Austritt Deutschlands aus der WHO und Neuausrichtung internationaler Gesundheitskooperation
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Austritt Deutschlands aus der WHO und Neuausrichtung internationaler Gesundheitskooperation
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2554
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl,
Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin
Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt,
Gereon Bollmann, Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Erhard
Brucker, Peter Felser, Hauke Finger, Boris Gamanov, Udo Theodor
Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann,
Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Dr. Anna
Rathert, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Gerold Otten, Tobias
Matthias Peterka, Arne Raue, Christian Reck, Volker Scheurell, Lars Schieske,
Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Georg Schroeter, René Springer,
Martina Uhr, Mathias Weiser, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons
und der Fraktion der AfD
Austritt Deutschlands aus der WHO und Neuausrichtung internationaler
Gesundheitskooperation
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der WHO-Pandemievertrag1, wie er am 20. Mai 2025 von der
Weltgesundheitsversammlung beschlossen wurde, markiert einen tiefgreifenden Wandel der
internationalen Gesundheitsordnung.2
Die Vereinigten Staaten von Amerika und Argentinien haben sich nicht am
verabschiedeten WHO-Pandemievertrag beteiligt.3 Bereits zu Beginn der Verhandlungen
kündigte der US-Präsident Donald Trump den Austritt der USA aus der WHO an, unter
anderem wegen Kritik am Krisenmanagement der Organisation während der Corona-
Pandemie. Die US-Unterhändler zogen sich infolgedessen aus den Gesprächen zurück.
Mit dem Rückzug der USA, die zuvor rund 18 % des WHO-Budgets getragen hatten,
entstand eine erhebliche Finanzierungslücke. Der US-Gesundheitsminister Robert F.
Kennedy Jr. bezeichnete die WHO als „todgeweiht“ und rief andere Staaten auf, den
Rückzug der USA als Signal zu verstehen und ebenfalls auszutreten. Die USA seien
1 https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA78/A78_10-en.pdf
2 www.who.int/news/item/20-05-2025-seventy-eighth-world-health-assembly---daily-update--20-may-2025
3 www.deutschlandfunk.de/who-pandemie-vertrag-abkommen-100.html#Laender
bereits mit gleichgesinnten Ländern im Gespräch.4 Die Slowakei hat dem
Pandemievertrag ebenfalls nicht zugestimmt.5
Die WHO ist eine zwischenstaatliche Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Ihre
Verfassung wurde am 7. April 1948 in Kraft gesetzt. Deutschland trat ebenfalls im
Jahr 1948 der WHO bei. Die WHO-Verfassung ist ein völkerrechtlich verbindlicher
Vertrag. Ihre Generaldirektion wird nicht durch gewählte Volksvertretungen
bestimmt, sondern durch Delegierte der Mitgliedstaaten in einem intransparenten
Verfahren. Es existieren weder effektive parlamentarische Kontrollmechanismen für die
WHO-Programme noch eine unabhängige Gerichtsbarkeit zur Überprüfung ihrer
Entscheidungen. Die Verhandlungsführung beim Abschluss des Pandemievertrags oblag
im Falle Deutschlands der Europäischen Union.6 Der Bundestag war in die
Verhandlungen nicht eingebunden. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 20/7438) ergab, dass das Parlament
lediglich im Unterausschuss Globale Gesundheit informiert wurde.7 Der Bundestag
verfügt somit nur über eine nachgelagerte Kontrollbefugnis im Rahmen des
Ratifizierungsverfahrens. Eine unmittelbare Einflussnahme auf die Vertragsgestaltung war
dem Parlament nicht möglich. Damit verschiebt sich die gesundheitspolitische
Entscheidungsfindung auf eine internationale Ebene – ohne substanzielle demokratische
Rückbindung. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag im Plenum den Antrag der
AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksache 20/10391 „Ablehnung des WHO-
Pandemievertrags“) abgelehnt.8
Die WHO finanziert sich zu etwa 80 % aus freiwilligen, zweckgebundenen Beiträgen.
Ein erheblicher Teil dieser Mittel stammt nicht aus regulären Pflichtbeiträgen von
Staaten, sondern von privaten und geopolitisch motivierten Akteuren. Zu den
wichtigsten Geldgebern zählen die Bill & Melinda Gates Foundation, die Impfstoffallianz
GAVI, große Pharmaunternehmen sowie zunehmend auch die Volksrepublik China.9
Im Jahr 2024 wurde China zum größten Geldgeber der WHO, nachdem die
Vereinigten Staaten ihre Beiträge reduziert hatten. Die Ausweitung chinesischer Zahlungen ist
Bestandteil einer umfassenden außenpolitischen Strategie zur globalen Einflussnahme.
Die finanzielle Unterstützung der WHO durch China dient nicht allein humanitären
Zielen, sondern auch dem Ausbau geopolitischer Präsenz – insbesondere in
Entwicklungs- und Schwellenländern. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zum Anspruch
der WHO auf Unabhängigkeit. Eine zunehmende finanzielle Abhängigkeit von
Einzelstaaten wie China birgt das Risiko, dass die inhaltliche Ausrichtung der
Organisation durch machtpolitische Interessen beeinflusst wird – mit potenziell nachteiligen
Folgen für Länder wie Deutschland. Die WHO kann ihre Rolle als neutraler
Koordinator nicht glaubhaft ausfüllen, solange sie auf das Wohlwollen geopolitischer oder
privater Geldgeber angewiesen ist.10
Die zunehmende Rolle Chinas als Hauptfinanzier der WHO verdeutlicht die
Politisierung globaler Gesundheitspolitik. Die Zahlungen Pekings verfolgen strategische
Interessen und dienen dem Ausbau weicher geopolitischer Macht, insbesondere im
Globalen Süden. Dies gefährdet nicht nur die Unabhängigkeit der WHO, sondern auch die
strategische Handlungsfreiheit westlicher Demokratien. Wer finanziert, gestaltet mit –
4 www.handelsblatt.com/technik/medizin/weltgesundheitsorganisation-who-beschliesst-
pandemievertrag/100129541.html
5 www.deutschlandfunk.de/who-pandemieabkommen-warum-die-slowakei-nicht-zustimmt-102.html
6 www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale-gesundheitspolitik/global/who/internationa-
les-pandemieabkommen.html
7 Bundestagsdrucksache 20/7438
8 https://dip.bundestag.de/vorgang/ablehnung-des-who-pandemievertrags-sowie-der-%C3%BCberarbeiteten-
internationalen-gesundheitsvorschriften/309077?f.wahlperiode=20&f.typ=Vorgang&rows=25&sort=
basisdatum_ab&pos=5&ctx=d
9 https://de.euronews.com/my-europe/2025/02/05/wer-finanziert-die-weltgesundheitsorganisation
10 www.berliner-zeitung.de/news/china-wird-groesster-who-geldgeber-li.2326957
insbesondere in einer Struktur, die nicht durch Rechenschaftspflicht abgesichert ist.
Gesundheitspolitik wird so zum Instrument geopolitischer Machtprojektion.
Trotz der tiefgreifenden globalen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist bislang
keine umfassende, unabhängige Aufarbeitung des internationalen Krisenmanagements
unter Beteiligung der WHO erfolgt. Weder die frühen Fehleinschätzungen zur
Ausbreitung des Virus noch die teils widersprüchlichen Empfehlungen – etwa zur
Maskenpflicht, zur Wirksamkeit nicht-pharmazeutischer Maßnahmen oder zur Bewertung
alternativer Therapien – wurden systematisch aufgearbeitet.11 Auch der Einfluss
privatwirtschaftlicher Akteure auf wissenschaftliche Narrative wurde nicht aufgeklärt.
Solange sich die WHO ihrer Verantwortung nicht stellt, fehlt ihr jede glaubhafte
Grundlage, um künftig bindende Standards zu setzen. Der Pandemievertrag fußt auf
denselben Strukturen, die einer kritischen Reflexion bisher ausgewichen sind. Damit
bleibt auch die Möglichkeit, aus den Erfahrungen der Pandemie zu lernen, weitgehend
ungenutzt. Eine Organisation, die sich ihrer Vergangenheit nicht stellt, kann keine
tragfähige Basis für künftige Notlagen bilden.
Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass Deutschland den Austritt aus der WHO
erklärt und sich zugleich für den Aufbau eines neuen, demokratisch legitimierten und
wissenschaftlich pluralen Systems internationaler Gesundheitskooperation einsetzt.
Dieses sollte auf demokratischer Legitimation, transparenter Finanzierung ohne
privatwirtschaftliche Abhängigkeiten, der Achtung staatlicher Souveränität sowie
rechtsstaatlich überprüfbaren Eingriffskompetenzen beruhen. Nur so kann
Gesundheitspolitik dem Schutz der Bevölkerung dienen – und nicht als Vehikel fremder Interessen
missbraucht werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
1. den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) einzuleiten;
2. sich stattdessen für die Errichtung eines demokratisch legitimierten,
transparenten und souveränitätskonformen Systems internationaler Gesundheitskooperation
einzusetzen.
Berlin, den 4. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
11 https://norberthaering.de/macht-kontrolle/who-timeline/
Begründung
Die Bundesrepublik Deutschland sollte den geordneten Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
einleiten. Der geplante Pandemievertrag sowie die parallel überarbeiteten Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV) stehen exemplarisch für eine bedenkliche Entwicklung: die schleichende Zentralisierung
gesundheitspolitischer Entscheidungsgewalt bei einer Organisation, die weder demokratisch legitimiert noch finanziell
unabhängig ist. Die historische Entwicklung dieser Vertragsprojekte zeigt deutlich, wie weit sich die WHO von
ihrem ursprünglichen Mandat entfernt hat – hin zu einem Akteur globaler Steuerung, dessen Maßnahmen tief in
nationale Souveränitätsrechte eingreifen können.
Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass Deutschland den Austritt aus der WHO einleitet. Artikel 7 der WHO-
Verfassung erlaubt lediglich den Ausschluss beitragssäumiger Mitgliedstaaten, enthält jedoch keine
Kündigungsregelung. Der Austritt richtet sich daher nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, insbesondere nach
Artikel 56 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Danach ist der Rücktritt mindestens zwölf Monate zuvor
gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu notifizieren. Ein solcher Schritt ist erforderlich, um die
nationale Souveränität in gesundheitspolitischen Fragen zu sichern und die demokratische Selbstbestimmung
auch gegenüber internationalen Organisationen zu bewahren.
Deutschland muss für einen vollständigen Rückzug aus der internationalen Gesundheitsarchitektur drei
gesonderte Schritte veranlassen. Erstens ist die WHO-Verfassung nach Artikel 56 der Wiener
Vertragsrechtskonvention gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mindestens zwölf Monate im Voraus zu kündigen.
Zweitens ist der Pandemievertrag, der ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag und nicht an die WHO-
Mitgliedschaft gekoppelt ist, durch schriftliche Notifikation innerhalb von zwei Jahren nach seinem Inkrafttreten zu
kündigen; die Beendigung der Vertragsbindung tritt dabei erst nach Ablauf eines weiteren Jahres ein. Drittens
sind auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) gesondert zu kündigen, da sie völkerrechtlich
eigenständig bleiben; nach Artikel 64 Absatz 2 IGV ist eine ausdrückliche Kündigung erforderlich, andernfalls
würden die IGV für Deutschland auch nach einem WHO-Austritt weiterhin gelten.
Die Bundesrepublik sollte sich aktiv für den Aufbau eines neuen, demokratisch legitimierten, transparenten und
souveränitätskonformen Systems internationaler Gesundheitskooperation einsetzen. Dieses muss auf
überprüfbaren wissenschaftlichen Standards beruhen, die unabhängig von geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen
definiert werden. Nur so kann internationale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen glaubwürdig, freiheitlich
und verantwortungsvoll gestaltet werden.
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ISSN 0722-8333]
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