Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1508, 21/1905)
Text
Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1508, 21/1905)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2602
21. Wahlperiode 05.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1508, 21/1905 –
Entwurf eines Gesetzes
zu den Änderungen vom 1. Juni 2024
der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
A. Problem
Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei der Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV). Die von der 77. Weltgesundheitsversammlung
angenommenen Änderungen der IGV traten am 19. September 2025 völkerrechtlich in
Kraft. Zur innerstaatlichen Umsetzung erfordern die Änderungen gemäß
Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes jedoch ein Vertragsgesetz.
B. Lösung
Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der
Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung
angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Den in § 8 Absatz 1 und § 13 Absatz 1 des IGV-Durchführungsgesetzes (IGV-DG)
vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566) genannten Flughäfen und Häfen entsteht
aufgrund der Erweiterung der in Anlage 1 Teil B Absatz 2 Buchstabe b IGV
genannten Kernkapazitäten auf den Abschluss von Vereinbarungen mit Laboren zur
Untersuchung von Proben ein nicht quantifizierbarer Erfüllungsaufwand, sofern
solche Vereinbarungen nicht ohnehin bereits bestehen.
Für Gelbfieber-Impfstellen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 IGV-DG entsteht aufgrund
der Pflicht zur Ausfüllung einer Impf- oder Prophylaxebescheinigung nach dem
Muster in Anlage 6 IGV ein geringfügiger Erfüllungsaufwand aufgrund der
Erweiterung der notwendigen Angaben.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Keiner.
F. Weitere Kosten
Keine.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/1508, 21/1905 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 5. November 2025
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Tanja Machalet
Vorsitzende
Sascha van Beek
Berichterstatter
Dr. Christina Baum
Berichterstatterin
Serdar Yüksel
Berichterstatter
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Berichterstatterin
Stella Merendino
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Sascha van Beek, Dr. Christina Baum, Serdar Yüksel,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther und Stella Merendino
I. Überweisung
Das Plenum des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/1508, 21/1905 in seiner
31. Sitzung am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist es, die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der
Bundesrepublik Deutschland an die von der Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der
Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu schaffen.
Der wesentliche Kern der Änderungen ist die Einführung des neuen Begriffs „pandemische Notlage“ in die
Gesundheitsvorschriften. Darüber hinaus werden die Prinzipien „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als verbindliche
Grundsätze in die Internationalen Gesundheitsvorschriften aufgenommen. Eine weitere zentrale Neuerung ist,
dass alle Mitgliedstaaten die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei unklaren Ereignissen, welche die
öffentliche Gesundheit betreffen, unverzüglich informieren müssen. Zudem müssen sich die Staaten künftig rechtzeitig
mit der WHO über geeignete gesundheitliche Gegenmaßnahmen abstimmen. Insgesamt sollen diese Anpassungen
die WHO und ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, schneller und effizienter auf Gefahren für die öffentliche
Gesundheit – beispielsweise Pandemien – zu reagieren und die Bevölkerung besser zu schützen.
Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß
Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben (Drucksache 20/1905).
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 8. Sitzung am 5.
November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/1508,
21/1905 anzunehmen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beschlossen, vorbehaltlich der
Überweisung durch das Plenum eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/1508,
21/1905 durchzuführen. Seine Beratungen hat er in seiner 11. Sitzung am 13. Oktober 2025 aufgenommen.
Die öffentliche Anhörung fand in der 12. Sitzung am 13. Oktober 2025 statt. Als sachverständige Organisationen
waren eingeladen: ALM – Akkreditierte Labore in der Medizin e. V., Ärzte ohne Grenzen e. V., Bundesverband
der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V., Deutsche Gesellschaft für Öffentliches
Gesundheitswesen e. V. (DGÖG), Deutscher Landkreistag, Deutscher Caritasverband e. V., Deutscher Städte- und
Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Global Health Hub Germany, VENRO – Verband Entwicklungspolitik und
Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. Als namentlich benannte Sachverständige
wurden eingeladen: Prof. Dr. Dr. Till Bärnighausen (Direktor des Instituts für Global Health, Universitätsklinikum
Heidelberg), Dr. Pedro Alejandro Villarreal Lizárraga (Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Deutsches
Institut für Internationale Politik und Sicherheit), Philipp Kruse (Rechtsanwalt), Dr. Beate Sibylle Pfeil (Selbständige
Wissenschaftlerin), PD Dr. Peter Tinnemann (Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main). Auf das Protokoll
der Anhörung und die als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen wird verwiesen
(Ausschussdrucksachen 21(14)27(1-9)).
Der Ausschuss hat in seiner 17. Sitzung am 5. November 2025 seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen.
Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Gesetzentwurf auf
Drucksachen 21/1508, 21/1905 anzunehmen.
Fraktionsmeinungen
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass man sich zu den notwendigen Änderungen der internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV) bekenne, da diese nicht zulasten der nationalen Souveränität gingen, sondern
Deutschland bei der Bewältigung globaler Gesundheitsgefahren handlungsfähig machten. Entscheidend sei, dass
die Empfehlungen der WHO oder des Generaldirektors unverbindlicher Rat seien. Letztendlich entscheide
Deutschland in eigener Souveränität und eigenem Ermessen über deren Umsetzung. Zur Einschränkung der
Grundrechte und dem Zitiergebot sei klar, dass dies auf Grundlage von Artikel 19 des Grundgesetzes geschehen
müsse, was Transparenz schaffe und richtig sei. Es müsse jedoch festgehalten werden, dass nicht die IGV selbst
diese Grundrechte in Deutschland einschränkten, sondern die Einschränkungen überwiegend auf Grundlage des
Infektionsschutzgesetzes vorgenommen würden. Über das Infektionsschutzgesetz werde im Deutschen Bundestag
entschieden und nicht durch den WHO-Direktor oder die WHO.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass die Notwendigkeit des Gesetzes bekannt sei, da die Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV) damit in Deutschland wirksam würden. Sie hob jedoch einige kritische Änderungen
hervor. Erstens sei die Einführung einer neuen Kategorie der pandemischen Notlage zu nennen, die umfassendere
Koordinierungsmaßnahmen ermöglichen solle. Zweitens kritisiere sie die verstärkte Kompetenz des WHO-
Generaldirektors, der Notlagen ausrufen und Empfehlungen zu Gesundheitsmaßnahmen abgeben könne. Auch die
Einführung digitaler Gesundheitsdokumente gehöre zu den kritischen Punkten. Zudem seien Gesundheitsprodukte
wie Impfstoffe als eigenständige Kategorie betont worden, deren Koordination verbessert werden solle. Des
Weiteren weise man darauf hin, dass Staaten Strukturen zum Kampf gegen Desinformation aufbauen müssten, wobei
die WHO die Definition von Desinformation bestimmen werde. Schließlich sei die nationale Umsetzungspflicht
zu beachten, wonach die Vertragsstaaten ihre Verwaltungsstrukturen an die WHO-Vorgaben anpassen müssten.
Die Fraktion gebe zudem zu bedenken, dass die WHO zu 80 Prozent von privaten Finanziers unterstützt werde,
die dadurch wesentliche Inhalte bestimmen würden.
Die Fraktion der SPD betonte, dass die Änderungen nicht zulasten der nationalen Souveränität gingen, da man
bereits im Jahr 1969 den IGV beigetreten sei. Die COVID-19-Pandemie und andere mögliche Gefahren zeigten
vielmehr, dass eine internationale Zusammenarbeit unerlässlich sei. Ein möglicher Ausstritt Deutschlands aus der
WHO, so wie er von der AfD gefordert werde, sei eine Offenbarung und künde von der wahren Absicht,
Deutschland von internationalen Organisationen zu isolieren. Wer in einer Phase, in der mehr internationale
Zusammenarbeit – sei es bei Umwelt, Terrorismus oder Gesundheit – nötig sei, den Austritt aus der WHO beantrage,
diskreditiere sich vollends. Die Fraktion der SPD werde der Regelung zustimmen, da Multilateralismus und nicht
Unilateralismus das Gebot der Stunde sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass im Jahr 2025 offenkundig sei, dass Viren und
Mikroorganismen sich unabhängig von politischen oder geografischen Grenzen ausbreiten. Zudem sei die notwendige
Arbeit der WHO erkennbar, wobei diese Arbeit aktuell durch den Austritt der USA aus der Finanzierung
geschwächt sei. Der Rückzug der USA aus der Finanzierung globaler Gesundheitsinitiativen habe zur Folge, dass
Menschenleben gefährdet wären, da wesentliche Impfprogramme und Programme zur Arzneimittelversorgung
nicht mehr umgesetzt werden könnten. Es sei die Verantwortung Deutschlands, hier mehr und nicht weniger
Verantwortung zu übernehmen. Die vorliegenden Internationalen Gesundheitsvorschriften gäben der
Staatengemeinschaft die Chance, sich auf kommende Pandemien einzustellen und künftig koordinierter, besser und schneller zu
agieren. Dies schütze konkret Menschenleben weltweit und in Deutschland. Daher sei die Zustimmung zum
Gesetz sowohl von internationaler als auch von nationaler Bedeutung. Personen, die diese Vorschriften für
Deutschland nicht wirksam werden lassen wollten, gefährdeten ganz konkret die Gesundheit der Bevölkerung. Die
Fraktion begrüße den breiten Konsens aller demokratischen Fraktionen, dass die notwendigen, guten und
richtungsweisenden Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften miteinander beschlossen würden. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimme dem Gesetz zu.
Die Fraktion Die Linke führte aus, dass die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) im Jahr 2005
maßgeblich unter dem Eindruck der SARS-1-Epidemie eingeführt und nach der SARS-2-Pandemie 2024 überarbeitet
worden seien. Die Linke befürworte die Neuregelungen, da die internationale Abstimmung der Gegenmaßnahmen
und der Wissenstransfer in der Corona-Pandemie insgesamt schlecht gelaufen seien. Jeder Mensch mit
ernsthaftem Erkenntnisinteresse könne leicht in Erfahrung bringen, dass alle Befürchtungen hinsichtlich
Autonomieabtritte seitens der Mitgliedstaaten grundlos seien. Es sei schlecht, dass Lügengeschichten eine große Verbreitung
in der Gesellschaft fänden, und es sei erbärmlich, dass eine Partei jeder Widerlegung zum Trotz versuche, daraus
Kapital zu schlagen. Die Linke unterstütze die Stärkung der WHO als zentrale Koordinierungsstelle für die
globale Gesundheit. Es gelte, mehr Kooperation bei den grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu erreichen,
mehr Fokus auf den globalen Süden zu legen und mehr Wissenstransfer auch zur Herstellung von Therapeutika
und Impfstoffen zu schaffen, wenn pandemische Entwicklungen sinnvoll auch zum Nutzen hierzulande bekämpft
werden sollten. Letzteres sei Gegenstand des zeitgleich verhandelten Pandemie-Vertrags, bei dem die deutsche
Bundesregierung leider eine ausgesprochen unrühmliche Rolle spielt, da die Interessen der Pharmaindustrie bei
der Verhandlung des PABS-Systems wie so oft wichtiger als eine rationale und effektive Pandemiebekämpfung
seien.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD betonten zudem ihre gemeinsame und feste Überzeugung, dass
nur der weitergehende Ausbau internationaler Zusammenarbeit und des multilateralen Interessenausgleichs die
Weltgemeinschaft auf kommende Gesundheitskrisen oder gar pandemische Notlagen adäquat vorbereiten könne.
Zuletzt habe die COVID-19-Pandemie für sie und die gesamte internationale Gemeinschaft nochmals
eindrücklich die Notwendigkeit unterstrichen, dass gemeinsames, grenzüberschreitendes und koordiniertes Handeln
erforderlich sei. Denn gesundheitliche Bedrohungen der Bevölkerungen durch Viren machten nicht an Ländergrenzen
halt, weshalb ihnen nur gemeinsam und gerade über Grenzen hinweg begegnet werden könne.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD unterstrichen, dass die hier beschlossenen Änderungen die
nationale Souveränität Deutschlands ausdrücklich nicht einschränkten, sondern vielmehr die Bundesrepublik
Deutschland deutlich handlungsfähiger bei der Bewältigung globaler Gesundheitsgefahren machten. Sie betonten
ausdrücklich, dass die Bundesrepublik Deutschland auf dieser Grundlage und nach eigenem Ermessen darüber
entscheiden werde, wie sie mit Empfehlungen der WHO und ihres Generaldirektors umgehen werde. Hierbei sei
ergänzend darauf verwiesen, dass es sich bei besagten Empfehlungen um einen, Zitat: „nicht verbindliche[n] Rat“
der WHO handle (Artikel 1 IGV), der jedoch für die internationale Gesundheitskoordination wichtig sein könne.
Es bleibe also dabei, dass alle schwierigen und grundrechtsrelevanten Abwägungsentscheidungen auf nationaler
Ebene getroffen werden müssten. Die Fraktionen hielten fest, dass die Umsetzung der IGV in Deutschland im
klaren nationalen Interesse liege, da sie den Schutz der Bevölkerung vor grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren weiter stärken und die internationale Zusammenarbeit im Krisenfall verlässlich absichern solle.
Berlin, den 5. November 2025
Sascha van Beek
Berichterstatter
Dr. Christina Baum
Berichterstatterin
Serdar Yüksel
Berichterstatter
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Berichterstatterin
Stella Merendino
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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