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Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro (Antwort zu Drs. 21/2988)

dip / drucksache 10.12.2025 · WP 21 · 21/3247 · Antwort · Original ↗

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Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro (Antwort zu Drs. 21/2988) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3247 21. Wahlperiode 10.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2988 – Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. September 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Ausschreibung für eine „Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)“ im Umfang von bis zu 12 Mio. Euro veröffentlicht (https://ted.europa.eu/de/no tice/-/detail/633690-2025). Dieselbe Ausschreibung fand sich auch auf der Webseite des Bundesministeriums (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Re daktion/DE/Ausschreibungen/20250929-rahmenvereinbarung-ueber-die-kom munikationsagentur-fuer-das-BMWE.html). Mehrere Medien berichteten darüber (z. B. www.bild.de/politik/inland/wirtschaftsministerin-sucht-werbeagen tur-fuer-12-millionen-68e63d4fdaea3e0002fb3067, www.welt.de/politik/deuts chland/video68e74e7ed3ab2139f9f10e80/meine-welt-meine-meinung-wirtsch aftsministerin-will-12-millionen-euro-fuer-pr-agentur-ausgeben-so-geht-es-nic ht.html). Die Abgeordnete Janine Wissler der Fraktion Die Linke hatte zwei Schriftliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet, um die Hintergründe für den Bedarf einer Kommunikationsagentur für das BMWE besser zu verstehen (Schriftliche Fragen 43 auf Bundestagsdrucksache 21/2290 und 61 auf Bundestagsdrucksache 21/2387). Die Bundesregierung hat diese Fragen nach Ansicht der Fragestellenden nur teilweise beantwortet, es bleiben viele Punkte offen. So stellt die Bundesregierung in den Antworten dar, dass das Ausschreiben und Abschließen von mehrjährigen Rahmenvereinbarungen über PR- Beratungsdienstleistungen und die Durchführung von PR-Kampagnen ein übliches Vorgehen in der Bundesregierung sei und die derzeitige Ausschreibung über 12 Mio. Euro sich darin einreihe. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten aktuell in den Abteilungen Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle, Soziale Medien bzw. Online- Kommunikation sowie Reden und strategische Kommunikation des BMWE, und wie hat sich diese Anzahl seit 2005 im BMWE bzw. in seinen Vorläuferbehörden (z. B. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK], Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWi] etc.) verändert (bitte nach Jahren und Abteilungen aufschlüsseln)? Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Pressestelle, in der Öffentlichkeitsarbeit, bei den sozialen Medien/ Online-Kommunikation und bei Reden und strategische Kommunikation tätig, Die vielfältigen Aufgaben umfassen unter anderem das Entwerfen von Reden, die Entwicklung von Kampagnen, die Betreuung barrierefreier Publikationen, die Organisation öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen sowie Messebeteiligungen, den Bürgerdialog, den Besucherdienst und die Pressebegleitung bei öffentlichen Terminen der Ministerin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind teils in Teilzeit beschäftigt. Für die Jahre vor 2008 liegen keine auswertbaren Personaldaten vor. Jahr Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit/Soziale Medien und Online- Kommunikation, Reden und strategische Kommunikation 2025 45 2024 41 2023 43 2022 50 2021 36 2020 33 2019 34 2018 35 2017 34 2016 33 2015 33 2014 30 2013 31 2012 31 2011 36 2010 36 2009 21 2008 20  2. Ist man im BMWE der Ansicht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den in Frage 1 genannten Abteilungen nicht in der Lage sind, eine innovative und kreative Kommunikationsstrategie in ausreichendem Maße zu entwickeln und umzusetzen und es deshalb der Inanspruchnahme externer PR-Dienstleister über eine Rahmenvereinbarung in Millionenhöhe bedarf, wenn ja, warum, und wenn nein, warum bedarf es dennoch der externen Erbringung dieser Leistung? Die Bundesministerien sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren und der Informationspflicht der Bundesregierung nachzukommen. Die allgemeine inhaltliche Kommunikationsstrategie des Hauses wird von den Mitarbeitenden selbst entwickelt. Bestimmte Aspekte (betreffend etwa visuelle Architektur, Logos/Claims, Bildsprache, Headlines, Erklärvideos und viele mehr) können aber nur durch die professionelle Unterstützung von Kommunikationsexperten, Grafikdesignern etc. bearbeitet werden. Auch bei der Realisierung von crossmedialen Kampagnen, der Erstellung und Pflege von Webseiten oder Suchmaschinenoptimierung ist besondere Expertise vonnöten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wie auch die meisten anderen Ressorts schreiben daher die genannten Leistungen regelmäßig europaweit aus, um die Öffentlichkeitsarbeit mit professioneller Unterstützung zu flankieren und damit effizient und adressatengerecht die Informationspflicht zu erfüllen.  3. Wann haben das BMWE bzw. seine Vorläuferbehörden (z. B. BMWK, BMWi etc.) in der Vergangenheit Rahmenvereinbarungen über PR- Dienstleistungen (Beratung und Ausführung) an externe Dienstleister vergeben und ausgeschrieben (bitte Ausschreibungs- und Vergabetermine, ausgeschriebene Laufzeiten und tatsächlich erfolgte Laufzeiten tabellarisch angeben)?  5. Wie hoch waren die Volumina der Rahmenvereinbarungen seit 2005, und in welchem Umfang wurden sie über die jeweilige Laufzeit tatsächlich ausgeschöpft (bitte nach Jahren tabellarisch aufschlüsseln bzw. in die Tabelle zu Frage 3 einfügen)?  6. Wie ist das BMWE bzw. sind seine Vorläuferbehörden (z. B. BMWK, BMWi etc.) hinsichtlich der Rahmenvereinbarungen mit Regierungswechseln umgegangen, wurde üblicherweise nach einem Regierungswechsel neu ausgeschrieben, und dient die Laufzeitgestaltung der derzeitigen Ausschreibung (zwei Jahre plus zwei Mal einjährige Verlängerungsoption) der dafür nötigen Flexibilität des Bundesministeriums?  7. Wurden Verlängerungsoptionen für Rahmenvereinbarungen auch über zwischenzeitliche Regierungswechsel bzw. Wechsel in der Leitung des Bundesministeriums hinaus ausgeübt?  9. Stellen die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache 21/2290 genannten Ausgaben für Kommunikationsstrategien in Höhe von 276 792 Euro für die Jahre von 2022 bis 2024 den gesamten Umfang an „Kommunikationsberatung“ bzw. PR- Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu „Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit“) in diesen Jahren dar (vgl. Wortlaut der Antwort der Bundesregierung), oder umfasst der laufende Rahmenvertrag auch andere PR- Beratungsdienstleistungen (dann bitte auch Art und Umfang dieser anderen Ausgaben und die Gesamtausgaben für Beratungsdienstleistungen für die Jahre von 2022 bis 2024 angeben)? 11. Wie schlüsseln sich die verbleibenden Ausgaben neben Kommunikationsstrategien auf (bitte nach Kategorien für die Jahre ab 2005 aufschlüsseln)? Die Fragen 3, 5, 6, 7, 9 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur umfasst neben der Weiterentwicklung und Konkretisierung einer Kommunikationsstrategie auch Leistungen zur Planung und Umsetzung von Kommunikationskampagnen zu verschiedenen Anlässen und Themenbereichen. Es wurden seit 2010 die aus der Tabelle ersichtlichen Rahmenvereinbarungen für Kommunikationsdienstleistungen ausgeschrieben. Die Laufzeiten, Ausschreibungs- und Vergabedaten sowie Höhen des Auftragsvolumens und Leistungsumfangs ab dem Jahr 2010 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Weiter zurückliegende Daten sind nicht vorhanden. Aus der Tabelle ist auch ersichtlich, dass Verlängerungsoptionen für Rahmenvereinbarungen auch über zwischenzeitliche Regierungswechsel bzw. Wechsel in der Leitung des Bundesministeriums hinaus ausgeübt worden sind. Rahmenvereinbarungen haben aber grundsätzlich nur eine begrenzte Laufzeit, so dass es regelmäßig zu Neuausschreibungen kommt. Ausgeschriebene Laufzeit Tatsächliche Laufzeit Vergabetermin Auftragsvolumen in Euro (netto) Leistungsumfang in Euro (netto) 11.10.2010 – 31.10.2013 11.10.2010 – 31.05.2014 11.10.2010 1.740.750 n. b. 01.06.2014 – 31.05.2016 01.06.2014 – 31.10.2018 20.05.2014 5.800.000 5.513.941 04.02.2019 – 04.02.2021 04.02.2019 – 04.02.2023 29.01.2019 7.883.600 5.788.999 05.02.2023 – 04.02.2025 05.02.2023 – 04.02.2026 31.10.2023 7.711.410 2.976.722 Eine Rahmenvereinbarung wird üblicherweise für einen Zeitraum von vier Jahren ausgeschrieben. Die derzeit ausgeschriebene Rahmenvereinbarung wird ausweislich der Vergabebekanntmachung für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen und enthält eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils bis zu zwölf Monate. Daraus ergibt sich eine maximale Gesamtlaufzeit von vier Jahren. Eine weitergehende Aufschlüsselung der Ausgaben ist nicht möglich. Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache 21/2290 genannten Ausgaben für Kommunikationsstrategien waren vollständig. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/378 und 21/1338 verwiesen.  4. Handelt es sich bei solchen Rahmenvereinbarungen um Vertragsbeziehungen in dem Sinne, dass a) üblicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt immer nur maximal eine Rahmenvereinbarung des Bundesministeriums mit einem externen PR-Dienstleister bzw. einem PR-Dienstleistungskonsortium bestand bzw. besteht, oder b) mehrere Rahmenvereinbarungen gleichzeitig existierten bzw. existieren, oder c) neben einer oder mehreren laufenden Rahmenvereinbarungen auch andere PR-Dienstleister bzw. PR-Dienstleistungskonsortien beauftragt wurden bzw. werden (bitte mit begründen, warum die jeweilige Konstellation vonseiten des Bundesministeriums gewählt wurde)? Es gibt nur eine Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.  8. Wie hat sich der Zuschnitt bzw. die Gewichtung von a) Beratung („Welche Kommunikationsstrategie soll das Ministerium wählen, um bestimmte Ziele zu erreichen?“), und b) Umsetzung von PR-Maßnahmen (z. B. allgemeine Werbung, eigene Internetauftritte, besondere Werbekampagnen, Bildungsmaterialien, Veranstaltungen etc.) im Laufe der Zeit in diesen Rahmenvereinbarungen bzw. in deren Umsetzung entwickelt? Die Beratung ist stets ein Teil der Leistungen in den Rahmenvereinbarungen Eine bestimmte Gewichtung oder Veränderung derselben ist über den Lauf der Zeit nicht feststellbar. 10. Wenn, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache 21/2290 dargestellt, die neu ausgeschriebene Rahmenvereinbarung ein vergleichbares Auftragsvolumen wie die laufende Rahmenvereinbarung hat, und wenn die Ausgaben für Kommunikationsstrategien in Höhe von 276 792 Euro für die Jahre von 2022 bis 2024 den gesamten Bereich PR- Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu „Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit“) umfassen, geht die Bundesregierung für die neue Rahmenvereinbarung davon aus, dass Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu „Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) weiterhin nur einen sehr geringen Anteil von ca. 3 Prozent des gesamten Rahmenvertrags ausmachen werden? Da die Beratungsleistungen eng mit den konkreten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zusammenhängen, ist eine Quantifizierung der Gewichtung oder eine Prognose zu den genauen Ausgaben vor Beginn des Vertrages nicht möglich. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, was bedeutet, dass Abrufe in dem gesetzten Rahmen möglich, aber nicht vorgegeben sind. 12. Sind im Rahmen der bisherigen Rahmenvereinbarungen auch Studien, Gutachten oder Stellungnahmen von externen Beratungsfirmen, wirtschaftsnahen Institutionen oder wissenschaftlichen Einrichtungen beauftragt und aus dem Budget der Rahmenvereinbarung finanziert worden, und wenn ja, welche? 13. Lassen es die Bestimmungen der laufenden Rahmenvereinbarung in Absprache mit dem derzeitigen Vertragspartner der Rahmenvereinbarung zu, einen Auftrag wie die Erstellung des „Monitoringberichts zur Energiewende“ durch das „Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln“ (EWI) und die „BET Consulting GmbH“ im Rahmen der Rahmenvereinbarung zu vergeben, oder können derartige Berichte oder Studien nicht aus dem Budget einer solchen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, und wenn es nach den Bestimmungen möglich ist, ist dann die Beauftragung des „Monitoringberichts zur Energiewende“ auch auf diesem Wege bzw. aus dem Budget der laufenden Rahmenvereinbarung erfolgt? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nein, Leistungen dieser Art gehören nicht zu den Dienstleistungen einer Rahmenvereinbarung für eine Kommunikationsagentur. 14. Wie schließt das BMWE aus, dass der oder die am Ende der Ausschreibung ausgewählte Vertragspartnerin oder Vertragspartner in Interessenkonflikte geraten kann, wenn die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner gleichzeitig auch für Wirtschaftsunternehmen tätig wird, deren Geschäftsmodell ggf. den Zielen der Bundesregierung (z. B. Klimaziele) zuwiderläuft? Zur Vermeidung von Interessenskollisionen haben alle Bewerber und Bieter in Vergabeverfahren des BMWE mögliche Interessenkonflikte in einer Eigenerklärung anzugeben. Soweit erforderlich ist darzulegen, durch welche konkreten organisatorischen Maßnahmen potentielle Interessenkollisionen ausgeschlossen werden. 15. Wurde für frühere Rahmenverträge eine Analyse über die (Erfolgs-) Wirkung der jeweiligen Kommunikationsstrategien und der anderen Instrumente (z. B. Beratungsdienstleistungen und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) durchgeführt, und wenn ja, was waren die Ergebnisse? Die Wirksamkeit der Kommunikationsmaßnahmen wird regelmäßig überprüft. Erfolgskontrollen dienen dazu, die Maßnahmen anzupassen, zu optimieren und eine gute Reichweite bei einem optimalen Budget-Einsatz zu gewährleisten. Die Media-Maßnahmen werden ausgewertet, dabei werden unter anderem Kampagnen-Zugriffe, Seitenaufrufe, Clicks, Impressionen und Verweildauer mit Blick auf die Kosten je Click erfasst. In abschließenden Endreportings werden jeweils Empfehlungen für folgende Kampagnen und andere Maßnahmen berücksichtigt. 16. Gibt es Prüfberichte des Bundesrechnungshofs zur Wirkungskraft und Angemessenheit der bislang geschlossenen PR-Rahmenverträge des Bundesministeriums, und wenn ja, bitte der Antwort als Anlage beifügen? Prüfberichte dieser Art sind dem BMWE nicht bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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