Für ein sicheres Deutschland - Strafverbüßung in Afghanistan ermöglichen, deutsches Justizsystem entlasten
Text
Für ein sicheres Deutschland - Strafverbüßung in Afghanistan ermöglichen, deutsches Justizsystem entlasten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2542
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten René Springer, Markus Frohnmaier, Stefan Keuter,
Dr. Anna Rathert, Jan Wenzel Schmidt, Alexander Arpaschi, Adam Balten,
Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias
Ebenberger, Micha Fehre, Boris Gamanov, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß,
Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann,
Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Jörn König, Reinhard Mixl, Edgar
Naujok, Iris Nieland, Andreas Paul, Tobias Matthias Peterka, Kerstin
Przygodda, Arne Raue, Bernd Schattner, Volker Scheurell, Lars Schieske,
Manfred Schiller, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Bastian Treuheit,
Martina Uhr, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Ulrich von Zons und der
Fraktion der AfD
Für ein sicheres Deutschland – Strafverbüßung in Afghanistan ermöglichen,
deutsches Justizsystem entlasten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In deutschen Gefängnissen saßen im Jahr 2024 mindestens zwischen 400 und 550
afghanische Straftäter1 wegen 609 Straftaten, davon viele aufgrund von Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung, Doppelehen, Beischlaf unter Verwandten, Straftaten
gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, Straftaten nach
dem Betäubungsmittelgesetz etc.2 Zudem belasten diese Straftäter die Finanzen
unseres Gemeinwesens: Nach Angaben aus Nordrhein-Westfalen kostete ein
Gefängnisplatz im Jahr 2017 136 Euro pro Tag.3 Daraus ergibt sich eine Summe von 49.640 Euro
pro Jahr pro Person. Bei 400 afghanischen Straftätern ergibt sich eine Summe von
mindestens 19,85 Millionen Euro pro Jahr, die der deutsche Steuerzahler für
afghanische Steuerzahler in Deutschland aufwenden muss. Es ist im Interesse der öffentlichen
Ordnung, der Sicherheit der Bürger Deutschlands und insbesondere der Frauenrechte
sowie der öffentlichen Finanzen, dass afghanische Straftäter garantiert ihre Strafe in
Afghanistan verbüßen. Dies ist derzeit nicht der Fall, da es zwischen Deutschland und
1 Mehrere Bundesländer haben keine Zahlen geliefert, daher handelt es sich um Mindestangaben. Vgl.
www.bild.de/politik/inland/so-viele-syrer-und-afghanen-sitzen-bei-uns-im-knast-66d6f987a051440b3ce8-
211c#:~:text=Sie%20d%C3%BCrften%20gar%20nicht%20hier,sitzen%20bei%20uns%20im%20Knast&-
text=28%20verurteilte%20Verbrecher%20schob%20die,zwei%20Wochen%20eine%20
Sammelabschiebung%20durchf%C3%BChren. sowie www.welt.de/politik/deutschland/article251904742/Umfrage-unter-
Bundeslaendern-Zahl-schwerer-Straftaeter-aus-Afghanistan-ist-unbekannt.html
2 Vgl. www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00007974
3 Vgl. www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/kosten-fuer-strafvollzug-das-kostet-ein-
haeftlingpro-tag-in-deutschland-10850473
Afghanistan kein völkerrechtlich verbindliches diesbezügliches Abkommen gibt, was
die Bundesregierung gemäß ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion
auch nicht ändern will. Es bestehen nicht einmal Absprachen hinsichtlich des weiteren
Verbleibs der in Deutschland verurteilten afghanischen Straftäter in Afghanistan.4 Die
Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion entsprechend.
Frage: „Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die abgeschobenen Straftäter
etwaige Reststrafen im Strafvollzug in Afghanistan verbüßen, und wenn nein, warum
nicht?“ Antwort:
„Die Vollstreckung von in Deutschland verhängten Kriminalstrafen erfolgt in
der Regel im Inland oder in Staaten, mit denen entsprechende Abkommen
abgeschlossen wurden. Die Bundesrepublik Deutschland hat keine bilateralen Abkommen mit
Afghanistan zur Strafvollstreckung.“5
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. mit der afghanischen Regierung ein völkerrechtliches Abkommen zu schließen,
in dem die Rücknahmeverpflichtung afghanische Straftäter mit einer Klausel
geregelt ist, die die Strafvollstreckung der in Deutschland verhängten
Freiheitsstrafen enthält;
2. keine weiteren humanitären Mittel für Afghanistan zu gewähren, solange kein
völkerrechtlich verbindliches Abkommen abgeschlossen wird;
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach ein unbefristetes Einreiseverbot für
Nicht-EU-Ausländer aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung erlassen
werden kann.
Berlin, den 4. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
4 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 21/1185
5 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 21/ 1354
Begründung
In Afghanistan sind laut dem Bundesministerium des Innern afghanische Straftäter, die aus Deutschland
rückgeführt werden, sicher: „Im Rahmen der Abstimmungen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Personen
in Afghanistan individuelle Verfolgung zu erwarten haben (…). Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck
daran, weitere Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen.“6 Unter menschenrechtspolitischen
Gesichtspunkten steht also einer Strafverbüßung in Afghanistan nichts im Wege, zumal die Bundesregierung im Rahmen
eines abzuschließenden völkerrechtlich verbindlichen Abkommens auch festschreiben könnte, dass zwecks
Kontrolle der Haftbedingungen unangekündigte Besuche von deutschem Justiz- und Rechtspflegepersonal in
Afghanistan ermöglicht werden sollten. Eine Unterbringung der Strafgefangenen in Afghanistan wäre auch im Sinne
einer heimat- und kulturnahen Resozialisierung der Täter, die sich in Afghanistan in einer vertrauten kulturellen
Umwelt (Verwandte u. a.) befinden.7 Auch nach der Haftverbüßung muss gewährleistet werden, dass afghanische
Straftäter mittels einer lebenslangen Einreisesperre nicht mehr nach Deutschland gelangen. Hierfür sollte die
Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, wonach ein unbefristetes Einreiseverbot für Nicht-EU-Ausländer aufgrund
einer strafrechtlichen Verurteilung erlassen werden kann. Im August 2024 – gerade vor den Landtagswahlen in
Brandenburg und Sachsen – fand ein Abschiebeflug mit 28 afghanischen Straftätern nach Afghanistan statt,
darunter befand sich z. B. ein Afghane, der in Illerkirchberg (Baden-Württemberg) ein vierzehnjähriges, mit Drogen
betäubtes Mädchen stundenlang im Rahmen einer Gruppe vergewaltigt hat. Der Mann erhielt nur eine achtjährige
Einreisesperre und versucht gerade über seinen Anwalt, zurück nach Deutschland zu kommen.8
Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages besteht derzeit zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Afghanistan kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, dass die
Strafverbüßung von afghanischen Straftätern aus Deutschland in Afghanistan garantiert – im Gegensatz zu den bilateralen
Übereinkommen zwischen Deutschland und Thailand bzw. dem Kosovo. Auch hat Afghanistan das
Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (ÜberstÜbk) sowie das Zusatzprotokoll und das
Änderungsprotokoll nicht ratifiziert.9 Trotz einer milliardenschweren deutschen Unterstützung für Afghanistan – insgesamt
20 Milliarden Euro bis zur Machtübernahme der Taliban 2021 – alleine seit der Machtübernahme der Taliban
mehr als 371 Millionen Euro an humanitärer Hilfe, hat es die Bundesregierung versäumt, mit der Islamischen
Republik Afghanistan ein entsprechendes Abkommen abzuschließen und damit sträflich die nationalen
Interessen der Bundesrepublik Deutschland und seiner Bürger vernachlässigt.10 Nunmehr sollten keine weiteren
humanitären Mittel für Afghanistan gewährt werden, solange kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen
abgeschlossen worden ist. Bei einer eventuellen Anerkennung der Taliban-Regierung ist ein völkerrechtlich
verbindliches Abkommen zur Strafverbüßung zur notwendigen Bedingung zu machen.
6 Vgl. www.n-tv.de/mediathek/videos/Dokumentationen/Reporterin-sucht-abgeschobene-Straftaeter-in-Afghanistan-article25894782.html
(Min. 18)
7 Vgl. www.bundestag.de/resource/blob/710212/WD-7-078-20-pdf.pdf (Wiss. Dienst des Deutschen Bundestages, WD 7 - 3000 - 078/20, 2020)
sowie Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Drs. 21/961
8 Vgl. www.n-tv.de/mediathek/videos/Dokumentationen/Reporterin-sucht-abgeschobene-Straftaeter-in-Afghanistan-article25894782.html
sowie www.faz.net/aktuell/politik/inland/illerkirchberg-abgeschobener-vergewaltiger-will-zurueck-nach-deutschland-110353378.html;
www.welt.de/politik/deutschland/article253265250/Afghanistan-28-Straftaeter-abgeschoben-Illerkirchberg-Vergewaltiger-an-Bord.html
9 Vgl. www.bundestag.de/resource/blob/710212/WD-7-078-20-pdf.pdf (Wiss. Dienst des Deutschen Bundestages, WD 7 - 3000 - 078/20, 2020)
10 Vgl. www.wiwo.de/politik/deutschland/militaereinsatz-und-entwicklungshilfe-in-afghanistan-20-milliarden-euro-wofuer/27526504.html
sowie www.deutschlandfunk.de/deutschland-zahlt-wieder-entwicklungshilfe-100.html und Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Drs. 20/13468
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