Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (Antwort zu Drs. 21/1032)
Text
Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (Antwort zu Drs. 21/1032)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1821
21. Wahlperiode 25.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Violetta Bock, Ates Gürpinar, Caren
Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1032 –
Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Energiewissenschaftlichen
Institut an der Universität zu Köln
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Energiewissenschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) wurde
laut Pressemeldungen von der Bundesregierung mit dem sogenannten
Energiemonitoring beauftragt. Dabei soll es sich um ein Gutachten zum Stand der
Energiewende handeln und welches dann Grundlage für eine „Neuausrichtung
der Energiewende“ werden soll (https://taz.de/Reiches-umstrittenes-Energiegu
tachten/!6099622&s=Katherina%2BReiche/).
Die Unabhängigkeit des EWI wurde in der Vergangenheit wegen der
maßgeblichen Finanzierung durch die Energiewirtschaft selbst kritisiert und in
Zweifel gezogen (u. a. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/wichtige-energiestudie-r
egierungsgutachter-steht-stromkonzernen-nahe-a-714013.html; https://taz.de/
Energiepolitik-der-Union/!6101985&s=Katherina%2BReiche/). So
veröffentlichte das EWI im Jahr 2010 das Gutachten „Energieszenarien für ein
Energiekonzept der Bundesregierung“, welches die Notwendigkeit der
Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken behauptete, während es zugleich von mehreren
deutschen Kernkraftunternehmen finanziert wurde (www.spiegel.de/wirtschaf
t/soziales/wichtige-energiestudie-regierungsgutachter-steht-stromkonzernen-n
ahe-a-714013.html). Bereits 2013 legte das Institut die Studie „Potenziale für
Erdgas im Straßenverkehr“ im Auftrag des Zukunft Gas e. V., Lobbyverband
der deutschen Erdgasindustrie, vor. Eine 2015 von dem Deutschen
Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. bezahlte Studie behauptete, dass nationale
Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen für den Klimaschutz
angeblich nutzlos wären. Im Jahr 2017 behauptete eine Studie der zeitweise aus dem
EWI ausgegliederten ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (ewi ER&S),
dass mit dem Bau der Pipeline die EU-Länder 25 Mrd. Euro sparen würden.
Bezahlt hatte diese Studie die Nordstream AG (www.zeit.de/wirtschaft/2023-0
2/lobbyismus-fossilindustrie-auftragsstudien-nord-stream/komplettansicht).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 24. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche wissenschaftlichen Verbände, Institute und Einrichtungen haben
sich auf eine Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie zur Erstellung eines Gutachtens zum Stand der Energiewende
beworben?
Aufgrund der zeitlichen Vorgaben wurde das Monitoring im Rahmen eines
bestehenden Rahmenvertrags vergeben. Über den Rahmenvertrag steht ein
Konsortium mit einer breiten Auswahl an renommierten energieökonomischen
Institutionen zur Verfügung. Konsortialführer ist die BET Consulting GmbH.
Diese hat das Energiewissenschaftliche Institut an der Universität zu Köln
(EWI) und BET zur Bearbeitung des Auftrags vorgeschlagen, das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat diesen Vorschlag
angenommen. Mit dem EWI und der BET stehen dem BMWE leistungsfähige, breit
aufgestellte Auftragnehmer zur Verfügung.
2. Wann wurde die Ausschreibung wo veröffentlicht, und welche Frage- und
Zielstellungen wurden damit verbunden?
Zur Frage der Ausschreibung vgl. die Antwort zu Frage 1. Das BMWE hat am
12. Juni 2025 die Leistungsbeschreibung an die BET Consulting GmbH als
Konsortialführer und damit Ansprechpartner des Konsortiums versandt und um
Erstellung eines Angebots gebeten.
Angesichts der kurzen Bearbeitungszeit ist das Monitoring auf eine
systematische Metaanalyse bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse und Studien
ausgelegt. Die Themen zu erwartender Strombedarf, Stand der
Versorgungssicherheit, Stand des Netzausbaus, Stand des Ausbaus der erneuerbaren
Energien, Stand der Digitalisierung und Stand des Wasserstoffhochlaufs wurden
jeweils hinsichtlich der bisherigen Ziele der Bundesregierung, das heißt
Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit sowie nationale und europäische
Klimaschutzziele, einschließlich deren Erreichbarkeit, Konsistenz und der damit
verbundenen Kosten analysiert. Unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele ist
eine konsequente Ausrichtung aller Bereiche auf Kosteneffizienz und
Versorgungssicherheit die Leitschnur des Monitorings und der darauf aufbauenden
Handlungsoptionen. Es war ebenfalls Teil des Auftrags, die Auswirkungen
eines Hochlaufs von Innovationen und Transformationstechnologien
darzustellen, darunter Elektrifizierungstechnologien (unter anderem E-Mobilität,
Heizungen, Prozesswärme), Elektrolyse, CCS (Carbon Capture and Storage – CO2-
Abscheidung und -Speicherung) in den Nachfragesektoren, Energieeffizienz
oder auch neue Verbraucher wie Rechenzentren.
3. Welche Parameter sind mit der Formulierung „Neuausrichtung der
Energiewende“ im Einzelnen konkret ins Auge gefasst worden und sollen im
Ergebnis der noch zu erwartenden Studie durch gesetzgeberische
Maßnahmen neu ausgerichtet werden (bitte für die einzelnen Sektoren wie
Bauwirtschaft, Verkehr, Energie- und Wärmeversorgung etc. auflisten)?
Ausweislich des von den Regierungsparteien vereinbarten Koalitionsvertrags
dient die Überprüfung des zu erwartenden Strombedarfs sowie des Stands der
Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der erneuerbaren
Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs als eine Grundlage der
weiteren Arbeit. In welche konkreten Vorhaben die Erkenntnisse aus dem
Monitoring – wie auch aus anderen Studien – einfließen und welche Anpassungen
daraus resultieren könnten, wird aktuell geprüft.
4. Welche Verfahrensschritte sind für Qualitätssicherung mit der
Auftragnehmerin EWI durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für
die Erstellung des Gutachtens zum Stand der Energiewende verabredet
worden?
5. Welche begleitenden oder prüfenden Gutachten etwa im Rahmen von peer
review, open peer review oder community peer review müssen in das zu
erstellende Gutachten einfließen, um eine inhaltliche Bewertung
vornehmen zu können?
7. Sind aus Sicht der Bundesregierung bei der Erstellung des Gutachtens
zum Stand der Energiewende Mindeststandards der wissenschaftlichen
Qualitätssicherung von der Auftragnehmerin EWI einzuhalten, und wenn
ja, welche?
Die Fragen 4, 5 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Leistungsbeschreibung sieht verschiedene Instrumente der
Qualitätssicherung durch den Auftraggeber vor. Um die Praxisrelevanz der Ergebnisse, die
Einbettung der Ergebnisse in den energiewirtschaftlichen Diskurs sowie die
wissenschaftliche Qualität zu gewährleisten, ist das Monitoring außerdem
durch einen Begleitprozess mit ausgewählten Stakeholdern aus
energiewirtschaftlicher Praxis und Wissenschaft unterstützt worden. Die Auftragnehmer
haben sich dafür mit externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern,
Expertinnen und Experten sowie Stakeholdern ausgetauscht, u. a. mit der
Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring, dem Expertenrat für
Klimafragen, den Übertragungsnetzbetreibern oder auch der Bundesnetzagentur.
Als Forschungseinrichtung an der Universität zu Köln ist das EWI
wissenschaftlichen Standards verpflichtet. Angesichts der kurzen avisierten
Bearbeitungszeit waren über die genannten Prozesse hinausgehende aufwändige und
oft mehrere Monate dauernde Begutachtungsprozesse nicht im Rahmen des
zeitlich Machbaren. Da das Energiewendemonitoring mittlerweile
veröffentlicht wurde, steht es inzwischen einer umfassenden Begutachtung durch die
Wissenschaft und Fachöffentlichkeit offen.
6. Sind der Auftragnehmerin Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung der FAIR-
Prinzipien, der Kenntlichmachung der Finanzierung von Forschung und
Publikation einschließlich der Offenlegung von Verbindungen der
beteiligten Autoren zu in der Studie etwaig angesprochenen wirtschaftlichen
Akteuren und Anbietern im Energiesektor und auf dem Energiemarkt
auferlegt worden, und wenn ja, welche im Einzelnen?
Die FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable –
Leitlinien für die Beschreibung, Speicherung und Veröffentlichung
wissenschaftlicher oder Verwaltungsdaten) beziehen sich insbesondere auf die
Bereitstellung von und den Umgang mit (originären) Forschungsdaten. Da das
Energiewendemonitoring darauf abzielt, bestehende Daten zu aggregieren und keine
originären Forschungsdaten im engeren Sinne generiert, hat das BMWE keine
gesonderten Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung der FAIR-Prinzipien
gemacht. Das EWI weist die Auftraggebenden ihrer Forschung transparent auf
ihrer Internetpräsenz aus, sodass auch hier aus Sicht des Auftraggebers keine
gesonderten Vorgaben erforderlich waren.
8. Welche Kontakte, Treffen oder Verbindungen zwischen dem
Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln und der heutigen
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Zeitraum
zwischen September 2015 und August 2025 sind der Bundesregierung
bekannt?
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind keine Kontakte,
Treffen oder Verbindungen zwischen dem Energiewissenschaftlichen Institut an der
Universität zu Köln (EWI) und der Bundesministerin seit ihrem Amtsantritt
bekannt.
9. Sind der Bundesregierung personelle Überschneidungen und
Verbindungen zwischen früheren und aktuellen Auftraggebern von Gutachten und
Stellungnahmen des EWI und Mitarbeitenden des EWI mit diesen
Auftraggebern bekannt, und wenn ja, inwieweit ergeben sich daraus
Rückschlüsse für die Qualitätssicherung des zu erstellenden Gutachtens zum
Stand der Energiewende?
Dem für das Gutachten zum Stand der Energiewende innerhalb der
Bundesregierung zuständige BMWE sind keine derartigen Verbindungen des EWI oder
seiner Mitarbeitenden bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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