polradar

Austritt Deutschlands aus der WHO und Neuausrichtung internationaler Gesundheitskooperation

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2554 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Austritt Deutschlands aus der WHO und Neuausrichtung internationaler Gesundheitskooperation [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2554 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Erhard Brucker, Peter Felser, Hauke Finger, Boris Gamanov, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Dr. Anna Rathert, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Gerold Otten, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Christian Reck, Volker Scheurell, Lars Schieske, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Georg Schroeter, René Springer, Martina Uhr, Mathias Weiser, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Austritt Deutschlands aus der WHO und Neuausrichtung internationaler Gesundheitskooperation Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der WHO-Pandemievertrag1, wie er am 20. Mai 2025 von der Weltgesundheitsversammlung beschlossen wurde, markiert einen tiefgreifenden Wandel der internationalen Gesundheitsordnung.2 Die Vereinigten Staaten von Amerika und Argentinien haben sich nicht am verabschiedeten WHO-Pandemievertrag beteiligt.3 Bereits zu Beginn der Verhandlungen kündigte der US-Präsident Donald Trump den Austritt der USA aus der WHO an, unter anderem wegen Kritik am Krisenmanagement der Organisation während der Corona- Pandemie. Die US-Unterhändler zogen sich infolgedessen aus den Gesprächen zurück. Mit dem Rückzug der USA, die zuvor rund 18 % des WHO-Budgets getragen hatten, entstand eine erhebliche Finanzierungslücke. Der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. bezeichnete die WHO als „todgeweiht“ und rief andere Staaten auf, den Rückzug der USA als Signal zu verstehen und ebenfalls auszutreten. Die USA seien 1 https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA78/A78_10-en.pdf 2 www.who.int/news/item/20-05-2025-seventy-eighth-world-health-assembly---daily-update--20-may-2025 3 www.deutschlandfunk.de/who-pandemie-vertrag-abkommen-100.html#Laender bereits mit gleichgesinnten Ländern im Gespräch.4 Die Slowakei hat dem Pandemievertrag ebenfalls nicht zugestimmt.5 Die WHO ist eine zwischenstaatliche Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Ihre Verfassung wurde am 7. April 1948 in Kraft gesetzt. Deutschland trat ebenfalls im Jahr 1948 der WHO bei. Die WHO-Verfassung ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Ihre Generaldirektion wird nicht durch gewählte Volksvertretungen bestimmt, sondern durch Delegierte der Mitgliedstaaten in einem intransparenten Verfahren. Es existieren weder effektive parlamentarische Kontrollmechanismen für die WHO-Programme noch eine unabhängige Gerichtsbarkeit zur Überprüfung ihrer Entscheidungen. Die Verhandlungsführung beim Abschluss des Pandemievertrags oblag im Falle Deutschlands der Europäischen Union.6 Der Bundestag war in die Verhandlungen nicht eingebunden. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 20/7438) ergab, dass das Parlament lediglich im Unterausschuss Globale Gesundheit informiert wurde.7 Der Bundestag verfügt somit nur über eine nachgelagerte Kontrollbefugnis im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens. Eine unmittelbare Einflussnahme auf die Vertragsgestaltung war dem Parlament nicht möglich. Damit verschiebt sich die gesundheitspolitische Entscheidungsfindung auf eine internationale Ebene – ohne substanzielle demokratische Rückbindung. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag im Plenum den Antrag der AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksache 20/10391 „Ablehnung des WHO- Pandemievertrags“) abgelehnt.8 Die WHO finanziert sich zu etwa 80 % aus freiwilligen, zweckgebundenen Beiträgen. Ein erheblicher Teil dieser Mittel stammt nicht aus regulären Pflichtbeiträgen von Staaten, sondern von privaten und geopolitisch motivierten Akteuren. Zu den wichtigsten Geldgebern zählen die Bill & Melinda Gates Foundation, die Impfstoffallianz GAVI, große Pharmaunternehmen sowie zunehmend auch die Volksrepublik China.9 Im Jahr 2024 wurde China zum größten Geldgeber der WHO, nachdem die Vereinigten Staaten ihre Beiträge reduziert hatten. Die Ausweitung chinesischer Zahlungen ist Bestandteil einer umfassenden außenpolitischen Strategie zur globalen Einflussnahme. Die finanzielle Unterstützung der WHO durch China dient nicht allein humanitären Zielen, sondern auch dem Ausbau geopolitischer Präsenz – insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zum Anspruch der WHO auf Unabhängigkeit. Eine zunehmende finanzielle Abhängigkeit von Einzelstaaten wie China birgt das Risiko, dass die inhaltliche Ausrichtung der Organisation durch machtpolitische Interessen beeinflusst wird – mit potenziell nachteiligen Folgen für Länder wie Deutschland. Die WHO kann ihre Rolle als neutraler Koordinator nicht glaubhaft ausfüllen, solange sie auf das Wohlwollen geopolitischer oder privater Geldgeber angewiesen ist.10 Die zunehmende Rolle Chinas als Hauptfinanzier der WHO verdeutlicht die Politisierung globaler Gesundheitspolitik. Die Zahlungen Pekings verfolgen strategische Interessen und dienen dem Ausbau weicher geopolitischer Macht, insbesondere im Globalen Süden. Dies gefährdet nicht nur die Unabhängigkeit der WHO, sondern auch die strategische Handlungsfreiheit westlicher Demokratien. Wer finanziert, gestaltet mit – 4 www.handelsblatt.com/technik/medizin/weltgesundheitsorganisation-who-beschliesst- pandemievertrag/100129541.html 5 www.deutschlandfunk.de/who-pandemieabkommen-warum-die-slowakei-nicht-zustimmt-102.html 6 www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale-gesundheitspolitik/global/who/internationa- les-pandemieabkommen.html 7 Bundestagsdrucksache 20/7438 8 https://dip.bundestag.de/vorgang/ablehnung-des-who-pandemievertrags-sowie-der-%C3%BCberarbeiteten- internationalen-gesundheitsvorschriften/309077?f.wahlperiode=20&f.typ=Vorgang&rows=25&sort= basisdatum_ab&pos=5&ctx=d 9 https://de.euronews.com/my-europe/2025/02/05/wer-finanziert-die-weltgesundheitsorganisation 10 www.berliner-zeitung.de/news/china-wird-groesster-who-geldgeber-li.2326957 insbesondere in einer Struktur, die nicht durch Rechenschaftspflicht abgesichert ist. Gesundheitspolitik wird so zum Instrument geopolitischer Machtprojektion. Trotz der tiefgreifenden globalen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist bislang keine umfassende, unabhängige Aufarbeitung des internationalen Krisenmanagements unter Beteiligung der WHO erfolgt. Weder die frühen Fehleinschätzungen zur Ausbreitung des Virus noch die teils widersprüchlichen Empfehlungen – etwa zur Maskenpflicht, zur Wirksamkeit nicht-pharmazeutischer Maßnahmen oder zur Bewertung alternativer Therapien – wurden systematisch aufgearbeitet.11 Auch der Einfluss privatwirtschaftlicher Akteure auf wissenschaftliche Narrative wurde nicht aufgeklärt. Solange sich die WHO ihrer Verantwortung nicht stellt, fehlt ihr jede glaubhafte Grundlage, um künftig bindende Standards zu setzen. Der Pandemievertrag fußt auf denselben Strukturen, die einer kritischen Reflexion bisher ausgewichen sind. Damit bleibt auch die Möglichkeit, aus den Erfahrungen der Pandemie zu lernen, weitgehend ungenutzt. Eine Organisation, die sich ihrer Vergangenheit nicht stellt, kann keine tragfähige Basis für künftige Notlagen bilden. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass Deutschland den Austritt aus der WHO erklärt und sich zugleich für den Aufbau eines neuen, demokratisch legitimierten und wissenschaftlich pluralen Systems internationaler Gesundheitskooperation einsetzt. Dieses sollte auf demokratischer Legitimation, transparenter Finanzierung ohne privatwirtschaftliche Abhängigkeiten, der Achtung staatlicher Souveränität sowie rechtsstaatlich überprüfbaren Eingriffskompetenzen beruhen. Nur so kann Gesundheitspolitik dem Schutz der Bevölkerung dienen – und nicht als Vehikel fremder Interessen missbraucht werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, 1. den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einzuleiten; 2. sich stattdessen für die Errichtung eines demokratisch legitimierten, transparenten und souveränitätskonformen Systems internationaler Gesundheitskooperation einzusetzen. Berlin, den 4. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 11 https://norberthaering.de/macht-kontrolle/who-timeline/ Begründung Die Bundesrepublik Deutschland sollte den geordneten Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einleiten. Der geplante Pandemievertrag sowie die parallel überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) stehen exemplarisch für eine bedenkliche Entwicklung: die schleichende Zentralisierung gesundheitspolitischer Entscheidungsgewalt bei einer Organisation, die weder demokratisch legitimiert noch finanziell unabhängig ist. Die historische Entwicklung dieser Vertragsprojekte zeigt deutlich, wie weit sich die WHO von ihrem ursprünglichen Mandat entfernt hat – hin zu einem Akteur globaler Steuerung, dessen Maßnahmen tief in nationale Souveränitätsrechte eingreifen können. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass Deutschland den Austritt aus der WHO einleitet. Artikel 7 der WHO- Verfassung erlaubt lediglich den Ausschluss beitragssäumiger Mitgliedstaaten, enthält jedoch keine Kündigungsregelung. Der Austritt richtet sich daher nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, insbesondere nach Artikel 56 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Danach ist der Rücktritt mindestens zwölf Monate zuvor gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu notifizieren. Ein solcher Schritt ist erforderlich, um die nationale Souveränität in gesundheitspolitischen Fragen zu sichern und die demokratische Selbstbestimmung auch gegenüber internationalen Organisationen zu bewahren. Deutschland muss für einen vollständigen Rückzug aus der internationalen Gesundheitsarchitektur drei gesonderte Schritte veranlassen. Erstens ist die WHO-Verfassung nach Artikel 56 der Wiener Vertragsrechtskonvention gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mindestens zwölf Monate im Voraus zu kündigen. Zweitens ist der Pandemievertrag, der ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag und nicht an die WHO- Mitgliedschaft gekoppelt ist, durch schriftliche Notifikation innerhalb von zwei Jahren nach seinem Inkrafttreten zu kündigen; die Beendigung der Vertragsbindung tritt dabei erst nach Ablauf eines weiteren Jahres ein. Drittens sind auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) gesondert zu kündigen, da sie völkerrechtlich eigenständig bleiben; nach Artikel 64 Absatz 2 IGV ist eine ausdrückliche Kündigung erforderlich, andernfalls würden die IGV für Deutschland auch nach einem WHO-Austritt weiterhin gelten. Die Bundesrepublik sollte sich aktiv für den Aufbau eines neuen, demokratisch legitimierten, transparenten und souveränitätskonformen Systems internationaler Gesundheitskooperation einsetzen. Dieses muss auf überprüfbaren wissenschaftlichen Standards beruhen, die unabhängig von geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen definiert werden. Nur so kann internationale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen glaubwürdig, freiheitlich und verantwortungsvoll gestaltet werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen