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Lohnabstandsgebot beachten - Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten - Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/603 · Antrag · Original ↗

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Lohnabstandsgebot beachten - Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten - Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/603 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, Torben Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Dirk Brandes, Gerrit Huy, Christian Reck, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph Birghan, Erhard Brucker, Stefan Henze, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Gerold Otten, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Carina Schießl, Georg Schroeter, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Martina Uhr, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Die Inflation ist für viele Menschen in Deutschland ein großes Problem und belastet sie finanziell in einer erheblichen, teilweise sogar existenzgefährdenden Weise. Besonders die Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln treibt die Inflation an. Im Februar 2025 lag der Verbraucherpreisanstieg für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke immer noch bei 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, nach dem Spitzenwert von 21,2 Prozent im März 20231. 2. Im Jahr 2024 bezogen rund 5,57 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld2. Das Bürgergeld ist seit Januar 2024 um rund 12 Prozent gestiegen3. Die deutliche Anhebung ist unter anderem auf den veränderten Anpassungsmechanismus zurückzuführen, wonach seit der Einführung des Bürgergelds eine geänderte Berechnungsmethode greift, die neben der Lohnentwicklung die Inflation stärker berücksichtigt. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass damit das aus Steuermitteln finanzierte Bürgergeld stärker steigt als die Löhne von vielen Mil- 1 Destatis, Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (BV 4.1 Tabelle, www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Preise/kpre520.html, zuletzt besucht am 20.03.2025 2 Statista, Anzahl der Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) / Bürgergeld in Deutschland von 2005 bis 2024 (in Millionen), https://de.statista.com/statistik/daten/studie/242062/um- frage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-und-sozialgeld/, zuletzt besucht am 20.03.2025 3 „Frankfurter Rundschau“, Bürgergeld steigt 2024 um zwölf Prozent – Lohnt es sich noch arbeiten zu gehen?, www.fr.de/wirtschaft/buergergeld-steigt-2024-zwoelf-prozent-lohnt-sich-arbeit-noch-wsi-studie-hart- iv-mindestlohn-zr-92679175.html#:~:text=Wegen%20Inflation:%20B%C3%BCrgergeld%20steigt%2020- 24,Sendung%20%E2%80%9Ehart%20aber%20fair%E2%80%9C. lionen Beschäftigten, die ihre eigene Arbeitskraft einsetzen. Der Anreiz zur Arbeit sinkt damit, obwohl sich Arbeit lohnen muss. 3. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums lediglich einen Mindestbetrag darstellt und erklärt, dass von der bisher geübten Praxis, sich an sozialhilferechtliche Regelungen anzulehnen, dauerhaft abgewichen werden soll. Die Bemessung des steuerlichen Grundfreibetrages soll vom Existenzminimum entkoppelt werden. Diese Maßnahme trägt zugleich dem sogenannten Lohnabstandsgebot Rechnung, das in § 28 Absatz 4 SGB XII a. F. bis zum 31.12.2010 Ausdruck fand. 4. Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass mit der deutlichen Erhöhung des Grundfreibetrages eine starke Motivation zur Teilnahme am Erwerbsleben verbunden ist. Möglichst viele der insgesamt rund 4 Millionen Bürgergeldempfänger (Stand: 2024) sollen zur Arbeitsaufnahme motiviert werden. 5. Der Deutsche Bundestag hält die korrespondierende Verschiebung von weiteren Tarifeckwerten bis hin zur Tarifzone 4 ab 2025 mit einem Eingangsbetrag von bislang 66.761 Euro für erforderlich, um auch den Mittelstand bei Lohnerhöhungen und Mehrarbeit vor überbordenden steuerlichen Mehrbelastungen zu bewahren. 6. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen Ausgaben reduziert werden müssen. Staatliche Leistungen aus der Finanzierung der Migration von voraussichtlich 60 bis 70 Milliarden Euro, mit einem hohen Anteil von Lasten aus der geduldeten illegalen Migration, müssen ebenso zurückgeführt werden wie die stark steigenden Beiträge an die Europäische Union. 7. Allein die Leistungen aus der Finanzierung der Migration übertreffen deutlich den regulären Verteidigungshaushalt 2024 im Einzelplan 14 von 51,95 Milliarden Euro 4 sowie den Etat 2024 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von 21,49 Milliarden Euro 5 um das Dreifache. 8. Der Deutsche Bundestag hält es zudem für erforderlich, ab dem Veranlagungszeitraum 2025 die Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel automatisch an die Inflation anzupassen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen: 1. der steuerliche Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (Tarifzone 1) wird rückwirkend zum 1.1.2025 von bislang 12.096 Euro auf 15.000 Euro angehoben; 2. die Eingangsbeträge der weiteren Tarifzonen 2 bis 4 des Einkommensteuertarifs gemäß § 32a Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Einkommensteuergesetzes werden zum 1.1.2025 korrespondierend angehoben; 3. zur Gegenfinanzierung werden einerseits die nicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und Folgekosten der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach Deutschland zurückgeführt, zum Beispiel die jährlichen Milliardenbeträge für die Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland; 4. zur Gegenfinanzierung werden andererseits die Leistungen an die Europäische Union zurückgeführt, die nach der bisherigen Planung der amtierenden Bundes- 4 Verteidigungsetat umfasst knapp 52 Milliarden Euro, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw- 05-de-verteidigung-977670 5 Haushalt 2024: 21 Milliarden Euro für Bildung und Forschung, www.bundestag.de/presse/hib/ kurzmeldungen-987068 regierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen6, ab 2028 zuzüglich der Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem europäischen Aufbauplan „Next GenerationEU“; 5. ab dem Veranlagungszeitraum 2025 werden alle Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel automatisch angepasst mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten (vgl. hierzu den Gesetzentwurf sowie den Antrag der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 20/6144 und 20/14249). Berlin, den 24. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 6 Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028, Drs. 20/12401, S.88; https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/20124- 01.pdf Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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