zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1975, 21/2468, 21/2632 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
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zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1975, 21/2468, 21/2632 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2633
21. Wahlperiode 05.11.2025
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1975, 21/2468, 21/2632 –
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung
weiterer Vorschriften
Bericht der Abgeordneten Mechthilde Wittmann, Dr. Michael Espendiller,
Kathrin Michel, Dr. Sebastian Schäfer und Dr. Dietmar Bartsch
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Freizone Cuxhaven aufzuheben sowie
weitere Gesetze anzupassen, die in verschiedener Hinsicht der Überarbeitung
bedürfen. Hierzu gehören insbesondere die Aktualisierung der Rechtsgrundlagen im
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und im Truppenzollgesetz (TrZollG) für die
bußgeldrechtliche Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen zollrechtliche Vorschriften.
Zudem soll mit dem Gesetz die Änderung des Energiesteuergesetzes erfolgen, um die
Steuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (sogenannter
„Agrardiesel“) zum 1. Januar 2026 vollständig wiedereinzuführen.
Darüber hinaus hat der Finanzausschuss redaktionelle Anpassungen ohne finanzielle
Auswirkungen am Gesetzentwurf beschlossen. Die finanziellen Auswirkungen des
Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Finanzausschuss
beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Im Einzelplan 08 (Zollverwaltung und ITZBund) entstehen durch das Gesetz im
Finanzplanungszeitraum Ausgaben in Höhe von rund 36.051.000 Euro.
Im Jahr 2027 wird für den Bund mit Mindereinnahmen in Höhe von 321.000.000 Euro
und in den folgenden Jahren mit jährlich 430.000.000 Euro gerechnet. Dem gegenüber
wird im Jahr des Inkrafttretens mit Mehreinnahmen in Höhe von 50.000 Euro und in
den folgenden Jahren mit jährlich 68.000 Euro gerechnet.
Im Einzelnen entstehen der Zollverwaltung (Bund), Kapitel 0813, im Jahr 2026
Ausgaben für die IT-Anpassung des Zollportals und des IT-Verfahrens ADLER in Höhe
von rund 200 000 Euro. Außerdem ist mit Personalkosten inklusive
personalbezogenen Sachkosten sowie Versorgungsrücklagen in Höhe von 5.106.000 Euro zu rechnen.
Ab dem Jahr 2027 erhöhen sich die Ausgaben für Personal und personalbezogene
Sachkosten inklusive Versorgungsrücklagen auf insgesamt 10.238 000 Euro. Für die
nach dem Gesetz neu hinzukommenden Aufgaben ist im Bereich der Zollverwaltung
ab dem Jahr des Inkrafttretens ein dauerhafter Personalmehrbedarf von insgesamt 101
Arbeitskräften (AK) (76 mD und 25 gD) erforderlich. Beim
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Kapitel 0816, entstehen durch das Gesetz im Jahr 2027
einmalige Sachausgaben in Höhe von rund 30.000 Euro sowie jährliche Sachausgaben in
Höhe von 26.000 Euro.
Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im
Einzelplan 08 ausgeglichen werden.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es entsteht ein jährlicher Personalmehraufwand in Höhe von 7.860.000 Euro, der sich
vollständig aus dem Aufwuchs von Bürokratiekosten aus Informationspflichten ergibt.
Der Personalmehraufwand entsteht durch die Wiedereinführung der Steuerentlastung
für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es entsteht für die Zollverwaltung jährlicher Personalmehraufwand in Höhe von
4.728.000 Euro. Ferner entstehen für die Zollverwaltung geringfügige jährliche und
einmalige Sachkosten. Für die notwendigen IT-Anpassung entsteht einmaliger
Sachaufwand in Höhe von rund 200.000 Euro. Für das ITZBund entsteht kein
Personalaufwand. Es entstehen dem ITZBund geringfügige einmalige und jährliche
Sachaufwendungen.
Durch die weiteren Regelungen entsteht für den Bund ein geringfügiger
Erfüllungsaufwand.
Umstellungsaufwand im Zusammenhang mit der Aufhebung der Freizone Cuxhaven
für die öffentlichen Haushalte entsteht nicht. Der Betreiber hat zugesagt, die Kosten
für einen Rückbau des Zollzauns zu übernehmen.
Weitere Kosten
Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 5. November 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Mechthilde Wittmann
Berichterstatterin
Dr. Michael Espendiller
Berichterstatter
Kathrin Michel
Berichterstatterin
Dr. Sebastian Schäfer
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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