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Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (Antwort zu Drs. 21/1032)

dip / drucksache 25.09.2025 · WP 21 · 21/1821 · Antwort · Original ↗

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Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (Antwort zu Drs. 21/1032) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1821 21. Wahlperiode 25.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Violetta Bock, Ates Gürpinar, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1032 – Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Energiewissenschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) wurde laut Pressemeldungen von der Bundesregierung mit dem sogenannten Energiemonitoring beauftragt. Dabei soll es sich um ein Gutachten zum Stand der Energiewende handeln und welches dann Grundlage für eine „Neuausrichtung der Energiewende“ werden soll (https://taz.de/Reiches-umstrittenes-Energiegu tachten/!6099622&s=Katherina%2BReiche/). Die Unabhängigkeit des EWI wurde in der Vergangenheit wegen der maßgeblichen Finanzierung durch die Energiewirtschaft selbst kritisiert und in Zweifel gezogen (u. a. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/wichtige-energiestudie-r egierungsgutachter-steht-stromkonzernen-nahe-a-714013.html; https://taz.de/ Energiepolitik-der-Union/!6101985&s=Katherina%2BReiche/). So veröffentlichte das EWI im Jahr 2010 das Gutachten „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“, welches die Notwendigkeit der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken behauptete, während es zugleich von mehreren deutschen Kernkraftunternehmen finanziert wurde (www.spiegel.de/wirtschaf t/soziales/wichtige-energiestudie-regierungsgutachter-steht-stromkonzernen-n ahe-a-714013.html). Bereits 2013 legte das Institut die Studie „Potenziale für Erdgas im Straßenverkehr“ im Auftrag des Zukunft Gas e. V., Lobbyverband der deutschen Erdgasindustrie, vor. Eine 2015 von dem Deutschen Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. bezahlte Studie behauptete, dass nationale Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen für den Klimaschutz angeblich nutzlos wären. Im Jahr 2017 behauptete eine Studie der zeitweise aus dem EWI ausgegliederten ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (ewi ER&S), dass mit dem Bau der Pipeline die EU-Länder 25 Mrd. Euro sparen würden. Bezahlt hatte diese Studie die Nordstream AG (www.zeit.de/wirtschaft/2023-0 2/lobbyismus-fossilindustrie-auftragsstudien-nord-stream/komplettansicht). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche wissenschaftlichen Verbände, Institute und Einrichtungen haben sich auf eine Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Erstellung eines Gutachtens zum Stand der Energiewende beworben? Aufgrund der zeitlichen Vorgaben wurde das Monitoring im Rahmen eines bestehenden Rahmenvertrags vergeben. Über den Rahmenvertrag steht ein Konsortium mit einer breiten Auswahl an renommierten energieökonomischen Institutionen zur Verfügung. Konsortialführer ist die BET Consulting GmbH. Diese hat das Energiewissenschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) und BET zur Bearbeitung des Auftrags vorgeschlagen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat diesen Vorschlag angenommen. Mit dem EWI und der BET stehen dem BMWE leistungsfähige, breit aufgestellte Auftragnehmer zur Verfügung. 2. Wann wurde die Ausschreibung wo veröffentlicht, und welche Frage- und Zielstellungen wurden damit verbunden? Zur Frage der Ausschreibung vgl. die Antwort zu Frage 1. Das BMWE hat am 12. Juni 2025 die Leistungsbeschreibung an die BET Consulting GmbH als Konsortialführer und damit Ansprechpartner des Konsortiums versandt und um Erstellung eines Angebots gebeten. Angesichts der kurzen Bearbeitungszeit ist das Monitoring auf eine systematische Metaanalyse bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse und Studien ausgelegt. Die Themen zu erwartender Strombedarf, Stand der Versorgungssicherheit, Stand des Netzausbaus, Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien, Stand der Digitalisierung und Stand des Wasserstoffhochlaufs wurden jeweils hinsichtlich der bisherigen Ziele der Bundesregierung, das heißt Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit sowie nationale und europäische Klimaschutzziele, einschließlich deren Erreichbarkeit, Konsistenz und der damit verbundenen Kosten analysiert. Unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele ist eine konsequente Ausrichtung aller Bereiche auf Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit die Leitschnur des Monitorings und der darauf aufbauenden Handlungsoptionen. Es war ebenfalls Teil des Auftrags, die Auswirkungen eines Hochlaufs von Innovationen und Transformationstechnologien darzustellen, darunter Elektrifizierungstechnologien (unter anderem E-Mobilität, Heizungen, Prozesswärme), Elektrolyse, CCS (Carbon Capture and Storage – CO2- Abscheidung und -Speicherung) in den Nachfragesektoren, Energieeffizienz oder auch neue Verbraucher wie Rechenzentren. 3. Welche Parameter sind mit der Formulierung „Neuausrichtung der Energiewende“ im Einzelnen konkret ins Auge gefasst worden und sollen im Ergebnis der noch zu erwartenden Studie durch gesetzgeberische Maßnahmen neu ausgerichtet werden (bitte für die einzelnen Sektoren wie Bauwirtschaft, Verkehr, Energie- und Wärmeversorgung etc. auflisten)? Ausweislich des von den Regierungsparteien vereinbarten Koalitionsvertrags dient die Überprüfung des zu erwartenden Strombedarfs sowie des Stands der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs als eine Grundlage der weiteren Arbeit. In welche konkreten Vorhaben die Erkenntnisse aus dem Monitoring – wie auch aus anderen Studien – einfließen und welche Anpassungen daraus resultieren könnten, wird aktuell geprüft. 4. Welche Verfahrensschritte sind für Qualitätssicherung mit der Auftragnehmerin EWI durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Erstellung des Gutachtens zum Stand der Energiewende verabredet worden? 5. Welche begleitenden oder prüfenden Gutachten etwa im Rahmen von peer review, open peer review oder community peer review müssen in das zu erstellende Gutachten einfließen, um eine inhaltliche Bewertung vornehmen zu können? 7. Sind aus Sicht der Bundesregierung bei der Erstellung des Gutachtens zum Stand der Energiewende Mindeststandards der wissenschaftlichen Qualitätssicherung von der Auftragnehmerin EWI einzuhalten, und wenn ja, welche? Die Fragen 4, 5 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Leistungsbeschreibung sieht verschiedene Instrumente der Qualitätssicherung durch den Auftraggeber vor. Um die Praxisrelevanz der Ergebnisse, die Einbettung der Ergebnisse in den energiewirtschaftlichen Diskurs sowie die wissenschaftliche Qualität zu gewährleisten, ist das Monitoring außerdem durch einen Begleitprozess mit ausgewählten Stakeholdern aus energiewirtschaftlicher Praxis und Wissenschaft unterstützt worden. Die Auftragnehmer haben sich dafür mit externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Expertinnen und Experten sowie Stakeholdern ausgetauscht, u. a. mit der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring, dem Expertenrat für Klimafragen, den Übertragungsnetzbetreibern oder auch der Bundesnetzagentur. Als Forschungseinrichtung an der Universität zu Köln ist das EWI wissenschaftlichen Standards verpflichtet. Angesichts der kurzen avisierten Bearbeitungszeit waren über die genannten Prozesse hinausgehende aufwändige und oft mehrere Monate dauernde Begutachtungsprozesse nicht im Rahmen des zeitlich Machbaren. Da das Energiewendemonitoring mittlerweile veröffentlicht wurde, steht es inzwischen einer umfassenden Begutachtung durch die Wissenschaft und Fachöffentlichkeit offen. 6. Sind der Auftragnehmerin Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung der FAIR- Prinzipien, der Kenntlichmachung der Finanzierung von Forschung und Publikation einschließlich der Offenlegung von Verbindungen der beteiligten Autoren zu in der Studie etwaig angesprochenen wirtschaftlichen Akteuren und Anbietern im Energiesektor und auf dem Energiemarkt auferlegt worden, und wenn ja, welche im Einzelnen? Die FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable – Leitlinien für die Beschreibung, Speicherung und Veröffentlichung wissenschaftlicher oder Verwaltungsdaten) beziehen sich insbesondere auf die Bereitstellung von und den Umgang mit (originären) Forschungsdaten. Da das Energiewendemonitoring darauf abzielt, bestehende Daten zu aggregieren und keine originären Forschungsdaten im engeren Sinne generiert, hat das BMWE keine gesonderten Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung der FAIR-Prinzipien gemacht. Das EWI weist die Auftraggebenden ihrer Forschung transparent auf ihrer Internetpräsenz aus, sodass auch hier aus Sicht des Auftraggebers keine gesonderten Vorgaben erforderlich waren. 8. Welche Kontakte, Treffen oder Verbindungen zwischen dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln und der heutigen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Zeitraum zwischen September 2015 und August 2025 sind der Bundesregierung bekannt? Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind keine Kontakte, Treffen oder Verbindungen zwischen dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (EWI) und der Bundesministerin seit ihrem Amtsantritt bekannt. 9. Sind der Bundesregierung personelle Überschneidungen und Verbindungen zwischen früheren und aktuellen Auftraggebern von Gutachten und Stellungnahmen des EWI und Mitarbeitenden des EWI mit diesen Auftraggebern bekannt, und wenn ja, inwieweit ergeben sich daraus Rückschlüsse für die Qualitätssicherung des zu erstellenden Gutachtens zum Stand der Energiewende? Dem für das Gutachten zum Stand der Energiewende innerhalb der Bundesregierung zuständige BMWE sind keine derartigen Verbindungen des EWI oder seiner Mitarbeitenden bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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