polradar

Staatliche Unterstützungsleistungen an die Münchner Sicherheitskonferenz und Beteiligung der Universität der Bundeswehr München (Antwort zu Drs. 21/3253)

dip / drucksache 02.01.2026 · WP 21 · 21/3530 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Staatliche Unterstützungsleistungen an die Münchner Sicherheitskonferenz und Beteiligung der Universität der Bundeswehr München (Antwort zu Drs. 21/3253) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3530 21. Wahlperiode 02.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinrich Koch, Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3253 – Staatliche Unterstützungsleistungen an die Münchner Sicherheitskonferenz und Beteiligung der Universität der Bundeswehr München V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) ist eine jährlich in München stattfindende, privat organisierte sicherheitspolitische Konferenz, an der hochrangige nationale und internationale Entscheidungsträger teilnehmen. Obwohl es sich um eine privat getragene Veranstaltung (Stiftung MSC gGmbH) handelt, wird sie seit Jahren in erheblichem Umfang durch die Bundesregierung unterstützt. So wird seit dem Jahr 2020 im Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) jährlich eine projektgebundene Zuwendung in Höhe von 1 Mio. Euro für die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz veranschlagt. Darüber hinaus leistet die Bundeswehr materielle und personelle Unterstützung im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Konferenz. Die Einbindung personeller Ressourcen der Bundeswehr umfasst neben Reserve- und Aktivadressaten insbesondere auch die Beteiligung der Universität der Bundeswehr München (UniBwM). In der Vergangenheit wurden Hunderte studierende Offiziersanwärter der UniBwM zur organisatorischen Unterstützung der MSC herangezogen. Ihre Aufgaben umfassten dabei verschiedene Bereiche wie Raumkoordination, Logistik und Protokoll – beispielsweise die Betreuung von Konferenzräumen, Unterstützung des Pressezentrums und der Delegationen oder Fahr- und Begleitdienste für Konferenzgäste. Diese Praxis wirft Fragen hinsichtlich des Umfangs, der rechtlichen Grundlage und der Angemessenheit derartiger Einsätze von Bundeswehrangehörigen bei einer privat veranstalteten Konferenz auf. Zugleich wird kritisiert, dass die MSC nicht allen im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Kräften offensteht. Nach Aussage des MSC- Vorsitzenden, dem ehemaligen Botschafter Christoph Heusgen, wurden Vertreter der AfD – ebenso wie die neue Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) – im Jahr 2024 explizit nicht zur Konferenz eingeladen, obwohl früher grundsätzlich alle Bundestagsparteien dort repräsentiert waren. Christoph Heusgen begründete dies damit, er wolle einer „rechtsextremistischen Partei“ nicht den roten Teppich ausrollen. Vor dem Hintergrund, dass der Bund die MSC finanziell und logistisch fördert, stellt sich die Frage, ob diese Unterstützung mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist, wenn gewählte Volksvertreter bestimmter Parteien von der Teilnahme faktisch ausgeschlossen werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. In welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel unterstützt die Bundesregierung – insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung – die Münchner Sicherheitskonferenz in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 finanziell (bitte die vorgesehenen Zuschüsse oder Zuwendungen und die entsprechenden Titel aufführen)? Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat im Einzelplan 14 in Kapitel 1410 Titel 686 03 im Auftrag der Bundesregierung in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils eine Zuwendung in Höhe von 1 000 000 Euro zur Unterstützung der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz gGmbH veranschlagt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beteiligte sich im Jahr 2025 im Rahmen einer institutionellen Partnerschaft mit der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz gGmbH an der Durchführung des Gesprächsformats „MSC Townhall“. Dafür werden im Einzelplan 23 in Kapitel 2311 Titel 545 01 Mittel in Höhe von 600 000 Euro veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2026 besteht aktuell noch keine Kooperationsvereinbarung mit der MSC. Über ein vom BMZ gefördertes Vorhaben bezuschusste die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz gGmbH 2025 mit 177 471,93 Euro. Für das Jahr 2026 sind aktuell keine Zahlungen vorgesehen.  2. Welche Sach- und Personalleistungen hat das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die Bundeswehr zur Unterstützung der MSC 2024 und 2025 erbracht (bitte Art und Umfang der gestellten Ressourcen, z. B. logistisches Material, Fahrzeuge, Personal oder sonstige Amtshilfeleistungen, angeben)? Hinsichtlich der Durchführung der 60. Münchner Sicherheitskonferenz wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/10918 verwiesen. Die Bundeswehr unterstützte die Durchführung der 61. Münchner Sicherheitskonferenz insbesondere in den Bereichen Transport, Sicherheit und Raumkoordination, Sanitätsdienstliche Versorgung, Pressebetreuung, Delegationsbetreuung, Dolmetscherleistungen, Führungsunterstützung sowie Finanzverwaltung mit insgesamt 352 Angehörigen der Bundeswehr.  3. Hatte die Bundesregierung Einfluss auf die Einladungspraxis der MSC in den Jahren 2024 und 2025, insbesondere hinsichtlich der Nichteinladung von Vertretern einzelner im Deutschen Bundestag vertretener Parteien (AfD bzw. BSW), und welche Kenntnisse hat sie über die Gründe für den Ausschluss dieser Parteien von der Konferenz? Die Einladungen erfolgen durch die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz GmbH als unabhängige Institution.  4. Welche spezifischen Unterstützungsleistungen erbringt die Universität der Bundeswehr München (UniBwM) im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der MSC (bitte darstellen, welche Formen der personellen oder logistischen Unterstützung durch Angehörige der UniBwM geleistet werden)? Die UniBw München stellte im Jahr 2025 Personal zur Durchführung der MSC in folgenden Bereichen: Raumkoordination, Pressebetreuung, Protokoll, Saal-/ Mikrofondienst, Leitstand, Transport, Delegationsbetreuer.  5. Trifft es zu, dass im Jahr 2025 rund 200 Studierende (Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärter) der UniBwM als Unterstützungspersonal für die MSC abgestellt waren? Nein.  6. In welchen Aufgabenbereichen wurden diese studierenden Offiziersanwärter eingesetzt (bitte insbesondere a) Raumkoordination in den Konferenzhotels („Rosewood München“ und „Hotel Bayerischer Hof“), b) Pressebetreuung und Akkreditierung, c) Delegationsbetreuung und Liaisonaufgaben – ggf. bereits im Vorfeld der Konferenz (Januar/Februar 2025), d) VIP-Protokoll und -Begleitung von Konferenzgästen an Flughäfen, e) Fahrdienst für MSC-Teilnehmer mit Bundeswehrführerschein Klasse B, f) Mitarbeit im Leitstand bzw. Lagezentrum der MSC angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  7. Treffen Kenntnisse der Fragesteller zu, dass beispielsweise ca. 130 der eingesetzten UniBwM-Studierenden im Bereich Raumkoordination, etwa 30 im Bereich Transport bzw. Fahrdienst und circa 10 im Leitstand bzw. Lagezentrum tätig waren? Ja.  8. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Kommandierung von Bundeswehrangehörigen (Studierenden bzw. Offiziersanwärtern der Bundeswehr) zur Unterstützung einer privaten Konferenz wie der MSC? Das BMVg hat das Landeskommando Bayern aufgrund der territorialen Zuständigkeit mit der Koordination der Unterstützungsleistungen der Bundeswehr für die MSC als Teil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beauftragt. Es erfolgt keine Kommandierung.  9. Wie erfolgt die Auswahl der für die MSC eingesetzten Bundeswehrangehörigen (insbesondere der UniBwM-Studierenden), und auf welcher Weisungsebene innerhalb der Bundeswehr wird deren Entsendung an die MSC angeordnet und koordiniert? Studierende der UniBwM werden auf Basis einer Freiwilligenmeldung aufgrund folgender Kriterien für einen Einsatz bei der MSC ausgewählt: Angehörige insbesondere der Studienrichtungen Staatswissenschaften/ Politikwissenschaften sowie Presse/Journalismus, überdurchschnittliche Leistung im Studium, besondere Qualifikation für den Einsatz (z. B. Sprachprofil). 10. Auf welcher Rechtsgrundlage (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) oder Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)) wurde wann von wem der Förderbescheid über 1 Mio. Euro für die MSC 2025 erlassen, und war der Bescheid mit anderen, ergänzenden – ggf. mit welchen – Nebenbestimmungen versehen? Der Zuwendungsbescheid für die MSC 2025 wurde vom Streitkräfteamt – KompZResAngelBw am 15. August 2024 erlassen. Die Zuwendung zur Projektförderung richtet sich nach ANBest-P – Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO – in der jeweils geltenden Fassung. Abweichend von Nr. 3.1 ANBest-P und übereinstimmend mit VV Nr. 5.3.3 zu § 44 BHO wurde die Grenze, nach der der Zuwendungsempfänger an das Vergaberecht gebunden ist, auf 1 000 000 Euro angehoben. 11. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren höhere einmalige Fördersummen für die MSC als jene der Bundesregierung, und ggf. in welcher Höhe, und von wem? Über die allgemein öffentlich bekannten Informationen zur Zusammensetzung des Kreises der Partner und Sponsoren der MSC (vgl. https://securityconferenc e.org/ueber-uns/partner-und-sponsoren/ sowie https://securityconference.org/ue ber-uns/jahresberichte/) liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 12. Erhielt die MSC in früheren Jahren Zuwendungen von anderen Bundesministerien als dem BMVg, ggf. von welchen, und in welcher Höhe? Im Einzelplan 23 Kapitel 2311 Titel 545 01 beteiligte sich das BMZ seit dem Jahr 2022 wie folgt am MSC Townhall Format: im Jahr 2022 mit 439 273,37 Euro, im Jahr 2023 mit 552 078,48 Euro, im Jahr 2024 mit 464 223,34 Euro. In den davorliegenden Jahren wurden aus diesem Titel keine Mittel für die MSC aufgewandt. In den vergangenen fünf Jahren erhielt die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz gGmbH projektbezogene Zuwendungen aus dem Auswärtigen Amt zur Durchführung der „Forschungsprojektreihe zur Geopolitik am Horn von Afrika und dem Roten Meer“ im Zeitraum vom 8. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 im Gesamtvolumen von 85 400 Euro. 13. Inwieweit besteht eine implizite bzw. mittelbare Grundrechtsbindung von privaten Empfängern staatlicher Subventionen aufgrund ebendieser öffentlichen Mittelherkunft, auch wenn dies nicht explizit als Nebenbestimmung in den Förderbescheiden aufgeführt ist? 14. Inwieweit müssen nicht unmittelbar grundrechtsgebundene private Empfänger staatlicher Subventionen, die in den politischen bzw. öffentlichen Raum wirken, sich an das für staatliche Akteure geltende politische Neutralitätsgebot halten? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung beantwortet grundsätzlich keine abstrakten Rechtsfragen. Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Eine Verpflichtung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen besteht demnach nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen. Daher ist die Erörterung abstrakter Rechtsfragen aus Sicht der Bundesregierung vom parlamentarischen Frage- und Informationsanspruch ausgenommen. 15. Existieren für den Geschäftsbereich des BMVg spezielle Förderrichtlinien für Zuwendungen und ggf. Verwaltungsvorschriften dazu, die öffentlich einsehbar sind? Für den Geschäftsbereich BMVg existieren keine speziellen Förderrichtlinien im Sinne der Fragestellung. 16. Inwieweit verpflichtet das Parteienprivileg des Grundgesetzes die Exekutive, allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien denselben Zugang zu Informationen zu ermöglichen, und zwar nicht allein im Binnenrecht des Deutschen Bundestages, sondern auch, soweit die Exekutive über Möglichkeiten zur Durchsetzung der Informationsgleichheit außerhalb des Binnenbereichs verfügt, etwa in Form von Auflagen in Zuwendungsbescheiden? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 verwiesen. 17. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, ob die Teilnahme der AfD an der MSC in früheren Jahren konkrete nachteilige Folgen für die deutsche, europäische oder globale Sicherheitsarchitektur zeitigte, und wenn ja, wie lautet diese, und welche nachteiligen Folgen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls? 18. Nahmen oder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an den Konferenzen 2024 und 2025 Vertreter der Partei Die Linke teil? 19. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, dass die Teilnahme der AfD an der Sicherheitskonferenz in früheren Jahren aus Sicht des Veranstalters kein Problem darstellte, in neuer Zeit aber schon, und wenn ja, wie lautet diese? Die Fragen 17 bis 19 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen