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Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der Weltbankgruppe

dip / drucksache 03.02.2026 · WP 21 · 21/3965 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der Weltbankgruppe [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3965 21. Wahlperiode 03.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Maren Kaminski, Jan Köstering, Ina Latendorf, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Sarah Vollath, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der Weltbankgruppe Die Bundesregierung ist als Anteilseignerin der Weltbankgruppe (WBG) in der (Mit-)Verantwortung, die Geldflüsse der WBG im Hinblick auf die Erreichung des Ziels der Armutsbekämpfung auf einem lebenswerten Planeten zu kontrollieren. Die International Finance Corporation (IFC) unterliegt dabei als Teil der WBG der Aufsicht der Bundesregierung, die mit 5,02 Prozent Stimmrechtsanteil drittgrößte Anteilseignerin ist (https://thedocs.worldbank.org/en/doc/acff11 167280c724a8f7d9158164919a-0330032021/original/IFCEDsVotingTabl e.pdf). Die Sozial- und Umweltstandards zur Umsetzung von IFC-Projekten sind im Nachhaltigkeitsrahmenwerk (Sustainability Framework) festgelegt. Die letzte Überarbeitung des Sustainability Framework wurde im Jahr 2012 abgeschlossen und entspricht daher nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere der Bereich der Handelsfinanzierungen ist im Hinblick auf Umwelt und Sozialrisiken nicht ausdrücklich reguliert. Die IFC hat dies erkannt und überarbeitet das Rahmenwerk derzeit in einem laufenden Prozess. Dabei besteht die Möglichkeit, die Sozial- und Umweltstandards auch für die wachsenden Handelsfinanzierungen der IFC klar zu verankern. Da das Sustainability Framework zugleich von zahlreichen privaten und öffentlichen Banken, darunter auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), genutzt wird, kommt einer Überarbeitung mit klaren Vorgaben für Handelsfinanzierungen besondere Bedeutung zu. Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation urgewald entfallen seit 2018 über 50 Prozent der Eigeninvestitionsverpflichtungen der IFC auf Handelsfinanzierungen, Tendenz steigend. Im Finanzjahr 2024 investierte die IFC über 18 Mrd. US-Dollar in ihr Handelsfinanzierungsportfolio (urgewald_Unequal S upport_IFC-Trade-Finance-Spring-2025.pdf). Trotz der Größe und Bedeutung dieses Portfolios ist unklar, inwieweit Handelsfinanzierungen in die regulatorischen Rahmenwerke der IFC eingebunden sind. Im Rahmen des größten Handelsfinanzierungsprogramms, dem Global Trade Finance Program (GTFP), werden international tätige Banken nach einer initialen programmbezogenen, nicht öffentlich nachvollziehbaren Prüfung zugelassen und erhalten anschließend transaktionsbezogen innerhalb von 24 bis 48 Stunden Finanzierungszusagen. Diese summieren sich auf eine jährliche Gesamthöhe von mehreren Milliarden US-Dollar. Transparenz über die konkret finanzierten Handelsgeschäfte besteht nach Ansicht der Fragestellenden nicht in hinreichendem Umfang (https://disclosures.ifc.org/project-detail/SII/50031/gtfp-albaraka). Darüber hinaus bestehen aus Sicht der Fragestellenden erhebliche Informationsdefizite: Die in den Jahresberichten (www.ifc.org/en/insights-reports/annua l-report) ausgewiesenen Beträge weichen teils deutlich von den Angaben auf der Projektwebsite ab (https://disclosures.ifc.org/). Beispielsweise werden im Finanzjahr 2024 die beiden Handelsfinanzierungsprogramme GTFP und Global Trade Supplier Finance (GTSF) im Jahresbericht mit einer Gesamtsumme von 10,2 Mrd. US-Dollar gelistet. Im selben Zeitraum weisen die Projekte des GTFP und GTSF jedoch nach den Recherchen und dem Verständnis der Fragestellenden nur ein Investitionsvolumen von 1,2 Mrd. US-Dollar auf der Projektwebsite auf. Dies führt zu einer Differenz von rund 9 Mrd. US-Dollar zwischen den Informationen aus dem Jahresbericht und auf der Projektwebsite. Viele Projekte können zudem geografisch nicht zugeordnet werden. Im Finanzjahr 2024 waren 20 Projekte vereinfachend der Region „World“ zugeordnet, was die öffentliche Nachvollziehbarkeit der Finanzierungen erschwert. Als Teil der Weltbankgruppe ist die IFC darüber hinaus verpflichtet, durch ihre Investitionen finanzielle und entwicklungspolitische „Additionalität“ nachzuweisen. Das heißt u. a., dass alle Investitionen einen Entwicklungsbeitrag leisten müssen, der über Finanzierungen ohne Beteiligung der IFC als öffentliche Bank nicht erreicht werden kann. Nach Auffassung der Fragestellenden ist aufgrund der beschriebenen lückenhaften Informationsbereitstellung der IFC die „Additionalität“ von Handelsfinanzierungsprojekten jedoch fragwürdig und für die Anteilseignerinnen und Anteilseigner der IFC kaum prüfbar. Darüber hinaus ist die „Additionalität“ von Handelsfinanzierungsinvestitionen aufgrund ihrer kurzfristigen Natur fragwürdig. Es ist nicht erkennbar, wie kurzfristige Handelsfinanzierung durch die IFC einen nachhaltigen Entwicklungsbeitrag leisten kann, weil sich die Handelsstrukturen nach der IFC-Finanzierung nicht verändern und die jeweiligen Händlerinnen und Händler nach der Finanzierung vor denselben strukturellen Finanzierungsengpässen stehen wie zuvor. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung nach der Wirksamkeit, „Additionalität“ und Transparenz, den Auswahl- und Ausschlusskriterien für Banken als Partner in Handelsfinanzierungen der IFC sowie nach der Positionierung der Bundesregierung in der laufenden Überarbeitung des Sustainability Frameworks. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die einzelnen Instrumente der Handelsfinanzierungen seit 2012 in das Sustainability Framework der IFC eingebunden sind?  2. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zur Überarbeitung des Sustainability Frameworks im Hinblick auf Handelsfinanzierungen (bitte Ort, Datum, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, Verhandlungsgegenstand der bisherigen und kommenden Verhandlungsrunden nennen)?  3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, Handelsfinanzierungen in bestehende Performance Standards zu integrieren, und wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung, potenziell negative Auswirkungen für Mensch und Natur konkret abzufedern?  4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass aufgrund der Größe des Portfolios ein eigenständiger Performance Standard für Handelsfinanzierungen sinnvoll wäre (bitte die Gründe angeben)?  5. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Begründung der IFC für die „Additionalität“ von Handelsfinanzierungsprojekten?  6. Auf welcher Grundlage und anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bemisst nach Kenntnis der Bundesregierung die IFC die „Additionalität“ solcher Handelsfinanzierungsinvestitionen?  7. Wie und auf welchen vom IFC-Management unabhängigen Evaluierungen bewertet die Bundesregierung die Entwicklungswirkung von Handelsfinanzierungsinvestitionen der IFC (bitte tabellarisch seit 2012 erfolgte Evaluierungen, Durchführungsorganisation der Evaluierungen, Ergebnis der Evaluierung auflisten)?  8. Welche langfristigen Entwicklungsziele verfolgt die Bundesregierung durch die Unterstützung von IFC-Handelsfinanzierungen (bitte die Strategien, Gesetzesgrundlagen, Entwicklungsziele aufgeschlüsselt nach Social Development Goals [SDGs] nennen)?  9. Ist der Bundesregierung eine Strategie der IFC bekannt, die darauf abzielt, Handel im Globalen Süden nachhaltig und langfristig zu fördern, wenn ja, wie ist diese ausgestaltet, und wenn nein, warum nicht? 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Verpflichtungen zur Erfüllung ihrer extraterritorialen Menschenrechtsverpflichtungen (durch den International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights) auch im Rahmen der Handelsfinanzierungsprogramme der IFC sichergestellt werden? 11. Wie und auf welcher Grundlage bewertet die Bundesregierung die Aufsichts- und Steuerfunktion der IFC in der Durchführung von Handelsfinanzierungen (bitte die gesetzlichen Grundlagen, Personalstellen für Bewertung nennen)? 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe für die von den Fragestellenden recherchierten Abweichungen zwischen den Angaben in den Jahresberichten und den Daten auf der Projektwebsite der IFC, und was tut sie konkret, um Abhilfe zu schaffen? 13. Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, damit zukünftige Handelsfinanzierungen der IFC regional und projektbezogen nachvollziehbar sind (bitte tabellarisch nach Maßnahmen darstellen)? 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der derzeit öffentlich zugänglichen Informationen zu den konkret finanzierten Handelsgeschäften? 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kriterien, nach denen Banken in das Global Trade Finance Program aufgenommen werden (bitte die Kriterien auflisten)? 16. Welche Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 in das GTFP aufgenommen (bitte tabellarisch nach Jahr, Unternehmen darstellen)? 17. Welche sozialen und ökologischen Standards müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Banken erfüllen, um für Handelsfinanzierungen der IFC zugelassen zu werden? 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher Form Banken im Rahmen der Handelsfinanzierung auch Investitionen in fossile Energien (Kohle, Öl, Gas) tätigen dürfen, und welche Investitionen sind das (bitte tabellarisch nach Jahr, Invesitionsbetrag, Land, beteiligten Unternehmen, Sektor Kohle, Sektor Öl, Sektor Gas seit 2020 darstellen)? 19. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Überprüfung zur Aufnahme von Banken als Confirming Banks im GTFP ein, um Sozial- und Umweltschäden zu vermeiden, und welche Ausschlüsse gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 (bitte tabellarisch nach Jahr, ausgeschlossener Banken, Ausschlussgrund darstellen)? 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Güter von einer Finanzierung durch die IFC ausgeschlossen sind (bitte tabellarisch die ausgeschlossenen Güter, den Auschlussgrund darstellen)? 21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer möglichen Finanzierung von Atomenergie durch Handelsfinanzierungen der IFC, und welche Investitionen in diesem Bereich werden derzeit geprüft (bitte tabellarisch nach Jahr, Investitionsbetrag, Land, beteiligten Unternehmen, Form der Atomenergietechnologie darstellen)? 22. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung – so das Verständnis der Fragestellenden – das jährliche Volumen des GTFP zum Jahresende 2025 von ursprünglich 6 Mrd. US-Dollar auf 12 Mrd. US- Dollar verdoppelt (bitte Zeitpunkt, zuständiges Entscheidungsgremium und vorgelegte Begründungen angeben)? 23. Welche Markt- oder Finanzierungslücken sollen laut Kenntnis der Bundesregierung durch die nach dem Verständnis der Fragestellenden erfolgte Verdoppelung des GTFP konkret adressiert werden, und welche Rolle spielten dabei Krisenentwicklungen, etwa geopolitische Spannungen oder makroökonomische Risiken? 24. Wie bewertet die Bundesregierung die nach dem Verständnis der Fragestellenden erfolgte entwicklungs- und klimapolitische Rechtfertigung der nach ihrem Verständnis erfolgten Ausweitung des GTFP-Volumens angesichts der kurzfristigen Natur der Handelsfinanzierungsinstrumente? Berlin, den 12. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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