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Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen - Zusammenarbeit ermöglichen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6662)

dip / drucksache 05.10.2026 · WP 21 · 21/8341 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen - Zusammenarbeit ermöglichen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6662) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8341 21. Wahlperiode 05.10.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6662 – Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen A. Problem Zur Ernährungssicherheit in Deutschland gehört nach Darstellung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch, im Krisenfall, d. h. nach Naturkatastrophen sowie bei hybriden und militärischen Bedrohungen, die Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgen zu können. Dabei komme es sowohl auf die Koordinierung der zuständigen Akteure von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft als auch auf die europäische und internationale Zusammenarbeit an. Bislang fehle aber auf der nationalen und EU-Ebene eine abgestimmte Strategie, die neben Behörden die privaten Beteiligten entlang der gesamten Lebensmittelversorgungkette einbinde, eine Feststellung von Schwachstellen und Engpässen im Vorfeld ermögliche und funktionierende Abläufe sicherstelle. Die Bundesregierung müsse eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um die Resilienz der Lebensmittelversorgung insgesamt zu stärken. Besonderes Augenmerk solle dabei auf der Versorgung von vulnerablen Gruppen im Ernstfall sowie der Unterstützung regionaler Wertschöpfungsketten als wichtiger Alternative zum internationalen Handel liegen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. D. Kosten Wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6662 abzulehnen. Berlin, den 23. September 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Alexander Engelhard Berichterstatter Christian Reck Berichterstatter Svenja Stadler Berichterstatterin Karl Bär Berichterstatter Marcel Bauer Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht der Abgeordneten Alexander Engelhard, Christian Reck, Svenja Stadler, Karl Bär und Marcel Bauer I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 9. Juli 2026 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6662 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem vorliegenden Antrag soll der Deutsche Bundestag unter anderem feststellen, dass Ernährungssicherheit über den Selbstversorgungsgrad hinaus bedeute, Lebensmittel verfügbar, erreichbar und bezahlbar zu machen. Für den Krisenfall müsse eine resiliente und dezentrale Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sichergestellt werden können. Der Europäische Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit der EU (EFSCM) biete eine Grundlage für eine mit den anderen Mitgliedstaaten abgestimmte Strategie zur Sicherstellung der Ernährung. Darüber hinaus müssten staatliche und private Träger der Krisenvorsorge besonders koordiniert und alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette in die Stärkung der drei wesentlichen Bereiche der Ernährungsversorgung, private Vorsorge, staatliche Notfallreserven und die dezentrale Lagerhaltung einbezogen werden. Die Bundesregierung soll im Wesentlichen dazu aufgefordert werden, ein „Gesamtkonzept Ernährung“, das Zuständigkeiten und Fähigkeiten der Beteiligten von Bund, Ländern und Kommunen festlegt, in ihr Konzept der Zivilen Verteidigung aufzunehmen, im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern für eine gute Koordinierung aller Akteure zu sorgen und vor allem die Versorgung von Pflegeheimen und Krankenhäusern sicherzustellen. Des Weiteren soll sie die Bevölkerung bundesweit über Bedeutung und konkrete Schritte der privaten Ernährungsvorsorge aufklären, das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz novellieren und die entsprechenden Mittel im Bundeshaushalt einstellen, um die Bevölkerung im Ernstfall mit Wasser und Lebensmitteln versorgen und die Lebensmittelproduktion aufrecht erhalten zu können. Auf Ebene der EU soll sich die Bundesregierung dafür stark machen, dass im Vergaberecht Regionalität und dezentrale Auftragnehmer besser berücksichtigt werden könnten, der EFSCM dahingehend überarbeitet werde, dass der EU-Binnenmarkt auch in Krisenzeiten uneingeschränkt funktionieren könne und eine verbindliche Solidarität für die Lebensmittelversorgung eingeführt werde. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat in seiner 42. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6662 empfohlen. Der Haushaltsausschuss hat in seiner 45. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6662 empfohlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 46. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6662 empfohlen. Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 55. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6662 empfohlen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 25. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Drucksache 21/6662 empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 29. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6662 empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Drucksache 21/6662 in seiner 31. Sitzung am 23. September 2026 abschließend beraten. Die Beratung erfolgte aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Drucksache 21/6663 und dem Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6931. Die Fraktion der AfD erklärte, Ernährungssicherheit sei keine Selbstverständlichkeit. Ein Staat könne seine Bevölkerung nur dann dauerhaft versorgen, wenn er die Grundlagen wie Agrarflächen und eine leistungsfähige Landwirtschaft erhalte. Um dem zunehmenden Verlust landwirtschaftlicher Flächen und der mangelnden Zuverlässigkeit globaler Lieferketten entgegenzuwirken, müssten die landwirtschaftlichen Produktionsflächen geschützt und die Ernährungssicherheit als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Anträge der Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN enthielten einen richtigen Ansatz, wenn dort Krisenvorsorge, funktionierende Lieferketten und regionale Strukturen als maßgeblich bezeichnet würden. Noch wichtiger sei allerdings, verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen und für die Produktion von Lebensmittel benötigte Flächen, Dünge- und Futtermittel, Energie, Maschinen sowie Arbeitskräfte nicht zu verteuern oder immer stärker zu reglementieren. Für die Ernährungssicherung würden eigenverantwortliche Betriebe, Schutz des Eigentums und weniger Bürokratie benötigt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, die drei vorliegenden Anträge zeigten, wie unterschiedliche Fraktionen das Gleiche und zugleich das Gegenteil meinen könnten. Eine Verankerung der Ernährungssicherheit im Grundgesetz könne zu einem Zielkonflikt führen. Im Zweifelsfall werde das Bundesverfassungsgericht das Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen höher gewichten als das Staatsziel der Ernährungssicherheit und entscheiden, dass ein funktionierendes Agrarökosystem eine Grundvoraussetzung für die Ernährungssouveränität sei. Ernährungssouveränität bedeute auch Unabhängigkeit von internationalen Lieferketten. Der Biolandbau sei z. B. von der Düngemittelkrise durch den Konflikt in der Straße von Hormus nicht so stark betroffen, weil er weniger Dünger brauche. Die deutsche Landwirtschaft werde resilienter, wenn sie mehr auf Ökologie und vielfältige Fruchtfolgen setze. Außerdem brauche es für den Krisenfall Strukturen, in denen ebenen- und ressortübergreifend zusammengearbeitet werden könne. Die Fraktion der CDU/CSU* merkte an, die Bundesregierung habe bereits ein umfassendes Konzept zur Ernährungssicherung vorgelegt, das auf der staatlichen Lagerhaltung, der geplanten Vorhaltung sofort verzehrfähiger Lebensmittel, den Eingriffsinstrumenten und der Stärkung der privaten Vorsorge beruhe. In Deutschland gebe es viele landwirtschaftliche Flächen und nach wie vor eine zunehmende Produktionssteigerung. Zudem würden landwirtschaftliche Flächen für funktionierende Infrastruktur und Wirtschaft benötigt. Die Landwirte wünschten sich weniger Bürokratie und weniger Auflagen, um mehr Zeit für die landwirtschaftliche Produktion zu haben. Eine * Der Berichterstatter der Fraktion der CDU/CSU, Abg. Alexander Engelhard, legte eine Interessenverknüpfung nach § 49 Abgeordnetengesetz als Inhaber einer Bio-Getreidemühle offen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Regulierung wie der Mindestlohn oder Arbeitszeitvorgaben belasteten die Betriebe. Die Bundesregierung sei mit ihren Vorhaben zum Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg. Die Fraktion Die Linke kritisierte, das Konzept der Ernährungssouveränität sei von der Kleinbäuerinnenbewegung La Via Campesina als Kritik an nationaler Abschottung, Konzernmacht und neoliberaler Handelspolitik ins Leben gerufen worden und dürfe nicht von der Fraktion der AfD vereinnahmt werden. Die wirtschaftspolitische Position der Fraktion der AfD begünstige große Vermögen, Eigentumskonzentration sowie Deregulierung und leiste damit dem Höfesterben Vorschub. Den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne zugestimmt werden, auch wenn sie einige wichtige Punkte nicht adressierten. Es fehlten beispielsweise die Forderungen, Nahrungsmittelspekulation zu verhindern, Landwirte bei Ernteausfällen zu entschädigen und durch Lebensmittelarmut gefährdete Menschen mit einem Notfallwarenkorb erschwingliche Nahrungsmittel zu garantieren. Ebenso wenig werde die Marktmacht von Zwischenhändlern und Supermärkten bemängelt. Die Fraktion der SPD hielt fest, Ernährungssicherheit sei eine staatliche Aufgabe. Alle vorliegenden Anträge griffen zwar wichtige Herausforderungen auf, der Antrag der Fraktion der AfD beschränke sich aber nur auf den Schutz landwirtschaftlicher Flächen und lasse eine Lösung des Zielkonflikts mit Siedlungs- und Verkehrsflächen, dem Naturschutz oder dem Ausbau der erneuerbaren Energien offen. Ernährungssicherheit benötige vor allem eine leistungsfähige und klimaresiliente Landwirtschaft sowie eine funktionierende Energie- und Wasserversorgung. Die Forderungen in den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN zielten auf mehr Bürokratie ab, das sei nicht gewünscht. Zudem sollten keine parallelen Strukturen aufgebaut, sondern die bestehenden gestärkt und verbessert werden. Die Bundesregierung habe bereits Förderprogramme für eine nachhaltige Produktivitätssteigerung der Landwirtschaft und Modellvorhaben im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung ins Leben gerufen. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/6662 abzulehnen. Berlin, den 23. September 2026 Alexander Engelhard Berichterstatter Christian Reck Berichterstatter Svenja Stadler Berichterstatterin Karl Bär Berichterstatter Marcel Bauer Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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