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Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung - Stand: November 2025 (Antwort zu Drs. 21/3126)

dip / drucksache 18.12.2025 · WP 21 · 21/3441 · Antwort · Original ↗

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Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung - Stand: November 2025 (Antwort zu Drs. 21/3126) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3441 21. Wahlperiode 18.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3126 – Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung – Stand: November 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage „Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 20/6298 hat die Fraktion der AfD erfragt, gegen welche Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der damaligen Bundesregierung Strafanzeigen gestellt wurden. Die aktuelle Kleine Anfrage soll dieses Wissen auch für die nun neue Bundesregierung erfragt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nach § 158 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung kann die Anzeige einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. Zu Strafanzeigen, die bei Landesstaatsanwaltschaften, Landespolizeibehörden und Amtsgerichten eingegangen sind, kann die Bundesregierung mangels Erkenntnisse und angesichts der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung keine Auskunft geben. Als Mitglieder der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung werden die Personen verstanden, die am 1. April 2023 oder später der Bundesregierung angehörten. Für den Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) erfolgt die Beantwortung auf Grundlage der dort in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten. 1. Wie viele Strafanzeigen wurden seit dem 1. April 2023 gegen ehemalige und aktuelle Mitglieder der Bundesregierung gestellt (bitte nach Straftatbeständen und Jahren sowie aktuellen und ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung auflisten)? Hinsichtlich der Anzahl der fragegegenständlichen Strafanzeigen, die im Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 30. Juni 2024 beim GBA eingegangen sind, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wird auf die Antworten der Bundesregierung jeweils zu Frage 1 der Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/6476 und 20/12315 verwiesen. Seit dem 1. Juli 2024 gingen beim GBA folgende Strafanzeigen im Sinne der Fragestellung ein (Stichtag: 30. November 2025). Gegen die ehemalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock: • 2024: Drei Anzeigen, davon eine wegen Beteiligung an Völkerstraftaten und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. • 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Verfolgung Unschuldiger und Verleumdung (§§ 344, 187 des Strafgesetzbuches – StGB), eine wegen Einschleusens von Ausländern und Untreue (§ 96 des Aufenthaltsgesetzes, § 266 StGB) und eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches – VStGB). Gegen die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär: 2024: Eine Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB). Gegen den ehemaligen Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann: 2024: Eine Anzeige wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB). Gegen den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt: 2025: Vier Anzeigen, davon eine wegen Verdachts der Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB), eine wegen Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. Gegen die ehemalige Bundesministerin des Inneren und für Heimat Nancy Faeser: • 2024: Vier Anzeigen, davon eine wegen Mordes durch Unterlassen (§§ 211, 13 StGB), eine wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13 StGB) und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. • 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27 StGB) und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. Gegen den ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck: 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Meineids (§ 154 StGB), eine wegen Untreue (§ 266 StGB) und eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB). Gegen den Bundesminister der Finanzen und Stellvertreter des Bundeskanzlers Lars Klingbeil: • 2024: Eine Anzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB). • 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Untreue (§ 266 StGB) und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. Gegen den ehemaligen Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach: 2024: Fünf Anzeigen, davon eine wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), eine wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), eine wegen Verbrechen nach dem VStGB und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. Gegen den Bundeskanzler Friedrich Merz: 2025: 55 Anzeigen, davon sieben wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB), sechs wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), zwei wegen des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB), zwei wegen Straftaten nach dem VStGB, zwei wegen Wählertäuschung (§ 108a StGB), 25 wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), eine wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs (§ 80 StGB) und zehn ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. Gegen den Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius: 2025: Acht Anzeigen, davon drei wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB), eine wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und vier ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. Gegen die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: 2025: Zwei Anzeigen wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB). Gegen den ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz: • 2024: Sieben Anzeigen, davon eine wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen (§§ 211, 224, 13 StGB), eine wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13 StGB), eine wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB), zwei wegen Verbrechen nach dem VStGB und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. • 2025: Zehn Anzeigen, davon eine wegen Untreue (§ 266 StGB), eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB), zwei wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), zwei wegen Verbrechen nach dem VStGB und vier ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. Gegen den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul: 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB) und zwei wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB). Gegen den ehemaligen Bundesminister für Digitales und Verkehr und ehemaligen Bundesminister der Justiz Dr. Volker Wissing: 2025: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. Im Hinblick auf etwaige bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt eingegangene Strafanzeigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12315 verwiesen. 2. In wie vielen und welchen Fällen wurde (vgl. Frage 1) jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und welchen Ausgang hatte dieses jeweils? Durch den GBA wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil jeweils keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlagen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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