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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)

dip / drucksache 24.11.2025 · WP 21 · 21/2902 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2902 21. Wahlperiode 24.11.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Jamila Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Andreas Audretsch, Lisa Badum, Ricarda Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Ayse Asar, Simone Fischer, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Armin Grau, Denise Loop, Dr. Andrea Lübcke, Karoline Otte, Dr. Anja Reinalter, Kassem Taher Saleh, Ulle Schauws, Mayra Vriesema und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die staatlichen Investitionsbedarfe in Deutschland sind enorm, vor allem in den Bereichen Bildung, wirtschaftliche Resilienz, Wohnen, Gesundheit, Klimaanpassung, Wasserversorgung und -verfügbarkeit, Verkehr, Verteidigung, innere und äußere Sicherheit, Forschung, Dekarbonisierung und bei den kommunalen Infrastrukturen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) beziffern diesen Investitionsbedarf auf rund 600 Mrd. Euro bis 2035,1 das Dezernat Zukunft (DZ) sogar auf über 780 Mrd. Euro bis 2030.2 Wir stehen vor der historischen Aufgabe, gleichzeitig den Klima- und Biodiversitätsschutz entschlossen voranzubringen, Infrastruktur zu stärken, die Wirtschaft zukunftsfähig zu machen und so die Strukturkrise zu überwinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern. Mit der Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro wurde ein finanzieller Rahmen geschaffen, der eine umfassende Modernisierung des Landes ermöglichen und den 1 www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/michael-huether-simon-gerards-iglesias-600-milliarden- euro-fuer-eine-zukunftsfaehige-wirtschaft.html 2 www.dezernatzukunft.org/wp-content/uploads/2024/09/Heilmann-et-al.-2024-Oeffentliche-Finanzbe darfe-fuer-die-Modernisierung-Deutschlands.pdf Klimaschutz signifikant stärken soll, u. a. über Zuflüsse an den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Gelder des Sondervermögens sollen bis zum Jahr 2037 staatliche Investitionsrückstände bei der Infrastruktur abbauen, zum Erreichen der Klimaneutralität beitragen und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung beleben. Der Sachverständigenrat für Wirtschaft betont: „Die Wachstumswirkung kann erheblich sein, sofern die Mittel des Sondervermögens zusätzlich zu ohnehin geplanten Mitteln und möglichst investiv verausgabt werden.“3 Im Haushalt 2026 bleibt die Chance des Sondervermögens jedoch sträflich ungenutzt und es droht eine weitere Zweckentfremdung. Der Sachverständigenrat hat am 12. November 2025 deutlich gemacht: Wir könnten mehr als 5 Prozent zusätzliches Wachstum bis 2030 haben, wenn das Sondervermögen richtig eingesetzt würde. So wie die Koalition agiert, landen wir noch nicht einmal bei 2 Prozent.4 Es fehlen echte, also tatsächlich neue, zusätzliche Investitionen in zentrale Zukunftsfelder. Stattdessen werden bestehende Ausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben. Dies verzögert den notwendigen Transformationsprozess, gefährdet das Erreichen der deutschen Klimaziele und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer schwerwiegenden Strukturkrise. Alte Sicherheiten gelten nicht mehr: der chinesische Absatzmarkt als Garant für hohe Renditen, das vermeintlich billige russische Gas als Lebensader für die energieintensive Industrie. Unser bisheriges Wirtschaftsmodell trägt nicht mehr, während weltweit in beispiellosem Tempo auf ein neues Energie- und Industriemodell umgeschaltet wird. Bereits 2024 waren weltweit rund 92 Prozent der neu gebauten Kapazitäten zur Stromerzeugung erneuerbar und global fließt inzwischen etwa doppelt so viel Kapital in Sonne, Wind und Batteriespeicher wie in fossile Brennstoffe.5 Wir sollten nicht versuchen, diesen Fortschritt aufzuhalten. Die aktuelle wirtschaftliche Stagnation hat zahlreiche Gründe: Es fehlt an moderner, klimaneutraler Infrastruktur für Energiewende, nachhaltige Wertschöpfung und eine echte Wasserstoffwirtschaft. Hinzu kommt ein massiver Modernisierungsstau der Verkehrsinfrastruktur. Allein im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2029 fehlen trotz des Sondervermögens mindestens 4,4 Mrd. Euro für den Erhalt von Bundesstraßen und Autobahnen. Die Schienenwege sind aufgrund von jahrzehntelang fehlender Weiterentwicklung und Streckenstilllegungen vielerorts ausgelastet und sogar überlastet, so dass zusätzliche Verkehre aufgrund fehlender Kapazität nicht gefahren werden können. In der Konsequenz der Verschiebung von Investitionen vom Kernhaushalt in das Sondervermögen ist die Investitionsquote des Verkehrsetats drastisch von zuletzt rund 70 Prozent (Haushalt 2024) auf 48 Prozent im Haushalt 2026 gesunken. Gerade in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise braucht es deutlich mehr Investitionen in unsere blau-grüne Infrastruktur. Wasserspeicher, Versickerungsflächen und Gebäudebegrünung mindern die Folgen der Klimakrise, sichern Artenvielfalt und fördern Gesundheit sowie Wohlbefinden in unseren Städten und Gemeinden. Die Bundesregierung hat gesetzlich festgelegt, dass umweltbezogene Infrastruktur nicht zu den Investitionsbereichen des SVIK gehört. Die Schäden durch Folgen der Klimakrise waren in der Vergangenheit gravierend, durch Anpassungsmaßnahmen könnten zukünftige, deutlich höhere Schadenskosten vermieden werden. Klima- und Naturschutz gehören zusammen. Moore, Wälder und Meere sind die wahren Helden des Klimaschutzes. Wenn sie gesund sind, können 3 www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202526/JG202526_Kurz fassung.pdf 4 https://m.youtube.com/watch?v=ccxa2BmTYY8 5 https://ember-energy.org/latest-insights/the-electrotech-revolution/; www.irena.org/Publications/2025/ Mar/Renewable-capacity-statistics-2025 sie riesige Mengen an Kohlenstoff speichern. Die größte CO2-Minderung erreichen wir durch die Wiederherstellung zerstörter Natur. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und der Internationalen Klimaschutzinitiative investieren wir – mit doppelter Dividende für Natur und Klima. Explodierende Mieten werden für immer mehr Menschen in Deutschland zur existenziellen Belastung. Jungen Menschen verbaut die Wohnungskrise oft den Start in ein selbstbestimmtes Leben. Eine neue soziale Wohnungspolitik und entschlossene Investitionen in die Neue Wohngemeinnützigkeit sowie das genossenschaftliche Wohnen, insbesondere für Familien, sind überfällig. Neubau allein kann die Krise nicht lösen. In Städten und Ballungszentren ist Bauland knapp und teuer, während Grünflächen angesichts zunehmender Extremwetterereignisse und der Klimaerhitzung immer wichtiger werden. Neben bezahlbarem Wohnraum bleibt Klimaschutz eine zentrale baupolitische Aufgabe. Der Gebäudesektor droht seine Klimaziele bis 2030 zu verfehlen. Zentrale Hebel für die Reduktion von Treibhausgasemissionen liegen im Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen sowie der Erhöhung der Sanierungsquote auf mindestens 2 Prozent. Auch ist es dringend wie nie, dass Kommunen sich besser gegen klimabedingte Gefahren wie Hitzewellen und Starkregen wappnen. Die Sanierungslücke im deutschen Hochschulbau von mindestens 90 Mrd. Euro hemmt die Leistungsfähigkeit, mindert die internationale Wettbewerbsfähigkeit und gefährdet die exzellente Bildung und Forschung, die das deutsche Hochschulwesen stets ausgezeichnet hat. Gezielte Investitionen sind erforderlich, um Hochschulen nicht nur instand zu halten, sondern sie als Reallabore für Klimagerechtigkeit, gerechte und gute Bildung und digitale Souveränität auszubauen. Eine verlässliche und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur erfordert in den kommenden Jahren erhebliche zusätzliche Investitionen, um Kitas und Ganztagsangebote bedarfsgerecht auszustatten, echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, wirtschaftliche Unabhängigkeit von Eltern zu stärken sowie das Arbeitskräftepotenzial, insbesondere von Frauen, zu heben. Barrierefreie Infrastruktur ist ein zentraler Aspekt gesellschaftlicher Inklusion. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ist die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eine staatliche Verpflichtung Deutschlands und das Sondervermögen eröffnet die Chance, diesen Bereich entscheidend voranzubringen. Nur wenn Infrastruktur so gestaltet ist, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten, genutzt werden kann, ist gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe möglich. Vor Ort, in Städten und Gemeinden, sehen wir die Folgen fehlender Investitionen: marode Turnhallen, geschlossene Jugendzentren, verfallene Innenstädte, ein Investitionsstau von über 200 Mrd. Euro. Wenn vieles nicht mehr funktioniert, gefährdet das den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Von Bundeskanzler Merz ist nur dröhnendes Schweigen zur katastrophalen Finanzlage der Kommunen zu vernehmen. Wir stellen mit diesem Haushalt fest: Die schwarz-rote Koalition treibt Schindluder mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Durch die teilweise Zweckentfremdung des Sondervermögens und Buchungstricks werden dringend benötigte Mittel für Zukunftsinvestitionen gefährdet. Viel zu wenig von diesen neuen Schulden wird genutzt für echte zusätzliche Investitionen. Es hätte ein Aufbruch für unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft und den Klimaschutz werden müssen. Doch die schwarz-rote Bundesregierung verspielt die Chancen: Investitionen nur auf dem Papier helfen unserem Land nicht. Wir fordern die Bundesregierung auf, die im März 2025 neu geschaffenen Möglichkeiten konsequent zu nutzen, um dringend notwendige zusätzliche Zukunftsinvestitionen zu realisieren und die Zukunftsfähigkeit für unser Land sicherzustellen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausschließlich zusätzliche Investitionen auf den Weg zu bringen; 2. eine neue Titelgruppe „Klimawirksame blau-grüne Infrastruktur“ einzuführen: a) mit 5 Mrd. Euro bis 2034 die Kommunen robuster gegenüber Folgen der Klimakrise aufzustellen sowie ökologische, klimatische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile miteinander zu verbinden; b) dafür im § 4 SVIKG die Bereiche um Investitionen in blau-grüne Infrastruktur zu erweitern; 3. im Bereich Verkehrsinfrastrukturinvestitionen insbesondere a) nur zusätzliche Investitionen zu ermöglichen und gleichzeitig das Investitionsniveau im BMV-Etat dauerhaft zu erhöhen; dazu gehört, aa) den Erhalt der Bundesfernstraßen anhand der Erhaltungsprognose des BMV zu finanzieren, denn wirksame Politik für Autofahrer bedeutet, alle Kraft in die Sanierung des bestehenden Straßennetzes zu legen; bb) den Ausbau und Erhalt der Bundeswasserstraßen auskömmlich zu finanzieren; cc) den Aus- und Neubau der Schiene zu beschleunigen, um mehr Kapazitäten auf überlasteten Schienenwegen zu schaffen; dd) die Ausrüstung der Schiene mit digitaler Leit- und Stellwerktechnik bis 2035 abzuschließen, so dass die europäischen Umrüstungsziele, die die Ausrüstung bis 2030 vorsehen, mit möglichst kurzer Verzögerung erreicht werden können; b) für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur 1 Mrd. Euro („Radmilliarde“) bereitzustellen, um den Bau sicherer Radwege sowie innovative Projekte für den Radverkehr gezielt zu fördern; 4. im Bereich Krankenhausinfrastrukturinvestitionen insbesondere a) sicherzustellen, dass die Zweckbindung des SVIK nicht durch Änderungen hinsichtlich des Krankenhaustransformationsfonds sowie der Bereitstellung der Sofort-Transformationskosten aufgeweicht wird; b) sicherzustellen, dass die Veranschlagung von Mitteln im SVIK strikt dessen Zweckbindung folgt und die Vorgaben des SVIKG bei der Verausgabung eingehalten werden; 5. im Bereich Energieinfrastrukturinvestitionen insbesondere a) zur Sicherung der technologischen Souveränität und Stärkung der Digitalisierung die Mittel für das Programm „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ um 1 Mrd. Euro zu erhöhen, um Forschung, Produktion und Innovation in der Chip- und Halbleiterproduktion auszubauen; b) zur Förderung der Wasserstoffwirtschaft einen neuen Titel „Wasserstoffinfrastruktur“ in Höhe von 4 Mrd. Euro für den zügigen Ausbau von Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff einzurichten; c) für den strukturellen Ausbau der klimaneutralen Wirtschaft den neuen Titel „Infrastruktur für klimaneutrale Wirtschaft“ mit 6 Mrd. Euro einzurichten, um zentrale Standort- und Infrastrukturprojekte wie klimaneutrale Industrieparks, Energie- und Ressourcen-Hubs sowie innovative Logistik- und Recyclinginfrastruktur zu fördern und die industrielle Transformation abzusichern; d) für den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze die Mittel für den Neubau und Umbau von klimaneutralen Wärmenetzen um rund 2,1 Mrd. Euro und um 2,95 Mrd. Euro in den Folgejahren zu erhöhen; e) für die Dekarbonisierung der Industrie die Mittel für Klimaschutzverträge im KTF in den nächsten Jahren auf insgesamt 25 Mrd. Euro zu erhöhen, um Planungssicherheit und Investitionen in klimaneutrale Produktionsprozesse, insbesondere in der Stahl-, Chemie- und Zementindustrie, abzusichern; 6. im Bereich Bildungs- und Betreuungsinfrastrukturinvestitionen insbesondere a) infrastrukturelle Grundlagen für bessere Chancengleichheit zu schaffen und 8,5 Mrd. Euro für Kinderbetreuung in Kitas und Ganztagsschulen zu investieren; b) ein Förderprogramm für öffentliche Einrichtungen in Höhe von 5 Mrd. Euro aufzusetzen, um Barrierefreiheit zu ermöglichen und somit die staatliche Verpflichtung zur Inklusion nach der UN- Behindertenrechtskonvention von 2009 wirksam umzusetzen; 7. im Bereich Wissenschaftsinvestitionen insbesondere mit einem Bund-Länder-Programm für die Innovationsinitiative Zukunfts- Campus nicht nur den dramatischen Sanierungsstau an Hochschulen zu adressieren, sondern diese auch zu modernen, digitalen und klimagerechten Orten guter Bildung und Forschung zu entwickeln und dafür 2,5 Mrd. Euro p. a. zusätzlich von Seiten des Bundes zu investieren, die die die Länder mindestens in gleichem Maße ergänzen; 8. im Bereich Digitalisierungs- und Staatsmodernisierungsinvestitionen insbesondere a) sicherzustellen, dass staatliche Investitionen in digitale Infrastruktur nicht zu ungerechtfertigten Subventionierungen privater Anbieter führen; b) im Bereich der Staatsmodernisierung einen Austausch mit der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und den Unternehmen zur bedarfsorientierten und wirksamen Umsetzung der Programme zu institutionalisieren; 9. im Bereich Wohnungsbauinvestitionen insbesondere a) die Neue Wohngemeinnützigkeit auf dem Wohnungsmarkt zu etablieren und gemeinnützige Wohnungsunternehmen mit mindestens 1 Mrd. Euro bei der Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum zu fördern; b) über das Programm „Junges Wohnen“ den Bau von bezahlbaren Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende anzukurbeln; c) die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Nachverdichtung, Umbau, Dachausbau und Aufstockungen zu fördern; d) das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen in die breite Anwendung zu bringen und dafür 500 Mio. Euro für eine neue KfW- Bonusförderung „Nachwachsende Rohstoffe“ bereitzustellen; e) mit 1,6 Mrd. Euro rund 200 innovative Projekte jährlich für klimaresiliente Städte und Kommunen über das Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ umzusetzen; 10. kommunale Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu stärken, insbesondere a) Investitionen in Schwimmbäder, Bibliotheken, Jugendzentren und Nachbarschaftstreffs gezielt zu fördern und Bürgerbeteiligung bei der Mittelverwendung einzuführen; b) eine schnelle, wirksame Lösung zur Beendigung der strukturellen Unterfinanzierung unserer Kommunen zu schaffen und insbesondere eine deutliche Anpassung der gemeinsamen Steuern zugunsten der Kommunen zu berücksichtigen. Berlin, den 24. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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