Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro (Antwort zu Drs. 21/2988)
Text
Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro (Antwort zu Drs. 21/2988)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3247
21. Wahlperiode 10.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2988 –
Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 29. September 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie eine Ausschreibung für eine „Rahmenvereinbarung über die
Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)“
im Umfang von bis zu 12 Mio. Euro veröffentlicht (https://ted.europa.eu/de/no
tice/-/detail/633690-2025). Dieselbe Ausschreibung fand sich auch auf der
Webseite des Bundesministeriums (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Re
daktion/DE/Ausschreibungen/20250929-rahmenvereinbarung-ueber-die-kom
munikationsagentur-fuer-das-BMWE.html). Mehrere Medien berichteten
darüber (z. B. www.bild.de/politik/inland/wirtschaftsministerin-sucht-werbeagen
tur-fuer-12-millionen-68e63d4fdaea3e0002fb3067, www.welt.de/politik/deuts
chland/video68e74e7ed3ab2139f9f10e80/meine-welt-meine-meinung-wirtsch
aftsministerin-will-12-millionen-euro-fuer-pr-agentur-ausgeben-so-geht-es-nic
ht.html).
Die Abgeordnete Janine Wissler der Fraktion Die Linke hatte zwei
Schriftliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet, um die Hintergründe für den
Bedarf einer Kommunikationsagentur für das BMWE besser zu verstehen
(Schriftliche Fragen 43 auf Bundestagsdrucksache 21/2290 und 61 auf
Bundestagsdrucksache 21/2387). Die Bundesregierung hat diese Fragen nach
Ansicht der Fragestellenden nur teilweise beantwortet, es bleiben viele Punkte
offen. So stellt die Bundesregierung in den Antworten dar, dass das
Ausschreiben und Abschließen von mehrjährigen Rahmenvereinbarungen über PR-
Beratungsdienstleistungen und die Durchführung von PR-Kampagnen ein
übliches Vorgehen in der Bundesregierung sei und die derzeitige Ausschreibung
über 12 Mio. Euro sich darin einreihe.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
10. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten aktuell in den
Abteilungen Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle, Soziale Medien bzw. Online-
Kommunikation sowie Reden und strategische Kommunikation des
BMWE, und wie hat sich diese Anzahl seit 2005 im BMWE bzw. in
seinen Vorläuferbehörden (z. B. Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz [BMWK], Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
[BMWi] etc.) verändert (bitte nach Jahren und Abteilungen
aufschlüsseln)?
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind in der Pressestelle, in der Öffentlichkeitsarbeit, bei den sozialen Medien/
Online-Kommunikation und bei Reden und strategische Kommunikation tätig,
Die vielfältigen Aufgaben umfassen unter anderem das Entwerfen von Reden,
die Entwicklung von Kampagnen, die Betreuung barrierefreier Publikationen,
die Organisation öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen sowie
Messebeteiligungen, den Bürgerdialog, den Besucherdienst und die Pressebegleitung bei
öffentlichen Terminen der Ministerin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
teils in Teilzeit beschäftigt. Für die Jahre vor 2008 liegen keine auswertbaren
Personaldaten vor.
Jahr Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit/Soziale Medien und Online-
Kommunikation, Reden und strategische Kommunikation
2025 45
2024 41
2023 43
2022 50
2021 36
2020 33
2019 34
2018 35
2017 34
2016 33
2015 33
2014 30
2013 31
2012 31
2011 36
2010 36
2009 21
2008 20
2. Ist man im BMWE der Ansicht, dass die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den in Frage 1 genannten Abteilungen nicht in der Lage sind, eine
innovative und kreative Kommunikationsstrategie in ausreichendem
Maße zu entwickeln und umzusetzen und es deshalb der Inanspruchnahme
externer PR-Dienstleister über eine Rahmenvereinbarung in
Millionenhöhe bedarf, wenn ja, warum, und wenn nein, warum bedarf es dennoch
der externen Erbringung dieser Leistung?
Die Bundesministerien sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu
informieren und der Informationspflicht der Bundesregierung nachzukommen.
Die allgemeine inhaltliche Kommunikationsstrategie des Hauses wird von den
Mitarbeitenden selbst entwickelt. Bestimmte Aspekte (betreffend etwa visuelle
Architektur, Logos/Claims, Bildsprache, Headlines, Erklärvideos und viele
mehr) können aber nur durch die professionelle Unterstützung von
Kommunikationsexperten, Grafikdesignern etc. bearbeitet werden. Auch bei der
Realisierung von crossmedialen Kampagnen, der Erstellung und Pflege von Webseiten
oder Suchmaschinenoptimierung ist besondere Expertise vonnöten. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wie auch die meisten
anderen Ressorts schreiben daher die genannten Leistungen regelmäßig
europaweit aus, um die Öffentlichkeitsarbeit mit professioneller Unterstützung zu
flankieren und damit effizient und adressatengerecht die Informationspflicht zu
erfüllen.
3. Wann haben das BMWE bzw. seine Vorläuferbehörden (z. B. BMWK,
BMWi etc.) in der Vergangenheit Rahmenvereinbarungen über PR-
Dienstleistungen (Beratung und Ausführung) an externe Dienstleister
vergeben und ausgeschrieben (bitte Ausschreibungs- und
Vergabetermine, ausgeschriebene Laufzeiten und tatsächlich erfolgte Laufzeiten
tabellarisch angeben)?
5. Wie hoch waren die Volumina der Rahmenvereinbarungen seit 2005, und
in welchem Umfang wurden sie über die jeweilige Laufzeit tatsächlich
ausgeschöpft (bitte nach Jahren tabellarisch aufschlüsseln bzw. in die
Tabelle zu Frage 3 einfügen)?
6. Wie ist das BMWE bzw. sind seine Vorläuferbehörden (z. B. BMWK,
BMWi etc.) hinsichtlich der Rahmenvereinbarungen mit
Regierungswechseln umgegangen, wurde üblicherweise nach einem
Regierungswechsel neu ausgeschrieben, und dient die Laufzeitgestaltung der
derzeitigen Ausschreibung (zwei Jahre plus zwei Mal einjährige
Verlängerungsoption) der dafür nötigen Flexibilität des Bundesministeriums?
7. Wurden Verlängerungsoptionen für Rahmenvereinbarungen auch über
zwischenzeitliche Regierungswechsel bzw. Wechsel in der Leitung des
Bundesministeriums hinaus ausgeübt?
9. Stellen die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 43 der Abgeordneten Janine Wissler auf
Bundestagsdrucksache 21/2290 genannten Ausgaben für Kommunikationsstrategien in
Höhe von 276 792 Euro für die Jahre von 2022 bis 2024 den gesamten
Umfang an „Kommunikationsberatung“ bzw. PR-
Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu „Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit“) in diesen
Jahren dar (vgl. Wortlaut der Antwort der Bundesregierung), oder
umfasst der laufende Rahmenvertrag auch andere PR-
Beratungsdienstleistungen (dann bitte auch Art und Umfang dieser anderen Ausgaben und
die Gesamtausgaben für Beratungsdienstleistungen für die Jahre von
2022 bis 2024 angeben)?
11. Wie schlüsseln sich die verbleibenden Ausgaben neben
Kommunikationsstrategien auf (bitte nach Kategorien für die Jahre ab 2005
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3, 5, 6, 7, 9 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur umfasst neben der
Weiterentwicklung und Konkretisierung einer Kommunikationsstrategie auch
Leistungen zur Planung und Umsetzung von Kommunikationskampagnen zu
verschiedenen Anlässen und Themenbereichen. Es wurden seit 2010 die aus
der Tabelle ersichtlichen Rahmenvereinbarungen für
Kommunikationsdienstleistungen ausgeschrieben. Die Laufzeiten, Ausschreibungs- und Vergabedaten
sowie Höhen des Auftragsvolumens und Leistungsumfangs ab dem Jahr 2010
sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Weiter zurückliegende Daten sind
nicht vorhanden. Aus der Tabelle ist auch ersichtlich, dass
Verlängerungsoptionen für Rahmenvereinbarungen auch über zwischenzeitliche
Regierungswechsel bzw. Wechsel in der Leitung des Bundesministeriums hinaus ausgeübt
worden sind. Rahmenvereinbarungen haben aber grundsätzlich nur eine begrenzte
Laufzeit, so dass es regelmäßig zu Neuausschreibungen kommt.
Ausgeschriebene
Laufzeit
Tatsächliche Laufzeit Vergabetermin Auftragsvolumen in
Euro (netto)
Leistungsumfang in
Euro (netto)
11.10.2010 –
31.10.2013
11.10.2010 –
31.05.2014
11.10.2010 1.740.750 n. b.
01.06.2014 –
31.05.2016
01.06.2014 –
31.10.2018
20.05.2014 5.800.000 5.513.941
04.02.2019 –
04.02.2021
04.02.2019 –
04.02.2023
29.01.2019 7.883.600 5.788.999
05.02.2023 –
04.02.2025
05.02.2023 –
04.02.2026
31.10.2023 7.711.410 2.976.722
Eine Rahmenvereinbarung wird üblicherweise für einen Zeitraum von vier
Jahren ausgeschrieben. Die derzeit ausgeschriebene Rahmenvereinbarung wird
ausweislich der Vergabebekanntmachung für eine Grundlaufzeit von zwei
Jahren abgeschlossen und enthält eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils
bis zu zwölf Monate. Daraus ergibt sich eine maximale Gesamtlaufzeit von vier
Jahren. Eine weitergehende Aufschlüsselung der Ausgaben ist nicht möglich.
Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der
Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache 21/2290 genannten
Ausgaben für Kommunikationsstrategien waren vollständig.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/378 und 21/1338
verwiesen.
4. Handelt es sich bei solchen Rahmenvereinbarungen um
Vertragsbeziehungen in dem Sinne, dass
a) üblicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt immer nur maximal
eine Rahmenvereinbarung des Bundesministeriums mit einem
externen PR-Dienstleister bzw. einem PR-Dienstleistungskonsortium
bestand bzw. besteht, oder
b) mehrere Rahmenvereinbarungen gleichzeitig existierten bzw.
existieren, oder
c) neben einer oder mehreren laufenden Rahmenvereinbarungen auch
andere PR-Dienstleister bzw. PR-Dienstleistungskonsortien
beauftragt wurden bzw. werden (bitte mit begründen, warum die jeweilige
Konstellation vonseiten des Bundesministeriums gewählt wurde)?
Es gibt nur eine Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
8. Wie hat sich der Zuschnitt bzw. die Gewichtung von
a) Beratung („Welche Kommunikationsstrategie soll das Ministerium
wählen, um bestimmte Ziele zu erreichen?“), und
b) Umsetzung von PR-Maßnahmen (z. B. allgemeine Werbung, eigene
Internetauftritte, besondere Werbekampagnen, Bildungsmaterialien,
Veranstaltungen etc.)
im Laufe der Zeit in diesen Rahmenvereinbarungen bzw. in deren
Umsetzung entwickelt?
Die Beratung ist stets ein Teil der Leistungen in den Rahmenvereinbarungen
Eine bestimmte Gewichtung oder Veränderung derselben ist über den Lauf der
Zeit nicht feststellbar.
10. Wenn, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 43 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache
21/2290 dargestellt, die neu ausgeschriebene Rahmenvereinbarung ein
vergleichbares Auftragsvolumen wie die laufende Rahmenvereinbarung
hat, und wenn die Ausgaben für Kommunikationsstrategien in Höhe von
276 792 Euro für die Jahre von 2022 bis 2024 den gesamten Bereich PR-
Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu „Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit“) umfassen, geht die Bundesregierung für die neue
Rahmenvereinbarung davon aus, dass Beratungsdienstleistungen (im
Gegensatz zu „Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) weiterhin nur einen sehr
geringen Anteil von ca. 3 Prozent des gesamten Rahmenvertrags
ausmachen werden?
Da die Beratungsleistungen eng mit den konkreten Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit zusammenhängen, ist eine Quantifizierung der Gewichtung oder
eine Prognose zu den genauen Ausgaben vor Beginn des Vertrages nicht
möglich. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, was bedeutet, dass Abrufe
in dem gesetzten Rahmen möglich, aber nicht vorgegeben sind.
12. Sind im Rahmen der bisherigen Rahmenvereinbarungen auch Studien,
Gutachten oder Stellungnahmen von externen Beratungsfirmen,
wirtschaftsnahen Institutionen oder wissenschaftlichen Einrichtungen
beauftragt und aus dem Budget der Rahmenvereinbarung finanziert worden,
und wenn ja, welche?
13. Lassen es die Bestimmungen der laufenden Rahmenvereinbarung in
Absprache mit dem derzeitigen Vertragspartner der Rahmenvereinbarung
zu, einen Auftrag wie die Erstellung des „Monitoringberichts zur
Energiewende“ durch das „Energiewirtschaftliche Institut an der Universität
zu Köln“ (EWI) und die „BET Consulting GmbH“ im Rahmen der
Rahmenvereinbarung zu vergeben, oder können derartige Berichte oder
Studien nicht aus dem Budget einer solchen Rahmenvereinbarung beauftragt
werden, und wenn es nach den Bestimmungen möglich ist, ist dann die
Beauftragung des „Monitoringberichts zur Energiewende“ auch auf
diesem Wege bzw. aus dem Budget der laufenden Rahmenvereinbarung
erfolgt?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein, Leistungen dieser Art gehören nicht zu den Dienstleistungen einer
Rahmenvereinbarung für eine Kommunikationsagentur.
14. Wie schließt das BMWE aus, dass der oder die am Ende der
Ausschreibung ausgewählte Vertragspartnerin oder Vertragspartner in
Interessenkonflikte geraten kann, wenn die Vertragspartnerin oder der
Vertragspartner gleichzeitig auch für Wirtschaftsunternehmen tätig wird, deren
Geschäftsmodell ggf. den Zielen der Bundesregierung (z. B. Klimaziele)
zuwiderläuft?
Zur Vermeidung von Interessenskollisionen haben alle Bewerber und Bieter in
Vergabeverfahren des BMWE mögliche Interessenkonflikte in einer
Eigenerklärung anzugeben. Soweit erforderlich ist darzulegen, durch welche konkreten
organisatorischen Maßnahmen potentielle Interessenkollisionen ausgeschlossen
werden.
15. Wurde für frühere Rahmenverträge eine Analyse über die (Erfolgs-)
Wirkung der jeweiligen Kommunikationsstrategien und der anderen
Instrumente (z. B. Beratungsdienstleistungen und weitere Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit) durchgeführt, und wenn ja, was waren die
Ergebnisse?
Die Wirksamkeit der Kommunikationsmaßnahmen wird regelmäßig überprüft.
Erfolgskontrollen dienen dazu, die Maßnahmen anzupassen, zu optimieren und
eine gute Reichweite bei einem optimalen Budget-Einsatz zu gewährleisten.
Die Media-Maßnahmen werden ausgewertet, dabei werden unter anderem
Kampagnen-Zugriffe, Seitenaufrufe, Clicks, Impressionen und Verweildauer
mit Blick auf die Kosten je Click erfasst. In abschließenden Endreportings
werden jeweils Empfehlungen für folgende Kampagnen und andere Maßnahmen
berücksichtigt.
16. Gibt es Prüfberichte des Bundesrechnungshofs zur Wirkungskraft und
Angemessenheit der bislang geschlossenen PR-Rahmenverträge des
Bundesministeriums, und wenn ja, bitte der Antwort als Anlage
beifügen?
Prüfberichte dieser Art sind dem BMWE nicht bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro (Antwort)