Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Antwort zu Drs. 21/2380)
Text
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Antwort zu Drs. 21/2380)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2647
21. Wahlperiode 05.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2380 –
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig
als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil
ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex
t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschland%2
0 Prozent22angespannt,f%C3 ProzentBCr%20Cyberangriffe%20durch%20Tr
ansparenz%20sch%C3 ProzentA4rfen%20und%20Cyber).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (https://www.spiegel.de/politik/deutsc
hland/cybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bunde
s-it-a-6baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt
der Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung
in Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft
nicht georedundant verfügbar sind (ebd.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-ins
ider.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00
c76e/).
Mit der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Bau- und
Wohnungswesen entstehen für Bund, Länder und Kommunen neue Chancen, aber auch
erhebliche Risiken. Digitale Bauantragsverfahren, die
Wohnraumförderungsdatenbank, Building Information Modeling (BIM) in Planungs- und
Bauprozessen sowie die internen Kommunikations- und Verwaltungsplattformen des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
sind zunehmend integraler Bestandteil staatlicher Kernaufgaben. Diese
Verfahren haben bereits heute eine Schlüsselfunktion für die Umsetzung zentraler
politischer Ziele – vom sozialen Wohnungsbau über
Stadtentwicklungsprogramme bis hin zu Planungsprozessen für große Infrastrukturprojekte. Sie
müssen daher im weiteren Sinne als Teil der kritischen Infrastruktur betrachtet
werden. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf diese Systeme könnte
schwerwiegende Folgen haben: Blockaden oder Verzögerungen bei Bauanträgen könnten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 5. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Umsetzung von Bauvorhaben erheblich verzögern, Manipulationen an der
Wohnraumförderungsdatenbank könnten Förderentscheidungen verfälschen
und das Vertrauen in staatliche Programme untergraben, Angriffe auf BIM-
Verfahren könnten Bau- und Infrastrukturprojekte stören oder Fehlplanungen
verursachen, Störungen in internen Verwaltungs- und
Kommunikationssystemen könnten den Behördenbetrieb erheblich einschränken und die
Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen gefährden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
Cybersicherheitsaspekte in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen integriert sind und wie sich die
personelle Ausstattung in den letzten Jahren entwickelt hat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese
Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet die
Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche,
Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen
Dimensionen positiv entgegenwirkt (vergleiche www.bsi.bund.de/DE/Service-Na
vi/Publikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. Advanced Persistent Threat (APT)-Gruppen betrieben beispielsweise
Cyberspionage und starteten Angriffe auf Behörden der auswärtigen
Angelegenheiten, der Verteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch
Unternehmen und Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, waren
betroffen. Darüber hinaus wurde die arbeitsteilige cyberkriminelle
Schattenwirtschaft weiterhin professioneller: Sogenannte Access Broker handelten mit
erbeuteten Zugangsdaten. Andere Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-
Schwachstellen (das heißt Schwachstellen, die dem Hersteller noch nicht
bekannt sind) zum Datendiebstahl.
Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden
Digitalisierung.
Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter
zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister
Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund
20.000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils
monatelange Ausfallzeiten.
Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante
„Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene
exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für
erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (unter anderem Deutschland) durch
russlandfreundliche Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei
müssen auch Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt
werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT
funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich
gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potentiell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen
Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund
einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit
Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein
Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen
Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal
veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung
lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig
verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT
der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und
Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe,
zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von
Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer
Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation
und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der
strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu.
Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen
Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von
Behörden unbrauchbar zu machen (vergleiche unter anderem oben skizzierte
Angriffe auf Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht,
Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag).
Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen
Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer
noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt
werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten,
Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen
Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die
Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in
allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und
Schadwirkung dramatisch verschlechtern.
Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (Die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 161,193)).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch
in der Zukunft bestmöglich verhindert werden.
Informationen zu sämtlichen im BMWSB eingesetzten IT-
Sicherheitsprodukten, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder
Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung
befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und
weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu
internationaler Kooperation und Krisenlagen und Softwareentwicklungen
beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von Cybergefährdungen
der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Information würde
das Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern
ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMWSB eingesetzten Schutzmaßnahmen
zu erhalten.
Unter Kenntnis der durch das BMWSB eingesetzten Produkte könnten
Angreifer Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in der
Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707 und
20/14887 ließe sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte
Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung
von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT-
Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMWSB zeigen.
Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMWSB vor
Cyberangriffen schützt. Dies würde potentiellen Angreifern wichtige Hinweise für
etwaige Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit
unmittelbar die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des
BMWSB mit anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer
Schwachstelle potentiell erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit der
gesamten Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die Gewährleistung der
Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung gefährden.
Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in
Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMWSB zum Schutz der
IKT-Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden
beziehungsweise der Arbeit zugrunde liegen.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMWSB nicht ausreichend
Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vergleiche
BVerfGE 124, 78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMWSB den
Cybergefahren begegnet, welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-
Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und
welche internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu
einer Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens
führen, die eine weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In
diesem Fall wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Würden potentielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte
Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMWSB deutlich einfacher zu
gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMWSB aktuell, und wie
viele davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
2. Welche dieser Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige
Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder
Tage) Krisenlagen abdecken kann?
3. An welchen Standorten des BMWSB sind kritische IT-Dienste
georedundant verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMWSB ist eine vollkonsolidierte Behörde und besitzt keine eigenen
Rechenzentren.
4. Welche Investitionen hat das BMWSB in den Jahren 2020 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
Grundsätzlich bezieht das BMWSB Dienste der IT-Konsolidierung über die IT-
Dienstleister des Bundes.
5. In welchem Umfang hat das BMWSB in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder unabhängige
Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Das BMWSB wurde in 2021 aufgrund eines Erlasses des damaligen
Bundeskanzlers errichtet. Als vollkonsolidierte Einrichtung (siehe Antwort zu Frage 1)
betreibt es keine eigene Infrastruktur. Losgelöst davon prüft und berät das BSI
(und gegebenenfalls beauftragte Dritte) auf Basis seiner Zuständigkeiten das
Haus hinsichtlich der Umsetzung einer angemessenen Sicherheit. Die so
ermittelten Erkenntnisse und identifiziertes Optimierungspotential fließen in die
fortwährende Verbesserung bestehender Sicherheitsmaßnahmen ein. Die rechtliche
Grundlage hierfür ergibt sich aus § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes
über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) sowie im
Speziellen für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz
amtlich geheim gehaltener Informationen nach § 4 des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Seite 2
Nummer 9 BSIG.
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMWSB (z. B. eigenes CERT (Community Emergency
Response Team), IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Innerhalb des BMWSB bestehen Organisationsstrukturen mit
Verantwortlichkeiten für Informationssicherheit im Sinne der Regelungsvorgaben des BSI
(Standard 200-1/200-2 und 200-3). Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
7. Welche spezifischen Zuständigkeiten bestehen im Geschäftsbereich des
BMWSB für die Sicherung der digitalen Bauantragsverfahren,
Wohnraumförderungsdatenbank, BIM-Verfahren und internen
Kommunikations- und Verwaltungsplattformen?
Für die angemessene Umsetzung der notwendigen Sicherheit digitaler
Bauantragsverfahren, sonstiger Verfahren und interner Plattformen liegen, wie üblich,
jeweils konkrete spezifische organisatorische und fachliche Zuständigkeiten
vor. Hierbei verantwortet die jeweils fachverantwortliche Seite auch die
Betrachtung der sicherheitsrelevanten Aspekte im Rahmen einer jeweiligen
Sicherheitskonzeption. Diese wiederum ist Teil der Gesamtsicherheitskonzeption
des Ressorts und wird durch die Informationssicherheit gesteuert.
Eine Wohnraumförderdatenbank ist hier nicht bekannt.
8. Welche Maßnahmen hat das BMWSB seit 2020 ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu
reagieren?
Das BMWSB hat im Zuge eines der Gründung 2021 erfolgenden Aufbaus die
Vorgaben des BSI sowie des Umsetzungsplan (UP) Bundes berücksichtigt.
Bereits in 06/2022 wurde eine Stabsstelle Informationssicherheit etabliert, um die
bestehenden Anforderungen zu berücksichtigen. Es wurden Maßnahmen
eingeleitet, um eine angemessene Informationssicherheit in der Organisation zu
etablieren und so den Hinweisen des Bundesrechnungshofes Rechnung zu tragen.
Das Sicherheitsniveau im Ressort wird durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aufrechterhalten und stetig optimiert. Die Kritikpunkte des
Bundesrechnungshofes werden in diesem Prozess berücksichtigt.
9. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMWSB registriert, und wie
wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr, Anzahl der Zwischenfälle
aufschlüsseln)?
Auf festgestellte Sicherheitsvorfälle wurde durch das BMWSB sowie der zum
Einsatz kommenden Dienstleister stets angemessen reagiert. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Welche Bedrohungsanalysen zu Cyberangriffen auf die genannten
digitalen Verfahren liegen dem BMWSB vor?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche spezifischen Gefahren bestehen für die Verfügbarkeit und
Integrität der Wohnraumförderungsdatenbank, Sicherheit der digitalen
Bauantragsverfahren, Manipulationssicherheit bei BIM-Prozessen,
interne Kommunikation und Datenverwaltung im BMWSB?
Für die Verfügbarkeit, Integrität und Sicherheit der digitalen
Bauantragsverfahren und Building-Information-Modeling (BIM)-Verfahren existieren diverse
Gefahren, die fortlaufend bewertet werden. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
12. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden seit 2018
ergriffen, um die genannten Verfahren gegen Cyberangriffe abzusichern?
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung der eigenen
Informationsverbünde werden seit Gründung stets geprüft und iterativ
angemessen an aktuelle Entwicklungen angepasst. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
13. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind in Planung, um die digitale
Bauverwaltung als kritische Infrastruktur künftig zu stärken bzw. zu
erhöhen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Welche konkreten Schritte plant das BMWSB, um bis spätestens 2030
die vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanten
Systemen) sicherzustellen?
Das BMWSB plant bis 2030 die Einhaltung aller relevanten Mindeststandards
anzustreben. Konkrete Planungsschritte, um dieses Ziel mit den verfügbaren
Ressourcen zu erreichen, wurden dafür identifiziert. Auf weiterführende Details
wird aufgrund der gegebenen Kritikalität nicht eingegangen.
15. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Geschäftsbereich des BMWSB (bitte nach Behörden und Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
Alle Stellen im IT-Betrieb haben auch das Ziel IT-Sicherheit.
16. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMWSB seit 2018
entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren
sowie nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
Die Zahl der Informationssicherheits-/IT-Sicherheitsstellen hat sich seit
Gründung des Ressorts 2021 erhöht. Gegebene situative Veränderungen werden in
diesem Kontext jährlich neu bewertet. Im Übrigen wird an dieser Stelle auf
weitere Angaben aufgrund der gegebenen Kritikalität verzichtet und auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Stellen im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des BMWSB abgebaut, umgewidmet oder neu
geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang?
In den Jahren 2021 bis 2024 gab es keinen Stellenabbau im Ressort. Erfolgte
Neueinstellungen im Bereich Informationssicherheit/IT-Sicherheit führten zu
einer längerfristig vorhandenen Personalstärke. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
BMWSB ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response,
Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)?
Im BMWSB stellt die IT-Sicherheit eine Untermenge der
Informationssicherheit dar. Die Betrachtung der Thematik unter den Aspekten des
Managementsystems beinhaltet deutlich mehr als eine Reduzierung auf technische Aspekte.
Aufgrund der Eigenschaft als vollkonsolidiertes Haus verfügt das BMWSB
selbst über keine der in der Fragestellung benannten Infrastrukturen (siehe
Antwort zu Frage 1).
19. Wie viele dieser Stellen sind derzeit unbesetzt, und wie lange bleiben
offene Stellen im Durchschnitt vakant?
Es sind aktuell keine Stellen unbesetzt.
20. Welche spezifischen Qualifikationen (z. B. IT-Sicherheit in
Verwaltungsverfahren, Schutz kritischer Datenbanken, OT (Operational Technology)-
Sicherheit in Bauprozessen) werden bei der Besetzung von Stellen
gefordert oder bevorzugt berücksichtigt?
Bei der Besetzung von Informationssicherheits- und IT-Sicherheitsstellen
werden fachliche Geeignetheit und vorhandenen Qualifikationen angestrebt.
Hierbei spielt insbesondere eine fundierte Wissensbasis der relevanten
Managementsysteme, aber auch Kenntnisse der Verwaltung des IT-Managements sowie
der übergreifenden Aspekte eine Rolle. Bei fehlenden Kenntnissen wird
nachgeschult. Die jeweils konkreten Anforderungen sind in den jeweiligen
Ausschreibungen aufgeführt.
21. Welche Schulungen und Fortbildungen wurden für Beschäftigte des
BMWSB und seiner nachgeordneten Behörden im Bereich IT-Sicherheit
seit 2018 durchgeführt (bitte nach Jahr und Art der Fortbildung
aufschlüsseln)?
Im BMWSB und seinen nachgeordneten Behörden werden verschiedene
adressatengerechte Schulungen, auch durch Dritte, durchgeführt. Diese orientieren
sich an den bestehenden aktuellen Bedarfen.
22. Welche Kooperationen bestehen mit anderen Ressorts, den Ländern,
Kommunen oder internationalen Organisationen zur Stärkung der
Resilienz gegen Cyberangriffe?
Das BMWSB pflegt im Rahmen der Zusammenarbeit Kooperationen mit
anderen Ressorts, Ländern und internationalen Organisationen, um die eigene
Resilienz gegen Cyberangriffe zu stärken.
23. Welche Maßnahmen ergreift das BMWSB, um die Resilienz seiner
besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich
IT-Sicherheit sicherzustellen?
Es werden organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen, um die
Resilienz besonders sensibler Systeme zu gewährleisten. Hierbei verfolgt das
BMWSB insbesondere einen integrierten Management-Ansatz. Bei diesem
werden, sofern möglich und sinnvoll, verschiedene Managementsysteme
zusammengefasst. Infolge können die verfügbaren (personellen/monetären)
Ressourcen bestmöglich eingesetzt und eine Doppelbelastung vermieden werden.
24. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMWSB
mittelfristig auszubauen, mit welchem zeitlichen Horizont?
Die Entwicklungen in diesem Bereich werden fortlaufend beobachtet; bei
Bedarf wird über geeignete Maßnahmen entschieden.
25. Inwieweit bewertet die Bundesregierung die digitalen Verwaltungs- und
Planungsverfahren des BMWSB als kritische Infrastruktur im Sinne des
IT-Sicherheitsgesetzes, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus
für die Cybersicherheitsstrategie?
Digitale Verwaltungs- und Planungsverfahren werden vom BMWSB im jeweils
konkreten Einzelfall bewertet. Hierzu wurden konkrete Schutzbedarfe
entwickelt, anhand deren ein einheitliches und strukturiertes Vorgehen möglich ist.
Konsequenzen für eine angemessene Cybersicherheitsstrategie ergeben sich
entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen und orientieren sich damit
an den bestehenden Vorgaben (UP Bund, BSI etc.).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und (Antwort)