Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026 aus dem Einzelplan 14
Text
Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026 aus dem Einzelplan 14
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3431
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heinrich Koch, Hannes Gnauck, Kurt Kleinschmidt, Andreas
Paul, Sven Wendorf, Christian Zaum, Dr. Daniel Zerbin, Rüdiger Lucassen, Mirco
Hanker, Jörg Zirwes, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026
aus dem Einzelplan 14
Mit dem Bundeshaushalt 2026 wird erstmals der Verein Das Progressive
Zentrum e. V. aus dem Einzelplan 14 des Bundesministeriums der Verteidigung
gefördert. Der Haushaltsausschuss hat hierfür einen Ansatz in Höhe von
650 000 Euro beschlossen, der dem Verein für ein Projekt zu „essenziellen
gesellschaftlichen Gelingensbedingungen für die deutsche
Verteidigungsfähigkeit“ zur Verfügung gestellt werden soll. Die Förderung erfolgt damit aus
einem Etat, der üblicherweise der Finanzierung militärischer Fähigkeiten,
sicherheitspolitischer Vorhaben sowie der unmittelbaren Einsatzbereitschaft der
Bundeswehr dient.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde Das Progressive Zentrum e. V.
wiederholt mit öffentlichen Mitteln unterstützt – unter anderem durch das Presse-
und Informationsamt der Bundesregierung, das Auswärtige Amt sowie das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Eine
besondere Sachkunde in Fragen der Verteidigung lässt sich nicht feststellen.
Zugleich ist der Verein seit Jahren in Debatten über gesellschaftspolitische
Leitbilder, Wahlkampfstrategien und politische Kommunikationsmuster präsent, die
praktisch ausnahmslos Positionen der linken Parteien einschließlich der
„Grünen“ wiedergeben, stützen und weiterentwickeln. Der Verein ist eine
linksliberale Denkfabrik (vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Progressives_Zentrum).
Der innere Aufbau dieses Vereins ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Seine
Satzung ist nicht öffentlich auffindbar, lediglich Auszüge daraus sind vereinzelt
zu finden (siehe: www.lobbyregister.bundestag.de/media/6c/0a/227231/Finanzi
eller-Rechenschaftsbericht-Das-Progressive-Zentrum-e-V-im-Geschaftsjahr-20
21.pdf). Es gibt einen 36-köpfigen „Circle of Friends“ (siehe: www.progressive
s-zentrum.org/team/circle-of-friends/), in dem kein bekannter Politiker der FDP
oder der CDU zu finden ist, dafür zahlreiche aktive und ehemalige Politiker der
SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – unter anderem der Kandidat des
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für das Amt des Ministerpräsidenten bei der
Wahl in Baden-Württemberg 2026, Cem Özdemir. Ähnliches gilt für den
24‑köpfigen wissenschaftlichen Beirat (www.progressives-zentrum.org/team/w
issenschaftlicher-beirat/). Von dem vierköpfigen Vorstand gehören mindestens
zwei Mitglieder der SPD bzw. dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, von den
anderen beiden steht dies zumindest zu vermuten; der Vorsitzende Prof.
Dr. Wolfgang Schroeder war Staatssekretär in Brandenburg und Mitglied der
SPD-Grundwertekommission (vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Sc
hroeder). Der Verein beschäftigt offenbar 34 Personen, vor allem
„Projektmanager“. Fraglich ist bei dieser Vielzahl des Personals in den Augen der
Fragesteller, welcher Anteil der Förderung in Personalkosten einschließlich
Entschädigungen für Beirats- und Circle-Mitglieder fließt und welcher noch für die
eigentliche Projektarbeit übrig bleibt.
Der Verein machte keinen Hehl aus seiner politischen Ausrichtung: so versteht
sich nach Auskunft des Geschäftsführers Dominic Schwickert der Verein nicht
unabhängig, sondern als „Mitte-Links-Thinktank“ und stehe dem rot-grünen
Milieu nahe (vgl.: www.tagesspiegel.de/politik/wenn-der-staatssekretar-mit-de
m-studenten-diskutiert-5901013.html). Dass diese Charakterisierung zutreffend
ist, ergibt sich nach Meinung der Fragesteller bei der Durchsicht der Themen,
Projekte, Veranstaltungen usw., für die der Verein verantwortlich zeichnet. Als
Referenten finden sich – soweit nachvollziehbar – ausschließlich Akteure der
links-grünen politischen Spektrums sowie (Spitzen-)Politiker von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Besonders in ihren „Discussion Papers“ ist die dezidiert links-grüne Haltung
des Vereins nach Ansicht der Fragesteller mit Händen zu greifen. So
veröffentlichte der Geschäftsführer Dominic Schwickert im Jahr 2018 gemeinsam mit
dem SPD-Politiker Fedor Rose ein „Discussion Paper“ zum Thema
„Strategische Optionen für die SPD in einer erneuten Großen Koalition“ (siehe: www.
progressives-zentrum.org/publication/discussion-paper-strategische-optionen-f
uer-die-spd-in-einer-erneuten-grossen-koalition/). Im selben Jahr entwickelten
führende Mitarbeiter der Organisation „(p)rogressive Ideen zur Erneuerung der
SPD“. Und ebenfalls im Jahr 2018 bewies der Verein seine „Überparteilichkeit“
mit einem Papier namens „Ein Jahr AfD im Bundestag: Wie sie arbeitet, was
sie plant und wie man sie schwächt“ (siehe: www.progressives-zentrum.org/pu
blication/ein-jahr-afd-im-bundestag-wie-sie-arbeitet-was-sie-plant-und-wie-ma
n-sie-schwa%cc%88cht/). Positive Artikel zu den bürgerlichen Parteien CDU
und FDP sind hingegen nicht zu finden.
Geschäftsführer Dominic Schwickert, der für die Umsetzung der
politischinhaltlichen Ausrichtung des Vereins verantwortlich ist, gibt sogar zu, dass
„[…] das Progressive Zentrum nicht auf Biegen und Brechen unabhängig sein
muss. […] Durch die Nähe zu SPD und Grünen [sei] der Weg in den Bundestag
oder Ministerien nicht weit“ (ebd.).
Aufgrund dieser Aktivitäten wird in der Öffentlichkeit und von verschiedenen
politischen Akteuren eine inhaltliche Nähe zu den damaligen
Regierungsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konstatiert (www.nius.de/politik/ne
ws/spd-progressives-zentrum-pistorius), was auch nach Ansicht der
Fragesteller zutreffend ist. Dies wirft bei ihnen die Frage auf, inwieweit eine Förderung
aus sicherheitspolitischen Haushaltsmitteln – insbesondere aus dem
Verteidigungsetat – fachlich begründet ist und ob sie den Anforderungen an eine
transparente, zweckgebundene und politisch neutrale Mittelvergabe entspricht.
Hinzu kommt, dass ein Teil der Mittel im Verteidigungshaushalt über
Konstruktionen wie das sogenannte Sondervermögen Bundeswehr finanziert wird,
das nicht der regulären Schuldenbremse unterliegt. Vor diesem Hintergrund
stellt sich den Fragestellern die Frage, nach welchen Kriterien das
Bundesministerium der Verteidigung Zuwendungen an zivilgesellschaftliche
Organisationen vergibt, welche Rolle externe politische Akteure bei der Mittelvergabe
spielen und wie der konkrete Nutzen eines solchen Projekts für die
Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik bewertet wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage und unter welcher konkreten
Haushaltsstelle (Kapitel und Titel im Einzelplan 14) wird die Zuwendung
in Höhe von 650 000 Euro an Das Progressive Zentrum e. V. für das
Haushaltsjahr 2026 ausgebracht, und inwiefern ist diese Mittelvergabe mit
den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – insbesondere den
Bestimmungen zu Zuwendungen (§§ 23, 44 BHO) und dem Grundsatz der
sachgerechten und sparsamen Mittelverwendung – vereinbar?
2. Aus welchen fachlichen Gründen betrachtet die Bundesregierung das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als zuständig für die
Förderung eines zivilgesellschaftlichen Thinktanks wie Das Progressive
Zentrum e. V.?
3. Welche inhaltliche Verbindung besteht zwischen den originären Aufgaben
des BMVg (bzw. der Bundeswehr) und den Zielen bzw. Tätigkeiten dieses
Vereins?
4. Konkret welche Expertise hat der Verein und in Form welcher Experten
für die Aufgabe der Landesverteidigung nachzuweisen?
5. Hat das BMVg schon zu früherer Zeit die Dienste des Vereins in
Anspruch genommen, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen
Kosten?
6. Welche Zielsetzung, Laufzeit und inhaltlichen Schwerpunkte hat das
geplante Projekt des Progressiven Zentrums e. V. mit dem Titel „Essenzielle
gesellschaftliche Gelingensbedingungen für die deutsche
Verteidigungsfähigkeit“, das mit den genannten 650 000 Euro gefördert werden soll, in
welcher Form sollen die Projektergebnisse der Verbesserung der
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen oder zugutekommen?
7. Wie gedenkt die Bundesregierung, den Nutzen und Erfolg dieses
geförderten Projekts für die deutsche Verteidigungsfähigkeit zu evaluieren, welche
Kriterien sollen dabei angelegt werden, und wer wird die Evaluierung der
Projektergebnisse vornehmen (bzw. auswerten)?
8. Welche Bundesmittel (Zuwendungen, Zuschüsse o. Ä.) hat das
Progressive Zentrum e. V. in den vergangenen Jahren bereits erhalten (bitte eine
Aufstellung seit 2017 vorlegen, aus der hervorgeht, in welchen Jahren aus
welchen Einzelplänen, insbesondere dem Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, dem Auswärtigen Amt, dem damaligen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder anderen Ressorts,
Fördermittel an den Verein geflossen sind und in welcher Höhe und für
welche Zweckbestimmung diese jeweils gewährt wurden)?
9. Liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor (wenn ja,
welche), ob es personelle oder organisatorische Verflechtungen zwischen
dem Progressiven Zentrum e. V. und politischen Parteien – insbesondere
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – gibt (etwa durch
Mitgliedschaften von führenden Vereinsangehörigen in Parteien, Gremienposten
von aktiven Politikern im Verein o. Ä.)?
10. Inwieweit hat die Bundesregierung bei der Entscheidung zur
Mittelvergabe an das Progressive Zentrum e. V. ggf. berücksichtigt oder geprüft, ob
eine parteipolitische Nähe des Vereins zu Regierungsparteien bestehen
könnte, und welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um
sicherzustellen, dass die Vergabe von Fördermitteln an externe
Einrichtungen wie diesen Verein objektiv, transparent und frei von parteipolitischer
Einflussnahme erfolgt?
11. Hat sich die Bundesregierung zu der öffentlichen Kritik eine
Positionierung erarbeitet, die im Zusammenhang mit der geplanten Förderung des
Progressiven Zentrums e. V. aus Verteidigungsmitteln geäußert wurde
(insbesondere der Vorwurf, hierbei handle es sich um eine parteipolitisch
motivierte Verwendung von Steuergeldern, vgl. Vorbemerkung), und
wenn ja, welche, und welche Begründung kommuniziert die
Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit für diese Förderentscheidung?
12. Wurde die Entscheidung, Das Progressive Zentrum e. V. mit 650 000 Euro
aus dem Verteidigungshaushalt zu fördern, im Rahmen eines
transparenten Auswahlverfahrens getroffen, gab es insbesondere eine
Ausschreibung, Vergleich mehrerer Projektvorschläge oder ein
Bewerbungsverfahren für Vorhaben auf dem Gebiet „gesellschaftliche Grundlagen der
Verteidigungsfähigkeit“, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde von
einem solchen Wettbewerbsverfahren abgesehen und das genannte Projekt
direkt bedacht?
13. An welche Auflagen und Bedingungen ist die Zuwendung an Das
Progressive Zentrum e. V. geknüpft, welche konkreten
Verwendungsnachweis- und Berichtspflichten werden dem
Zuwendungsempfänger auferlegt, und wie stellt das BMVg die ordnungsgemäße
Verwendung der Mittel sicher (bitte dabei auch angeben, ob der
Bundesrechnungshof oder interne Revisionen des BMVg in die Prüfung der
Mittelverwendung einbezogen werden)?
14. Welche Rolle spielen ggf. parlamentarische Gremien bei der Kontrolle
dieser Mittelvergabe, und ist vorgesehen, dem Verteidigungsausschuss
und oder dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die
Durchführung und Ergebnisse des geförderten Projekts Bericht zu
erstatten oder die erzielten Erkenntnisse dort vorzustellen, und wenn nein,
warum nicht?
15. Handelt es sich bei der Fördermaßnahme für 2026 um eine einmalige
Zuwendung, oder beabsichtigt die Bundesregierung, das Progressive
Zentrum e. V. auch über 2026 hinaus aus dem Verteidigungshaushalt
(Einzelplan 14) zu unterstützen, und wenn eine Verlängerung oder Wiederholung
der Förderung in Betracht kommt, welche Voraussetzungen müssten dafür
erfüllt sein, und in welcher Größenordnung sind ggf. Folgemittel
vorgesehen?
16. Ist der Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (www.
bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bv
g23-022.html) bekannt, worin es zwar vordergründig und klägeradressiert
um Stiftungen geht, allerdings als Überbegriff alle „Dritten“ gemeint sind,
denen staatliche Mittel zugewiesen werden (vgl. C.I.1.Ziffer 3), also auch
politische Vereine, und stimmt sie der Aussage darin zu, wonach „(s)
taatliche Leistungen, die zu einer Verfälschung der politischen
Wettbewerbslage führen [können], …einen Eingriff in das Recht der politischen
Parteien auf Chancengleichheit darstellen“ und die verfassungsrechtliche
Rechtfertigung für den Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien allein
durch Haushaltsgesetz (wie vorliegend) nicht ausreichend ist?
17. Stimmt die Bundesregierung der Aussage in dem Urteil zu (und wenn ja,
inwieweit), dass staatliche Mittel an Dritte auf die Wettbewerbslage
zwischen den Parteien „verfälschen“ können – aber nicht müssen – und ein
(verbotener) Einfluss auf die Wettbewerbslage in Betracht komme, wenn
zwischen Leistungsempfänger und politischer Partei ein besonderes
Näheverhältnis besteht?
18. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung nach Würdigung der im
Sachverhalt aufgeführten Argumente und Tatsachen, insbesondere der
Aussagen des Geschäftsführers höchstselbst, und der personellen
Verflechtungen zwischen dem Verein und den Parteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN (vgl. das in Frage 16 genannte Urteil, C.II. Ziff. 1) ein
besonderes Näheverhältnis des Vereins zu den Parteien SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN?
19. Trifft nachfolgendes Zitat nach Auffassung der Bundesregierung (auch)
zu, wenn man das Wort „Stiftungen“ durch das Wort „Vereine“ ersetzt:
„Es liegt auf der Hand, dass politische Bildungsarbeite durch die
Veranstaltung von Seminaren und Diskussionsforen durch politische Stiftungen,
die sich an den von bestimmten Parteien vertretenen Grundwerten und
-überzeugungen orientieren, zu der Verbreitung des Gedankenguts dieser
Parteien beiträgt und damit auf deren Positionierung im politischen
Wettbewerb zurückwirkt [...]“ (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDoc
s/Entscheidungen/DE/2023/02/es20230222_2bve000319.html,
Randnummer 219)?
20. Ist der Bundesregierung das sog. Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs aus
dem Jahr 2019 bekannt, worin der allgemeinpolitischen Betätigung
gemeinnütziger Vereine Grenzen gesetzt wurden (www.bundesfinanzhof.de/
de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201910035/)?
21. Ist es insofern nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend (vgl.
https://freiheitsrechte.org/gemeinnuetzigkeit-infomaterial#1-darf-sich-ein-
gemeinnuetziger-verein-politisch-betaetigen), dass ein Verein seine
politische Bildungsarbeit offen und neutral betreiben muss, sich nicht zu
einseitig äußern darf, niemandem eine bestimmte Meinung aufzwingen oder sie
in eine bestimmte politische Richtung lenken darf, er zwar aktuelle
politische Themen aufgreifen darf, aber auch diese Themen objektiv und
neutral behandeln muss, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass all
dies auf die Tätigkeit des Vereins Das progressive Zentrum zutrifft, den
sie mit erheblichen Mitteln bedenkt?
22. Welche Kriterien müssen seitens einer Stiftung oder einer anderen
Institution (z. B. Verein) erfüllt sein, wenn sie auf ihrer Netzseite oder in
Informationsmaterialien Bundesbehörden als „Partner“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) ausweisen will (dies unter Bezugnahme auf die
gleichlautende Frage 1 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/19337, die in der gemeinsamen
Beantwortung der Fragen 1 und 2 übersehen worden zu sein scheint)?
23. In welcher Form (aktiv oder passiv, schriftlich, mündlich, förmlich usw.),
zu welchem genauen Zeitpunkt, durch welche Stelle, aus welchem Anlass
und aufgrund welcher Ermächtigung haben sich das Bundespresseamt, das
Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie zum Partner des Vereins erklärt, wurde Erlaubnis zum
Führen des Logos erteilt, wann wurde ggf. der Beschluss des Deutschen
Bundestages zur Förderung oder Zusammenarbeit mit dem Verein
getroffen, und unter welcher Drucksachennummer ist dieser auffindbar?
24. Welche Abgeordneten und welche Bundesminister haben nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2015 Nebeneinkünfte in welcher Höhe aus
Vortragstätigkeit, Gutachtentätigkeit, Artikelhonorar und ähnlichen
Tätigkeiten für den Verein angegeben (dies unter Bezugnahme auf die
Meldepflicht für Nebeneinkünfte für Bundesminister und
Bundestagsabgeordnete)?
25. Sind Mitarbeiter – und ggf. wie viele – des Vereins nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit als Referenten innerhalb der Bundesregierung
bzw. der Ministerien tätig?
Berlin, den 18. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Andreas Paul (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Zaum (Kleine Anfrage)
- asked ← Daniel Zerbin (Kleine Anfrage)
- asked ← Hannes Gnauck (Kleine Anfrage)
- asked ← Heinrich Koch (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörg Zirwes (Kleine Anfrage)
- asked ← Kurt Kleinschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Mirco Hanker (Kleine Anfrage)
- asked ← Rüdiger Lucassen (Kleine Anfrage)
- asked ← Sven Wendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Ladzinski (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Hannes Gnauck
- authored ← Heinrich Koch
- part_of_vorgang → Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026 aus dem Einzelplan 14 (Kleine Anfrage)