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Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3316 · Antrag · Original ↗

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Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3316 21. Wahlperiode 16.12.2025 Antrag der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Marc Bernhard, Dr. Christian Birghan, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Karsten Hilse, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Sergej Minich, Reinhard Mixl, Arne Raue, Volker Scheurell, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einrichtung eines neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) verständigt.1 Die Schaffung eines neuen Bundesministeriums folgt offenbar der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Notwendigkeit, einen Staat zu schaffen, dem die Bürger vertrauen können: „Wir wollen einen handlungsfähigen Staat, der digitaler und effizienter als bisher arbeitet.“2 Diese Selbstaufforderung kommt dem Eingeständnis gleich, der deutsche Staat sei derzeit nicht „handlungsfähig“ und arbeite nicht digital und effizient genug. Mit einem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 hat das Bundeskanzleramt den Zuschnitt des neuen Ressorts festgelegt.3 So erhält es aus dem Bundeskanzleramt die Zuständigkeiten für die strategische Vorausschau, für Verhaltenswissenschaften und bürgerzentrierte Politik sowie für Grundsatzfragen der Digitalpolitik. Das Bundesministerium des Innern tritt unter anderem die Zuständigkeiten für die digitale Verwaltung einschließlich der Steuerung des OZG, für die Steuerung der IT des Bundes, für die Netze des Bundes, für die Cybersicherheit in der Bundesverwaltung sowie für das Recht der digitalen Verwaltung ab. Aus dem Bundesministerium für Verkehr erhält es die Zuständigkeiten für die Digital- und Datenpolitik sowie für digitale Infrastrukturen. 1 Vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 143, Zeile 4564. 2 Vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 2, Zeile 55 f. 3 Vgl. www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2345476/cdff731d8650c3ea9281853dedf46d2c/2025- 05-06-organisationserlass-data.pdf?download=1, hier S. 6 bis 8. Aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekommt es die Zuständigkeiten für die europäische und nationale bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, für die Digitalpolitik, für das Recht der Datennutzung, für die digitale Wirtschaft sowie für digitale Souveränität. Aus dem Bundesministerium der Finanzen übernimmt es die Zuständigkeiten für das Informationstechnikzentrum (ITZBund) sowie für die souveräne Cloud. Aus dem Bundesministerium der Justiz kommen die Zuständigkeiten für die Geschäftsstelle zum Bürokratieabbau, für den Nationalen Normenkontrollrat sowie für die Umsetzung des EU-AI-Acts in Deutschland. Darüber hinaus nimmt das neue BMDS einen Zustimmungsvorbehalt für alle IT-Ausgaben der Bundesverwaltung wahr, mit Ausnahme der Aufgaben der äußeren und inneren Sicherheit. Die Antragsteller begrüßen die Schaffung eines echten Digitalministeriums auf Bundesebene vollumfänglich, sie haben die Schaffung eines solchen Bundesministeriums bereits in der 19. und 20. Legislatur gefordert.4 Sie sind weiter der Auffassung, dass der Prozess der Digitalisierung endlich höchste Priorität deutscher Politik bekommen muss, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, seinen Wohlstand, seine Sicherheit und ganz besonders seine Freiheit zu erhalten. Weiter muss die Digitalisierung der Verwaltung dringend auf ein europäisches Niveau gehoben werden, um den Bürgern bestmögliche staatliche Leistungen in kurzer Zeit und hoher Qualität bieten zu können, unter dauerhafter Beibehaltung auch gleichwertiger analoger Angebote. Das Kompetenzgerangel vergangener Legislaturen, gepaart mit unzureichender finanzieller Ausstattung, muss endlich aufhören. Vor diesem Hintergrund sind die Antragsteller mit dem skizzierten Ressortzuschnitt weitgehend zufrieden; sie hoffen nun, dass die vielfältigen Aufgaben des neuen Ressorts spätestens im Haushaltsentwurf 2025 entsprechend hinterlegt sein werden. Allerdings sind die Antragsteller weiter der Ansicht, dass das neue BMDS auch die Zuständigkeiten zur Förderung Künstlicher Intelligenz (KI) erhalten sollte, sowohl für bereits bestehende Leuchtturmprojekte als auch für junge Unternehmen nach der Gründung. In keiner anderen wissenschaftlichen wie wirtschaftlichen Disziplin zeigt sich die umwälzende wie gestaltende Kraft der Digitalisierung so deutlich und in solchem Tempo wie bei der KI. Eine Möglichkeit, damit die Verwaltung mit der Geschwindigkeit der Entwicklung von KI Schritt halten kann, besteht darin, die förderpolitische Koordination zu vereinfachen und zeitaufwändige Abstimmungen zwischen den Ressorts auf ein Minimum zu beschränken und hierfür einige Kompetenzen im neuen BMDS zu konzentrieren. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. mit einem ergänzenden Organisationserlass des Bundeskanzleramtes dem neuen BMDS auch die folgenden Zuständigkeiten zuzubilligen, soweit diese derzeit in anderen Ressorts beheimatet sind: a. Förderung von Start-ups und KMU, die auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz forschen und marktgängige Geschäftsmodelle entwickeln; b. für AI-Gigafactories der Europäischen Union, die sich in Deutschland befinden werden;5 2. gemeinsam mit den Ländern zügig eine rechtssichere Regelung zu erarbeiten, die es dem neuen BMDS erlaubt, unter Wahrung föderaler und kommunaler Kompetenzen Prozesse von bundesweiter Bedeutung – etwa Ausstattung Deutschlands mit Glasfaser oder Mobilfunk der neuesten Generation, Auswahl einer allgemein einsetzbaren Software bei der Digitalisierung der Verwaltung – zu steuern, zu 4 Vgl. Bundestagsdrucksachen 19/22453 sowie 20/88. 5 Vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/ai-factories sowie www.handelsblatt.com/technik/it- internet/sap-telekom-schwarz-gruppe-neues-konsortium-will-ai-gigafactory-bauen/100131063.html beschleunigen und zu einem Abschluss zu bringen. Berlin, den 16. Dezember 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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