Unequal S
upport_IFC-Trade-Finance-Spring-2025.pdf). Trotz der Größe und Bedeutung
dieses Portfolios ist unklar, inwieweit Handelsfinanzierungen in die
regulatorischen Rahmenwerke der IFC eingebunden sind. Im Rahmen des größten
Handelsfinanzierungsprogramms, dem Global Trade Finance Program (GTFP),
werden international tätige Banken nach einer initialen programmbezogenen,
nicht öffentlich nachvollziehbaren Prüfung zugelassen und erhalten
anschließend transaktionsbezogen innerhalb von 24 bis 48 Stunden
Finanzierungszusagen. Diese summieren sich auf eine jährliche Gesamthöhe von mehreren
Milliarden US-Dollar. Transparenz über die konkret finanzierten Handelsgeschäfte
besteht nach Ansicht der Fragestellenden nicht in hinreichendem Umfang
(https://disclosures.ifc.org/project-detail/SII/50031/gtfp-albaraka).
Darüber hinaus bestehen aus Sicht der Fragestellenden erhebliche
Informationsdefizite: Die in den Jahresberichten (www.ifc.org/en/insights-reports/annua
l-report) ausgewiesenen Beträge weichen teils deutlich von den Angaben auf
der Projektwebsite ab (https://disclosures.ifc.org/). Beispielsweise werden im
Finanzjahr 2024 die beiden Handelsfinanzierungsprogramme GTFP und Global
Trade Supplier Finance (GTSF) im Jahresbericht mit einer Gesamtsumme von
10,2 Mrd. US-Dollar gelistet. Im selben Zeitraum weisen die Projekte des
GTFP und GTSF jedoch nach den Recherchen und dem Verständnis der
Fragestellenden nur ein Investitionsvolumen von 1,2 Mrd. US-Dollar auf der
Projektwebsite auf. Dies führt zu einer Differenz von rund 9 Mrd. US-Dollar zwischen
den Informationen aus dem Jahresbericht und auf der Projektwebsite. Viele
Projekte können zudem geografisch nicht zugeordnet werden. Im Finanzjahr
2024 waren 20 Projekte vereinfachend der Region „World“ zugeordnet, was die
öffentliche Nachvollziehbarkeit der Finanzierungen erschwert.
Als Teil der Weltbankgruppe ist die IFC darüber hinaus verpflichtet, durch ihre
Investitionen finanzielle und entwicklungspolitische „Additionalität“
nachzuweisen. Das heißt u. a., dass alle Investitionen einen Entwicklungsbeitrag
leisten müssen, der über Finanzierungen ohne Beteiligung der IFC als öffentliche
Bank nicht erreicht werden kann. Nach Auffassung der Fragestellenden ist
aufgrund der beschriebenen lückenhaften Informationsbereitstellung der IFC die
„Additionalität“ von Handelsfinanzierungsprojekten jedoch fragwürdig und für
die Anteilseignerinnen und Anteilseigner der IFC kaum prüfbar. Darüber
hinaus ist die „Additionalität“ von Handelsfinanzierungsinvestitionen aufgrund
ihrer kurzfristigen Natur fragwürdig. Es ist nicht erkennbar, wie kurzfristige
Handelsfinanzierung durch die IFC einen nachhaltigen Entwicklungsbeitrag
leisten kann, weil sich die Handelsstrukturen nach der IFC-Finanzierung nicht
verändern und die jeweiligen Händlerinnen und Händler nach der Finanzierung
vor denselben strukturellen Finanzierungsengpässen stehen wie zuvor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung nach der Wirksamkeit,
„Additionalität“ und Transparenz, den Auswahl- und Ausschlusskriterien für
Banken als Partner in Handelsfinanzierungen der IFC sowie nach der
Positionierung der Bundesregierung in der laufenden Überarbeitung des Sustainability
Frameworks.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die einzelnen
Instrumente der Handelsfinanzierungen seit 2012 in das Sustainability
Framework der IFC eingebunden sind?
2. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden
Verhandlungen zur Überarbeitung des Sustainability Frameworks im Hinblick auf
Handelsfinanzierungen (bitte Ort, Datum, Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung, Verhandlungsgegenstand der bisherigen und
kommenden Verhandlungsrunden nennen)?
3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen,
Handelsfinanzierungen in bestehende Performance Standards zu integrieren, und wenn nein,
wie gedenkt die Bundesregierung, potenziell negative Auswirkungen für
Mensch und Natur konkret abzufedern?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass
aufgrund der Größe des Portfolios ein eigenständiger Performance Standard
für Handelsfinanzierungen sinnvoll wäre (bitte die Gründe angeben)?
5. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Begründung der IFC für die „Additionalität“ von Handelsfinanzierungsprojekten?
6. Auf welcher Grundlage und anhand welcher quantitativen und
qualitativen Kriterien bemisst nach Kenntnis der Bundesregierung die IFC die
„Additionalität“ solcher Handelsfinanzierungsinvestitionen?
7. Wie und auf welchen vom IFC-Management unabhängigen Evaluierungen
bewertet die Bundesregierung die Entwicklungswirkung von
Handelsfinanzierungsinvestitionen der IFC (bitte tabellarisch seit 2012 erfolgte
Evaluierungen, Durchführungsorganisation der Evaluierungen, Ergebnis
der Evaluierung auflisten)?
8. Welche langfristigen Entwicklungsziele verfolgt die Bundesregierung
durch die Unterstützung von IFC-Handelsfinanzierungen (bitte die
Strategien, Gesetzesgrundlagen, Entwicklungsziele aufgeschlüsselt nach Social
Development Goals [SDGs] nennen)?
9. Ist der Bundesregierung eine Strategie der IFC bekannt, die darauf abzielt,
Handel im Globalen Süden nachhaltig und langfristig zu fördern, wenn ja,
wie ist diese ausgestaltet, und wenn nein, warum nicht?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Verpflichtungen zur
Erfüllung ihrer extraterritorialen Menschenrechtsverpflichtungen (durch den
International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights) auch im
Rahmen der Handelsfinanzierungsprogramme der IFC sichergestellt
werden?
11. Wie und auf welcher Grundlage bewertet die Bundesregierung die
Aufsichts- und Steuerfunktion der IFC in der Durchführung von
Handelsfinanzierungen (bitte die gesetzlichen Grundlagen, Personalstellen für
Bewertung nennen)?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe für die von
den Fragestellenden recherchierten Abweichungen zwischen den Angaben
in den Jahresberichten und den Daten auf der Projektwebsite der IFC, und
was tut sie konkret, um Abhilfe zu schaffen?
13. Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich,
damit zukünftige Handelsfinanzierungen der IFC regional und
projektbezogen nachvollziehbar sind (bitte tabellarisch nach Maßnahmen
darstellen)?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der derzeit öffentlich
zugänglichen Informationen zu den konkret finanzierten
Handelsgeschäften?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kriterien, nach
denen Banken in das Global Trade Finance Program aufgenommen
werden (bitte die Kriterien auflisten)?
16. Welche Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 in das GTFP aufgenommen (bitte tabellarisch nach Jahr,
Unternehmen darstellen)?
17. Welche sozialen und ökologischen Standards müssen nach Kenntnis der
Bundesregierung Banken erfüllen, um für Handelsfinanzierungen der IFC
zugelassen zu werden?
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher
Form Banken im Rahmen der Handelsfinanzierung auch Investitionen in
fossile Energien (Kohle, Öl, Gas) tätigen dürfen, und welche Investitionen
sind das (bitte tabellarisch nach Jahr, Invesitionsbetrag, Land, beteiligten
Unternehmen, Sektor Kohle, Sektor Öl, Sektor Gas seit 2020 darstellen)?
19. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Überprüfung zur
Aufnahme von Banken als Confirming Banks im GTFP ein, um Sozial-
und Umweltschäden zu vermeiden, und welche Ausschlüsse gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 (bitte tabellarisch nach Jahr,
ausgeschlossener Banken, Ausschlussgrund darstellen)?
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Güter von
einer Finanzierung durch die IFC ausgeschlossen sind (bitte tabellarisch
die ausgeschlossenen Güter, den Auschlussgrund darstellen)?
21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer möglichen
Finanzierung von Atomenergie durch Handelsfinanzierungen der IFC, und welche
Investitionen in diesem Bereich werden derzeit geprüft (bitte tabellarisch
nach Jahr, Investitionsbetrag, Land, beteiligten Unternehmen, Form der
Atomenergietechnologie darstellen)?
22. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung – so das
Verständnis der Fragestellenden – das jährliche Volumen des GTFP zum
Jahresende 2025 von ursprünglich 6 Mrd. US-Dollar auf 12 Mrd. US-
Dollar verdoppelt (bitte Zeitpunkt, zuständiges Entscheidungsgremium
und vorgelegte Begründungen angeben)?
23. Welche Markt- oder Finanzierungslücken sollen laut Kenntnis der
Bundesregierung durch die nach dem Verständnis der Fragestellenden erfolgte
Verdoppelung des GTFP konkret adressiert werden, und welche Rolle
spielten dabei Krisenentwicklungen, etwa geopolitische Spannungen oder
makroökonomische Risiken?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die nach dem Verständnis der
Fragestellenden erfolgte entwicklungs- und klimapolitische Rechtfertigung der
nach ihrem Verständnis erfolgten Ausweitung des GTFP-Volumens
angesichts der kurzfristigen Natur der Handelsfinanzierungsinstrumente?
Berlin, den 12. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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