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Für ein sicheres Deutschland - Strafverbüßung in Afghanistan ermöglichen, deutsches Justizsystem entlasten

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2542 · Antrag · Original ↗

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Für ein sicheres Deutschland - Strafverbüßung in Afghanistan ermöglichen, deutsches Justizsystem entlasten [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2542 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten René Springer, Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Dr. Anna Rathert, Jan Wenzel Schmidt, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Micha Fehre, Boris Gamanov, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Jörn König, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland, Andreas Paul, Tobias Matthias Peterka, Kerstin Przygodda, Arne Raue, Bernd Schattner, Volker Scheurell, Lars Schieske, Manfred Schiller, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Bastian Treuheit, Martina Uhr, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Für ein sicheres Deutschland – Strafverbüßung in Afghanistan ermöglichen, deutsches Justizsystem entlasten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In deutschen Gefängnissen saßen im Jahr 2024 mindestens zwischen 400 und 550 afghanische Straftäter1 wegen 609 Straftaten, davon viele aufgrund von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Doppelehen, Beischlaf unter Verwandten, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz etc.2 Zudem belasten diese Straftäter die Finanzen unseres Gemeinwesens: Nach Angaben aus Nordrhein-Westfalen kostete ein Gefängnisplatz im Jahr 2017 136 Euro pro Tag.3 Daraus ergibt sich eine Summe von 49.640 Euro pro Jahr pro Person. Bei 400 afghanischen Straftätern ergibt sich eine Summe von mindestens 19,85 Millionen Euro pro Jahr, die der deutsche Steuerzahler für afghanische Steuerzahler in Deutschland aufwenden muss. Es ist im Interesse der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit der Bürger Deutschlands und insbesondere der Frauenrechte sowie der öffentlichen Finanzen, dass afghanische Straftäter garantiert ihre Strafe in Afghanistan verbüßen. Dies ist derzeit nicht der Fall, da es zwischen Deutschland und 1 Mehrere Bundesländer haben keine Zahlen geliefert, daher handelt es sich um Mindestangaben. Vgl. www.bild.de/politik/inland/so-viele-syrer-und-afghanen-sitzen-bei-uns-im-knast-66d6f987a051440b3ce8- 211c#:~:text=Sie%20d%C3%BCrften%20gar%20nicht%20hier,sitzen%20bei%20uns%20im%20Knast&- text=28%20verurteilte%20Verbrecher%20schob%20die,zwei%20Wochen%20eine%20 Sammelabschiebung%20durchf%C3%BChren. sowie www.welt.de/politik/deutschland/article251904742/Umfrage-unter- Bundeslaendern-Zahl-schwerer-Straftaeter-aus-Afghanistan-ist-unbekannt.html 2 Vgl. www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00007974 3 Vgl. www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/kosten-fuer-strafvollzug-das-kostet-ein- haeftlingpro-tag-in-deutschland-10850473 Afghanistan kein völkerrechtlich verbindliches diesbezügliches Abkommen gibt, was die Bundesregierung gemäß ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auch nicht ändern will. Es bestehen nicht einmal Absprachen hinsichtlich des weiteren Verbleibs der in Deutschland verurteilten afghanischen Straftäter in Afghanistan.4 Die Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion entsprechend. Frage: „Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die abgeschobenen Straftäter etwaige Reststrafen im Strafvollzug in Afghanistan verbüßen, und wenn nein, warum nicht?“ Antwort: „Die Vollstreckung von in Deutschland verhängten Kriminalstrafen erfolgt in der Regel im Inland oder in Staaten, mit denen entsprechende Abkommen abgeschlossen wurden. Die Bundesrepublik Deutschland hat keine bilateralen Abkommen mit Afghanistan zur Strafvollstreckung.“5 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. mit der afghanischen Regierung ein völkerrechtliches Abkommen zu schließen, in dem die Rücknahmeverpflichtung afghanische Straftäter mit einer Klausel geregelt ist, die die Strafvollstreckung der in Deutschland verhängten Freiheitsstrafen enthält; 2. keine weiteren humanitären Mittel für Afghanistan zu gewähren, solange kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen abgeschlossen wird; 3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach ein unbefristetes Einreiseverbot für Nicht-EU-Ausländer aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung erlassen werden kann. Berlin, den 4. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 4 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 21/1185 5 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 21/ 1354 Begründung In Afghanistan sind laut dem Bundesministerium des Innern afghanische Straftäter, die aus Deutschland rückgeführt werden, sicher: „Im Rahmen der Abstimmungen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Personen in Afghanistan individuelle Verfolgung zu erwarten haben (…). Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, weitere Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen.“6 Unter menschenrechtspolitischen Gesichtspunkten steht also einer Strafverbüßung in Afghanistan nichts im Wege, zumal die Bundesregierung im Rahmen eines abzuschließenden völkerrechtlich verbindlichen Abkommens auch festschreiben könnte, dass zwecks Kontrolle der Haftbedingungen unangekündigte Besuche von deutschem Justiz- und Rechtspflegepersonal in Afghanistan ermöglicht werden sollten. Eine Unterbringung der Strafgefangenen in Afghanistan wäre auch im Sinne einer heimat- und kulturnahen Resozialisierung der Täter, die sich in Afghanistan in einer vertrauten kulturellen Umwelt (Verwandte u. a.) befinden.7 Auch nach der Haftverbüßung muss gewährleistet werden, dass afghanische Straftäter mittels einer lebenslangen Einreisesperre nicht mehr nach Deutschland gelangen. Hierfür sollte die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, wonach ein unbefristetes Einreiseverbot für Nicht-EU-Ausländer aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung erlassen werden kann. Im August 2024 – gerade vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen – fand ein Abschiebeflug mit 28 afghanischen Straftätern nach Afghanistan statt, darunter befand sich z. B. ein Afghane, der in Illerkirchberg (Baden-Württemberg) ein vierzehnjähriges, mit Drogen betäubtes Mädchen stundenlang im Rahmen einer Gruppe vergewaltigt hat. Der Mann erhielt nur eine achtjährige Einreisesperre und versucht gerade über seinen Anwalt, zurück nach Deutschland zu kommen.8 Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages besteht derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Afghanistan kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, dass die Strafverbüßung von afghanischen Straftätern aus Deutschland in Afghanistan garantiert – im Gegensatz zu den bilateralen Übereinkommen zwischen Deutschland und Thailand bzw. dem Kosovo. Auch hat Afghanistan das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (ÜberstÜbk) sowie das Zusatzprotokoll und das Änderungsprotokoll nicht ratifiziert.9 Trotz einer milliardenschweren deutschen Unterstützung für Afghanistan – insgesamt 20 Milliarden Euro bis zur Machtübernahme der Taliban 2021 – alleine seit der Machtübernahme der Taliban mehr als 371 Millionen Euro an humanitärer Hilfe, hat es die Bundesregierung versäumt, mit der Islamischen Republik Afghanistan ein entsprechendes Abkommen abzuschließen und damit sträflich die nationalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland und seiner Bürger vernachlässigt.10 Nunmehr sollten keine weiteren humanitären Mittel für Afghanistan gewährt werden, solange kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen abgeschlossen worden ist. Bei einer eventuellen Anerkennung der Taliban-Regierung ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zur Strafverbüßung zur notwendigen Bedingung zu machen. 6 Vgl. www.n-tv.de/mediathek/videos/Dokumentationen/Reporterin-sucht-abgeschobene-Straftaeter-in-Afghanistan-article25894782.html (Min. 18) 7 Vgl. www.bundestag.de/resource/blob/710212/WD-7-078-20-pdf.pdf (Wiss. Dienst des Deutschen Bundestages, WD 7 - 3000 - 078/20, 2020) sowie Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Drs. 21/961 8 Vgl. www.n-tv.de/mediathek/videos/Dokumentationen/Reporterin-sucht-abgeschobene-Straftaeter-in-Afghanistan-article25894782.html sowie www.faz.net/aktuell/politik/inland/illerkirchberg-abgeschobener-vergewaltiger-will-zurueck-nach-deutschland-110353378.html; www.welt.de/politik/deutschland/article253265250/Afghanistan-28-Straftaeter-abgeschoben-Illerkirchberg-Vergewaltiger-an-Bord.html 9 Vgl. www.bundestag.de/resource/blob/710212/WD-7-078-20-pdf.pdf (Wiss. Dienst des Deutschen Bundestages, WD 7 - 3000 - 078/20, 2020) 10 Vgl. www.wiwo.de/politik/deutschland/militaereinsatz-und-entwicklungshilfe-in-afghanistan-20-milliarden-euro-wofuer/27526504.html sowie www.deutschlandfunk.de/deutschland-zahlt-wieder-entwicklungshilfe-100.html und Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Drs. 20/13468 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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