Transparenz in der Arzneimittelpolitik und Preisentwicklung
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Transparenz in der Arzneimittelpolitik und Preisentwicklung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4138
21. Wahlperiode 12.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch,
Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian
Görke, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja
Lemke, Stella Merendino, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-
Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Transparenz in der Arzneimittelpolitik und Preisentwicklung
Die Arzneimittelreform (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)), die
zum Jahr 2011 in Kraft trat, sollte die rasant steigenden Arzneimittelausgaben
der gesetzlichen Krankenkassen eindämmen (www.bundesgesundheitsministeri
um.de/service/publikationen/details/die-spreu-vom-weizen-trennen-das-arznei
mittelmarktneuordnungsgesetz-amnog). Dennoch stiegen die
Arzneimittelausgaben in den vergangenen 15 Jahren weiter an. Im Jahr 2024 beliefen sich die
Ausgaben für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf
insgesamt 59,3 Mrd. Euro. Der Kostenanstieg ist laut dem Arzneimittelreport
2025 weniger auf eine höhere Verordnungsmenge zurückzuführen als vielmehr
auf die Preisentwicklung und Preisbildungsstrukturen. Die hochpreisigen
patentgeschützten Arzneimittel verursachten etwa 54 Prozent der
Gesamtausgaben bei einem Verordnungsanteil von lediglich 7 Prozent. Der Report zeigt
außerdem deutlich, dass die Ziele des AMNOG durch Strategien wie die
„Orphanisierung“ zunehmend unterlaufen werden. Das führt dazu, dass sich der
Arzneimittelpreis immer weiter vom therapeutischen Nutzen entfernt
(Arzneimittel-Kompass 2025: 15).
In ihrem Koalitionsvertrag 2025 kündigen die die Bundesregierung tragenden
Parteien CDU, CSU und SPD an, „die industrielle Gesundheitswirtschaft,
insbesondere die pharmazeutische Industrie und Medizintechnik, als
Leitwirtschaft“ zu stärken (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag
2025.de/files/koav_2025.pdf). Dazu wird der Pharmadialog fortgesetzt (www.b
undesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/pharma-und-medizint
echnikdialog-13-11-25.html). Gleichzeitig möchte die Bundesregierung den
Beitragssatz in der GKV stabil halten. Dafür beschloss die Koalition aus CDU,
CSU und SPD Ende 2025 ein Sparpaket mit kurzfristig wirkenden
Maßnahmen. Trotz des hohen Anteils an den Gesamtausgaben der GKV beinhaltete das
Paket keine Maßnahmen, um die Arzneimittelkosten zu senken (www.bundesre
gierung.de/breg-de/aktuelles/beitraege-krankenversicherung-2389380).
Auch wenn sich die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und
SPD im Koalitionsvertrag 2025 die Weiterentwicklung des AMNOG
vornehmen, unternahm die Bundesregierung bislang keine Schritte dahin gehend
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa
v_2025.pdf). Der Fokus liegt nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller auf industrie-, nicht auf gesundheitspolitischen Zielen. Es liegen jedoch
keine empirischen Belege dafür vor, dass absatzmarktbezogene
Fördermaßnahmen einen positiven Effekt auf den Standort haben. Auch deswegen sollte die
Preisregulierung von Arzneimitteln unabhängig von industrie- oder
standortpolitischen Interessen ausgestaltet werden (Arzneimittel-Kompass 2025: 60).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Akteure (Unternehmen, Agenturen, etc.) haben im
Zusammenhang mit dem am 18. Dezember 2025 verabschiedeten GKV-Sparpaket
Stellungnahmen oder sonstige schriftliche Eingaben an die
Bundesregierung übermittelt (bitte alle Dokumente mit Überschrift, Absender und
Datum listen)?
2. Welche Akteure (Unternehmen, Agenturen, etc.) haben seit 2010 im
Zusammenhang mit möglichen Anpassungen des AMNOG Stellungnahmen
oder sonstige schriftliche Eingaben übermittelt (bitte alle Dokumente mit
Überschrift, Absender und Datum listen)?
3. Welche Akteure (Unternehmen, Agenturen, etc.) haben im
Zusammenhang mit dem am 30. Oktober 2024 in Kraft getretenen
Medizinforschungsgesetz Stellungnahmen oder sonstige schriftliche Eingaben
übermittelt (bitte alle Dokumente mit Überschrift, Absender und Datum
listen)?
4. Wurden aus den genannten Stellungnahmen inhaltsgleiche oder
wortgleiche Passagen in die jeweiligen Beschlussvorlagen bzw. Beschlusssachen
übernommen, und wenn ja, welche (bitte die entsprechenden Passagen
aufführen)?
5. Wie viele und welche Treffen fanden zwischen Mitgliedern oder
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und externen Akteuren im
Zusammenhang mit den AMNOG-Preismechanismen seit 2010 statt (bitte
tabellarisch nach Datum, Akteur, Bundesministerium, Ebene, Person und
Thema auflisten)?
6. Wie viele und welche Treffen fanden zwischen Mitgliedern oder
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und externen Akteuren im
Zusammenhang mit dem Medizinforschungsgesetz statt (bitte tabellarisch
nach Datum, Akteur, Bundesministerium, Ebene, Person und Thema
auflisten)?
7. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung einer
entgeltlichen Nebentätigkeit wurden seit dem 1. Januar 2025 in den
einzelnen Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt von
Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Abteilungsleiterinnen und
Abteilungsleitern gestellt (bitte tabellarisch nach Datum, Bundesministerium,
Position, Art und Umfang der einzelnen Nebentätigkeiten sowie den
jeweiligen Entgelten und geldwerten Vorteilen im Sinne des § 99 Absatz 5 Satz 4
des Bundesbeamtengesetzes (BBG) auflisten)?
8. Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten haben beamtete
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre oder Abteilungsleiterinnen und
Abteilungsleiter seit dem 1. Januar 2025 in den einzelnen
Bundesministerien sowie dem Bundeskanzleramt angezeigt (bitte tabellarisch nach
Datum, Bundesministerium, Position, Art und Umfang der einzelnen
Nebentätigkeiten sowie der jeweiligen voraussichtlichen Höhe der Entgelte
und geldwerten Vorteilen im Sinne des § 100 Absatz 2 Satz 2 BBG
auflisten)?
9. Hat die Bundesregierung, obwohl informelle Treffen zwischen
Mitgliedern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und
pharmazeutischen Unternehmen auf Veranstaltungen nicht im Lobbyregister vermerkt
werden, eine Übersicht darüber, wie häufig ihre Mitglieder an
Veranstaltungen, die in Kooperation mit oder im Auftrag von pharmazeutischen
Unternehmen ausgerichtet werden, teilnehmen (bitte tabellarisch nach
Datum, Teilnehmenden sowie Mitgliedern oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung und der ausrichtenden Unternehmen auflisten)?
10. Dürfen Mitglieder der Bundesregierung gegen Honorarzahlung bei
Veranstaltungen von pharmazeutischen Unternehmen auftreten bzw. referieren,
wenn sie aufgrund der 2021 verschärften Transparenzregeln die
Nebentätigkeit eines bzw. einer Abgeordneten betreffen, und wenn ja, wie hoch
dürfen diese Honorarzahlungen maximal sein, und an welche
Bedingungen sind sie seitens der Bundesregierung geknüpft?
11. Sieht die Bundesregierung abstrakte Risiken von Interessenkonflikten im
Zusammenhang mit der Interessenvertretung pharmazeutischer
Unternehmen, etwa durch von diesen ausgerichtete Veranstaltungen, und hat die
Bundesregierung Maßnahmen zur Transparenz im Bereich der
Interessenvertretung pharmazeutischer Unternehmen ergriffen, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
12. Welche pharmazeutischen Unternehmen haben beim „Pharma- und
Medizintechnikdialog“ am 12. November 2025 im Bundeskanzleramt
teilgenommen?
13. Wie plant die Bundesregierung konkret, die „regulatorischen und
bürokratischen Hürden“ abzubauen, wie es in der Zielsetzung des Pharma- und
Medizintechnik-dialogs formuliert ist (www.bundesgesundheitsministeriu
m.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pharmadialog/Konzeptpapier_Ph
arma-_und_Medizintechnikstrategie_bzw._-dia-log.pdf#:~:text=Im%20A
nschluss%20an%20die%20Auftaktveranstaltung%20am%2012.,Facheben
e%20mit%20Vertretern%2), und welche expliziten Hürden werden hier
gemeint?
14. Welche Mitglieder und Stakeholder sind Teil der Arbeitsgruppen, die im
Rahmen des ressortübergreifenden Pharma- und Medizintechnikdialogs
„konkrete Handlungsempfehlungen“ erarbeiten sollen (bitte
aufgeschlüsselt nach AG 1 bis 6 listen)?
15. Mit welchem zeitlichen Rahmen ist die Arbeit der Arbeitsgruppen des
ressortübergreifenden Pharma- und Medizintechnikdialogs angesetzt, und
welche Ergebnisse werden erwartet?
16. Plant die Bundesregierung eine Preissenkung hochpreisiger Arzneimittel,
beispielsweise bei teuren Krebsmedikamenten, um die Kosten für die
GKV zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?
17. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass in den
Preisverhandlungen zwischen GKV und Hersteller, die unter Ausschluss
der Öffentlichkeit stattfinden kein Druck, der eine konstruktive
Verhandlungsbasis gefährdet, ausgeübt wird?
18. Welcher Umsatz wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland
pro Jahr mit patentgeschützten Medikamenten seit dem Jahr 2015
generiert?
a) Welchen Anteil haben hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung
Onkologika (bitte Medikamente nach Anteilen listen)?
b) Bei wie vielen dieser Medikamente ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Zusatznutzen belegt?
19. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2007 die
jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für
Arzneimittel und wie hoch die entsprechenden Mehr- oder Minderausgaben
im Vergleich zum Vorjahr (bitte in absolut und relativen Zahlen angeben)?
20. Welchen Anteil an dem Ausgabenanstieg hat nach Kenntnis der
Bundesregierung der Preisanstieg und welchen die Strukturkomponente, z. B. ein
Mengenanstieg (bitte für die vergangenen zehn Jahre angeben)?
21. Wie haben sich die GKV-Ausgaben nach Kenntnis der Bundesregierung
für individuell angefertigte Arzneimittel nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und welche Ursachen
sieht die Bundesregierung dafür?
22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für
patentgeschützte Arzneimittel seit Geltung des AMNOG entwickelt und wie
die Verordnungszahlen?
23. Welchen Anteil an der Ausgabenentwicklung haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die gesetzlich festgelegten Herstellerrabatte nach § 130a
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und welchen die
Auswirkungen des AMNOG?
24. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich der
durchschnittliche Preis der neu auf den Markt gekommenen patentgeschützten
Arzneimittel jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte
Apothekenabgabepreis nach dem Marktzugang angeben)?
25. Inwiefern hat sich der zwischen pharmazeutischem Unternehmen und
GKV-Spitzenverband ausgehandelte Preis nach Ansicht der
Bundesregierung maßgeblich am Zusatznutzen für die Patientinnen und Patienten zu
orientieren?
26. Wie wird überprüft, ob sich der ausgehandelte Preis tatsächlich
maßgeblich am patientenrelevanten Zusatznutzen orientiert?
27. Sieht die Bundesregierung Reformbedarf, und wenn ja, inwiefern
befürwortet und plant die Bundesregierung eine Reform der Preisfindung
hinsichtlich der Nachprüfbarkeit und Transparenz der Kriterien, und
inwiefern ist das für die Bundesregierung auch ein Gebot aufgrund der hohen
Relevanz von Arzneimittelausgaben für die Finanzierbarkeit der GKV?
28. Welche weiteren Kriterien dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Preisverhandlungen eine Rolle spielen, inwiefern können
insbesondere die Ausgaben für Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden,
und inwiefern werden diese Ausgaben de facto berücksichtigt?
29. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittlich
ausgehandelte Aufpreis gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie,
und wie hoch war der durchschnittliche Rabatt zum Listenpreis des
Herstellers seit Geltung des AMNOG für nicht festbetragsfähige neue
Arzneimittel?
30. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Rabatt bereits
von den Herstellern bei der freien Festlegung des Herstellerabgabepreises
im ersten Vermarktungsjahr berücksichtigt wurde?
31. Wie viel höher war nach Kenntnis der Bundesregierung der
durchschnittliche Preis neuer Arzneimittel im Vergleich zur zweckmäßigen
Vergleichstherapie bei den einzelnen Stufen des festgestellten Zusatznutzens?
32. Für wie viele neue Arzneimittel hat der Hersteller nach Kenntnis der
Bundesregierung kein Dossier eingereicht, für wie viele wurde ein fehlerhaftes
bzw. unvollständiges Dossier eingereicht, und wie viele wurden auch nach
Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschuss nicht so nachgebessert,
dass sie letztlich den Anforderungen entsprachen (bitte jeweils pro Jahr
seit 2011 auflisten)?
33. Für wie viele neue Arzneimittel wurde seit Geltung des AMNOG jährlich
a) kein Zusatznutzen,
b) ein geringer Zusatznutzen,
c) ein beträchtlicher Zusatznutzen,
d) ein erheblicher Zusatznutzen,
e) ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen
festgestellt, und welche Gründe lagen jeweils für die Feststellung eines
nicht quantifizierbaren Zusatznutzens zugrunde?
34. Wie viele Arzneimittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich wegen voraussichtlich geringen Umsatzes von der Nutzenbewertung
seit Geltung des AMNOG freigestellt?
35. Wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in der GKV, in
Deutschland und weltweit insgesamt für das Medikament Ibrance gezahlt
(bitte Umsatz und GKV-Ausgaben oder andere verfügbare Zahlen zur
wirtschaftlichen Entwicklung von Ibrance auflisten)?
36. Wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in der GKV, in
Deutschland und weltweit insgesamt für das Medikament Keytruda
gezahlt (bitte Umsatz und GKV-Ausgaben oder andere verfügbare Zahlen
zur wirtschaftlichen Entwicklung von Keytruda auflisten)?
37. Inwiefern gibt es nach Ansicht der Bundesregierung einen
Zusammenhang zwischen dem therapeutischen Zusatznutzen eines neuen
Arzneimittels und der Durchdringung in der Versorgung in der jeweiligen
Indikation?
38. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass Arzneimittel ohne oder mit
geringem nachgewiesenem Zusatznutzen trotzdem wirtschaftlich sehr
erfolgreich sein können, und inwiefern sieht sie darin einen Missstand, der
zu gesetzgeberischen oder anderen Maßnahmen Anlass geben sollte
bezüglich
a) der Marketingaktivitäten von Pharmaunternehmen,
b) der Regelungen zu Beobachtungsstudien ohne wissenschaftlichen
Mehrwert,
c) ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen, die von Pharmaunternehmen
gesponsert und ggf. von Ärztekammern mit Fortbildungspunkten
akkreditiert wurden,
d) der unabhängigen Information von Ärztinnen und Ärzten über neue
Arzneimittel, auch in Bezug auf das Arztinformationssystem (AIS)
und
e) der Regelungen zur Überprüfung der wirtschaftlichen
Verordnungsweise von Ärztinnen und Ärzten?
39. Für wie viele Arzneimittel wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
nach dem Nutzenbewertungsverfahren oder in dessen Verlauf der Vertrieb
in Deutschland vom Hersteller eingestellt, und in welchem Umfang wurde
für diese Arzneimittel jeweils ein Zusatznutzen festgestellt?
40. Wie erklärt sich die Bundesregierung die regional sehr unterschiedliche
Anwendung von neuen Arzneimitteln ohne nachgewiesenen
Zusatznutzen, wie bewertet die Bundesregierung diese Situation, und welche
gesetzgeberischen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wären aus Sicht
der Bundesregierung geeignet, hier gegenzusteuern, und welche davon
plant die Bundesregierung diese Legislatur umzusetzen?
41. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend § 130b
Absatz 1a SGB V bei einer Preisvereinbarung mengenbezogene Aspekte,
zum Beispiel eine mengenbezogene Staffelung oder ein jährliches
Gesamtvolumen, berücksichtigt?
42. Inwiefern sind mengenbezogene Erstattungspreise nach Ansicht der
Bundesregierung wünschenswert?
43. In welchen anderen europäischen Staaten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Zeitspanne, in der Hersteller die Arzneimittelpreise
zulasten der Krankenversicherung nach dem Marktzugang einseitig
vorgeben dürfen, welchen Zeitraum umfasst diese Spanne jeweils?
44. Welche Einschätzungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Wegfall
der Bestandsmarktbewertung seit 2014 sind der Bundesregierung bekannt,
und was besagen diese?
45. Wie viele Kosten-Nutzen-Bewertungen nach § 35b SGB V sind seit dem
Bestehen der Regelung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt
worden?
46. Wie oft wurde seit Geltung des AMNOG eine erneute Nutzenbewertung
veranlasst und mit welchem Ergebnis (bitte aufgeschlüsselt nach
Medikament, Veranlasser und Zeitraum nach Zulassung angeben)?
Berlin, den 30. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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