Der sogenannte Zoll-Deal zwischen der EU und den USA
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Der sogenannte Zoll-Deal zwischen der EU und den USA
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1144
21. Wahlperiode 06.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Torben Braga, Uwe Schulz, Diana Zimmer,
Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Leif-Erik Holm, Dr. Malte
Kaufmann, Marc Bernhard, Raimond Scheirich, Jörn König, Christian Reck, Iris
Nieland, Reinhard Mixl, Hauke Finger, Andreas Mayer und der Fraktion der AfD
Der sogenannte Zoll-Deal zwischen der EU und den USA
Wie von der Präsidentin der Europäischen Kommission, Dr. Ursula von der
Leyen, verkündet, enthält das von ihr verhandelte und just abgeschlossene
Handelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von
Amerika u. a. folgende Vereinbarungen (www.welt.de/politik/ausland/article688651
36eef5fc1b3ffa77db/handelskonflikt-wir-haben-eine-einigung-erzielt-eu-und-us
a-schliessen-zoll-deal.html):
– US-amerikanische Waren werden zollfrei auf dem europäischen Markt
verkauft, während EU-Waren in den USA mit 15 Prozent Zoll belegt werden.
– Die Zölle für Stahl und Aluminium bleiben bis auf Weiteres bei 50 Prozent,
was Deutschlands Industrie besonders betrifft.
– Die EU verpflichtet sich, US-amerikanische Energieträger im Wert von
750 Mrd. US-Dollar zu kaufen und zusätzlich 600 Mrd. in die Wirtschaft
der USA zu investieren.
– Hinzu kommt noch die Verpflichtung aufseiten der EU, US-amerikanische
Waffen in unbekannter Höhe zu erwerben.
Es ist nach Auffassung der Fragesteller legitim und erwartbar, dass Staaten wie
die USA bei internationalen Verhandlungen entschlossen ihre nationalen
Interessen vertreten. Erwartungshaltung und Anspruch der Fragesteller wären es
umgekehrt, dass auch die EU mit klaren strategischen Vorgaben, realistischen
Leitplanken und einer Abstimmung mit den Mitgliedstaaten anhand ihrer
nationalen Interessen in solche Verhandlungen eintritt. Nach bisherigem
Kenntnisstand drängt sich ihnen jedoch der Eindruck auf, dass die EU unter
Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen in zentralen Fragen erhebliche
Zugeständnisse gemacht hat, ohne dass diesen irgendwelche erkennbaren Vorteile
für die EU und ihre Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, in
vergleichbarem Umfang gegenüberstehen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich nach ihrer
Auffassung wesentliche Fragen, etwa dazu,
– ob und wie in der derzeitigen Lage der EU die nationalen Regierungen die
aufgenommenen Verpflichtungen erfüllen können und werden,
– mit welchen auch langfristigen Folgen für europäische Integration bzw.
Desintegration gerechnet werden muss, und
– inwieweit Dr. Ursula von der Leyen überhaupt das Recht hatte, über die
deutsche, französische oder italienische Industrie zu verfügen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen konkreten Verhandlungszielen ist die EU bzw. die
Kommissionspräsidentin nach Kenntnis der Bundesregierung in die
Verhandlungen mit dem US-Präsidenten im Juli 2025 gegangen, welche dieser Ziele
konnten erreicht werden, und welche nicht (bitte erläutern)?
2. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, ob das
Ergebnis der Verhandlungen zwischen der EU-Kommissionspräsidentin
bzw. der EU und dem US-Präsidenten bzw. den USA vorteilhaft oder
unvorteilhaft für die deutsche Volkswirtschaft ist, und wenn ja, wie lautet die
Positionierung?
3. Wurde die Bundesregierung in die Verhandlungen einbezogen, und wenn
nein, warum nicht, und welche Rolle spielte Deutschlands Industrie nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der Aushandlung des Abkommens,
wurden deutsche Positionen berücksichtigt, und wenn ja, inwieweit?
4. Welche Auswirkungen der vereinbarten Zollregelungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure, insbesondere aus der Automobil-
und Maschinenbaubranche, erwartet die Bundesregierung?
5. Welche konkreten Folgen erwartet die Bundesregierung für die gesamte
deutsche Industrie im Falle einer Zollfreiheit für US-Produkte bei
gleichzeitigem Fortbestehen von Zöllen auf EU-Produkte in den USA?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls zum
Schutz der deutschen Stahl- und Aluminiumindustrie vor einer
Benachteiligung im transatlantischen Handel vor dem Hintergrund der vereinbarten
Zollregelungen?
7. Welche Energieträger im Wert von 750 Mrd. US-Dollar sollen von
welchen EU-Mitgliedern in welchem Zeitraum und in welchem Umfang auf
jeweils welcher Entscheidungsgrundlage aus den USA nach Kenntnis oder
Auffassung der Bundesregierung bezogen werden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
8. Wie entscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung, welche
konkreten Investitionsprojekte im Rahmen der angekündigten 600 Mrd. US-
Dollar europäischer Investitionen in den USA gefördert werden sollen,
und beabsichtigt die Bundesregierung dabei, Investitionen deutscher
Unternehmen in den USA finanziell oder politisch zu unterstützen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Hat sich die Bundesregierung zu dem Verhandlungsergebnis der
beabsichtigten 600 Mrd. US-Dollar europäischer Investitionen in die US-
Wirtschaft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) speziell im Hinblick auf
die heute anhaltende Deindustrialisierung in Deutschland und in Europa
eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
10. Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, wie viele industrielle
Arbeitsplätze in Deutschland bei einer Verlagerung von Produktionsstätten in
die USA möglicherweise gefährdet sind, und plant die Bundesregierung
ggf. Gegenmaßnahmen, um einen Abfluss von Kapital und industrieller
Wertschöpfung ins Ausland zu verhindern?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Verpflichtung zum
Erwerb von US-amerikanischen Waffen seitens der EU oder einzelner
Mitgliedstaaten im Rahmen des Abkommens (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Inwieweit ist eine solche Verpflichtung mit dem Grundsatz der
nationalen Beschaffungsautonomie vereinbar?
b) Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zur Pflicht zum
Kauf US-amerikanischer Rüstungsgüter erarbeitet im Hinblick auf die
europäische Rüstungskooperation und das Ziel auch der Förderung
einer eigenständigen europäischen Verteidigungsindustrie, und wenn
ja, wie lautet diese?
c) Plant die Bundesregierung selbst, im Rahmen dieses Pakets neue
Rüstungsbeschaffungen in den USA zu tätigen?
d) Welche Waffensysteme sollten nach Auffassung der Bundesregierung
ausgehend von ihrer Bedarfsauffassung davon betroffen sein (z. B.
F‑35, Raketenabwehr, Drohnen)?
12. Welche konkreten Verpflichtungen ergeben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung für Deutschland im Rahmen der angekündigten US-
Energieimporte in Höhe von 750 Mrd. US-Dollar (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
13. Welcher prozentuale Anteil an den geplanten europäischen Investitionen
in die US-Wirtschaft (600 Mrd. US-Dollar, vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) soll auf Deutschland entfallen, gemessen am deutschen Anteil am
EU-Haushalt?
14. Wie hoch schätzt oder beziffert die Bundesregierung die Belastung für den
Bundeshaushalt durch direkte oder indirekte Finanzierungen dieser
Investitions- oder Energieabnahmeverpflichtungen sowie durch den
gesamten „Zoll-Deal“?
15. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür oder hat sie Kenntnis davon,
dass Deutschland innerhalb der EU aufgrund seiner bisherigen relativen
wirtschaftlichen Stärke überproportional zur Finanzierung
gemeinschaftlicher Verpflichtungen herangezogen werden wird?
16. Welche Position nimmt die Bundesregierung speziell dazu ein, dass die
Bundesrepublik Deutschland faktisch die Hauptlast eines Abkommens
ggf. tragen wird, das weder vom Deutschen Bundestag legitimiert noch
nach Auffassung der Fragesteller im Interesse deutscher Industriepolitik
liegt?
17. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass
einseitige Entscheidungen der EU-Kommission ohne ausreichende Rückbindung
an die Mitgliedstaaten das Vertrauen in die europäischen Institutionen
gefährden oder unterminieren?
18. Welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um zukünftig
sicherzustellen, dass für Deutschland wirtschaftspolitisch weitreichende
Entscheidungen der EU-Organe bzw. der EU-Führung im Sinne deutscher
Interessen stärker beeinflusst bzw. überhaupt blockiert werden können?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko einer politischen
Polarisierung innerhalb der EU infolge des Abkommens, und hält die
Bundesregierung es für möglich, dass nationale Regierungen das Abkommen ablehnen
oder dessen Umsetzung behindern könnten?
20. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass dieses Abkommen zu
Spannungen zwischen nationalen Regierungen und der EU-Kommission
führen könnte, und welche langfristigen Auswirkungen des Abkommens
sieht die Bundesregierung auf die politische Integration der EU?
Berlin, den 4. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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