Finanzielle Auswirkungen der Einführung des Ganztagsanspruchs auf die Kommunen
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Finanzielle Auswirkungen der Einführung des Ganztagsanspruchs auf die Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7586
21. Wahlperiode 14.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf
Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Winfried Strauß, René
Bochmann, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Finanzielle Auswirkungen der Einführung des Ganztagsanspruchs auf die
Kommunen
Mit dem Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird der bundesgesetzliche
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem
1. August 2026 schrittweise umgesetzt. Bereits im Gesetzgebungsverfahren
zum Ganztagsförderungsgesetz im Jahr 2021 wiesen der Bundesrat sowie die
kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass die Einführung des
Rechtsanspruchs mit erheblichen dauerhaften Investitions- und Betriebskosten
verbunden sei, und forderten eine stärkere sowie dauerhafte finanzielle Beteiligung
des Bundes (Bundestagsdrucksache 19/30236).
Nach den Berechnungen der Bundesregierung im Gesetzentwurf verbleibt trotz
der vorgesehenen Bundesbeteiligung ein erheblicher Teil der Investitions- und
insbesondere der laufenden Betriebskosten bei Ländern und Kommunen (www.
bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw22-pa-familie-ganztagsfoerderun
g-843920). Hinzu kommt, dass Bund und Länder am 25. Juni 2026 vereinbart
haben, sich bei neuen Bundesgesetzen am Grundsatz der
Veranlassungskonnexität („Wer bestellt, bezahlt“) zu orientieren, um finanzielle Mehrbelastungen
der Länder und Kommunen künftig stärker zu berücksichtigen (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/bund-laender-entlastung-kommunen-100.html). Das
Ganztagsförderungsgesetz wird hiervon jedoch nicht erfasst, obwohl seine
finanziellen Hauptwirkungen erst jetzt eintreten.
Die dem Ganztagsförderungsgesetz zugrunde gelegten Bedarfs- und
Kostenannahmen beruhen wesentlich auf Modellrechnungen des Deutschen
Jugendinstituts (DJI) aus dem Jahr 2019. Das DJI schätzte allein die Investitionskosten für
die zusätzlich benötigten Plätze auf bundesweit bis zu 7,5 Mrd. Euro und die
dauerhaften Betriebskosten bei Vollauslastung auf rund 4,5 Mrd. Euro jährlich
aufwachsend; die im Gesetzentwurf angesetzten Erwartungen an den
Erfüllungsaufwand blieben hinter diesen Schätzungen zurück
(Bundestagsdrucksache 19/30236).
Angesichts der seither eingetretenen Baupreissteigerungen und Tarifabschlüsse
stellt sich die Frage, inwieweit diese Datenbasis unter heutigen Bedingungen
noch als belastbare Risikoabschätzung gelten kann. Da das Deutsche
Jugendinstitut gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert wird, fehlt es zudem
an einer externen, unabhängigen Plausibilisierung der fiskalischen
Auswirkungen unter aktuellen Bedingungen.
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung belastet die
Kommunen nicht nur finanziell, sondern wirft auch grundlegende soziale Fragen
auf. Die Bundesregierung möchte damit eigentlich den Fachkräftemangel
bekämpfen, indem Eltern ermöglicht wird, mehr zu arbeiten. In der Realität
scheitert der Ausbau jedoch am massiven Personalmangel in den Kitas und Schulen
selbst. Zudem drohen bei den Trägern vermehrt unsichere Arbeitsverhältnisse
wie Minijobs oder Befristungen. Ein weiteres Problem: Der Staat konzentriert
sich so einseitig auf die Ganztagsbetreuung, dass das verfassungsmäßige Recht
der Eltern auf Erziehung vernachlässigt wird. Familien, die ihre Kinder lieber
zu Hause betreuen möchten, werden finanziell systematisch benachteiligt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Verantwortung die
Bundesregierung für die finanziellen Auswirkungen des bundesgesetzlich
geschaffenen Ganztagsanspruchs auf die Kommunen sieht und welche
Schlussfolgerungen sie daraus für die Finanzierung des Rechtsanspruchs zieht.
Viele Kommunen – vor allem überschuldete „Haushaltssicherungskommunen“
– können die bereitgestellten Bundesinvestitionshilfen in Höhe von 3,5 Mrd.
Euro nicht abrufen, da sie den erforderlichen kommunalen Eigenanteil
finanziell nicht aufbringen können oder an bürokratischen Hürden scheitern (www.b
mbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-rechtsanspruch-ganztagsbet
reuung-grundschulen-178966).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher Datengrundlage beruhen die dem Ganztagsförderungsgesetz
zugrunde gelegten Annahmen zu den Investitions- und Betriebskosten,
und hält die Bundesregierung diese angesichts der seit 2019 gestiegenen
Bau- und Personalkosten sowie der angespannten Finanzlage vieler
Kommunen weiterhin für belastbar?
a) Wurde die absehbare Kostenentwicklung bereits im
Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt, und aus welchen Gründen wurde im Gesetz
keine Revisions- oder Anpassungsklausel verankert, um auf eine
etwaige Unterfinanzierung der Kommunen reagieren zu können?
b) Mit welchen konkreten Prüfschritten gleicht die Bundesregierung die
ursprünglichen Modellrechnungen mit den tatsächlich realisierten
Abrechnungsdaten der Kommunen ab?
c) Ist eine externe, vom Deutschen Jugendinstitut unabhängige
Plausibilisierung der Kostenannahmen unter den aktuellen Bau- und
Tarifbedingungen vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
2. Welche wesentlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem
bisherigen Monitoring und der bisherigen Umsetzung des
Ganztagsförderungsgesetzes insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Investitions-
und Betriebskosten gewonnen?
3. Liegen der Bundesregierung – etwa aus Berichten der Länder oder der
kommunalen Spitzenverbände – Erkenntnisse darüber vor, dass
Kommunen den Rechtsanspruch zum jeweiligen Stichtag voraussichtlich nicht
fristgerecht erfüllen können?
a) Wenn ja, bitte nach Stichtag, Bundesland und Grund aufschlüsseln?
b) Wenn nein, auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung von
einer fristgerechten Umsetzung aus?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
Kommunen aufgrund der Umsetzung des Ganztagsanspruchs andere
kommunale Investitionen zurückstellen oder aufgeben müssen, und welche
Investitionsbereiche sind hiervon nach Kenntnis der Bundesregierung
besonders betroffen?
5. Welche Abweichungen zwischen den dem Gesetzgebungsverfahren
zugrunde gelegten Annahmen zu den Investitions- und Betriebskosten und
den bislang tatsächlich festgestellten oder erwarteten Kosten sind der
Bundesregierung bekannt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
6. Fällt das Ganztagsförderungsgesetz bzw. dessen fortlaufende
Kostenwirkung nach Auffassung der Bundesregierung unter die am 25. Juni 2026
vereinbarte Veranlassungskonnexität, obwohl seine finanziellen
Hauptwirkungen erst nach dieser Vereinbarung eintreten?
a) Wenn nein, plant oder prüft die Bundesregierung, das
Ganztagsförderungsgesetz an die dort vereinbarten Standards anzugleichen bzw.
Bestandsgesetze mit fortlaufender kommunaler Kostenwirkung
nachträglich einzubeziehen, um eine Umgehung dieser Standards zu
vermeiden?
b) Falls die Bundesregierung eine solche Angleichung nicht beabsichtigt,
aus welchen Gründen?
7. Plant die Bundesregierung, ihre Beteiligung an den Investitions- und/oder
Betriebskosten des Ganztagsanspruchs über die bisher zugesagten Beträge
(3,5 Mrd. Euro Investitionshilfen; Umsatzsteueranteil aufwachsend auf
1,3 Mrd. Euro/Jahr ab 2030) hinaus zu erhöhen?
a) Wenn ja, in welchem Umfang, und ab wann?
b) Wenn nein, warum hält sie die bisherige Bundesbeteiligung für
auskömmlich?
8. Mit welchen sachlichen und sozialpolitischen Argumenten rechtfertigt die
Bundesregierung ihre Entscheidung, die dringenden Forderungen der
kommunalen Spitzenverbände nach einer zeitlichen Verschiebung bzw.
Streckung des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs zurückzuweisen,
obwohl die personellen und baulichen Voraussetzungen flächendeckend
nachweislich nicht gegeben sind (bundestag.de/textarchiv kw22-2021)?
9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der
schulischen Ganztagsbetreuung jeweils die Teilzeitquote (unter 30
Wochenstunden), die Befristungsquote und der Anteil geringfügig Beschäftigter
(Minijobs) (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Falls dem Bund für den schulischen Ganztag hierzu keine Daten
vorliegen, plant die Bundesregierung eine entsprechende bundesweite
Erfassung?
b) Falls nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine solche
Erfassung nicht für erforderlich?
10. Wie hoch sind nach der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe (tätige
Personen in Tageseinrichtungen) beim pädagogischen Personal in Horten und
weiteren Tageseinrichtungen für Kinder im Grundschulalter jeweils die
Teilzeitquote, die Befristungsquote und der Anteil geringfügig
Beschäftigter (bitte jeweils nach Trägergruppen (öffentliche und freie Träger) und
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie waren die Werte für die Jahre 2019 bis 2025 (bitte im Zeitverlauf
darstellen)?
b) Wie hoch sind bei diesem Personal der Frauenanteil und die
durchschnittliche Wochenarbeitszeit (bitte ebenfalls nach Trägergruppen
aufschlüsseln)?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Tarifbindung
und das Lohnniveau bei den freien Trägern der Wohlfahrtspflege im
Vergleich zu kommunalen Trägern im Ganztagsbereich vor, und wie bewertet
sie das Risiko von Altersarmut bei den dort überwiegend weiblichen
Beschäftigten aufgrund niedriger Löhne und geringer Wochenarbeitszeiten?
12. Auf welchen empirischen Daten und Modellrechnungen basiert die
Annahme der Bundesregierung, dass die Einführung des Ganztagsanspruchs
zu einer signifikanten Erhöhung der Wochenarbeitszeit von Eltern
(insbesondere von Müttern) führt?
13. Welche arbeitsmarktpolitischen Programme der Bundesagentur für Arbeit
(z. B. Umschulungen, Quereinsteigerprogramme oder
Qualifizierungschancengesetz) werden gezielt eingesetzt, um (arbeitslose oder
geringqualifizierte) Personen für eine Tätigkeit im schulischen Ganztag zu
qualifizieren, und wie viele Personen wurden darüber bislang erfolgreich in den
Arbeitsmarkt integriert (bitte nach Bundesland, Grad der Qualifizierung
und für die Jahre 2021 bis 2026 aufschlüsseln)?
14. Wie hoch ist der Bedarf in den Jahren 2026/2027 an Betreuungspersonal
bei den pädagogischen Fachkräften, Fachkräften und Ergänzungskräften
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
15. Inwieweit hat die Bundesregierung geprüft, den Rechtsanspruch auf
Ganztagsförderung auf Familien mit nachgewiesenem Betreuungsbedarf
aus Erwerbsgründen (insbesondere bei Berufstätigkeit beider Elternteile
oder bei Alleinerziehenden) zu konzentrieren, um die Verpflichtung der
Kommunen zur flächendeckenden Vorhaltung von Betreuungskapazitäten
und die damit verbundenen Kosten zu verringern?
16. Wie begründet die Bundesregierung die einseitige finanzielle
Bevorzugung der staatlich-institutionellen Ganztagsbetreuung gegenüber Familien,
die sich bewusst dafür entscheiden, ihre Kinder am Nachmittag im
familiären Umfeld oder durch Verwandte zu betreuen?
17. Zieht die Bundesregierung im Sinne einer gerechten Sozialpolitik die
Einführung eines bundesweiten „Familiengeldes“ oder einer direkten
Transferzahlung an Eltern in Betracht, die den Rechtsanspruch auf einen
Ganztagsplatz nicht in Anspruch nehmen, um echte Wahlfreiheit bei der
Erziehung zu gewährleisten?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 12. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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