Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland - Agrarflächen sichern
Text
Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland - Agrarflächen sichern
Antrag
der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael
Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan
Schröder, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Erhard
Brucker, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen
Janich, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler,
Reinhard Mixl, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell,
Dr. Paul Schmidt, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes,
Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland – Agrarflächen sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ernährungssicherheit1 und Ernährungssouveränität2 dürfen keinesfalls als
selbstverständlich betrachtet werden. Daher ist es unabdingbar, dass im Grundgesetz auch die
Sicherung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen inländischen Landwirtschaft
verankert wird. Als verfassungsrechtliche Grundlage schützt und fördert dies die
nationale Ernährungssouveränität und damit die Ernährungssicherheit schützt. Dabei sind
die landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, insbesondere Nutzflächen, unter
Wahrung der Eigentumsrechte sowie der unternehmerischen Freiheit der
landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Eingriffe in die landwirtschaftliche Nutzung
bedürfen der Verhältnismäßigkeit und dürfen die eigenverantwortliche Bewirtschaftung
nicht unverhältnismäßig einschränken.
Die Sicherstellung der Ernährung mit Grundnahrungsmitteln ist eine strategisch und
wirtschaftlich unabdingbare Aufgabe des Staates und setzt Ernährungssouveränität
voraus. Die Ernährungssicherheit mit nach Ernährungskultur und Anbaubedingungen
regionalen Grundnahrungsmitteln3 gewinnt angesichts aktueller geopolitischer und
naturgemäß unregelmäßig auftretender, klimatischer Herausforderungen zunehmend an
Bedeutung und erfordert eine entsprechende Verankerung auf verfassungsrechtlicher
Ebene. Dies bedingt vor allem den Schutz von landwirtschaftlicher Produktionsfläche,
1 www.bpb.de/themen/globalisierung/welternaehrung/192384/die-bedrohungen-der-ernaehrungssicherheit/
2 „… ist das Recht der Völker auf gesunde und kulturell angepasste Nahrung, nachhaltig und unter Achtung
der Umwelt hergestellt. Sie ist das Recht auf Schutz vor schädlicher Ernährung. Sie ist das Recht der
Bevölkerung, ihre Ernährung und Landwirtschaft selbst zu bestimmen. Ernährungssouveränität stellt die
Menschen, die Lebensmittel erzeugen, verteilen und konsumieren, ins Zentrum der Nahrungsmittelsysteme, nicht
die Interessen der Märkte und der transnationalen Konzerne.“ (www.weltagrarbericht.de/themen/
ernaehrungssouveraenitaet/)
3 www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6931
21. Wahlperiode 07.07.2026
auch gegenüber zum Beispiel dem Ausbau jedweder Form von Erneuerbare-Energien-
Projekten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die
Sicherstellung der nationalen Ernährungssicherheit durch eine leistungs- und wettbewerbsfähige
inländische Landwirtschaft – mit dem besonderen Augenmerk auf den Schutz der
landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, der Eigentumsrechte und der
unternehmerischen Freiheit landwirtschaftlicher Betriebe sowie die entsprechende raum- und
bauplanungsrechtliche Umsetzung dieser Neugewichtung – als Staatsziel im Grundgesetz
verankert und diese Neugewichtung auch raum- und bauplanungsrechtlich umgesetzt
wird.
Berlin, den 7. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Das Gesetz über die Ernährungsvorsorge und Versorgungssicherstellung (EVSG) enthält zwar umfassende
Ermächtigungen, insbesondere in Krisen- und/oder Notlagen staatlich in die Steuerung und Lenkung der
Lebensmittelerzeugung und -verteilung einzugreifen. Jedoch legt das EVSG keinen dauerhaften, präventiven Schutz
landwirtschaftlicher Produktionsfläche fest. Der strukturelle Erhalt der Fläche als Grundlage nachhaltiger
Ernährungssicherung wird bislang nicht gebührend berücksichtigt und schon gar nicht garantiert. Damit fehlt eine, für
sämtliche Politikbereiche verbindliche und über das Krisenmanagement hinausgehende, Grundsatzorientierung
zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutz- und Produktionsflächen.
Deutschland verliert jährlich tausende Hektar an landwirtschaftlicher Fläche durch Siedlungs- und Gewerbebau,
Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen. Dieser schleichende Verlust reduziert nicht nur das
Produktionspotenzial der heimischen Landwirtschaft, sondern mindert auch ihre Resilienz in Krisenzeiten. Zwischen 1992 und
2023 nahm die Fläche für Siedlung und Verkehr (SuV) um 1,18 Millionen Hektar zu, was zum größten Teil zu
Lasten landwirtschaftlicher Produktionsfläche ging. Im Zeitraum 2018 bis 2021 betrug die Umwandlung von
landwirtschaftlicher Fläche in SuV durchschnittlich 52 ha/Tag, was der Fläche von etwa 71 Fußballfeldern
entspricht (www.landwirtschaft.de/umwelt/natur/boden/verlust-von-flaechen-taeglich-gehen-51-hektar-verloren).
Die Inanspruchnahme von Landwirtschaftsfläche durch Umwandlung in andere Nutzungsarten – also nicht nur
SuV, sondern auch Natur-/Umweltschutz, Wiedervernässung, Wald, landwirtschaftlich nur noch eingeschränkt
nutzbare „Rote Gebiete“ und z. T. auch Agroforstsysteme kennzeichnen diese Problematik – betrug im Schnitt
der letzten vier Jahre 117 Hektar/Tag. Die Umwandlung von Agrarflächen in Wald, Naturschutz- und
Gewässerflächen ist zwar unter Umweltaspekten positiv, aber aus agrarstruktureller Sicht verringern auch diese
Umnutzungen die für die Ernährung verfügbare Fläche, treiben die Preise für Agrarflächen in die Höhe und machen die
knappe Ressource Boden zum Spekulationsobjekt (www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/
flaechennutzungund-bodenmarkt/bodenmarkt-deutschland-landwirtschaft.html).
Vor allem durch den ungebremsten, ideologiegetriebenen Ausbau der erneuerbaren Energien wird der
Nutzungsdruck auf landwirtschaftliche Produktionsflächen zukünftig noch weiter verschärft. Dies beispielsweise einerseits
durch den Anbau von Energiepflanzen und Biomasse, deren Bedarf durch die „Grünöl- und Grüngasquote“ im
geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz weiter gesteigert werden wird (www.bundeswirtschaftsministe-
rium.de/Redaktion/DE/Expose/Energie/gebaeudemodernisierungsgesetz.html), andererseits aber sind
insbesondere die nach § 35 Abs. 1 BauGB (www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html) „privilegierten“ Vorhaben wie
Windenergieanlagen (WEA) und Agri-Photovoltaik „Landschaftsräuber“.
Zwischen 2023 und 2030 werden laut einer Studie des Thünen-Instituts schätzungsweise rund 318.000 Hektar
landwirtschaftlich genutzter Fläche für andere Nutzungszwecke benötigt, wenn aktuelle Planungen und
Strategien umgesetzt werden. Dies entspricht einer Fläche, die um gut 20 % größer ist als das Saarland. Umgerechnet
würden demnach pro Tag 109 Hektar (= 156 Fußballfelder) landwirtschaftlich genutzte Fläche unwiderruflich
verloren gehen ( www.praxis-agrar.de/service/infografiken/flaechenverlust).
Zudem hat die EU-Kommission in der Vergangenheit zahlreiche Rechtsakte initiiert, die durch Regulierungen
bei Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu Ertragsrückgängen in der landwirtschaftlichen Produktion führen
werden. Dies vor allem deshalb, weil gerade für die großen Flächenbetriebe z. B. im Weizenanbau eine Anpassung
der Anbaustrategie – beispielsweise zu „Precision Farming“, oder zu ökologischen Anbaumethoden –
wirtschaftlich nicht darstellbar ist.
Die zunehmenden Migrationsbewegungen, der russisch-ukrainische Krieg, die durch die Corona-Maßnahmen
induzierten Verwerfungen, aktuell der Israel-Iran-Konflikt und andere weltweite Krisen haben in
unmissverständlicher und eindeutiger Weise aufgezeigt, wie verletzlich globale Lieferketten sind. Störungen oder Ausfälle
führen zu Versorgungsengpässen und dramatischen Preissprüngen, auch in Deutschland. An der Sicherstellung
nationaler Resilienz im Ernährungsbereich führt also kein Weg vorbei. Bei allen politischen Überlegungen und
Maßnahmen (z. B. bei Umwelt- oder Gewässerschutz) muss das überragende Ziel der sicheren
Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit berücksichtigt werden und erhalten bleiben.
Auch der politische Mitbewerb hat die Wichtigkeit dieses Themas erkannt. So fordert die CDU in ihrem aktuellen
Grundsatzprogramm von 2024, Seite 67, 2. Abs., „… die Verankerung eines Staatsziels Ernährungssicherheit:“
(www.cdu.de/grundsatzprogramm/). „Damit sollen die Belange der Ernährungssicherheit denen des
Umweltschutzes und des Tierschutzes gleichgestellt werden, die bereits Verfassungsrang haben.“ Die
stellvertretende CDU-Vorsitzende, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat, sowie Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz, Silvia Breher MdB sprach “… von
einem überfälligen Schritt.“ (www.agrarheute.com/politik/cdu-will-staatsziel-ernaehrungssicherheit-
grundgesetz-verankern-620341).
Eine Verankerung der Ernährungssicherheit und eines verbindlichen, dauerhaften, präventiven Schutzes von
landwirtschaftlicher Produktionsfläche im Grundgesetz hebt die Bedeutung dieses Ziels auf eine
Verfassungsstufe und gibt zukünftigen Gesetzgebungs- und Verwaltungsentscheidungen eine klare Orientierung. Sie schafft
die notwendige Abwägungsgrundlage, um bei Zielkonflikten – insbesondere zwischen Naturschutz,
Energieproduktion und Lebensmittelerzeugung – der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln angemessenes
Gewicht zu verleihen. Dies empfiehlt auch der Göttinger Agrarrechtler Univ.-Prof. Dr. José Martínez, wie einem
Artikel vom 16.03.2026 der DLG-Mitteilungen zu entnehmen ist (www.dlg-mitteilungen.de/artikel/ansicht/
debatte-ernaehrungssicherheit-ins-grundgesetz).
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ISSN 0722-8333
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