Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6663)
Text
Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6663)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8342
21. Wahlperiode 05.10.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Dr. Ophelia Nick,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6663 –
Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten
A. Problem
Unter den aktuellen hohen Lebensmittelpreisen leiden aus Sicht der Antragsteller
vor allem einkommensschwache Haushalte. Die Versorgung der Bevölkerung mit
gesunden und bezahlbaren Nahrungsmitteln werde nicht nur durch den
Klimawandel und die derzeitige geopolitische Lage, sondern auch durch ein
Zusammenspiel von strukturellen Faktoren gefährdet. Dazu gehörten unter anderem die
Zerstörung der Produktionsgrundlage wie Böden und Wasser, die Abhängigkeit von
Öl und Gas vieler Akteure der Wertschöpfungskette und der hohe Anteil an
Importen bei Futtermitteln, Dünger oder Energie.
Auch bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit hohem Selbstversorgungsgrad
seien große Preissteigerungen durch Ernteausfälle nicht auszuschließen. Zudem
habe die globale Verflechtung der Märkte die Folge, dass Dürren,
Exportbeschränkungen oder Spekulationen mit Agrarrohstoffen sich negativ auf die
deutschen Lebensmittelpreise auswirken könnten. Daher müsse die
Ernährungssouveränität ein Bestandteil der deutschen Sicherheitspolitik werden. Zudem sei
erforderlich, die Landwirtschaft auf das von der Welternährungsorganisation und
anderen entwickelte Konzept der Agrarökologie umzustellen. Mittels
Mischkulturen, vielfältiger Fruchtfolgen oder Agroforstsystemen könne die Abhängigkeit
von fossilen Energiequellen und synthetischen Dünge- oder
Pflanzenschutzmitteln verringert werden. Daneben müssten regionale, dezentrale Lieferketten
gestärkt werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6663 abzulehnen.
Berlin, den 23. September 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Alexander Engelhard
Berichterstatter
Christian Reck
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Karl Bär
Berichterstatter
Ina Latendorf
Berichterstatterin
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Alexander Engelhard, Christian Reck, Dr. Franziska
Kersten, Karl Bär und Ina Latendorf
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 9. Juli 2026 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 21/6663 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft
und Energie, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und den Ausschuss
für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Antrag soll unter anderem festgestellt werden, dass die Versorgung der Bevölkerung mit
Lebensmitteln durch den Klimawandel, die zunehmende Zerstörung der Produktionsgrundlagen und die
Abhängigkeit von Importen im Bereich von Agrarrohstoffen, Dünger und fossiler Energie gefährdet wird. Eine Lösung
für dieses Problem sei zum einen, Ernährungssouveränität in die nationale Sicherheitspolitik einzubeziehen. Zum
anderen müssten Landwirtschaft und Ernährungssystem so umgestellt werden, dass Böden geschont und Wasser
gespeichert werden könnten, vorrangig erneuerbare Energien eingesetzt und regionale Lieferketten gestärkt
würden.
Die Bundesregierung soll in der Folge aufgefordert werden, u. a. die nationale Sicherheitspolitik um den Punkt
der Ernährungssouveränität ressortübergreifend zu erweitern und die Förderung sowie Forschung des Bundes und
ihre Haltung zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union an eine klimaresiliente und
agrarökologische Landwirtschaft anzupassen. Außerdem solle sie künftig sicherstellen, dass Agrarprodukte als Lebensmittel
und nicht als Treibstoffe dienten und die Abhängigkeit der Landwirtschaft von importierten Futtermitteln, Dünger
und fossiler Energie verringert werde. Der ökologische Obst- und Gemüseanbau solle ausgebaut und
konventionellen Betrieben in diesem Bereich ein Umstieg durch ökonomisch tragfähige Modelle erleichtert werden.
Darüber hinaus solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen
Einrichtungen vorwiegend durch Produkte aus regionaler und ökologischer Produktion stamme.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner 42. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6663 empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 46. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6663
empfohlen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 42. Sitzung am
23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 21/6663 empfohlen.
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 29.
Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6663 empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 25. Sitzung am 23.
September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Drucksache 21/6663 empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 29. Sitzung am 23. September
2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 21/6663 empfohlen.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 32. Sitzung am 23. September 2026 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
21/6663 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Drucksache 21/6663 in seiner 31. Sitzung am 23. September 2026 abschließend beraten. Die Beratung
erfolgte aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Drucksache 21/6662 und dem Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6931.
Die Fraktion der AfD erklärte, Ernährungssicherheit sei keine Selbstverständlichkeit. Ein Staat könne seine
Bevölkerung nur dann dauerhaft versorgen, wenn er die Grundlagen wie Agrarflächen und eine leistungsfähige
Landwirtschaft erhalte. Um dem zunehmenden Verlust landwirtschaftlicher Flächen und der mangelnden
Zuverlässigkeit globaler Lieferketten entgegenzuwirken, müssten die landwirtschaftlichen Produktionsflächen
geschützt und die Ernährungssicherheit als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Anträge der
Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN enthielten einen richtigen Ansatz, wenn dort Krisenvorsorge, funktionierende
Lieferketten und regionale Strukturen als maßgeblich bezeichnet würden. Noch wichtiger sei allerdings,
verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen und für die Produktion von Lebensmittel benötigte Flächen, Dünge- und
Futtermittel, Energie, Maschinen sowie Arbeitskräfte nicht zu verteuern oder immer stärker zu reglementieren.
Für die Ernährungssicherung würden eigenverantwortliche Betriebe, Schutz des Eigentums und weniger
Bürokratie benötigt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, die drei vorliegenden Anträge zeigten, wie
unterschiedliche Fraktionen das Gleiche und zugleich das Gegenteil meinen könnten. Eine Verankerung der
Ernährungssicherheit im Grundgesetz könne zu einem Zielkonflikt führen. Im Zweifelsfall werde das
Bundesverfassungsgericht das Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen höher gewichten als das Staatsziel der
Ernährungssicherheit und entscheiden, dass ein funktionierendes Agrarökosystem eine Grundvoraussetzung für
die Ernährungssouveränität sei. Ernährungssouveränität bedeute auch Unabhängigkeit von internationalen
Lieferketten. Der Biolandbau sei z. B. von der Düngemittelkrise durch den Konflikt in der Straße von Hormus nicht
so stark betroffen, weil er weniger Dünger brauche. Die deutsche Landwirtschaft werde resilienter, wenn sie mehr
auf Ökologie und vielfältige Fruchtfolgen setze. Außerdem brauche es für den Krisenfall Strukturen, in denen
ebenen- und ressortübergreifend zusammengearbeitet werden könne.
Die Fraktion der CDU/CSU* merkte an, die Bundesregierung habe bereits ein umfassendes Konzept zur
Ernährungssicherung vorgelegt, das auf der staatlichen Lagerhaltung, der geplanten Vorhaltung sofort verzehrfähiger
Lebensmittel, den Eingriffsinstrumenten und der Stärkung der privaten Vorsorge beruhe. In Deutschland gebe es
viele landwirtschaftliche Flächen und nach wie vor eine zunehmende Produktionssteigerung. Zudem würden
landwirtschaftliche Flächen für funktionierende Infrastruktur und Wirtschaft benötigt. Die Landwirte wünschten sich
* Der Berichterstatter der Fraktion der CDU/CSU, Abg. Alexander Engelhard, legte eine Interessenverknüpfung nach § 49
Abgeordnetengesetz als Inhaber einer Bio-Getreidemühle offen.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
weniger Bürokratie und weniger Auflagen, um mehr Zeit für die landwirtschaftliche Produktion zu haben. Eine
Regulierung wie der Mindestlohn oder Arbeitszeitvorgaben belasteten die Betriebe. Die Bundesregierung sei mit
ihren Vorhaben zum Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, das Konzept der Ernährungssouveränität sei von der Kleinbäuerinnen-
bewegung La Via Campesina als Kritik an nationaler Abschottung, Konzernmacht und neoliberaler Handelspolitik ins
Leben gerufen worden und dürfe nicht von der Fraktion der AfD vereinnahmt werden. Die wirtschaftspolitische
Position der Fraktion der AfD begünstige große Vermögen, Eigentumskonzentration sowie Deregulierung und
leiste damit dem Höfesterben Vorschub. Den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne
zugestimmt werden, auch wenn sie einige wichtige Punkte nicht adressierten. Es fehlten beispielsweise die
Forderungen, Nahrungsmittelspekulation zu verhindern, Landwirte bei Ernteausfällen zu entschädigen und durch
Lebensmittelarmut gefährdete Menschen mit einem Notfallwarenkorb erschwingliche Nahrungsmittel zu garantieren.
Ebenso wenig werde die Marktmacht von Zwischenhändlern und Supermärkten bemängelt.
Die Fraktion der SPD hielt fest, Ernährungssicherheit sei eine staatliche Aufgabe. Alle vorliegenden Anträge
griffen zwar wichtige Herausforderungen auf, der Antrag der Fraktion der AfD beschränke sich aber nur auf den
Schutz landwirtschaftlicher Flächen und lasse eine Lösung des Zielkonflikts mit Siedlungs- und Verkehrsflächen,
dem Naturschutz oder dem Ausbau der erneuerbaren Energien offen. Ernährungssicherheit benötige vor allem
eine leistungsfähige und klimaresiliente Landwirtschaft sowie eine funktionierende Energie- und
Wasserversorgung. Die Forderungen in den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN zielten auf mehr Bürokratie
ab, das sei nicht gewünscht. Zudem sollten keine parallelen Strukturen aufgebaut, sondern die bestehenden
gestärkt und verbessert werden. Die Bundesregierung habe bereits Förderprogramme für eine nachhaltige
Produktivitätssteigerung der Landwirtschaft und Modellvorhaben im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung ins Leben
gerufen.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/6663 abzulehnen.
Berlin, den 23. September 2026
Alexander Engelhard
Berichterstatter
Christian Reck
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Karl Bär
Berichterstatter
Ina Latendorf
Berichterstatterin
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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