polradar

Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland - Agrarflächen sichern

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6931 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland - Agrarflächen sichern Antrag der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Erhard Brucker, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Dr. Paul Schmidt, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland – Agrarflächen sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Ernährungssicherheit1 und Ernährungssouveränität2 dürfen keinesfalls als selbstverständlich betrachtet werden. Daher ist es unabdingbar, dass im Grundgesetz auch die Sicherung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen inländischen Landwirtschaft verankert wird. Als verfassungsrechtliche Grundlage schützt und fördert dies die nationale Ernährungssouveränität und damit die Ernährungssicherheit schützt. Dabei sind die landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, insbesondere Nutzflächen, unter Wahrung der Eigentumsrechte sowie der unternehmerischen Freiheit der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Eingriffe in die landwirtschaftliche Nutzung bedürfen der Verhältnismäßigkeit und dürfen die eigenverantwortliche Bewirtschaftung nicht unverhältnismäßig einschränken. Die Sicherstellung der Ernährung mit Grundnahrungsmitteln ist eine strategisch und wirtschaftlich unabdingbare Aufgabe des Staates und setzt Ernährungssouveränität voraus. Die Ernährungssicherheit mit nach Ernährungskultur und Anbaubedingungen regionalen Grundnahrungsmitteln3 gewinnt angesichts aktueller geopolitischer und naturgemäß unregelmäßig auftretender, klimatischer Herausforderungen zunehmend an Bedeutung und erfordert eine entsprechende Verankerung auf verfassungsrechtlicher Ebene. Dies bedingt vor allem den Schutz von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, 1 www.bpb.de/themen/globalisierung/welternaehrung/192384/die-bedrohungen-der-ernaehrungssicherheit/ 2 „… ist das Recht der Völker auf gesunde und kulturell angepasste Nahrung, nachhaltig und unter Achtung der Umwelt hergestellt. Sie ist das Recht auf Schutz vor schädlicher Ernährung. Sie ist das Recht der Bevölkerung, ihre Ernährung und Landwirtschaft selbst zu bestimmen. Ernährungssouveränität stellt die Menschen, die Lebensmittel erzeugen, verteilen und konsumieren, ins Zentrum der Nahrungsmittelsysteme, nicht die Interessen der Märkte und der transnationalen Konzerne.“ (www.weltagrarbericht.de/themen/ ernaehrungssouveraenitaet/) 3 www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/ Deutscher Bundestag Drucksache 21/6931 21. Wahlperiode 07.07.2026 auch gegenüber zum Beispiel dem Ausbau jedweder Form von Erneuerbare-Energien- Projekten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Sicherstellung der nationalen Ernährungssicherheit durch eine leistungs- und wettbewerbsfähige inländische Landwirtschaft – mit dem besonderen Augenmerk auf den Schutz der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, der Eigentumsrechte und der unternehmerischen Freiheit landwirtschaftlicher Betriebe sowie die entsprechende raum- und bauplanungsrechtliche Umsetzung dieser Neugewichtung – als Staatsziel im Grundgesetz verankert und diese Neugewichtung auch raum- und bauplanungsrechtlich umgesetzt wird. Berlin, den 7. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Das Gesetz über die Ernährungsvorsorge und Versorgungssicherstellung (EVSG) enthält zwar umfassende Ermächtigungen, insbesondere in Krisen- und/oder Notlagen staatlich in die Steuerung und Lenkung der Lebensmittelerzeugung und -verteilung einzugreifen. Jedoch legt das EVSG keinen dauerhaften, präventiven Schutz landwirtschaftlicher Produktionsfläche fest. Der strukturelle Erhalt der Fläche als Grundlage nachhaltiger Ernährungssicherung wird bislang nicht gebührend berücksichtigt und schon gar nicht garantiert. Damit fehlt eine, für sämtliche Politikbereiche verbindliche und über das Krisenmanagement hinausgehende, Grundsatzorientierung zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutz- und Produktionsflächen. Deutschland verliert jährlich tausende Hektar an landwirtschaftlicher Fläche durch Siedlungs- und Gewerbebau, Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen. Dieser schleichende Verlust reduziert nicht nur das Produktionspotenzial der heimischen Landwirtschaft, sondern mindert auch ihre Resilienz in Krisenzeiten. Zwischen 1992 und 2023 nahm die Fläche für Siedlung und Verkehr (SuV) um 1,18 Millionen Hektar zu, was zum größten Teil zu Lasten landwirtschaftlicher Produktionsfläche ging. Im Zeitraum 2018 bis 2021 betrug die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in SuV durchschnittlich 52 ha/Tag, was der Fläche von etwa 71 Fußballfeldern entspricht (www.landwirtschaft.de/umwelt/natur/boden/verlust-von-flaechen-taeglich-gehen-51-hektar-verloren). Die Inanspruchnahme von Landwirtschaftsfläche durch Umwandlung in andere Nutzungsarten – also nicht nur SuV, sondern auch Natur-/Umweltschutz, Wiedervernässung, Wald, landwirtschaftlich nur noch eingeschränkt nutzbare „Rote Gebiete“ und z. T. auch Agroforstsysteme kennzeichnen diese Problematik – betrug im Schnitt der letzten vier Jahre 117 Hektar/Tag. Die Umwandlung von Agrarflächen in Wald, Naturschutz- und Gewässerflächen ist zwar unter Umweltaspekten positiv, aber aus agrarstruktureller Sicht verringern auch diese Umnutzungen die für die Ernährung verfügbare Fläche, treiben die Preise für Agrarflächen in die Höhe und machen die knappe Ressource Boden zum Spekulationsobjekt (www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/ flaechennutzungund-bodenmarkt/bodenmarkt-deutschland-landwirtschaft.html). Vor allem durch den ungebremsten, ideologiegetriebenen Ausbau der erneuerbaren Energien wird der Nutzungsdruck auf landwirtschaftliche Produktionsflächen zukünftig noch weiter verschärft. Dies beispielsweise einerseits durch den Anbau von Energiepflanzen und Biomasse, deren Bedarf durch die „Grünöl- und Grüngasquote“ im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz weiter gesteigert werden wird (www.bundeswirtschaftsministe- rium.de/Redaktion/DE/Expose/Energie/gebaeudemodernisierungsgesetz.html), andererseits aber sind insbesondere die nach § 35 Abs. 1 BauGB (www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html) „privilegierten“ Vorhaben wie Windenergieanlagen (WEA) und Agri-Photovoltaik „Landschaftsräuber“. Zwischen 2023 und 2030 werden laut einer Studie des Thünen-Instituts schätzungsweise rund 318.000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche für andere Nutzungszwecke benötigt, wenn aktuelle Planungen und Strategien umgesetzt werden. Dies entspricht einer Fläche, die um gut 20 % größer ist als das Saarland. Umgerechnet würden demnach pro Tag 109 Hektar (= 156 Fußballfelder) landwirtschaftlich genutzte Fläche unwiderruflich verloren gehen ( www.praxis-agrar.de/service/infografiken/flaechenverlust). Zudem hat die EU-Kommission in der Vergangenheit zahlreiche Rechtsakte initiiert, die durch Regulierungen bei Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu Ertragsrückgängen in der landwirtschaftlichen Produktion führen werden. Dies vor allem deshalb, weil gerade für die großen Flächenbetriebe z. B. im Weizenanbau eine Anpassung der Anbaustrategie – beispielsweise zu „Precision Farming“, oder zu ökologischen Anbaumethoden – wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Die zunehmenden Migrationsbewegungen, der russisch-ukrainische Krieg, die durch die Corona-Maßnahmen induzierten Verwerfungen, aktuell der Israel-Iran-Konflikt und andere weltweite Krisen haben in unmissverständlicher und eindeutiger Weise aufgezeigt, wie verletzlich globale Lieferketten sind. Störungen oder Ausfälle führen zu Versorgungsengpässen und dramatischen Preissprüngen, auch in Deutschland. An der Sicherstellung nationaler Resilienz im Ernährungsbereich führt also kein Weg vorbei. Bei allen politischen Überlegungen und Maßnahmen (z. B. bei Umwelt- oder Gewässerschutz) muss das überragende Ziel der sicheren Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit berücksichtigt werden und erhalten bleiben. Auch der politische Mitbewerb hat die Wichtigkeit dieses Themas erkannt. So fordert die CDU in ihrem aktuellen Grundsatzprogramm von 2024, Seite 67, 2. Abs., „… die Verankerung eines Staatsziels Ernährungssicherheit:“ (www.cdu.de/grundsatzprogramm/). „Damit sollen die Belange der Ernährungssicherheit denen des Umweltschutzes und des Tierschutzes gleichgestellt werden, die bereits Verfassungsrang haben.“ Die stellvertretende CDU-Vorsitzende, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, sowie Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz, Silvia Breher MdB sprach “… von einem überfälligen Schritt.“ (www.agrarheute.com/politik/cdu-will-staatsziel-ernaehrungssicherheit- grundgesetz-verankern-620341). Eine Verankerung der Ernährungssicherheit und eines verbindlichen, dauerhaften, präventiven Schutzes von landwirtschaftlicher Produktionsfläche im Grundgesetz hebt die Bedeutung dieses Ziels auf eine Verfassungsstufe und gibt zukünftigen Gesetzgebungs- und Verwaltungsentscheidungen eine klare Orientierung. Sie schafft die notwendige Abwägungsgrundlage, um bei Zielkonflikten – insbesondere zwischen Naturschutz, Energieproduktion und Lebensmittelerzeugung – der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln angemessenes Gewicht zu verleihen. Dies empfiehlt auch der Göttinger Agrarrechtler Univ.-Prof. Dr. José Martínez, wie einem Artikel vom 16.03.2026 der DLG-Mitteilungen zu entnehmen ist (www.dlg-mitteilungen.de/artikel/ansicht/ debatte-ernaehrungssicherheit-ins-grundgesetz). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen