Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
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Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3316
21. Wahlperiode 16.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Tobias
Ebenberger, Lars Haise, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Steffen Janich,
Dr. Michael Kaufmann, Marc Bernhard, Dr. Christian Birghan, René
Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Hans-Jürgen Goßner, Rainer
Groß, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Karsten Hilse,
Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Sergej Minich, Reinhard
Mixl, Arne Raue, Volker Scheurell, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt,
Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem
Koalitionsvertrag auf die Einrichtung eines neuen Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) verständigt.1 Die Schaffung eines neuen Bundesministeriums
folgt offenbar der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Notwendigkeit, einen Staat zu
schaffen, dem die Bürger vertrauen können: „Wir wollen einen handlungsfähigen
Staat, der digitaler und effizienter als bisher arbeitet.“2 Diese Selbstaufforderung
kommt dem Eingeständnis gleich, der deutsche Staat sei derzeit nicht
„handlungsfähig“ und arbeite nicht digital und effizient genug.
Mit einem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 hat das Bundeskanzleramt den
Zuschnitt des neuen Ressorts festgelegt.3 So erhält es aus dem Bundeskanzleramt die
Zuständigkeiten für die strategische Vorausschau, für Verhaltenswissenschaften und
bürgerzentrierte Politik sowie für Grundsatzfragen der Digitalpolitik. Das
Bundesministerium des Innern tritt unter anderem die Zuständigkeiten für die digitale Verwaltung
einschließlich der Steuerung des OZG, für die Steuerung der IT des Bundes, für die
Netze des Bundes, für die Cybersicherheit in der Bundesverwaltung sowie für das
Recht der digitalen Verwaltung ab. Aus dem Bundesministerium für Verkehr erhält es
die Zuständigkeiten für die Digital- und Datenpolitik sowie für digitale
Infrastrukturen.
1 Vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 143, Zeile
4564.
2 Vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 2, Zeile
55 f.
3 Vgl. www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2345476/cdff731d8650c3ea9281853dedf46d2c/2025-
05-06-organisationserlass-data.pdf?download=1, hier S. 6 bis 8.
Aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekommt es die
Zuständigkeiten für die europäische und nationale bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau,
für die Digitalpolitik, für das Recht der Datennutzung, für die digitale Wirtschaft sowie
für digitale Souveränität. Aus dem Bundesministerium der Finanzen übernimmt es die
Zuständigkeiten für das Informationstechnikzentrum (ITZBund) sowie für die
souveräne Cloud. Aus dem Bundesministerium der Justiz kommen die Zuständigkeiten für
die Geschäftsstelle zum Bürokratieabbau, für den Nationalen Normenkontrollrat sowie
für die Umsetzung des EU-AI-Acts in Deutschland. Darüber hinaus nimmt das neue
BMDS einen Zustimmungsvorbehalt für alle IT-Ausgaben der Bundesverwaltung
wahr, mit Ausnahme der Aufgaben der äußeren und inneren Sicherheit.
Die Antragsteller begrüßen die Schaffung eines echten Digitalministeriums auf
Bundesebene vollumfänglich, sie haben die Schaffung eines solchen Bundesministeriums
bereits in der 19. und 20. Legislatur gefordert.4 Sie sind weiter der Auffassung, dass
der Prozess der Digitalisierung endlich höchste Priorität deutscher Politik bekommen
muss, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, seinen Wohlstand, seine Sicherheit
und ganz besonders seine Freiheit zu erhalten. Weiter muss die Digitalisierung der
Verwaltung dringend auf ein europäisches Niveau gehoben werden, um den Bürgern
bestmögliche staatliche Leistungen in kurzer Zeit und hoher Qualität bieten zu können,
unter dauerhafter Beibehaltung auch gleichwertiger analoger Angebote. Das
Kompetenzgerangel vergangener Legislaturen, gepaart mit unzureichender finanzieller
Ausstattung, muss endlich aufhören.
Vor diesem Hintergrund sind die Antragsteller mit dem skizzierten Ressortzuschnitt
weitgehend zufrieden; sie hoffen nun, dass die vielfältigen Aufgaben des neuen
Ressorts spätestens im Haushaltsentwurf 2025 entsprechend hinterlegt sein werden.
Allerdings sind die Antragsteller weiter der Ansicht, dass das neue BMDS auch die
Zuständigkeiten zur Förderung Künstlicher Intelligenz (KI) erhalten sollte, sowohl für bereits
bestehende Leuchtturmprojekte als auch für junge Unternehmen nach der Gründung.
In keiner anderen wissenschaftlichen wie wirtschaftlichen Disziplin zeigt sich die
umwälzende wie gestaltende Kraft der Digitalisierung so deutlich und in solchem Tempo
wie bei der KI. Eine Möglichkeit, damit die Verwaltung mit der Geschwindigkeit der
Entwicklung von KI Schritt halten kann, besteht darin, die förderpolitische
Koordination zu vereinfachen und zeitaufwändige Abstimmungen zwischen den Ressorts auf
ein Minimum zu beschränken und hierfür einige Kompetenzen im neuen BMDS zu
konzentrieren.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. mit einem ergänzenden Organisationserlass des Bundeskanzleramtes dem neuen
BMDS auch die folgenden Zuständigkeiten zuzubilligen, soweit diese derzeit in
anderen Ressorts beheimatet sind:
a. Förderung von Start-ups und KMU, die auf dem Feld der Künstlichen
Intelligenz forschen und marktgängige Geschäftsmodelle entwickeln;
b. für AI-Gigafactories der Europäischen Union, die sich in Deutschland
befinden werden;5
2. gemeinsam mit den Ländern zügig eine rechtssichere Regelung zu erarbeiten, die
es dem neuen BMDS erlaubt, unter Wahrung föderaler und kommunaler
Kompetenzen Prozesse von bundesweiter Bedeutung – etwa Ausstattung Deutschlands
mit Glasfaser oder Mobilfunk der neuesten Generation, Auswahl einer allgemein
einsetzbaren Software bei der Digitalisierung der Verwaltung – zu steuern, zu
4 Vgl. Bundestagsdrucksachen 19/22453 sowie 20/88.
5 Vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/ai-factories sowie www.handelsblatt.com/technik/it-
internet/sap-telekom-schwarz-gruppe-neues-konsortium-will-ai-gigafactory-bauen/100131063.html
beschleunigen und zu einem Abschluss zu bringen.
Berlin, den 16. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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