Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung - Stand: November 2025 (Antwort zu Drs. 21/3126)
Text
Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung - Stand: November 2025 (Antwort zu Drs. 21/3126)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3441
21. Wahlperiode 18.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau
und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3126 –
Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung –
Stand: November 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage „Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige
Mitglieder der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 20/6298 hat die
Fraktion der AfD erfragt, gegen welche Mitglieder und ehemaligen Mitglieder
der damaligen Bundesregierung Strafanzeigen gestellt wurden. Die aktuelle
Kleine Anfrage soll dieses Wissen auch für die nun neue Bundesregierung
erfragt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach § 158 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung kann die Anzeige einer
Straftat bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des
Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.
Zu Strafanzeigen, die bei Landesstaatsanwaltschaften, Landespolizeibehörden
und Amtsgerichten eingegangen sind, kann die Bundesregierung mangels
Erkenntnisse und angesichts der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung keine
Auskunft geben. Als Mitglieder der Bundesregierung im Sinne der
Fragestellung werden die Personen verstanden, die am 1. April 2023 oder später der
Bundesregierung angehörten.
Für den Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA) erfolgt die Beantwortung auf Grundlage der dort in
elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten.
1. Wie viele Strafanzeigen wurden seit dem 1. April 2023 gegen ehemalige
und aktuelle Mitglieder der Bundesregierung gestellt (bitte nach
Straftatbeständen und Jahren sowie aktuellen und ehemaligen Mitgliedern der
Bundesregierung auflisten)?
Hinsichtlich der Anzahl der fragegegenständlichen Strafanzeigen, die im
Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 30. Juni 2024 beim GBA eingegangen sind,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 18. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wird auf die Antworten der Bundesregierung jeweils zu Frage 1 der Kleinen
Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/6476 und
20/12315 verwiesen.
Seit dem 1. Juli 2024 gingen beim GBA folgende Strafanzeigen im Sinne der
Fragestellung ein (Stichtag: 30. November 2025).
Gegen die ehemalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock:
• 2024: Drei Anzeigen, davon eine wegen Beteiligung an Völkerstraftaten
und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Verfolgung Unschuldiger und
Verleumdung (§§ 344, 187 des Strafgesetzbuches – StGB), eine wegen
Einschleusens von Ausländern und Untreue (§ 96 des Aufenthaltsgesetzes,
§ 266 StGB) und eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 des
Völkerstrafgesetzbuches – VStGB).
Gegen die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Dorothee Bär:
2024: Eine Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB).
Gegen den ehemaligen Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:
2024: Eine Anzeige wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB).
Gegen den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt:
2025: Vier Anzeigen, davon eine wegen Verdachts der Beihilfe zum
Völkermord (§ 6 VStGB), eine wegen Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und zwei
ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die ehemalige Bundesministerin des Inneren und für Heimat Nancy
Faeser:
• 2024: Vier Anzeigen, davon eine wegen Mordes durch Unterlassen (§§ 211,
13 StGB), eine wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§§ 340,
13 StGB) und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27
StGB) und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Dr. Robert Habeck:
2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Meineids (§ 154 StGB), eine wegen
Untreue (§ 266 StGB) und eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB).
Gegen den Bundesminister der Finanzen und Stellvertreter des Bundeskanzlers
Lars Klingbeil:
• 2024: Eine Anzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB).
• 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Untreue (§ 266 StGB) und zwei
ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den ehemaligen Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach:
2024: Fünf Anzeigen, davon eine wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung
(§ 129 StGB), eine wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB),
eine wegen Verbrechen nach dem VStGB und zwei ohne Benennung
gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den Bundeskanzler Friedrich Merz:
2025: 55 Anzeigen, davon sieben wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6
VStGB), sechs wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), zwei
wegen des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB), zwei wegen Straftaten
nach dem VStGB, zwei wegen Wählertäuschung (§ 108a StGB), 25 wegen
Volksverhetzung (§ 130 StGB), eine wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs
(§ 80 StGB) und zehn ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius:
2025: Acht Anzeigen, davon drei wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6
VStGB), eine wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und vier ohne Benennung
gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:
2025: Zwei Anzeigen wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB).
Gegen den ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz:
• 2024: Sieben Anzeigen, davon eine wegen Mordes und gefährlicher
Körperverletzung durch Unterlassen (§§ 211, 224, 13 StGB), eine wegen
Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13 StGB), eine wegen
Vereitelns der Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB), zwei wegen Verbrechen
nach dem VStGB und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• 2025: Zehn Anzeigen, davon eine wegen Untreue (§ 266 StGB), eine wegen
Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB), zwei wegen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit (§ 7 VStGB), zwei wegen Verbrechen nach dem VStGB
und vier ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul:
2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6
VStGB) und zwei wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB).
Gegen den ehemaligen Bundesminister für Digitales und Verkehr und
ehemaligen Bundesminister der Justiz Dr. Volker Wissing:
2025: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Im Hinblick auf etwaige bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt
eingegangene Strafanzeigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/12315 verwiesen.
2. In wie vielen und welchen Fällen wurde (vgl. Frage 1) jeweils ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet, und welchen Ausgang hatte dieses jeweils?
Durch den GBA wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil jeweils
keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat
vorlagen.
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ISSN 0722-8333
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