polradar

Aktivitäten und Gefährdungspotenzial der Partei "III. Weg" (Antwort zu Drs. 21/6209)

dip / drucksache 15.06.2026 · WP 21 · 21/6515 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Aktivitäten und Gefährdungspotenzial der Partei "III. Weg" (Antwort zu Drs. 21/6209) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6515 21. Wahlperiode 15.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christin Willnat, Ferat Koçak, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6209 – Aktivitäten und Gefährdungspotenzial der Partei „III. Weg“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Der Dritte Weg“ ist eine rechtsextreme und neonazistische Kleinpartei, die sich an der völkisch-nationalistischen Ideologie des Nationalsozialismus orientiert. Die Partei wurde im September 2013 von unter anderem Aktivisten des „Freien Netzes Süd“ (verboten seit Juli 2014) gegründet und ist seitdem bundesweit durch vielfältige Aktivitäten in Erscheinung getreten (www.vielfal t-mediathek.de/material/gefaehrlicher-irrweg-die-neonazi-partei-der-iii-weg-i n-baden-wuerttemberg). Die Partei wird von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Diese weisen seit Jahren auf die zunehmende Bedeutung der Partei innerhalb der rechtsextremen Szene hin. Hervorgehoben wird insbesondere deren strategische Ausrichtung auf den Aufbau langfristiger Strukturen sowie deren Bemühungen, gezielt junge Menschen anzusprechen und für ihre Ideologie zu gewinnen. Dies erfolgt unter anderem durch Aktivitäten im Umfeld von Schulen und Jugendtreffs sowie durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, bei denen sich die Partei bewusst bürgernah inszeniert (www.rbb24.de/politik/beitrag/20 24/05/rechtsextremismus-berlin-dritter-weg-propaganda-bedrohung-schul e.html). Ein weiterer Schwerpunkt der Partei liegt im Aufbau und in der Nutzung von kampfsportbezogenen Strukturen. Kampfsport wird dabei nicht nur als Freizeitangebot genutzt, sondern auch als Mittel zur ideologischen Festigung, Vernetzung und körperlichen Ausbildung innerhalb der Szene (www.kas.de/de/we b/extremismus/der-iii.-weg). Auch im Land Brandenburg sind entsprechende Entwicklungen zu beobachten. Neben klassischen Propagandaformaten treten zunehmend strukturaufbauende Maßnahmen in den Vordergrund. Hierzu zählt insbesondere die Eröffnung eines sogenannten Bürgerbüros in Wittstock/Dosse, das als Anlaufstelle und organisatorischer Knotenpunkt dient. In diesem Zusammenhang wird auch über eine zunehmende Präsenz gewaltbereiter Jugendlicher im Umfeld der Partei berichtet, die bei Veranstaltungen und Aktionen eingebunden werden. Darüber hinaus tritt die Partei regelmäßig mit ideologisch geprägten Veranstaltungen wie sogenannten Heldengedenken in Erscheinung und versucht, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. durch solche Formate ihre geschichtsrevisionistischen Narrative zu verbreiten und zu normalisieren (www.verfassungsschutz.sachsen.de/der-dritte-weg-iii-w eg-4181.html).  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des Personenpotenzials der Partei „III. Weg“ in den letzten fünf Jahren vor (bitte nach Jahren und Bundesländer aufschlüsseln)? Das Personenpotential der Partei „Der III. Weg“ konnte sich seit Beginn ihrer Gründung 2013 stetig steigern. Für die genauen Mitgliederzahlen pro Jahr wird auf die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder verwiesen.  2. Welche konkreten Aktivitäten, Kampagnen und öffentlichen Auftritte der Partei „III. Weg“ sind der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren bekannt geworden (bitte nach Bundesländern, Ort und Art der Aktivitäten aufschlüsseln)? Die Partei „Der III. Weg“ veranstaltet jährlich eine Demonstration zum sogenannten „Arbeiterkampftag“ am 1. Mai. Der Veranstaltungsort wechselt dabei regelmäßig. Bis 2022 war außerdem der „Rudolf Heß Gedenkmarsch“ in Wunsiedel (Bayern) eine jährlich stattfindende Demonstration der Partei. 2026 fand zum neunten Mal die Wanderung „Ein Licht für Dresden“ der besagten Partei statt. Bei dieser handelt es sich um eine Kampagne zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens 1945. Die Wanderung zieht sich jedes Jahr durch eine neue Region in der Bundesrepublik. „Der III. Weg“ veranstaltet immer wieder Kampagnen mit unterschiedlichem Motto. Diese stammen entweder von der Partei selbst oder aber die Partei instrumentalisiert Protest-themen aus dem demokratisch-bürgerlichen Spektrum. Beispielhaft lassen sich folgende Kampagnen nennen: „Stoppt den Corona- Wahnsinn!“ bzw. „Das System ist gefährlicher als Corona!“, „Die wahre Krise ist das System“, „Deutsche Winterhilfe – vom Ich zum Wir!“, „Tierfutter statt Böller“, „Schütze deine Heimat, werde Grenzgänger“, „Familie schützen! – Homo-Propaganda stoppen!“, „Unsere Grundsätze für eine nationalrevolutionäre Bauernpolitik“ und „Stoppt den linken Terror in Deutschland!“. Die Kampagnen der Partei richten sich u. a. gegen staatliche Maßnahmen, Migration, queere Lebensgestaltung, den politischen Gegner oder die tagesaktuelle Politik und erfolgen regelmäßig oder anlassbezogen. So wird die Kampagne „Die wahre Krise ist das System“ immer wieder bespielt, während die Kampagne „Unsere Grundsätze für eine nationalrevolutionäre Bauernpolitik“ lediglich im Rahmen der bundesweiten sogenannten Bauern-Proteste um die Jahreswende 2023/2024 genutzt wurde. Darüber hinaus wird auf die regelmäßig beantworteten Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke – „Rechtsextremistische Aufmärsche“ – (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 21/3277) verwiesen.  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang Straftaten von Mitgliedern und Funktionären der Partei „III. Weg“ seit 2024 begangen wurden (bitte nach Jahren, Bundesländern, PMK-Phänomenbereich [PMK = Politisch motivierte Kriminalität] und Deliktarten aufschlüsseln)? Politisch motivierte Straftaten werden dem Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) durch die zuständigen Landeskriminalämter übermittelt und hier in der BKA-internen Fallzahlendatei Lagebild Abbildung Politisch motivierter Straftaten (LAPOS) erfasst. Da es sich bei den erfragten Angaben einer Zugehörigkeit etwaiger Tatverdächtiger zur Partei „Der III. Weg“ nicht um Pflichtfelder des KPMD-PMK handelt, wurde mittels Stichwort „Der III. Weg“ im Freitext gesucht. Eine Stichwortabfrage erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Von 2024 bis zum 5. Juni 2026 sind in der Fallzahlendatei insgesamt 257 Datensätze erfasst, bei denen im Freitextfeld der Begriff „Der III. Weg“ zu verzeichnen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei diesem gewählten methodischen Rechercheansatz nicht möglich ist auszudifferenzieren, ob die entsprechenden Straftaten im Sinne der Fragestellung von Mitgliedern der Partei „Der III. Weg“ verübt wurden. Aufschlüsselung der 257 Datensätze nach Phänomenbereich PMK-Links 56 PMK-Rechts 196 PMK-Sonstige Zuordnung 5 Summe 257 Aufschlüsselung der 257 Datensätze nach Jahren 2024 PMK-Links 32 PMK-Rechts 86 PMK-Sonstige Zuordnung 1 Summe 119 2025 PMK-Links 23 PMK-Rechts 102 PMK-Sonstige Zuordnung 4 Summe 129 2026 (Stand: 5. Juni 2026) PMK-Links 1 PMK-Rechts 8 PMK-Sonstige Zuordnung 0 Summe 9 Die Fallzahlen sind aufgrund fortlaufender Nachtrags-/Ergänzungsmeldungen für das laufende Jahr noch Änderungen unterworfen. Bezogen auf die Strafverfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) kann eine Beantwortung der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, ebenfalls nicht erfolgen. Wie bereits zuvor ausgeführt, steht das parlamentarische Informationsrecht nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Die Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit in der Partei „Der III. Weg“ sind keine Kriterien, die in den Verfahrensregistern des GBA statistisch erfasst sind. Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung des bis in das Jahr 2024 zurückreichenden immensen Aktenbestandes, was die Ressourcen der betroffenen Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde. Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gezielte Strategien der Partei „III. Weg“ zur Ansprache, Rekrutierung und ideologischen Bindung von Jugendlichen vor? Die Partei „Der III. Weg“ versucht über ihre parteieigene Jugendorganisation „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ), Jugendliche zu rekrutieren und an sich zu binden. Die Rekrutierung erfolgt dabei auf verschiedenen Wegen. So betreibt „Der III. Weg“ beispielsweise NRJ-Accounts auf verschiedenen Social Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram, die jedoch regelmäßig von Löschungen betroffen sind. Lediglich auf Telegram gelingt der Partei eine dauerhafte Präsenz. Weiterhin nutzt die Partei Infostände oder Demonstrationen, um neben Erwachsenen auch Jugendliche anzusprechen. Gezielter geht „Der III. Weg“ über Flugblattverteilungen in der Nähe von Schulhöfen vor, bei denen Jugendlichen Infomaterial während der Schulpausen ausgehändigt wird. Eine ideologische Bindung erfolgt durch eine intensive Freizeitgestaltung seitens der Partei. Hierbei sollen die Jugendlichen möglichst viel Zeit mit etablierten Parteimitgliedern verbringen. Jegliche Aktivität ist dabei direkt und indirekt mit Parteiideologie verbunden. So erfolgen gezielte Schulungen, in denen Parteipropaganda verbreitet wird. Darüber hinaus wird die Parteiideologie auch regelmäßig im Rahmen sportlicher Aktivitäten wie Kampfsport oder Wanderungen vermittelt. Durch die teilweise hohe Aktivitätsdichte der NRJ-Gruppen wird so eine Isolierung der Jugendlichen von der nicht-rechtsextremistischen Peer Group herbeigeführt.  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bunderegierung zu Strategien und Zielen der Partei „III. Weg“ im ländlichen Raum vor, insbesondere im Land Brandenburg und in der Region Wittstock/Dosse? „Der III. Weg“ hat sich grundsätzlich das Ziel gesetzt, bundesweit Anschluss zu finden. Aufgrund oftmals hoher Raummieten in Großstädten weicht die Partei für ihre Parteibüros auf den ländlichen Raum aus, was zwangsläufig zu einer höheren Präsenz in diesen Regionen führt. Weiterhin propagiert die Partei, dass Großstädte wegen der dortigen Multikulturalität keinen sicheren beziehungsweise geeigneten Lebensraum mehr für „Deutsche“ im Sinne der Parteiideologie böten. Strukturschwache Regionen ermöglichen es der Partei zudem, sich selbst als „Kümmererpartei“ zu inszenieren und vermeintliche Defizite der aktuellen Politik auszugleichen. In Bezug auf die erfragten Informationen zum Land Brandenburg und somit zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung keine Auskünfte erteilen.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über kampfsportbezogene Strukturen, Trainingsangebote oder Netzwerke im Umfeld der Partei „III. Weg“ vor? „Der III. Weg“ veranstaltet regelmäßig Kampfsportaktivitäten über die parteieigene Arbeitsgemeinschaft „AG Körper & Geist“. Die Veranstaltungen werden intensiv beworben und finden in den Stützpunkten der Partei statt. Auf diese Weise sollen Sport und Parteiideologie miteinander verbunden werden. Stehen einem Stützpunkt keine Räumlichkeiten für Kampfsport zur Verfügung, wird er in der freien Natur ausgeübt, zum Beispiel in öffentlichen Parkanlagen. Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme ausschließlich durch Parteimitglieder, vereinzelt kann es aufgrund von persönlichen Kennverhältnissen auch zu Kooperationen mit Nicht-Parteimitgliedern oder -Organisationen kommen. Ausnahmen bilden hier – auch nichtextremistische – Kampfsportevents.  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen, personelle Überschneidungen oder Kooperationen zwischen der Partei „III. Weg“ und anderen rechten Strukturen oder Parteien vor? Kooperationen mit anderen rechten oder rechtsextremistischen Organisationen im Inland kommen nur vereinzelt vor. Grundlage bieten dabei oftmals persönliche Kennverhältnisse einzelner Parteimitglieder. Diese lassen sich nicht auf die Gesamtpartei übertragen. Im Rahmen der seit Sommer 2024 vermehrt festgestellten bundesweiten rechtsextremistischen Störaktionen und Demonstrationen gegen Veranstaltungen zum „Christopher Street Day“ (CSD) beteiligte sich auch „Der III. Weg“ vereinzelt mit Mobilisierungsaufrufen und eigenen Aktionen. Diese wurden zum Teil auch durch aktionsorientierte rechtsextremistische Jugendgruppen aufgegriffen, sodass es in Einzelfällen zur Teilnahme von Gruppen oder Einzelpersonen dieses Spektrums an Veranstaltungen der Partei kam. Ebenso liegen Erkenntnisse zu vereinzelten personellen Kennverhältnissen zum Spektrum der Neuen Rechten sowie zur „Alternative für Deutschland“ (AfD, Verdachtsfall des BfV) vor. Eine darüber hinaus gehende Beantwortung zu etwaigen konkreten Kooperationen und Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Strukturen bzw. Parteien im Sinne der Fragestellung kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BfV, im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch die Beantwortung derartig gelagerter Fragen könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Zudem könnte eine solche Auskunft zur Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien führen und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Hinsichtlich der in der Fragestellung erbetenen Informationen zu etwaigen von den Landesbehörden für Verfassungsschutz beobachteten Organisationen und somit zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Länder und damit nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, erteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung keine Auskünfte.  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über personelle, organisatorische und ideologische Kontinuitäten zwischen der Partei „III. Weg“ und verbotenen rechtsextremen Organisationen, insbesondere dem „Freien Netz Süd“, vor? a) Wird die Partei nach Einschätzung der Bundesregierung als Nachfolge- oder Ersatzstruktur bewertet? Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet. Das „Freie Netz Süd“ wurde 2014 verboten und aufgelöst. Im Zuge dessen schlossen sich Mitglieder des „Freien Netz Süd“ der 2013 gegründeten Partei „Der III. Weg“ an und verkehren auch bis heute in der Partei. Dennoch weist „Der III. Weg“ eine eigene Struktur und Ideologie auf. Demnach liegt zwar eine personelle Kontinuität vor, es besteht aber keine maßgebliche Einflussnahme oder Übertragung der Vereinsideologie des ehemaligen „Freien Netz Süd“ auf die Partei „Der III. Weg“. b) Hält die Bundesregierung es für rechtlich möglich, die Partei „III. Weg“ als Nachfolgeorganisation verbotener Strukturen zu behandeln und entsprechend zu verbieten? Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Durch eine offene Auskunft zu der Fragestellung könnten Rückschlüsse auf mögliche Verbotsüberlegungen und entsprechende Prüf- und Erkenntnisstände sowie die generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden getroffen werden. Ebenfalls wären Rückschlüsse auf Bearbeitungsschwerpunkte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vor und nach Einsetzung einer Verbotsverfügung möglich. Dadurch könnte die extremistische Szene Abwehrmaßnahmen entwickeln, die eine Aufklärung des BfV erschweren oder gar unmöglich machen würden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS)-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens kann unter keinen Umständen hingenommen werden, da bei einem Bekanntwerden das Risiko besteht, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder vereitelt werden können. Sofern entsprechende Erkenntnisse aufgrund von Abwehrmechanismen entfallen oder wesentlich zurückgehen, würden der Bundesrepublik Deutschland empfindliche Informations- und Sicherheitslücken drohen. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt werden. Dies würde damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den gezielten Aufbau von Infrastruktur durch die Partei „III. Weg“ vor? „Der III. Weg“ hat großes Interesse daran, eigene Immobilien zu erwerben, um diese für die eigene Parteiarbeit nutzen zu können. Insbesondere Parteibüros gelten als „Leuchtturmprojekte“ und sollen die Partei in der jeweiligen Region tiefer verankern. Derzeit betreibt die Partei drei sogenannte Bürger- und Parteibüros: in Hilchenbach (NW), Schweinfurt (BY) und Wittstock/Dosse (BB). Zuvor bestanden auch Parteibüros in Plauen (SN), Ohrdruf (TH) und Siegen (NW). 10. Über wie viele und welche sogenannten Parteistützpunkte und wie viele Landesverbände verfügt die Partei „III. Weg“ nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln.) Aktuell betreibt die Partei in zwölf Ländern 26 offizielle Stützpunkte. Mit den Landesverbänden Bayern, Sachsen, West und Brandenburg unterhält „Der III. Weg“ derzeit vier Landesverbände. Die Stützpunkte teilen sich wie folgt auf: ◦ Mecklenburg-Vorpommern: • Nord/Ost ◦ Brandenburg: • Mittelmark/Havel • Potsdam/Mittelmark • Uckermark • Spreewald/Lausitz ◦ Berlin: • Berlin ◦ Sachsen-Anhalt: • Anhalt • Burgenland • Magdeburg/Altmark ◦ Nordrhein-Westfalen: • Sauerland/Siegerland • Rheinland ◦ Rheinland-Pfalz: • Westerwald/Taunus • Pfalz ◦ Saarland: • Saar ◦ Hessen: • Kurhessen ◦ Thüringen: • Erfurt/Gotha ◦ Sachsen: • Leipzig/Nordsachsen • Mittelsachsen • Vogtland • Westsachsen • Ostsachsen ◦ Baden-Württemberg: • Württemberg • Bodensee/Südbaden ◦ Bayern: • Mainfranken • München/Oberbayern • Mittelfranken 11. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten Bürgerbüros der Partei „III. Weg“ vor? a) Welche strategische Bedeutung misst sie diesen Strukturen für die Vernetzung, Radikalisierung und Mobilisierung bei? Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. b) Welche Bewertung nimmt die Bundesregierung zur Verwendung der Bezeichnung „Herbert-Schweiger-Haus“ im Zusammenhang mit dem Objekt in Wittstock/Dosse vor, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verherrlichung des Nationalsozialismus und rechtsextreme Traditionslinien? „Der III. Weg“ bezieht sich in seiner Ideologie regelmäßig auf den ehemaligen österreichischen rechtsextremistischen Publizisten Herbert Schweiger. Sein Buch „Deutschlands neue Idee“ wird von der Partei als Grundlagenwerk bezeichnet, das „als nationales Manifest für Deutschland und Europa zu verstehen“ sei. Mit der Verwendung seines Namens für das Parteibüro wollte „Der III. Weg“ Schweiger ein Denkmal setzen. Die Bedeutung Schweigers für die Ideologie der Partei wird regelmäßig betont. Analog dazu befürwortet die Partei die nationalsozialistische Weltanschauung. Diese Haltung war aber bereits vor der Benennung des Parteibüros als immanenter Bestandteil der eigenen Ideologie zu konstatieren. Insofern handelt es sich bei der Wahl Schweigers als Namensgeber lediglich um eine Fortführung bekannter strategischer und ideologischer Positionen. 12. Wie bewertet die Bundesregierung das aktuelle Gefährdungspotenzial der Partei „III. Weg“ insgesamt, insbesondere im Hinblick auf die Radikalisierung, Gewaltbereitschaft, den Strukturaufbau und die gezielte Einflussnahme auf junge Menschen? Die Partei „Der III. Weg“ konnte sich seit ihrer Gründung fest in der rechtsextremistischen Szene etablieren. Dies ermöglichte auch den Strukturausbau der Partei, der weiter voranschreitet. Der Aufbau findet dabei nur sukzessive statt. „Der III. Weg“ versteht sich als „Kaderpartei“ und versucht deswegen eine restriktive Mitgliederaufnahme vorzunehmen. Dies bedingt, dass „nur“ ein allmählicher Mitgliederzuwachs erfolgt. Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung birgt für die Partei das Risiko eines möglichen Verbots. „Der III. Weg“ versucht deswegen möglichst gewaltfrei aufzutreten. Allerdings stellen die Professionalisierung und Ausbildung von Parteimitgliedern ein abstraktes Gefährdungspotenzial dar, insbesondere im Zuge möglicher spontaner Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner. Bezüglich der Einflussnahme auf junge Menschen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 13. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei „III. Weg“ jemals konkret geprüft oder vorbereitet? a) Wenn ja, wann, durch welche Stellen, und mit welchem Ergebnis? b) Welche konkreten rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung derzeit als erfüllt oder nicht erfüllt an, um einen Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Partei „III. Weg“ beim Bundeverfassungsgericht einzuleiten? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen. 14. Waren die Partei „III. Weg“, deren Jugendorganisation und bzw. oder Mitglieder und Funktionäre in der Vergangenheit Gegenstand von Beratungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums, wenn ja, wann, und bei wie vielen Gelegenheiten? Die Partei „Der III. Weg“, deren Jugendorganisation und/oder einzelne Mitglieder und Funktionäre waren in der Vergangenheit Gegenstand von Beratungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ-R). Gleichwohl kann eine Beantwortung im Sinne der zweiten Fragestellung nicht erfolgen, da eine entsprechende Kategorisierung nicht automatisiert zu generieren ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen