Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2902
21. Wahlperiode 24.11.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Jamila Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula
Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Andreas Audretsch, Lisa Badum, Ricarda
Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Ayse Asar,
Simone Fischer, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Armin Grau, Denise Loop, Dr. Andrea
Lübcke, Karoline Otte, Dr. Anja Reinalter, Kassem Taher Saleh, Ulle Schauws,
Mayra Vriesema und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die staatlichen Investitionsbedarfe in Deutschland sind enorm, vor allem in den
Bereichen Bildung, wirtschaftliche Resilienz, Wohnen, Gesundheit,
Klimaanpassung, Wasserversorgung und -verfügbarkeit, Verkehr, Verteidigung, innere und
äußere Sicherheit, Forschung, Dekarbonisierung und bei den kommunalen
Infrastrukturen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und das Institut für
Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) beziffern diesen Investitionsbedarf
auf rund 600 Mrd. Euro bis 2035,1 das Dezernat Zukunft (DZ) sogar auf über
780 Mrd. Euro bis 2030.2
Wir stehen vor der historischen Aufgabe, gleichzeitig den Klima- und
Biodiversitätsschutz entschlossen voranzubringen, Infrastruktur zu stärken, die Wirtschaft
zukunftsfähig zu machen und so die Strukturkrise zu überwinden und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern.
Mit der Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIK) in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro wurde ein finanzieller Rahmen
geschaffen, der eine umfassende Modernisierung des Landes ermöglichen und den
1 www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/michael-huether-simon-gerards-iglesias-600-milliarden-
euro-fuer-eine-zukunftsfaehige-wirtschaft.html
2 www.dezernatzukunft.org/wp-content/uploads/2024/09/Heilmann-et-al.-2024-Oeffentliche-Finanzbe
darfe-fuer-die-Modernisierung-Deutschlands.pdf
Klimaschutz signifikant stärken soll, u. a. über Zuflüsse an den Klima- und
Transformationsfonds (KTF). Die Gelder des Sondervermögens sollen bis zum Jahr
2037 staatliche Investitionsrückstände bei der Infrastruktur abbauen, zum
Erreichen der Klimaneutralität beitragen und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung
beleben. Der Sachverständigenrat für Wirtschaft betont: „Die Wachstumswirkung
kann erheblich sein, sofern die Mittel des Sondervermögens zusätzlich zu ohnehin
geplanten Mitteln und möglichst investiv verausgabt werden.“3
Im Haushalt 2026 bleibt die Chance des Sondervermögens jedoch sträflich
ungenutzt und es droht eine weitere Zweckentfremdung. Der Sachverständigenrat hat
am 12. November 2025 deutlich gemacht: Wir könnten mehr als 5 Prozent
zusätzliches Wachstum bis 2030 haben, wenn das Sondervermögen richtig eingesetzt
würde. So wie die Koalition agiert, landen wir noch nicht einmal bei 2 Prozent.4
Es fehlen echte, also tatsächlich neue, zusätzliche Investitionen in zentrale
Zukunftsfelder. Stattdessen werden bestehende Ausgaben aus dem Kernhaushalt in
das Sondervermögen verschoben. Dies verzögert den notwendigen
Transformationsprozess, gefährdet das Erreichen der deutschen Klimaziele und die langfristige
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer schwerwiegenden Strukturkrise.
Alte Sicherheiten gelten nicht mehr: der chinesische Absatzmarkt als Garant für
hohe Renditen, das vermeintlich billige russische Gas als Lebensader für die
energieintensive Industrie. Unser bisheriges Wirtschaftsmodell trägt nicht mehr,
während weltweit in beispiellosem Tempo auf ein neues Energie- und Industriemodell
umgeschaltet wird. Bereits 2024 waren weltweit rund 92 Prozent der neu gebauten
Kapazitäten zur Stromerzeugung erneuerbar und global fließt inzwischen etwa
doppelt so viel Kapital in Sonne, Wind und Batteriespeicher wie in fossile
Brennstoffe.5 Wir sollten nicht versuchen, diesen Fortschritt aufzuhalten. Die aktuelle
wirtschaftliche Stagnation hat zahlreiche Gründe: Es fehlt an moderner,
klimaneutraler Infrastruktur für Energiewende, nachhaltige Wertschöpfung und eine
echte Wasserstoffwirtschaft. Hinzu kommt ein massiver Modernisierungsstau der
Verkehrsinfrastruktur. Allein im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2029
fehlen trotz des Sondervermögens mindestens 4,4 Mrd. Euro für den Erhalt von
Bundesstraßen und Autobahnen. Die Schienenwege sind aufgrund von jahrzehntelang
fehlender Weiterentwicklung und Streckenstilllegungen vielerorts ausgelastet und
sogar überlastet, so dass zusätzliche Verkehre aufgrund fehlender Kapazität nicht
gefahren werden können. In der Konsequenz der Verschiebung von Investitionen
vom Kernhaushalt in das Sondervermögen ist die Investitionsquote des
Verkehrsetats drastisch von zuletzt rund 70 Prozent (Haushalt 2024) auf 48 Prozent im
Haushalt 2026 gesunken.
Gerade in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise braucht es deutlich mehr
Investitionen in unsere blau-grüne Infrastruktur. Wasserspeicher,
Versickerungsflächen und Gebäudebegrünung mindern die Folgen der Klimakrise, sichern
Artenvielfalt und fördern Gesundheit sowie Wohlbefinden in unseren Städten und
Gemeinden. Die Bundesregierung hat gesetzlich festgelegt, dass umweltbezogene
Infrastruktur nicht zu den Investitionsbereichen des SVIK gehört. Die Schäden
durch Folgen der Klimakrise waren in der Vergangenheit gravierend, durch
Anpassungsmaßnahmen könnten zukünftige, deutlich höhere Schadenskosten
vermieden werden. Klima- und Naturschutz gehören zusammen. Moore, Wälder und
Meere sind die wahren Helden des Klimaschutzes. Wenn sie gesund sind, können
3 www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202526/JG202526_Kurz
fassung.pdf
4 https://m.youtube.com/watch?v=ccxa2BmTYY8
5 https://ember-energy.org/latest-insights/the-electrotech-revolution/; www.irena.org/Publications/2025/
Mar/Renewable-capacity-statistics-2025
sie riesige Mengen an Kohlenstoff speichern. Die größte CO2-Minderung
erreichen wir durch die Wiederherstellung zerstörter Natur. Mit dem
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und der Internationalen Klimaschutzinitiative
investieren wir – mit doppelter Dividende für Natur und Klima.
Explodierende Mieten werden für immer mehr Menschen in Deutschland zur
existenziellen Belastung. Jungen Menschen verbaut die Wohnungskrise oft den
Start in ein selbstbestimmtes Leben. Eine neue soziale Wohnungspolitik und
entschlossene Investitionen in die Neue Wohngemeinnützigkeit sowie das
genossenschaftliche Wohnen, insbesondere für Familien, sind überfällig. Neubau allein
kann die Krise nicht lösen. In Städten und Ballungszentren ist Bauland knapp und
teuer, während Grünflächen angesichts zunehmender Extremwetterereignisse und
der Klimaerhitzung immer wichtiger werden. Neben bezahlbarem Wohnraum
bleibt Klimaschutz eine zentrale baupolitische Aufgabe. Der Gebäudesektor droht
seine Klimaziele bis 2030 zu verfehlen. Zentrale Hebel für die Reduktion von
Treibhausgasemissionen liegen im Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen sowie
der Erhöhung der Sanierungsquote auf mindestens 2 Prozent. Auch ist es dringend
wie nie, dass Kommunen sich besser gegen klimabedingte Gefahren wie
Hitzewellen und Starkregen wappnen.
Die Sanierungslücke im deutschen Hochschulbau von mindestens 90 Mrd. Euro
hemmt die Leistungsfähigkeit, mindert die internationale Wettbewerbsfähigkeit
und gefährdet die exzellente Bildung und Forschung, die das deutsche
Hochschulwesen stets ausgezeichnet hat. Gezielte Investitionen sind erforderlich, um
Hochschulen nicht nur instand zu halten, sondern sie als Reallabore für
Klimagerechtigkeit, gerechte und gute Bildung und digitale Souveränität auszubauen.
Eine verlässliche und qualitativ hochwertige Bildungs- und
Betreuungsinfrastruktur erfordert in den kommenden Jahren erhebliche zusätzliche Investitionen, um
Kitas und Ganztagsangebote bedarfsgerecht auszustatten, echte Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu ermöglichen, wirtschaftliche Unabhängigkeit von Eltern zu
stärken sowie das Arbeitskräftepotenzial, insbesondere von Frauen, zu heben.
Barrierefreie Infrastruktur ist ein zentraler Aspekt gesellschaftlicher Inklusion.
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ist die
umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eine staatliche Verpflichtung
Deutschlands und das Sondervermögen eröffnet die Chance, diesen Bereich
entscheidend voranzubringen. Nur wenn Infrastruktur so gestaltet ist, dass sie von
allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder
kognitiven Fähigkeiten, genutzt werden kann, ist gleichberechtigte gesellschaftliche
Teilhabe möglich.
Vor Ort, in Städten und Gemeinden, sehen wir die Folgen fehlender Investitionen:
marode Turnhallen, geschlossene Jugendzentren, verfallene Innenstädte, ein
Investitionsstau von über 200 Mrd. Euro. Wenn vieles nicht mehr funktioniert,
gefährdet das den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Von Bundeskanzler Merz ist
nur dröhnendes Schweigen zur katastrophalen Finanzlage der Kommunen zu
vernehmen.
Wir stellen mit diesem Haushalt fest: Die schwarz-rote Koalition treibt
Schindluder mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Durch die
teilweise Zweckentfremdung des Sondervermögens und Buchungstricks werden
dringend benötigte Mittel für Zukunftsinvestitionen gefährdet. Viel zu wenig von
diesen neuen Schulden wird genutzt für echte zusätzliche Investitionen.
Es hätte ein Aufbruch für unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft und den
Klimaschutz werden müssen. Doch die schwarz-rote Bundesregierung verspielt die
Chancen: Investitionen nur auf dem Papier helfen unserem Land nicht. Wir
fordern die Bundesregierung auf, die im März 2025 neu geschaffenen Möglichkeiten
konsequent zu nutzen, um dringend notwendige zusätzliche
Zukunftsinvestitionen zu realisieren und die Zukunftsfähigkeit für unser Land sicherzustellen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausschließlich
zusätzliche Investitionen auf den Weg zu bringen;
2. eine neue Titelgruppe „Klimawirksame blau-grüne Infrastruktur“
einzuführen:
a) mit 5 Mrd. Euro bis 2034 die Kommunen robuster gegenüber Folgen
der Klimakrise aufzustellen sowie ökologische, klimatische,
gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile miteinander zu verbinden;
b) dafür im § 4 SVIKG die Bereiche um Investitionen in blau-grüne
Infrastruktur zu erweitern;
3. im Bereich Verkehrsinfrastrukturinvestitionen insbesondere
a) nur zusätzliche Investitionen zu ermöglichen und gleichzeitig das
Investitionsniveau im BMV-Etat dauerhaft zu erhöhen; dazu gehört,
aa) den Erhalt der Bundesfernstraßen anhand der Erhaltungsprognose
des BMV zu finanzieren, denn wirksame Politik für Autofahrer
bedeutet, alle Kraft in die Sanierung des bestehenden
Straßennetzes zu legen;
bb) den Ausbau und Erhalt der Bundeswasserstraßen auskömmlich zu
finanzieren;
cc) den Aus- und Neubau der Schiene zu beschleunigen, um mehr
Kapazitäten auf überlasteten Schienenwegen zu schaffen;
dd) die Ausrüstung der Schiene mit digitaler Leit- und
Stellwerktechnik bis 2035 abzuschließen, so dass die europäischen
Umrüstungsziele, die die Ausrüstung bis 2030 vorsehen, mit möglichst kurzer
Verzögerung erreicht werden können;
b) für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur 1 Mrd. Euro („Radmilliarde“)
bereitzustellen, um den Bau sicherer Radwege sowie innovative
Projekte für den Radverkehr gezielt zu fördern;
4. im Bereich Krankenhausinfrastrukturinvestitionen insbesondere
a) sicherzustellen, dass die Zweckbindung des SVIK nicht durch
Änderungen hinsichtlich des Krankenhaustransformationsfonds sowie der
Bereitstellung der Sofort-Transformationskosten aufgeweicht wird;
b) sicherzustellen, dass die Veranschlagung von Mitteln im SVIK strikt
dessen Zweckbindung folgt und die Vorgaben des SVIKG bei der
Verausgabung eingehalten werden;
5. im Bereich Energieinfrastrukturinvestitionen insbesondere
a) zur Sicherung der technologischen Souveränität und Stärkung der
Digitalisierung die Mittel für das Programm „Mikroelektronik für die
Digitalisierung“ um 1 Mrd. Euro zu erhöhen, um Forschung, Produktion
und Innovation in der Chip- und Halbleiterproduktion auszubauen;
b) zur Förderung der Wasserstoffwirtschaft einen neuen Titel
„Wasserstoffinfrastruktur“ in Höhe von 4 Mrd. Euro für den zügigen Ausbau
von Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff
einzurichten;
c) für den strukturellen Ausbau der klimaneutralen Wirtschaft den neuen
Titel „Infrastruktur für klimaneutrale Wirtschaft“ mit 6 Mrd. Euro
einzurichten, um zentrale Standort- und Infrastrukturprojekte wie
klimaneutrale Industrieparks, Energie- und Ressourcen-Hubs sowie
innovative Logistik- und Recyclinginfrastruktur zu fördern und die industrielle
Transformation abzusichern;
d) für den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze die Mittel für den Neubau
und Umbau von klimaneutralen Wärmenetzen um rund 2,1 Mrd. Euro
und um 2,95 Mrd. Euro in den Folgejahren zu erhöhen;
e) für die Dekarbonisierung der Industrie die Mittel für
Klimaschutzverträge im KTF in den nächsten Jahren auf insgesamt 25 Mrd. Euro zu
erhöhen, um Planungssicherheit und Investitionen in klimaneutrale
Produktionsprozesse, insbesondere in der Stahl-, Chemie- und
Zementindustrie, abzusichern;
6. im Bereich Bildungs- und Betreuungsinfrastrukturinvestitionen
insbesondere
a) infrastrukturelle Grundlagen für bessere Chancengleichheit zu schaffen
und 8,5 Mrd. Euro für Kinderbetreuung in Kitas und Ganztagsschulen
zu investieren;
b) ein Förderprogramm für öffentliche Einrichtungen in Höhe von 5 Mrd.
Euro aufzusetzen, um Barrierefreiheit zu ermöglichen und somit die
staatliche Verpflichtung zur Inklusion nach der UN-
Behindertenrechtskonvention von 2009 wirksam umzusetzen;
7. im Bereich Wissenschaftsinvestitionen insbesondere
mit einem Bund-Länder-Programm für die Innovationsinitiative Zukunfts-
Campus nicht nur den dramatischen Sanierungsstau an Hochschulen zu
adressieren, sondern diese auch zu modernen, digitalen und klimagerechten
Orten guter Bildung und Forschung zu entwickeln und dafür 2,5 Mrd. Euro p. a.
zusätzlich von Seiten des Bundes zu investieren, die die die Länder
mindestens in gleichem Maße ergänzen;
8. im Bereich Digitalisierungs- und Staatsmodernisierungsinvestitionen
insbesondere
a) sicherzustellen, dass staatliche Investitionen in digitale Infrastruktur
nicht zu ungerechtfertigten Subventionierungen privater Anbieter
führen;
b) im Bereich der Staatsmodernisierung einen Austausch mit der
Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und den Unternehmen zur
bedarfsorientierten und wirksamen Umsetzung der Programme zu institutionalisieren;
9. im Bereich Wohnungsbauinvestitionen insbesondere
a) die Neue Wohngemeinnützigkeit auf dem Wohnungsmarkt zu
etablieren und gemeinnützige Wohnungsunternehmen mit mindestens 1 Mrd.
Euro bei der Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum zu
fördern;
b) über das Programm „Junges Wohnen“ den Bau von bezahlbaren
Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende anzukurbeln;
c) die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Nachverdichtung,
Umbau, Dachausbau und Aufstockungen zu fördern;
d) das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen in die breite Anwendung
zu bringen und dafür 500 Mio. Euro für eine neue KfW-
Bonusförderung „Nachwachsende Rohstoffe“ bereitzustellen;
e) mit 1,6 Mrd. Euro rund 200 innovative Projekte jährlich für
klimaresiliente Städte und Kommunen über das Programm „Anpassung urbaner
und ländlicher Räume an den Klimawandel“ umzusetzen;
10. kommunale Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu stärken,
insbesondere
a) Investitionen in Schwimmbäder, Bibliotheken, Jugendzentren und
Nachbarschaftstreffs gezielt zu fördern und Bürgerbeteiligung bei der
Mittelverwendung einzuführen;
b) eine schnelle, wirksame Lösung zur Beendigung der strukturellen
Unterfinanzierung unserer Kommunen zu schaffen und insbesondere eine
deutliche Anpassung der gemeinsamen Steuern zugunsten der
Kommunen zu berücksichtigen.
Berlin, den 24. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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