"Jungadler" - Verdacht der Fortführung der verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (Antwort zu Drs. 21/4078)
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"Jungadler" - Verdacht der Fortführung der verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (Antwort zu Drs. 21/4078)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4379
21. Wahlperiode 25.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlene Schönberger, Marcel
Emmerich, Schahina Gambir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4078 –
„Jungadler“ – Verdacht der Fortführung der verbotenen „Heimattreuen
Deutschen Jugend“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Verbot des rechtsextremen Vereins „Heimattreue Deutsche Jugend –
Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.“ (HDJ) im Jahr 2009
ging das Bundesministerium des Innern gegen eine Gruppierung vor, die
Kinder und Jugendliche systematisch im Sinne einer nationalsozialistischen
Ideologie indoktrinierte und in wesensverwandter Weise an die Hitlerjugend
anknüpfte (www.bverwg.de/010910U6A4.09.0; www.ndr.de/fernsehen/sendung
en/panorama/archiv/2007/Neonazistische-HDJ-verboten,hdjverbot108.html).
§ 8 des Vereinsgesetzes untersagt ausdrücklich die Gründung von Ersatz- oder
Nachfolgeorganisationen verbotener Vereine.
Durch Medienrecherchen wurde im Februar 2025 erstmals öffentlich über die
Existenz einer rechtsextremen Organisation mit dem Namen „Jungadler“
berichtet. Nach den veröffentlichten Recherchen besteht der Verdacht, dass es
sich bei „Jungadler“ um eine klandestine Nachfolge- oder Ersatzorganisation
der verbotenen HDJ handeln könnte. Den Berichten zufolge sollen personelle,
organisatorische und ideologische Kontinuitäten bestehen, darunter die
Nutzung ähnlicher Schulungsinhalte, Symbole, Begrifflichkeiten sowie eine
gezielte Ansprache von Kindern und Jugendlichen aus ehemals im HDJ-Milieu
aktiven Familien betrieben werden (www.zeit.de/2025/08/heimattreue-deutsch
e-jugend-oberstaatsanwalt-brandenburg-ermittlung-neonazis).
Die vorliegenden Recherchen deuten zudem auf bundesweite Aktivitäten der
Organisation „Jungadler“ hin, darunter Ferienlager, Fahrten und
Schulungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern. Gleichzeitig wird berichtet, dass die
Organisation konspirativ agiere, auf öffentliche Selbstdarstellung verzichte
und ihre Aktivitäten gezielt abschirme (www.zeit.de/gesellschaft/2025-06/rec
htsextremer-jugendbund-jungadler-ermittlungen-struktur-hitlerjugend).
Aufmerksamkeit erlangte der Vorgang durch öffentlich gewordene
Ermittlungen gegen einen Brandenburger Oberstaatsanwalt wegen des Verdachts, eine
rechtsextreme Ersatzorganisation der HDJ unterstützt oder fortgeführt zu
haben (www.zeit.de/2025/08/heimattreue-deutsche-jugend-oberstaatsanwalt-bra
ndenburg-ermittlung-neonazis). Darüber hinaus weisen Medienberichte auf
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
24. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
personelle und familiäre Überschneidungen zwischen dem Umfeld von
„Jungadler“ und Akteurinnen und Akteuren der Alternative für Deutschland (AfD)
hin (www.zeit.de/gesellschaft/2025-06/rechtsextremer-jugendbund-
jungadlerermittlungen-struktur-hitlerjugend; www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/20
25-07/ns-jugendbund-jungadler-afd-peter-felser). In diesem Zusammenhang
stellen sich für die Fragestellenden Fragen nach möglichen Verbindungen zur
ehemaligen AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ sowie zur aktuellen
AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an den
Erkenntnissen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden zu
Struktur, Aktivitäten, Reichweite, Ideologie und Vernetzung der Organisation
„Jungadler“, insbesondere mit Blick auf den Schutz von Kindern und
Jugendlichen, mögliche Verstöße gegen das Vereinsrecht sowie waffenrechtliche
Aspekte. Ebenso von Bedeutung ist, in welchem Umfang ein Informations-
und Erkenntnisaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden stattfindet
und welche Konsequenzen die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten prüft.
1. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden zu Struktur, interner Organisation und Arbeitsweise von
„Jungadler“, insbesondere zu regionalen Gliederungen, Ferienlagern,
Fahrten und Schulungsformaten?
2. Seit wann liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten
Behörden Erkenntnisse zur Existenz, Bezeichnung und Aktivität der
Organisation „Jungadler“ vor, und bestanden bereits Erkenntnisse vor der
ersten Medienberichterstattung im Februar 2025, und wenn ja, welche?
3. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden zu möglichen personellen, organisatorischen und
ideologischen Kontinuitäten zwischen der 2009 verbotenen „Heimattreuen
Deutschen Jugend – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat
e. V.“ und „Jungadler“?
4. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden dazu, ob es sich bei „Jungadler“ um eine Ersatz- oder
Nachfolgeorganisation der 2009 verbotenen „Heimattreuen Deutschen
Jugend – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.“ im
Sinne des § 8 des Vereinsgesetzes handeln könnte?
5. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden zu bundesweiten Aktivitäten von „Jungadler“ (bitte nach
Bundesländern und den Jahren seit 2018 aufschlüsseln)?
6. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden zur Mitgliederzahl und Altersstruktur von „Jungadler“
(bitte etwaige Mindest- oder Höchstschätzungen benennen)?
7. In welchen Bundesländern ist bzw. war die Organisation nach Kenntnis
der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden besonders
stark vertreten?
8. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden darüber, ob und welche Kinder und Jugendlichen von
der Organisation „Jungadler“ als Zielgruppe angesprochen werden oder
wurden, und über welche Plattformen, sozialen Netzwerke oder
sonstigen Kommunikations- und Anwerbekanäle diese Ansprache und
Anwerbung erfolgte bzw. erfolgt?
9. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden dazu, ob und wie viele Minderjährige (bitte nach
Altersgruppen 0 bis 13 Jahre und 14 bis 17 Jahre aufschlüsseln) in Aktivitäten
der Organisation „Jungadler“ eingebunden sind oder waren, insbesondere
durch die Teilnahme an Ferienlagern, Fahrten und
Schulungsmaßnahmen?
10. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden zu möglichen personellen, familiären, ideologischen,
finanziellen und organisatorischen Verbindungen zwischen „Jungadler“
und der Alternative für Deutschland?
11. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden zu möglichen personellen, familiären, ideologischen,
finanziellen und organisatorischen Verbindungen zwischen „Jungadler“
und der 2025 aufgelösten Jugendorganisation „Junge Alternative“ sowie
der aktuellen Jugendorganisation „Generation Deutschland“ der
Alternative für Deutschland?
12. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden über mögliche personelle, familiäre, ideologische,
finanzielle und organisatorische Verbindungen von „Jungadler“ zu
rechtsextremistischen und teils rechtsterroristischen Jugendgruppen, darunter
insbesondere „Deutsche Jugend Voran“, „Der Störtrupp“, „Letzte
Verteidigungswelle“, „Strukt/Strukt_ger/Strukt18“, „Deutsche Rechte Heimat/
Deutsche Patrioten“, „Junge Nationalisten“ sowie „Jung und Stark“ (bitte
nach den jeweiligen Gruppierungen aufschlüsseln)?
13. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden über mögliche personelle, familiäre, ideologische,
finanzielle und organisatorische Verbindungen von „Jungadler“ zu weiteren
extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppierungen, darunter
insbesondere zur „Identitären Bewegung“, zu der „Anastasia-
Bewegung“, zu den „Sächsischen Separatisten“, zu „Die Heimat“, zu
„Lukreta“, zu den Netzwerken „Blood & Honour“ und „Brothers of Honour“,
zu rechtsextremistischen Burschenschaften, Organisationen der
„Reichsbürger“-Szene sowie zu weiteren vom Bundesamt oder den
Landesämtern für Verfassungsschutz beobachteten Organisationen (bitte nach den
jeweiligen Gruppierungen aufschlüsseln)?
14. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden zur möglichen Verbreitung von antisemitischen Inhalten
innerhalb der Organisation „Jungadler“, einschließlich möglicher
Formen der Relativierung, Infragestellung oder Leugnung der Shoa?
15. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden dazu, ob der Organisation „Jungadler“ Immobilien,
Grundstücke oder sonstige Liegenschaften zuzurechnen sind oder von ihr
regelmäßig genutzt werden, einschließlich wiederkehrender
Veranstaltungsorte, Zeltplätze oder Schulungsstätten (bitte nach Anzahl, Art und
Bundesländern aufschlüsseln)?
16. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden zur Finanzierung von „Jungadler“, insbesondere zu
Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sachleistungen oder sonstigen Zuwendungen?
17. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden dazu, ob „Jungadler“ oder ihr zurechenbare Personen
wirtschaftliche Strukturen betreiben und inwiefern diese zur
Finanzierung von „Jungadler“ genutzt werden?
18. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden dazu, ob und wie viele Personen, die „Jungadler“
zugerechnet werden, über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, und wie
viele solcher Erlaubnisse wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt,
zurückgenommen oder widerrufen?
19. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden dazu, ob und wie viele Personen, die „Jungadler“
zugerechnet werden, über sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügen, und
wie viele solcher Erlaubnisse wurden in den letzten fünf Jahren
abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen?
20. In welchem Umfang fand ein Informations- und Erkenntnisaustausch
zwischen Bundes- und Landesbehörden zu „Jungadler“ statt, prüft die
Bundesregierung Konsequenzen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, und
wenn ja, welche?
Die Fragen 1 bis 20 werden zusammenhängend beantwortet.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 1 bis 20 aus Gründen des Staatswohls
nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Denn ob und
gegebenenfalls welche Erkenntnisse der Bundesregierung zu Gruppierungen vorliegen,
die womöglich als extremistisch zu bewerten sind, ließe Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise, den Aufklärungsbedarf und den Erkenntnisstand der
Sicherheitsbehörden zu. Dies könnte Angehörige des gegenständlichen Phänomenbereichs
in die Lage versetzen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und somit z. B. die
Erkenntnisgewinnung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erschweren
oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dadurch wäre die
Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt, was einem Nachteil für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es können auch keine
Aussagen zu einzelnen Organisationen getroffen werden. Dadurch könnten
Rückschlüsse auf das weitere Beobachtungsfeld des BfV gezogen werden, was zu
einer Ausforschung des Kenntnisstandes führen würde.
Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen
Bundestags und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass
auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit
einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten
Kreis von Empfängerinnen und Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht
gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen
nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar
nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren,
dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse
überwiegt. Insofern muss in diesem Fall das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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