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zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1975, 21/2468, 21/2632 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2633 · Bericht · Original ↗

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zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1975, 21/2468, 21/2632 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2633 21. Wahlperiode 05.11.2025 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1975, 21/2468, 21/2632 – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften Bericht der Abgeordneten Mechthilde Wittmann, Dr. Michael Espendiller, Kathrin Michel, Dr. Sebastian Schäfer und Dr. Dietmar Bartsch Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Freizone Cuxhaven aufzuheben sowie weitere Gesetze anzupassen, die in verschiedener Hinsicht der Überarbeitung bedürfen. Hierzu gehören insbesondere die Aktualisierung der Rechtsgrundlagen im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und im Truppenzollgesetz (TrZollG) für die bußgeldrechtliche Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen zollrechtliche Vorschriften. Zudem soll mit dem Gesetz die Änderung des Energiesteuergesetzes erfolgen, um die Steuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (sogenannter „Agrardiesel“) zum 1. Januar 2026 vollständig wiedereinzuführen. Darüber hinaus hat der Finanzausschuss redaktionelle Anpassungen ohne finanzielle Auswirkungen am Gesetzentwurf beschlossen. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Im Einzelplan 08 (Zollverwaltung und ITZBund) entstehen durch das Gesetz im Finanzplanungszeitraum Ausgaben in Höhe von rund 36.051.000 Euro. Im Jahr 2027 wird für den Bund mit Mindereinnahmen in Höhe von 321.000.000 Euro und in den folgenden Jahren mit jährlich 430.000.000 Euro gerechnet. Dem gegenüber wird im Jahr des Inkrafttretens mit Mehreinnahmen in Höhe von 50.000 Euro und in den folgenden Jahren mit jährlich 68.000 Euro gerechnet. Im Einzelnen entstehen der Zollverwaltung (Bund), Kapitel 0813, im Jahr 2026 Ausgaben für die IT-Anpassung des Zollportals und des IT-Verfahrens ADLER in Höhe von rund 200 000 Euro. Außerdem ist mit Personalkosten inklusive personalbezogenen Sachkosten sowie Versorgungsrücklagen in Höhe von 5.106.000 Euro zu rechnen. Ab dem Jahr 2027 erhöhen sich die Ausgaben für Personal und personalbezogene Sachkosten inklusive Versorgungsrücklagen auf insgesamt 10.238 000 Euro. Für die nach dem Gesetz neu hinzukommenden Aufgaben ist im Bereich der Zollverwaltung ab dem Jahr des Inkrafttretens ein dauerhafter Personalmehrbedarf von insgesamt 101 Arbeitskräften (AK) (76 mD und 25 gD) erforderlich. Beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Kapitel 0816, entstehen durch das Gesetz im Jahr 2027 einmalige Sachausgaben in Höhe von rund 30.000 Euro sowie jährliche Sachausgaben in Höhe von 26.000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es entsteht ein jährlicher Personalmehraufwand in Höhe von 7.860.000 Euro, der sich vollständig aus dem Aufwuchs von Bürokratiekosten aus Informationspflichten ergibt. Der Personalmehraufwand entsteht durch die Wiedereinführung der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es entsteht für die Zollverwaltung jährlicher Personalmehraufwand in Höhe von 4.728.000 Euro. Ferner entstehen für die Zollverwaltung geringfügige jährliche und einmalige Sachkosten. Für die notwendigen IT-Anpassung entsteht einmaliger Sachaufwand in Höhe von rund 200.000 Euro. Für das ITZBund entsteht kein Personalaufwand. Es entstehen dem ITZBund geringfügige einmalige und jährliche Sachaufwendungen. Durch die weiteren Regelungen entsteht für den Bund ein geringfügiger Erfüllungsaufwand. Umstellungsaufwand im Zusammenhang mit der Aufhebung der Freizone Cuxhaven für die öffentlichen Haushalte entsteht nicht. Der Betreiber hat zugesagt, die Kosten für einen Rückbau des Zollzauns zu übernehmen. Weitere Kosten Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 5. November 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Mechthilde Wittmann Berichterstatterin Dr. Michael Espendiller Berichterstatter Kathrin Michel Berichterstatterin Dr. Sebastian Schäfer Berichterstatter Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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