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Fragen zum Anschlag auf Nord Stream sowie zur Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1947)

dip / drucksache 15.10.2025 · WP 21 · 21/2261 · Antwort · Original ↗

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Fragen zum Anschlag auf Nord Stream sowie zur Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1947) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2261 21. Wahlperiode 15.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, René Springer, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1947 – Fragen zum Anschlag auf Nord Stream sowie zur Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem die Bundesanwaltschaft in Italien S. K. als mutmaßlichen Koordinator festnehmen ließ – in Italien hat ein Gericht nun seine Auslieferung nach Deutschland angeordnet –, sollen nunmehr die deutschen Behörden sechs weitere Tatverdächtige und damit alle Mitglieder der ukrainischen Gruppe identifiziert haben, die für die Ausführung der Sabotage von Nord Stream 1 und 2 im September 2022 verantwortlich sein soll; so aktuelle Rechercheergebnisse und Medienberichte (www.n-tv.de/politik/Bericht-Alle-Saboteure-der-Nord-St ream-Pipeline-identifiziert-article25992752.html m. w. N.). Demnach erhärteten neue Ermittlungsbefunde den Verdacht, dass die Gruppe den Anschlag mithilfe von ukrainischen Behörden ausführen konnte. So seien zum einen die Verdächtigen mit echten ukrainischen Pässen, die jedoch falsche Namen enthielten, durch Polen nach Deutschland gereist, wo sie dann von Rostock aus zum Anschlagsort mit Sprengsätzen für die Pipelines per Boot gefahren sein sollen. Zum anderen sei einer der Verdächtigen ferner im Sommer 2024 in einem Auto des ukrainischen Militärattachés aus Polen in die Ukraine gebracht worden, um einer Festnahme zu entgehen (ebd. m. w. N.). Schließlich gehört nach diesen Medienberichten zu den neuen Erkenntnissen insbesondere auch, dass ein Mitglied der Gruppe – gegen die anderen sechs Mitglieder sollen Haftbefehle vorliegen –, der mittlerweile in der Ostukraine bei den Kämpfen gestorbene ukrainische Soldat W. K., noch im vergangenen Jahr im bayerischen Wildflecken eine militärische Ausbildung bei der Bundeswehr erhalten haben soll (ebd. m. w. N.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Russland führt ihn auf erbarmungslose Weise. Es liegt an Russland, seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort zu beenden. Deutschland wird die Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen aufgrund von Medienberichten und kommentiert diese nicht. Die Ermittlungen, die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuches) und anderer Straftaten wegen der Beschädigung der Nord Stream-Pipelines in der Ostsee am 26. September 2022 führt, dauern an.  1. Hat die Bundesregierung mit der ukrainischen Regierung zu den laut Medienberichten neuen Erkenntnissen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bereits Gespräche geführt, und wenn ja, wann, mit welcher Botschaft bzw. welchen Forderungen, und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung verweist auf ihre Vorbemerkung. Unabhängig davon, betont die Bundesregierung, dass Gespräche mit ausländischen Regierungen grundsätzlich vertraulichen Charakter haben.  2. Haben die laut Medienberichten neuen Erkenntnisse Auswirkungen auf die Positionierung der Bundesregierung in den deutsch-ukrainischen Beziehungen im Ganzen und betreffend die milliardenschwere Unterstützung der Ukraine im Einzelnen, und wenn ja, welche (bitte begründen)? Die Bundesregierung verweist auf ihre Vorbemerkung.  3. Zieht die Bundesregierung etwaige politische Konsequenzen speziell aus dem Umstand, dass möglicherweise ukrainische Behörden bzw. staatliche Stellen an der Durchführung des Anschlags auf Nord Stream beteiligt waren, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Hypothetische Fragestellungen beantwortet die Bundesregierung nicht. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  4. Hat die Bundesregierung inzwischen gegebenenfalls eigene Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang ukrainische Behörden oder staatliche Stellen gegebenenfalls in die Vorbereitung und Durchführung des Anschlags auf die Nord-Stream-Pipelines involviert waren, und wenn ja, welche? Die Frage kann nicht – auch nicht in eingestufter Form - beantwortet werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem ebenso berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt.  5. Wird die Bundesregierung gegebenenfalls die Sabotage an Nord Stream als Terrorakt von staatlichen Akteuren einstufen, Entschädigung von den jeweiligen Staaten fordern oder Sanktionen erlassen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)? Bei der Beurteilung der Vorgänge und von möglichen Verantwortlichkeiten für die Anschläge orientiert sich die Bundesregierung vor allem an den Ermittlungsergebnissen des GBA und – sollten diese genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten – an der anschließenden Entscheidung des zuständigen Gerichts. Diese gilt es zunächst abzuwarten.  6. Zieht die Bundesregierung im Besonderen Konsequenzen aus den laut Medienberichten vorliegenden Erkenntnissen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass die mutmaßlichen Täter mit echten ukrainischen Pässen unter falschen Namen nach Deutschland eingereist sein sollen, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung verweist auf ihre Vorbemerkung.  7. Haben deutsche Behörden an den Grenzübergängen nach Deutschland Auffälligkeiten registriert, als die mutmaßlichen Täter einreisten, und hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über die Herkunft und mutmaßliche Ausstellung der echten ukrainischen Pässe mit falschen Namen (bitte gegebenenfalls ausführen)?  8. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse darüber vor, dass ein Mitglied der Gruppe im Sommer 2023 in einem Fahrzeug des ukrainischen Militärattachés von Polen in die Ukraine verbracht worden sein soll, um sich einer Festnahme zu entziehen, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse, und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls hieraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  9. Liegen der Bundesregierung inzwischen gegebenenfalls eigene Erkenntnisse vor über mögliche Unterstützerstrukturen oder Netzwerke in Deutschland, die die Gruppe vor oder nach dem Anschlag logistisch oder operativ unterstützt haben, und wenn ja, welche? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 10. Ergreift oder plant die Bundesregierung derzeit Maßnahmen, um eine Auslieferung des als mutmaßlichen Gruppenkoordinator Tatverdächtigen S. K. aus Italien nach Deutschland sicherzustellen, und wenn ja, welche, wann, und in welchem Format? 11. Aus welchen rechtlichen oder anderen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die Auslieferung des als mutmaßlichen Gruppenkoordinator Tatverdächtigen S. K. nach Deutschland nicht erfolgt, und lag gegebenenfalls eine Verweigerung der Auslieferung vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 12. Zieht die Bundesregierung aus der bislang nicht erfolgten, gegebenenfalls verweigerten (siehe Frage 11) Auslieferung von S. K. durch Italien etwaige Schlussfolgerungen für ihre bisherige bzw. heutige Außen- und Europapolitik, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Festnahme des Verdächtigen S. K. in Italien erfolgte auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof. Der GBA hat bei der zuständigen Justizbehörde der Italienischen Republik die Übergabe des Beschuldigten an Deutschland beantragt. Über das Übergabeersuchen entscheidet abschließend ein unabhängiges italienisches Gericht; das Verfahren läuft noch. Eine Beteiligung der Bundesregierung an diesem justiziellen Verfahren ist ausgeschlossen. 13. Werden heute und wurden bislang (gegebenenfalls seit wann) Überprüfungen bei der Auswahl ukrainischer Soldaten für Ausbildungsmaßnahmen in Deutschland durchgeführt, und wenn ja, welche (z. B. Sicherheits- bzw. Identitätsprüfung, Abgleich mit Fahndungsdatenbanken)? Ukrainische Soldaten und Soldatinnen, die im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe bei den deutschen Streitkräften ausgebildet werden, werden überprüft. Dabei werden auch Erkenntnisse bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und den Nachrichtendiensten des Bundes abgefragt, die einer Ausbildung entgegenstehen. Es wird auf § 13 Absatz 1 Nummer 17 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes hingewiesen. 14. Wurden konkret im Fall des laut Medienberichten 2024 in Wildflecken ausgebildeten ukrainischen Soldaten W. K. Sicherheits- oder andere Prüfungen vorgenommen, und wenn ja, welche, sowie gegebenenfalls mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der ukrainische Soldat wurde nicht im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe ausgebildet. Prüfungen im Sinne der Fragestellung erfolgten deshalb nicht. 15. Zieht die Bundesregierung Lehren aus dem Umstand, dass ein laut Medienberichten mutmaßlich an einem Anschlag auf eine deutsche kritische Infrastruktur Beteiligter später in Deutschland militärisch ausgebildet wurde, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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