Keine Bürokratie auf Kosten des Mittelstandes - Urlaubsgeld ohne zusätzliches Pflichtverfahren
Text
Keine Bürokratie auf Kosten des Mittelstandes - Urlaubsgeld ohne zusätzliches Pflichtverfahren
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1699
21. Wahlperiode 17.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Tino Chrupalla, Gerrit Huy, René Springer, Peter Bohnhof,
Carsten Becker, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Lukas Rehm, Ulrike
Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD
Keine Bürokratie auf Kosten des Mittelstandes – Urlaubsgeld ohne
zusätzliches Pflichtverfahren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Hauptgrund für die Einführung von Urlaubskassen im Baugewerbe sowie im Maler-
und Lackiererhandwerk waren die damals hohe Fluktuation der Mitarbeiter und die
damit verbundenen Probleme mit bereits erworbenen Urlaubsansprüchen bei einem
Betriebswechsel. Die Arbeitswelt hat sich jedoch in den letzten 20 Jahren verändert.
Die Betriebe haben in der Regel einen festen Personalstamm, der das ganze Jahr über
beschäftigt ist. Die Mitarbeiterfluktuation im Baugewerbe ist heute nicht signifikant
höher als in anderen Berufsgruppen, in denen es keine Urlaubskasse gibt.
Urlaubskassenverfahren verpflichten die Betriebe, Beiträge monatlich im Voraus an
die jeweilige Urlaubskasse zu entrichten, auch wenn dem Arbeitnehmer gegenüber
Urlaub gewährt wird. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweiligen
Bruttomonatslohn. Die genaue Höhe des Beitrags für jeden einzelnen Mitarbeiter muss
monatlich von den Betrieben selbst berechnet und abgeführt werden, die Höhe der
Rückerstattung wird von der Urlaubskasse berechnet. Ein Teil des Geldes wird in den
meisten Fällen von der Kasse einbehalten. Welcher Prozentsatz der Beiträge genau bei der
Urlaubskasse verbleibt, ist für den Betrieb nicht transparent und schwer
nachvollziehbar. Aufgrund der strengen Formalisierung des Erstattungsverfahrens dauert die
Rückerstattung Wochen. Dem Betrieb entsteht auf diese Weise ein Liquiditätsabfluss.
Dass es auch ohne Zwangsbeiträge per Urlaubskassenverfahren problemlos geht,
beweist das Saarland, wo die Tarifparteien keine Notwendigkeit für einen kasseneigenen
Verwaltungsapparat mit entsprechendem Verwaltungsaufwand allein zur Absicherung
von Urlaubsansprüchen sehen. Die dortige Malerinnung hatte sich bereits bei
Gründung der Kasse gegen eine Teilnahme an dem bürokratischen Verfahren
ausgesprochen. Im Saarland zahlen die Unternehmer Urlaubsvergütungen direkt an die
Mitarbeiter aus.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen,
1. der die Verpflichtung zur Teilnahme an den Urlaubskassenverfahren im
Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk sowie im
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk durch Änderung des Tarifvertragsgesetz (§ 4
Abs. 2, § 5 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 und § 5 Abs. 4) aufhebt und
2. der die entsprechenden Urlaubskassen anweist, bestehende Forderungen der
beitragenden Unternehmen ihnen gegenüber und etwaige Überschüsse an diese
rückzuerstatten.
Berlin, den 17. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Urlaubskassenverfahren werden von den Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) für Baubetriebe sowie
von den Sozialkassen für Betriebe des Gerüstbauer-, Maler- und Lackierer- sowie des Steinmetz- und
Steinbildhauerhandwerks mit jeweils eigenen allgemeinverbindlichen Sozialkassentarifverträgen im Umlaufverfahren
durchgeführt.
Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe vorgeschriebenen komplizierten und kostspieligen
Urlaubskassenverfahren sichern Urlaubsansprüche, die bereits durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt sind. Sie sind nicht mehr
zeitgemäß und belasten die Betriebe finanziell und bürokratisch.
Die SOKA-BAU wurde 1949 als Urlaubskasse gegründet, um die beschäftigungs- und damit urlaubsfreie Zeit
der Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe zu überbrücken. Seit 2001 vereint sie zwei Institutionen unter einem
Dach: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des
Baugewerbes AG (ZVK). 1971 haben die IG Bauen Agrar Umwelt und der Bundesverband Farbe Gestaltung
Bautenschutz die Gemeinnützige Urlaubskasse gegründet. Heute bildet sie gemeinsam mit der
Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks die Malerkasse.
Im Baugewerbe wird üblicherweise zwischen dem Bauhauptgewerbe und dem Baunebengewerbe unterschieden.
Das Bauhauptgewerbe umfasst insbesondere den Hoch- und Tiefbau, während sich das Baunebengewerbe auf
den Bereich Bauinstallation und sonstiger Ausbau bezieht. Für die Pflicht zur Teilnahme am
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist dies jedoch nicht maßgeblich. Entscheidend ist, ob in dem Betrieb im überwiegenden
Teil der Arbeitszeit Bautätigkeiten ausgeführt werden, die im Tarifvertrag aufgeführt sind.
Das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk kritisiert die zunehmende Bürokratisierung.1 Jungmeister
bezeichnen Bürokratielast als Hauptgründungsproblem.2 Die Bereitschaft zur Selbstständigkeit im Handwerk ist
zunehmend gefährdet. Laut der Meisterabsolventenstudie 20213 des Forschungsinstituts für Berufsbildung im
Handwerk wollen nur noch rund 30 Prozent der angehenden Meister ein Unternehmen gründen oder übernehmen
(gewerkeübergreifend). Noch vor einem Jahrzehnt waren es 80 Prozent.
1 vgl. www.deutsche-handwerks-zeitung.de/maler-und-lackierer-buerokratie-killt-selbststaendigkeit-333027/
(Quelle: deutsche Handwerkszeitung vom 20.02.2024 „Maler und Lackierer: Bürokratie killt Selbstständigkeit“)
2 vgl. hwww.hwk-duesseldorf.de/artikel/jungmeister-bezeichnen-buerokratielast-als-haupt-gruendungsproblem-31,0,5982.html
(Quelle: Handwerkskammer Düsseldorf vom 30.04.2024 „Jungmeister bezeichnen Bürokratiebelastung als Gründungsproblem“)
3 vgl. https://fbh.uni-koeln.de/wp-content/uploads/2022/12/A56-Absolventenstudie-2021.pdf
(Quelle: Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk vom April 2022 „Meisterabsolventenstudie 2021“)
Die Zahl der Erwerbstätigen im Baugewerbe4 veränderte sich im Jahr 2024 nur leicht verglichen mit dem Vorjahr
und belief sich auf rund 2,62 Millionen. Damit entfielen etwa 5,7 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland
auf das Baugewerbe.5 Die Baubranche steht aktuell vor großen Herausforderungen. Materialengpässe und
gestiegene Preise für Baumaterialien machen Unternehmen zu schaffen. Steigende Zinsen lassen Bauherren
zurückhaltend werden – und auch der Fachkräftemangel setzt die Baubranche unter Druck. Bei den Bauingenieuren
übersteigt seit dem Frühjahr 2015 die Zahl der offenen Stellen die der Arbeitslosen. Auch bei den gewerblichen
Fachkräften gibt es einen Engpass: Bis März 2018 lag die Zahl der arbeitslosen Baufacharbeiter mit
bauhauptgewerblichen Berufen noch deutlich über der Zahl der offenen Stellen. Danach hat sich das Verhältnis umgekehrt.
Für Baubetriebe ist es schwierig, gut ausgebildete Fachkräfte zu finden und zu halten. Im Rahmen der DIHK-
Umfrage zum Frühsommer 2024 gaben 64 Prozent der befragten Bauunternehmen den Fachkräftemangel als
Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Unternehmens an. In der Industrie beklagten dies 51 Prozent.6
Die Fluktuationsquote im Bauhauptgewerbe 2023 war unverändert zum Vorjahr und nach wie vor
unterdurchschnittlich.7 Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden im Wirtschaftszweig Baugewerbe (ohne Bauträger) 35,2
Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Stellen in Deutschland neu besetzt, im Bauhauptgewerbe 37 Prozent.
Im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt lag die Quote 2023 bei 32,2 Prozent. Im Gegensatz zur Gesamtwirtschaft
lag die Fluktuationsquote in der Bauwirtschaft 2023 jedoch immer noch deutlich unter dem langjährigen
Durchschnitt von 2008 bis 2023. In anderen Wirtschaftszweigen ist die Mitarbeiterfluktuation weitaus höher (für das
Jahr 2023: Verkehr und Lagerei 34,1 Prozent, Gastgewerbe 62,1 Prozent, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
73,4 Prozent).8
4 vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2503/umfrage/anzahl-der-erwerbstaetigen-im-baugewerbe-seit-1992/
(Quelle: Statista vom 20.01.2025 „Anzahl der Erwerbstätigen im Baugewerbe in Deutschland in den Jahren 1992 bis 2024“)
5 vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/150764/umfrage/erwerbstaetige-nach-wirtschaftsbereichen-in-deutschland-2008/
(Quelle: Statista vom 02.01.2025 „Verteilung der Erwerbstätigen in Deutschland nach Wirtschaftsbereichen im Jahr 2024“)
6 vgl. www.dihk.de/resource/blob/117416/1ede98a3a22f9f6b22d3901488821f7d/konjunktur-dihk-konjunkturumfrage-fruehsommer-2024-
data.pdf#page=12
(Quelle: DIHK „DIHK-Konjunkturumfrage Frühsommer 2024“)
7 vgl. www.bauindustrie.de/fileadmin/bauindustrie.de/Zahlen_Fakten/BrancheninfoBau/BIB_-_Fluktuationsquote_am_Bau.pdf
(Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. vom 26.07.2024, „Brancheninfo Bau “)
8 vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/664592/umfrage/fluktuationskoeffizient-der-sozialversicherungspflichtigen-
beschaeftigungin-deutschland-nach-wirtschaftszweigen/
(Quelle: Statista vom 04.04.2025 „Fluktuationskoeffizient der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland nach
Wirtschaftszweigen im Jahr 2023“)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Carsten Becker (Antrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Gerrit Huy (Antrag)
- authored ← Hans-Jürgen Goßner (Antrag)
- authored ← Jan Feser (Antrag)
- authored ← Lukas Rehm (Antrag)
- authored ← Peter Bohnhof (Antrag)
- authored ← René Springer (Antrag)
- authored ← Robert Teske (Antrag)
- authored ← Thomas Stephan (Antrag)
- authored ← Tino Chrupalla (Antrag)
- authored ← Ulrike Schielke-Ziesing (Antrag)
- part_of_vorgang → Keine Bürokratie auf Kosten des Mittelstandes - Urlaubsgeld ohne zusätzliches Pflichtverfahren (Antrag)