Evaluation und Wirksamkeit der Bundesprogramme "Demokratie leben!", "Respekt Coaches" und "Sozialer Zusammenhalt" (Antwort zu Drs. 21/2894)
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Evaluation und Wirksamkeit der Bundesprogramme "Demokratie leben!", "Respekt Coaches" und "Sozialer Zusammenhalt" (Antwort zu Drs. 21/2894)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3181
21. Wahlperiode 08.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin
Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2894 –
Evaluation und Wirksamkeit der Bundesprogramme „Demokratie leben!“,
„Respekt Coaches“ und „Sozialer Zusammenhalt“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung verfolgt mit den Programmen „Demokratie leben!“,
„Respekt Coaches“ und „Sozialer Zusammenhalt“ das Ziel, demokratische
Werte zu fördern, Radikalisierungstendenzen zu begegnen, soziale Integration
zu stärken und den Zusammenhalt in benachteiligten Quartieren zu
verbessern. Diese Programme werden mit erheblichen Bundesmitteln ausgestattet,
die jährlich an eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Träger und Kommunen
vergeben werden (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl1
7.pdf; Meilensteine, www.staedtebaufoerderung.info/DE/Programme/Sozialer
Zusammenhalt/sozialerzusammenhalt_node.html).
Angesichts der beträchtlichen finanziellen Aufwendungen stellt sich aus Sicht
der Fragesteller die Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit der geförderten
Maßnahmen. Dabei ist zentral, ob diese Programme durch unabhängige
Evaluationen begleitet und kontrolliert werden, inwieweit ihre Wirkung empirisch
belegt ist und welche Konsequenzen sich aus möglicher unzureichender
Zielerreichung oder möglichem Fördermittelmissbrauch ergeben.
Eine transparente Evaluationspraxis ist nicht nur aus haushaltsrechtlicher
Sicht geboten, sondern auch erforderlich, um das Vertrauen der Öffentlichkeit
in die Integrität und Zweckmäßigkeit staatlicher Fördermaßnahmen zu
stärken.
1. Welche Evaluationsmechanismen bestehen für die Programme
a) „Demokratie leben!“ (www.demokratie-leben.de/)?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird fortlaufend wissenschaftlich
evaluiert. Dabei kommen qualitative und quantitative Forschungsmethoden
zum Einsatz. Aus der Evaluation werden Handlungsempfehlungen für die
Weiterentwicklung des Bundesprogramms abgeleitet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 8. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) „Respekt Coaches“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-un
d-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen/respekt-coach
es-anti-mobbing-profis)?
Das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ unterlag projektbezogen einer
umfangreichen begleitenden externen wissenschaftlichen Evaluation. Über eine
professionelle Dokumentations- und Monitoringsoftware werden regelmäßig
Daten zur Steuerung und Evaluation des Programms geliefert. Hierzu findet
jährlich eine Konferenz der umsetzenden Träger und des Bundesministeriums
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) statt. Darüber
hinaus erfolgt regelhaft eine indikatorenbasierte Erfolgskontrolle, welche die
Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Programms umfasst.
c) „Sozialer Zusammenhalt“ (www.staedtebaufoerderung.info/DE/Progra
mme/SozialerZusammenhalt/sozialerzusammenhalt_node.html)?
Die methodische Grundlage für Evaluationen der Städtebauförderung und
damit für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ bildet das im Jahr 2012
gemeinsam mit den Ländern vereinbarte Evaluationskonzept. Das Konzept gilt
für alle Programme der Städtebauförderung. Für weitere Informationen wird
auf folgende Publikation verwiesen:
www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Praxis/Arbeitshilf
enundLeitfaeden/Evaluationsleitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
Seit der Umstrukturierung der Städtebauförderung 2020 wurden die neuen
Städtebauförderungsprogramme noch nicht evaluiert. Eine Evaluation ist in
Planung.
Das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ des Bundes und
der Länder zielt als eines von drei Programmen der Städtebauförderung darauf
ab, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu
stärken und entgegenstehende städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben.
Bei den Programmen der Städtebauförderung handelt es sich um
Bundesfinanzhilfen für Investitionen an die Länder und Kommunen gemäß Artikel 104b des
Grundgesetzes. Gegenstand der Förderung sind städtebauliche
Gesamtmaßnahmen. Der Vollzug der Umsetzung der Städtebauförderung obliegt den
Bundesländern. Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
zwischen Bund und Ländern regeln die Förderrichtlinien der Länder die genaueren
Voraussetzungen der Förderfähigkeit von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen
und städtebaulichen Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere
Auswahlkriterien. Der Förderanteil des Bundes beträgt grundsätzlich ein Drittel, weitere
zwei Drittel zahlen Länder und Kommunen.
2. Werden diese Programme regelmäßig, stichprobenartig oder
projektbezogen evaluiert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1a bis 1c verwiesen.
3. Wer ist jeweils mit der Durchführung dieser Evaluationen beauftragt
(bitte Namen und ggf. Auftragshöhen der Institute, Gutachter oder
externen Stellen angeben)?
Zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:
Es wird auf die Website von „Demokratie leben!“ verwiesen: www.demokratie-
leben.de.
Zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“:
Mit der wissenschaftlichen Evaluation des Bundesprogramm „Respekt
Coaches“ wurden das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitik (inbas) und das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung
(ies) beauftragt.
Zum Bundesprogramm Städtebauförderungsprogramm „Sozialer
Zusammenhalt“:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1c verwiesen.
4. Inwieweit ist sichergestellt, dass die beauftragten Evaluatoren
unabhängig, neutral und nicht selbst in Programmlinien oder Förderpraxis
eingebunden sind?
Zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:
Die Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgt nach
wissenschaftlichen Standards. Zukünftig wird hierbei ein breiter Ansatz von
Wirkungsmessung einbezogen.
Zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“:
Bei der wissenschaftlichen Evaluation des Bundesprogramms „Respekt
Coaches“ wurden standardgemäß unabhängige, externe wissenschaftliche
Institutionen herangezogen und beauftragt.
Zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“:
Diese Aspekte werden bei der Planung der Evaluation berücksichtigt.
5. Welche konkreten Erkenntnisse wurden aus den Evaluationen der
genannten Programme in den letzten fünf Jahren gewonnen (z. B. in Bezug
auf Zielerreichung, Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Wirkung und
Präventionserfolge)?
Zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluationen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ sind auf der Webseite www.demokratie-leben.de
veröffentlicht.
Zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“:
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation im Bundesprogramm
„Respekt Coaches“ sind veröffentlicht unter: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/servic
e/publikationen/wissenschaftliche-begleitung-des-modellprogramms-respekt-co
aches-anti-mobbing-profis--182702. Darüber hinausgehende aktuelle
Ergebnisse aus dem Bundesprogramm werden in der Broschüre „Erkenntnisse aus dem
Bundesprogramm Respekt Coaches“ unter: www.lass-uns-reden.de/#c1871
dargestellt.
Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1c verwiesen.
6. Welche quantitativen oder qualitativen Indikatoren dienen der
Bundesregierung zur Erfolgsmessung dieser Programme?
Zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:
Das BMBFSFJ hat konkrete Programmziele für die dritte Förderperiode
vorgegeben, entlang derer die Vorhaben evaluiert werden. Jeder der acht
Programmbereiche wird mit einem Outcome-orientierten Ansatz durch eine Evaluation
betrachtet.
Der Evaluationsverbund leitet Indikatoren und Wirkhypothesen aus der
Wissenschaft ab.
Zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“:
Die quantitativen und qualitativen Indikatoren der wissenschaftlichen
Evaluation finden sich in der Antwort zur Frage 5 genannten Publikation. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 1b und 2 verwiesen.
Zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“:
Das Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt ein umfassendes
Monitoringsystem zur Umsetzung der Städtebauförderungsprogramme durch. Über
Ergebnisse aus dem Monitoring und aus Gutachten zu inhaltlichen Einzelaspekten oder
Prozessen der Städtebauförderung berichtet das BBSR regelmäßig in
Publikationen und Fachbeiträgen. Auf folgende Internetseite wird verwiesen:
www.staedtebaufoerderung.info/DE/Grundlagen/MonitoringEvaluierung/monit
oring-im-bbsr/monitoring-im-bbsr_node.html.
Das Monitoring ist Grundlage von Evaluierungen.
7. In welchen Formen (z. B. Berichte, Handlungsempfehlungen und
Vergabepraxis) werden die Evaluationsergebnisse in der politischen Steuerung
der Programme berücksichtigt?
Zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:
Die Evaluationen formulieren in ihren Berichten jeweils Empfehlungen zur
Weiterentwicklung der Programme, die in die Programmsteuerung und die
Weiterentwicklung einfließen.
Zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“:
Die Evaluationsergebnisse fließen in jegliche weiterführende fachliche und
politische Steuerung des Programms ein, hierzu zählen (Aufzählung nicht
abschließend) u. a. die jeweils aktuellen fachlich-inhaltlichen
Schwerpunktsetzungen im Programm, die Inhalte und Formate der verpflichtenden Fortbildungen
für die Respekt-Coaches-Fachkräfte, die Ausgestaltung der Kooperationen mit
den Schulen usw.
Zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“:
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1c und 4 verwiesen.
8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn Projekte oder
Träger nachweislich ihre Förderziele nicht erreichen?
9. Welche Sanktionen sieht der Fördermittelrahmen vor bei Missbrauch,
zweckwidriger Verwendung oder politisch-extremistischen Vorfällen im
Rahmen der Projektarbeit?
10. Wie viele Projekte wurden seit 2019 aufgrund unzureichender Wirkung,
Unregelmäßigkeiten oder Verstößen gegen Auflagen abgebrochen, nicht
weitergefördert oder rückwirkend überprüft?
11. In wie vielen Fällen wurden seit 2019 Fördermittel (teilweise oder
vollständig) zurückgefordert (bitte nach Jahr und Programm aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Innerhalb des zuwendungsrechtlichen Rahmens prüfen die zuständigen
Bewilligungsbehörden während und nach Abschluss der Förderung die
zweckentsprechende Mittelverwendung; einmal im Rahmen der begleitenden und der
abschließenden Erfolgskontrolle; einmal im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung. Bei festgestellten Verstößen findet das zuwendungsrechtliche
Sanktionsinstrumentarium der Bundeshaushaltsordnung und des
Verwaltungsverfahrensgesetzes Anwendung, was im Ergebnis bis hin zur sofortigen Einstellung
der Förderung und der vollständigen Rückforderung der Mittel führen kann.
Statistische Erhebungen liegen der Bundesregierung dazu nicht vor.
Zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ wird darüber
hinaus festgestellt:
Gegenstand der Städtebauförderung sind nicht einzelne Projekte und Träger,
sondern kommunale Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Auf
die in der Antwort zu Frage 1c genannte verfassungsrechtlich verankerte
Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern bei der Gewährung von
Bundesfinanzhilfen nach Artikel 104b des Grundgesetzes wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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