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Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/2672, 21/3109)

dip / drucksache 03.12.2025 · WP 21 · 21/3114 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/2672, 21/3109) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3114 21. Wahlperiode 03.12.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Hauke Finger, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Thomas Korell, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Dirk Brandes, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Christian Reck, Manfred Schiller, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Edgar Naujok, Denis Pauli, Carina Schießl, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/2672, 21/2966, 21/3109 – Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drs. 21/2672) die Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für batterieelektrische Fahrzeuge bis 2035 und damit die weitere expansive Ausweitung einer einseitigen, klimapolitisch motivierten Förderstrategie eingeleitet. Neuzulassungen und Umrüstungen auf Elektrofahrzeuge werden bis mindestens Ende 2030 steuerlich begünstigt, mit einer zehnjährigen Steuerbefreiung, die bis 2035 wirkt. Die damit verbundenen fiskalischen Mindereinnahmen werden von der Bundesregierung selbst mit bis zu 380 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2030 beziffert.1 Diese Regelung stellt eine fortgesetzte staatliche Lenkung des Mobilitätsverhaltens dar, deren tatsächlicher Beitrag zur glo- 1 Referentenentwurf Bundesministerium der Finanzen, Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes; www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Ge setze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2025-10-14-8-Aenderung- Kraftfahrzeugsteuergesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2) balen CO₂-Minderung zweifelhaft ist, zumal der Anteil Deutschlands am weltweiten CO₂-Ausstoß unter zwei Prozent liegt und die Klimawirkung einzelstaatlicher Maßnahmen wissenschaftlich umstritten bleibt. Gleichzeitig führt die forcierte Elektrifizierung des Verkehrs zu neuen geopolitischen Abhängigkeiten von rohstoffexportierenden Drittstaaten, insbesondere im Bereich von Lithium, Nickel und Kobalt.2 Diese Rohstoffe stammen häufig aus politisch instabilen Regionen oder werden unter Bedingungen abgebaut, die menschenrechtlich und ökologisch problematisch sind. Die Bundesregierung setzt mit ihrer Steuer- und Förderpolitik faktisch auf eine einseitige, politisch bevorzugte Technologie. Dies birgt industriepolitische Risiken, konterkariert marktwirtschaftliche Prinzipien und beeinträchtigt Deutschlands technologische Souveränität. Zudem profitieren von der Kfz-Steuerbefreiung überwiegend Käufer hochpreisiger Elektrofahrzeuge, während einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen die Belastungen durch höhere Stromkosten, Netzentgelte und Steuermindereinnahmen mittelbar mittragen müssen.3 Die soziale und fiskalische Nachhaltigkeit der Maßnahme ist daher fraglich. Vor diesem Hintergrund erscheinen eine grundlegende Neubewertung und Korrektur der bisherigen Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge notwendig. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Befreiung von Elektrofahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit Wirkung für zukünftige Neuzulassungen aufzuheben und eine gleichmäßige, technologieneutrale Besteuerung aller Fahrzeugtypen sicherzustellen; 2. eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung des tatsächlichen ökologischen Nutzens der bisherigen Kfz-Steuerbefreiung vorzulegen, insbesondere unter Einbeziehung a) des weltweiten CO₂-Kontextes, b) des deutschen Strommixes, c) der CO₂-Bilanz von Batterieproduktion und Recycling, d) der ökologischen Auswirkungen des Rohstoffabbaus, e) der infrastrukturellen Zusatzbelastungen durch Mehrgewicht und Ladeinfrastrukturbedarf; 3. eine umfassende Analyse der rohstoffbedingten Abhängigkeiten Deutschlands im Bereich der Elektrofahrzeugindustrie vorzulegen und darzustellen, welche Risiken für nationale Versorgungssicherheit und industrielle Eigenständigkeit bestehen; 4. zu prüfen, inwieweit eine verursachergerechtere Kfz-Steuerstruktur entwickelt werden kann, die Faktoren wie Fahrzeuggewicht, Infrastrukturbelastung und tatsächliche Nutzung berücksichtigt; 5. die Taxierungsbedingungen der unterschiedlichen Verkehrstechnologien gleichberechtigt zu gestalten, um Wettbewerb zwischen den verschiedenen Fahrzeugantriebssystemen zu ermöglichen; 2 Umweltbundesamt, Wien Report 850; www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep08 50.pdfWien 3 Ecowoman; www.ecowoman.de/freizeit/mobilitaet/wer-ist-typischer-kaeufer-von-elektroautos-1529 6. ein Konzept vorzulegen, wie die klimapolitisch motivierte planwirtschaftliche Steuerlenkung zugunsten einer innovationsfördernden, marktoffenen und souveränitätsorientierten Mobilitätspolitik zurückgeführt werden kann. Berlin, den 2. Dezember 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die aktuelle Ausgestaltung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge führt zu einem zunehmenden Eingriff in Marktprozesse und setzt einseitig auf ein technologisches Modell, dessen langfristige ökologische, geopolitische und wirtschaftliche Tragfähigkeit ungesichert ist.4 Eine verantwortungsvolle Verkehrspolitik muss sich an den Bedürfnissen der Bürger orientieren. Im Vordergrund muss die Freiheit der Bürger in der Wahl des Verkehrsmittels stehen. Individuelle Mobilität muss bezahlbar bleiben. Eine kritische Neubewertung der Steuerbefreiung ist daher notwendig, um fiskalische Belastungen zu begrenzen, soziale Ungleichgewichte abzubauen und Deutschlands technologische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zu sichern. 4 Institut für Seltene Erden und Metalle AG; https://institut-seltene-erden.de/neue-studie-der-e-mobil-bw-zeigt-loesungsansaetze-fuer-roh stoffproblematik-der-elektromobilitaet-auf Cresti et al.: „Vulnerabilities and capabilities in the EU Automotive industry: Leveraging Input-Output Analysis and Economic Comple xity“; https://arxiv.org/abs/2501.01781 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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