Aktivitäten und Gefährdungspotenzial der Partei "III. Weg" (Antwort zu Drs. 21/6209)
Text
Aktivitäten und Gefährdungspotenzial der Partei "III. Weg" (Antwort zu Drs. 21/6209)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6515
21. Wahlperiode 15.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christin Willnat, Ferat Koçak, Clara
Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6209 –
Aktivitäten und Gefährdungspotenzial der Partei „III. Weg“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Der Dritte Weg“ ist eine rechtsextreme und neonazistische Kleinpartei, die
sich an der völkisch-nationalistischen Ideologie des Nationalsozialismus
orientiert. Die Partei wurde im September 2013 von unter anderem Aktivisten
des „Freien Netzes Süd“ (verboten seit Juli 2014) gegründet und ist seitdem
bundesweit durch vielfältige Aktivitäten in Erscheinung getreten (www.vielfal
t-mediathek.de/material/gefaehrlicher-irrweg-die-neonazi-partei-der-iii-weg-i
n-baden-wuerttemberg).
Die Partei wird von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Diese weisen
seit Jahren auf die zunehmende Bedeutung der Partei innerhalb der
rechtsextremen Szene hin. Hervorgehoben wird insbesondere deren strategische
Ausrichtung auf den Aufbau langfristiger Strukturen sowie deren
Bemühungen, gezielt junge Menschen anzusprechen und für ihre Ideologie zu
gewinnen. Dies erfolgt unter anderem durch Aktivitäten im Umfeld von Schulen
und Jugendtreffs sowie durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, bei denen
sich die Partei bewusst bürgernah inszeniert (www.rbb24.de/politik/beitrag/20
24/05/rechtsextremismus-berlin-dritter-weg-propaganda-bedrohung-schul
e.html).
Ein weiterer Schwerpunkt der Partei liegt im Aufbau und in der Nutzung von
kampfsportbezogenen Strukturen. Kampfsport wird dabei nicht nur als
Freizeitangebot genutzt, sondern auch als Mittel zur ideologischen Festigung,
Vernetzung und körperlichen Ausbildung innerhalb der Szene (www.kas.de/de/we
b/extremismus/der-iii.-weg).
Auch im Land Brandenburg sind entsprechende Entwicklungen zu
beobachten. Neben klassischen Propagandaformaten treten zunehmend
strukturaufbauende Maßnahmen in den Vordergrund. Hierzu zählt insbesondere die
Eröffnung eines sogenannten Bürgerbüros in Wittstock/Dosse, das als Anlaufstelle
und organisatorischer Knotenpunkt dient. In diesem Zusammenhang wird
auch über eine zunehmende Präsenz gewaltbereiter Jugendlicher im Umfeld
der Partei berichtet, die bei Veranstaltungen und Aktionen eingebunden
werden.
Darüber hinaus tritt die Partei regelmäßig mit ideologisch geprägten
Veranstaltungen wie sogenannten Heldengedenken in Erscheinung und versucht,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 15. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
durch solche Formate ihre geschichtsrevisionistischen Narrative zu verbreiten
und zu normalisieren (www.verfassungsschutz.sachsen.de/der-dritte-weg-iii-w
eg-4181.html).
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des
Personenpotenzials der Partei „III. Weg“ in den letzten fünf Jahren vor
(bitte nach Jahren und Bundesländer aufschlüsseln)?
Das Personenpotential der Partei „Der III. Weg“ konnte sich seit Beginn ihrer
Gründung 2013 stetig steigern. Für die genauen Mitgliederzahlen pro Jahr wird
auf die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder verwiesen.
2. Welche konkreten Aktivitäten, Kampagnen und öffentlichen Auftritte der
Partei „III. Weg“ sind der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
bekannt geworden (bitte nach Bundesländern, Ort und Art der Aktivitäten
aufschlüsseln)?
Die Partei „Der III. Weg“ veranstaltet jährlich eine Demonstration zum
sogenannten „Arbeiterkampftag“ am 1. Mai. Der Veranstaltungsort wechselt dabei
regelmäßig.
Bis 2022 war außerdem der „Rudolf Heß Gedenkmarsch“ in Wunsiedel
(Bayern) eine jährlich stattfindende Demonstration der Partei.
2026 fand zum neunten Mal die Wanderung „Ein Licht für Dresden“ der
besagten Partei statt. Bei dieser handelt es sich um eine Kampagne zum Gedenken an
die Bombardierung Dresdens 1945. Die Wanderung zieht sich jedes Jahr durch
eine neue Region in der Bundesrepublik.
„Der III. Weg“ veranstaltet immer wieder Kampagnen mit unterschiedlichem
Motto. Diese stammen entweder von der Partei selbst oder aber die Partei
instrumentalisiert Protest-themen aus dem demokratisch-bürgerlichen Spektrum.
Beispielhaft lassen sich folgende Kampagnen nennen: „Stoppt den Corona-
Wahnsinn!“ bzw. „Das System ist gefährlicher als Corona!“, „Die wahre Krise
ist das System“, „Deutsche Winterhilfe – vom Ich zum Wir!“, „Tierfutter statt
Böller“, „Schütze deine Heimat, werde Grenzgänger“, „Familie schützen! –
Homo-Propaganda stoppen!“, „Unsere Grundsätze für eine
nationalrevolutionäre Bauernpolitik“ und „Stoppt den linken Terror in Deutschland!“.
Die Kampagnen der Partei richten sich u. a. gegen staatliche Maßnahmen,
Migration, queere Lebensgestaltung, den politischen Gegner oder die tagesaktuelle
Politik und erfolgen regelmäßig oder anlassbezogen. So wird die Kampagne
„Die wahre Krise ist das System“ immer wieder bespielt, während die
Kampagne „Unsere Grundsätze für eine nationalrevolutionäre Bauernpolitik“ lediglich
im Rahmen der bundesweiten sogenannten Bauern-Proteste um die
Jahreswende 2023/2024 genutzt wurde.
Darüber hinaus wird auf die regelmäßig beantworteten Kleinen Anfragen der
Fraktion Die Linke – „Rechtsextremistische Aufmärsche“ – (zuletzt auf
Bundestagsdrucksache 21/3277) verwiesen.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in
welchem Umfang Straftaten von Mitgliedern und Funktionären der Partei
„III. Weg“ seit 2024 begangen wurden (bitte nach Jahren,
Bundesländern, PMK-Phänomenbereich [PMK = Politisch motivierte Kriminalität]
und Deliktarten aufschlüsseln)?
Politisch motivierte Straftaten werden dem Bundeskriminalamt (BKA) im
Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) durch die zuständigen Landeskriminalämter
übermittelt und hier in der BKA-internen Fallzahlendatei Lagebild Abbildung
Politisch motivierter Straftaten (LAPOS) erfasst.
Da es sich bei den erfragten Angaben einer Zugehörigkeit etwaiger
Tatverdächtiger zur Partei „Der III. Weg“ nicht um Pflichtfelder des KPMD-PMK handelt,
wurde mittels Stichwort „Der III. Weg“ im Freitext gesucht. Eine
Stichwortabfrage erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Von 2024 bis zum 5. Juni 2026 sind in der Fallzahlendatei insgesamt 257
Datensätze erfasst, bei denen im Freitextfeld der Begriff „Der III. Weg“ zu
verzeichnen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei diesem gewählten
methodischen Rechercheansatz nicht möglich ist auszudifferenzieren, ob die
entsprechenden Straftaten im Sinne der Fragestellung von Mitgliedern der Partei „Der
III. Weg“ verübt wurden.
Aufschlüsselung der 257 Datensätze nach Phänomenbereich
PMK-Links 56
PMK-Rechts 196
PMK-Sonstige Zuordnung 5
Summe 257
Aufschlüsselung der 257 Datensätze nach Jahren
2024
PMK-Links 32
PMK-Rechts 86
PMK-Sonstige Zuordnung 1
Summe 119
2025
PMK-Links 23
PMK-Rechts 102
PMK-Sonstige Zuordnung 4
Summe 129
2026 (Stand: 5. Juni 2026)
PMK-Links 1
PMK-Rechts 8
PMK-Sonstige Zuordnung 0
Summe 9
Die Fallzahlen sind aufgrund fortlaufender Nachtrags-/Ergänzungsmeldungen
für das laufende Jahr noch Änderungen unterworfen.
Bezogen auf die Strafverfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA) kann eine Beantwortung der Frage wegen des
unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, ebenfalls
nicht erfolgen. Wie bereits zuvor ausgeführt, steht das parlamentarische
Informationsrecht nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG unter dem Vorbehalt
der Zumutbarkeit. Die Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit in der Partei
„Der III. Weg“ sind keine Kriterien, die in den Verfahrensregistern des GBA
statistisch erfasst sind. Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung des
bis in das Jahr 2024 zurückreichenden immensen Aktenbestandes, was die
Ressourcen der betroffenen Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen
Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen
bringen würde.
Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die
Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gezielte Strategien
der Partei „III. Weg“ zur Ansprache, Rekrutierung und ideologischen
Bindung von Jugendlichen vor?
Die Partei „Der III. Weg“ versucht über ihre parteieigene Jugendorganisation
„Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ), Jugendliche zu rekrutieren und an sich
zu binden. Die Rekrutierung erfolgt dabei auf verschiedenen Wegen. So
betreibt „Der III. Weg“ beispielsweise NRJ-Accounts auf verschiedenen Social
Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram, die jedoch regelmäßig von
Löschungen betroffen sind. Lediglich auf Telegram gelingt der Partei eine
dauerhafte Präsenz. Weiterhin nutzt die Partei Infostände oder Demonstrationen,
um neben Erwachsenen auch Jugendliche anzusprechen. Gezielter geht „Der
III. Weg“ über Flugblattverteilungen in der Nähe von Schulhöfen vor, bei
denen Jugendlichen Infomaterial während der Schulpausen ausgehändigt wird.
Eine ideologische Bindung erfolgt durch eine intensive Freizeitgestaltung
seitens der Partei. Hierbei sollen die Jugendlichen möglichst viel Zeit mit
etablierten Parteimitgliedern verbringen. Jegliche Aktivität ist dabei direkt und indirekt
mit Parteiideologie verbunden. So erfolgen gezielte Schulungen, in denen
Parteipropaganda verbreitet wird. Darüber hinaus wird die Parteiideologie auch
regelmäßig im Rahmen sportlicher Aktivitäten wie Kampfsport oder
Wanderungen vermittelt. Durch die teilweise hohe Aktivitätsdichte der NRJ-Gruppen
wird so eine Isolierung der Jugendlichen von der nicht-rechtsextremistischen
Peer Group herbeigeführt.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bunderegierung zu Strategien und Zielen
der Partei „III. Weg“ im ländlichen Raum vor, insbesondere im Land
Brandenburg und in der Region Wittstock/Dosse?
„Der III. Weg“ hat sich grundsätzlich das Ziel gesetzt, bundesweit Anschluss
zu finden. Aufgrund oftmals hoher Raummieten in Großstädten weicht die
Partei für ihre Parteibüros auf den ländlichen Raum aus, was zwangsläufig zu einer
höheren Präsenz in diesen Regionen führt. Weiterhin propagiert die Partei, dass
Großstädte wegen der dortigen Multikulturalität keinen sicheren
beziehungsweise geeigneten Lebensraum mehr für „Deutsche“ im Sinne der
Parteiideologie böten. Strukturschwache Regionen ermöglichen es der Partei zudem, sich
selbst als „Kümmererpartei“ zu inszenieren und vermeintliche Defizite der
aktuellen Politik auszugleichen.
In Bezug auf die erfragten Informationen zum Land Brandenburg und somit zu
Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, kann die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung keine Auskünfte
erteilen.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
kampfsportbezogene Strukturen, Trainingsangebote oder Netzwerke im Umfeld der
Partei „III. Weg“ vor?
„Der III. Weg“ veranstaltet regelmäßig Kampfsportaktivitäten über die
parteieigene Arbeitsgemeinschaft „AG Körper & Geist“. Die Veranstaltungen werden
intensiv beworben und finden in den Stützpunkten der Partei statt. Auf diese
Weise sollen Sport und Parteiideologie miteinander verbunden werden. Stehen
einem Stützpunkt keine Räumlichkeiten für Kampfsport zur Verfügung, wird er
in der freien Natur ausgeübt, zum Beispiel in öffentlichen Parkanlagen.
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme ausschließlich durch Parteimitglieder, vereinzelt
kann es aufgrund von persönlichen Kennverhältnissen auch zu Kooperationen
mit Nicht-Parteimitgliedern oder -Organisationen kommen. Ausnahmen bilden
hier – auch nichtextremistische – Kampfsportevents.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen,
personelle Überschneidungen oder Kooperationen zwischen der Partei
„III. Weg“ und anderen rechten Strukturen oder Parteien vor?
Kooperationen mit anderen rechten oder rechtsextremistischen Organisationen
im Inland kommen nur vereinzelt vor. Grundlage bieten dabei oftmals
persönliche Kennverhältnisse einzelner Parteimitglieder. Diese lassen sich nicht auf die
Gesamtpartei übertragen.
Im Rahmen der seit Sommer 2024 vermehrt festgestellten bundesweiten
rechtsextremistischen Störaktionen und Demonstrationen gegen Veranstaltungen zum
„Christopher Street Day“ (CSD) beteiligte sich auch „Der III. Weg“ vereinzelt
mit Mobilisierungsaufrufen und eigenen Aktionen. Diese wurden zum Teil
auch durch aktionsorientierte rechtsextremistische Jugendgruppen aufgegriffen,
sodass es in Einzelfällen zur Teilnahme von Gruppen oder Einzelpersonen
dieses Spektrums an Veranstaltungen der Partei kam. Ebenso liegen Erkenntnisse
zu vereinzelten personellen Kennverhältnissen zum Spektrum der Neuen
Rechten sowie zur „Alternative für Deutschland“ (AfD, Verdachtsfall des BfV) vor.
Eine darüber hinaus gehende Beantwortung zu etwaigen konkreten
Kooperationen und Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Strukturen bzw.
Parteien im Sinne der Fragestellung kann aus Gründen des Staatswohls nicht
erfolgen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der
Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BfV, im Hinblick auf deren künftige
Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch die Beantwortung
derartig gelagerter Fragen könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den
Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden.
Zudem könnte eine solche Auskunft zur Entwicklung entsprechender
Abwehrstrategien führen und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder
in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit
des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass
auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit
einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten
Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso
mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen
Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr
eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern
muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
Hinsichtlich der in der Fragestellung erbetenen Informationen zu etwaigen von
den Landesbehörden für Verfassungsschutz beobachteten Organisationen und
somit zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Länder und damit nicht
in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, erteilt die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung keine Auskünfte.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über personelle,
organisatorische und ideologische Kontinuitäten zwischen der Partei
„III. Weg“ und verbotenen rechtsextremen Organisationen, insbesondere
dem „Freien Netz Süd“, vor?
a) Wird die Partei nach Einschätzung der Bundesregierung als
Nachfolge- oder Ersatzstruktur bewertet?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Das „Freie Netz Süd“ wurde 2014 verboten und aufgelöst. Im Zuge dessen
schlossen sich Mitglieder des „Freien Netz Süd“ der 2013 gegründeten Partei
„Der III. Weg“ an und verkehren auch bis heute in der Partei. Dennoch weist
„Der III. Weg“ eine eigene Struktur und Ideologie auf. Demnach liegt zwar
eine personelle Kontinuität vor, es besteht aber keine maßgebliche
Einflussnahme oder Übertragung der Vereinsideologie des ehemaligen „Freien Netz Süd“
auf die Partei „Der III. Weg“.
b) Hält die Bundesregierung es für rechtlich möglich, die Partei
„III. Weg“ als Nachfolgeorganisation verbotener Strukturen zu
behandeln und entsprechend zu verbieten?
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Frage aufgrund entgegenstehender
überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter
Form.
Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das
Staatswohl berühren. Durch eine offene Auskunft zu der Fragestellung könnten
Rückschlüsse auf mögliche Verbotsüberlegungen und entsprechende Prüf- und
Erkenntnisstände sowie die generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden
getroffen werden. Ebenfalls wären Rückschlüsse auf Bearbeitungsschwerpunkte
des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vor und nach Einsetzung einer
Verbotsverfügung möglich. Dadurch könnte die extremistische Szene
Abwehrmaßnahmen entwickeln, die eine Aufklärung des BfV erschweren oder gar
unmöglich machen würden.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung
unter Verschlusssachen-(VS)-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Selbst ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens kann unter keinen Umständen hingenommen
werden, da bei einem Bekanntwerden das Risiko besteht, dass potenziell
Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer
behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder vereitelt werden können. Sofern
entsprechende Erkenntnisse aufgrund von Abwehrmechanismen entfallen oder
wesentlich zurückgehen, würden der Bundesrepublik Deutschland
empfindliche Informations- und Sicherheitslücken drohen. Hierdurch würde die
Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt werden. Dies würde damit
einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das
Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der
Bundesregierung zurückstehen.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den gezielten
Aufbau von Infrastruktur durch die Partei „III. Weg“ vor?
„Der III. Weg“ hat großes Interesse daran, eigene Immobilien zu erwerben, um
diese für die eigene Parteiarbeit nutzen zu können. Insbesondere Parteibüros
gelten als „Leuchtturmprojekte“ und sollen die Partei in der jeweiligen Region
tiefer verankern. Derzeit betreibt die Partei drei sogenannte Bürger- und
Parteibüros: in Hilchenbach (NW), Schweinfurt (BY) und Wittstock/Dosse (BB).
Zuvor bestanden auch Parteibüros in Plauen (SN), Ohrdruf (TH) und Siegen
(NW).
10. Über wie viele und welche sogenannten Parteistützpunkte und wie viele
Landesverbände verfügt die Partei „III. Weg“ nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln.)
Aktuell betreibt die Partei in zwölf Ländern 26 offizielle Stützpunkte. Mit den
Landesverbänden Bayern, Sachsen, West und Brandenburg unterhält „Der
III. Weg“ derzeit vier Landesverbände. Die Stützpunkte teilen sich wie folgt
auf:
◦ Mecklenburg-Vorpommern:
• Nord/Ost
◦ Brandenburg:
• Mittelmark/Havel
• Potsdam/Mittelmark
• Uckermark
• Spreewald/Lausitz
◦ Berlin:
• Berlin
◦ Sachsen-Anhalt:
• Anhalt
• Burgenland
• Magdeburg/Altmark
◦ Nordrhein-Westfalen:
• Sauerland/Siegerland
• Rheinland
◦ Rheinland-Pfalz:
• Westerwald/Taunus
• Pfalz
◦ Saarland:
• Saar
◦ Hessen:
• Kurhessen
◦ Thüringen:
• Erfurt/Gotha
◦ Sachsen:
• Leipzig/Nordsachsen
• Mittelsachsen
• Vogtland
• Westsachsen
• Ostsachsen
◦ Baden-Württemberg:
• Württemberg
• Bodensee/Südbaden
◦ Bayern:
• Mainfranken
• München/Oberbayern
• Mittelfranken
11. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
sogenannten Bürgerbüros der Partei „III. Weg“ vor?
a) Welche strategische Bedeutung misst sie diesen Strukturen für die
Vernetzung, Radikalisierung und Mobilisierung bei?
Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
b) Welche Bewertung nimmt die Bundesregierung zur Verwendung der
Bezeichnung „Herbert-Schweiger-Haus“ im Zusammenhang mit dem
Objekt in Wittstock/Dosse vor, insbesondere im Hinblick auf eine
mögliche Verherrlichung des Nationalsozialismus und rechtsextreme
Traditionslinien?
„Der III. Weg“ bezieht sich in seiner Ideologie regelmäßig auf den ehemaligen
österreichischen rechtsextremistischen Publizisten Herbert Schweiger. Sein
Buch „Deutschlands neue Idee“ wird von der Partei als Grundlagenwerk
bezeichnet, das „als nationales Manifest für Deutschland und Europa zu
verstehen“ sei. Mit der Verwendung seines Namens für das Parteibüro wollte „Der
III. Weg“ Schweiger ein Denkmal setzen. Die Bedeutung Schweigers für die
Ideologie der Partei wird regelmäßig betont. Analog dazu befürwortet die
Partei die nationalsozialistische Weltanschauung. Diese Haltung war aber bereits
vor der Benennung des Parteibüros als immanenter Bestandteil der eigenen
Ideologie zu konstatieren. Insofern handelt es sich bei der Wahl Schweigers als
Namensgeber lediglich um eine Fortführung bekannter strategischer und
ideologischer Positionen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung das aktuelle Gefährdungspotenzial
der Partei „III. Weg“ insgesamt, insbesondere im Hinblick auf die
Radikalisierung, Gewaltbereitschaft, den Strukturaufbau und die gezielte
Einflussnahme auf junge Menschen?
Die Partei „Der III. Weg“ konnte sich seit ihrer Gründung fest in der
rechtsextremistischen Szene etablieren. Dies ermöglichte auch den Strukturausbau der
Partei, der weiter voranschreitet. Der Aufbau findet dabei nur sukzessive statt.
„Der III. Weg“ versteht sich als „Kaderpartei“ und versucht deswegen eine
restriktive Mitgliederaufnahme vorzunehmen. Dies bedingt, dass „nur“ ein
allmählicher Mitgliederzuwachs erfolgt.
Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung birgt für die Partei das
Risiko eines möglichen Verbots. „Der III. Weg“ versucht deswegen möglichst
gewaltfrei aufzutreten. Allerdings stellen die Professionalisierung und
Ausbildung von Parteimitgliedern ein abstraktes Gefährdungspotenzial dar,
insbesondere im Zuge möglicher spontaner Auseinandersetzungen mit dem politischen
Gegner.
Bezüglich der Einflussnahme auf junge Menschen wird auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
13. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Einleitung eines
Verbotsverfahrens gegen die Partei „III. Weg“ jemals konkret geprüft oder
vorbereitet?
a) Wenn ja, wann, durch welche Stellen, und mit welchem Ergebnis?
b) Welche konkreten rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
sieht die Bundesregierung derzeit als erfüllt oder nicht erfüllt an, um
einen Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Partei
„III. Weg“ beim Bundeverfassungsgericht einzuleiten?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen.
14. Waren die Partei „III. Weg“, deren Jugendorganisation und bzw. oder
Mitglieder und Funktionäre in der Vergangenheit Gegenstand von
Beratungen des Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrums, wenn ja, wann, und bei wie vielen Gelegenheiten?
Die Partei „Der III. Weg“, deren Jugendorganisation und/oder einzelne
Mitglieder und Funktionäre waren in der Vergangenheit Gegenstand von Beratungen
des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ-R).
Gleichwohl kann eine Beantwortung im Sinne der zweiten Fragestellung nicht
erfolgen, da eine entsprechende Kategorisierung nicht automatisiert zu
generieren ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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