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Keine Bürokratie auf Kosten des Mittelstandes - Urlaubsgeld ohne zusätzliches Pflichtverfahren

dip / drucksache 17.09.2025 · WP 21 · 21/1699 · Antrag · Original ↗

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Keine Bürokratie auf Kosten des Mittelstandes - Urlaubsgeld ohne zusätzliches Pflichtverfahren [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1699 21. Wahlperiode 17.09.2025 Antrag der Abgeordneten Tino Chrupalla, Gerrit Huy, René Springer, Peter Bohnhof, Carsten Becker, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD Keine Bürokratie auf Kosten des Mittelstandes – Urlaubsgeld ohne zusätzliches Pflichtverfahren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Hauptgrund für die Einführung von Urlaubskassen im Baugewerbe sowie im Maler- und Lackiererhandwerk waren die damals hohe Fluktuation der Mitarbeiter und die damit verbundenen Probleme mit bereits erworbenen Urlaubsansprüchen bei einem Betriebswechsel. Die Arbeitswelt hat sich jedoch in den letzten 20 Jahren verändert. Die Betriebe haben in der Regel einen festen Personalstamm, der das ganze Jahr über beschäftigt ist. Die Mitarbeiterfluktuation im Baugewerbe ist heute nicht signifikant höher als in anderen Berufsgruppen, in denen es keine Urlaubskasse gibt. Urlaubskassenverfahren verpflichten die Betriebe, Beiträge monatlich im Voraus an die jeweilige Urlaubskasse zu entrichten, auch wenn dem Arbeitnehmer gegenüber Urlaub gewährt wird. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweiligen Bruttomonatslohn. Die genaue Höhe des Beitrags für jeden einzelnen Mitarbeiter muss monatlich von den Betrieben selbst berechnet und abgeführt werden, die Höhe der Rückerstattung wird von der Urlaubskasse berechnet. Ein Teil des Geldes wird in den meisten Fällen von der Kasse einbehalten. Welcher Prozentsatz der Beiträge genau bei der Urlaubskasse verbleibt, ist für den Betrieb nicht transparent und schwer nachvollziehbar. Aufgrund der strengen Formalisierung des Erstattungsverfahrens dauert die Rückerstattung Wochen. Dem Betrieb entsteht auf diese Weise ein Liquiditätsabfluss. Dass es auch ohne Zwangsbeiträge per Urlaubskassenverfahren problemlos geht, beweist das Saarland, wo die Tarifparteien keine Notwendigkeit für einen kasseneigenen Verwaltungsapparat mit entsprechendem Verwaltungsaufwand allein zur Absicherung von Urlaubsansprüchen sehen. Die dortige Malerinnung hatte sich bereits bei Gründung der Kasse gegen eine Teilnahme an dem bürokratischen Verfahren ausgesprochen. Im Saarland zahlen die Unternehmer Urlaubsvergütungen direkt an die Mitarbeiter aus. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, 1. der die Verpflichtung zur Teilnahme an den Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk durch Änderung des Tarifvertragsgesetz (§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 und § 5 Abs. 4) aufhebt und 2. der die entsprechenden Urlaubskassen anweist, bestehende Forderungen der beitragenden Unternehmen ihnen gegenüber und etwaige Überschüsse an diese rückzuerstatten. Berlin, den 17. September 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Urlaubskassenverfahren werden von den Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) für Baubetriebe sowie von den Sozialkassen für Betriebe des Gerüstbauer-, Maler- und Lackierer- sowie des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks mit jeweils eigenen allgemeinverbindlichen Sozialkassentarifverträgen im Umlaufverfahren durchgeführt. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe vorgeschriebenen komplizierten und kostspieligen Urlaubskassenverfahren sichern Urlaubsansprüche, die bereits durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt sind. Sie sind nicht mehr zeitgemäß und belasten die Betriebe finanziell und bürokratisch. Die SOKA-BAU wurde 1949 als Urlaubskasse gegründet, um die beschäftigungs- und damit urlaubsfreie Zeit der Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe zu überbrücken. Seit 2001 vereint sie zwei Institutionen unter einem Dach: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). 1971 haben die IG Bauen Agrar Umwelt und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz die Gemeinnützige Urlaubskasse gegründet. Heute bildet sie gemeinsam mit der Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks die Malerkasse. Im Baugewerbe wird üblicherweise zwischen dem Bauhauptgewerbe und dem Baunebengewerbe unterschieden. Das Bauhauptgewerbe umfasst insbesondere den Hoch- und Tiefbau, während sich das Baunebengewerbe auf den Bereich Bauinstallation und sonstiger Ausbau bezieht. Für die Pflicht zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist dies jedoch nicht maßgeblich. Entscheidend ist, ob in dem Betrieb im überwiegenden Teil der Arbeitszeit Bautätigkeiten ausgeführt werden, die im Tarifvertrag aufgeführt sind. Das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk kritisiert die zunehmende Bürokratisierung.1 Jungmeister bezeichnen Bürokratielast als Hauptgründungsproblem.2 Die Bereitschaft zur Selbstständigkeit im Handwerk ist zunehmend gefährdet. Laut der Meisterabsolventenstudie 20213 des Forschungsinstituts für Berufsbildung im Handwerk wollen nur noch rund 30 Prozent der angehenden Meister ein Unternehmen gründen oder übernehmen (gewerkeübergreifend). Noch vor einem Jahrzehnt waren es 80 Prozent. 1 vgl. www.deutsche-handwerks-zeitung.de/maler-und-lackierer-buerokratie-killt-selbststaendigkeit-333027/ (Quelle: deutsche Handwerkszeitung vom 20.02.2024 „Maler und Lackierer: Bürokratie killt Selbstständigkeit“) 2 vgl. hwww.hwk-duesseldorf.de/artikel/jungmeister-bezeichnen-buerokratielast-als-haupt-gruendungsproblem-31,0,5982.html (Quelle: Handwerkskammer Düsseldorf vom 30.04.2024 „Jungmeister bezeichnen Bürokratiebelastung als Gründungsproblem“) 3 vgl. https://fbh.uni-koeln.de/wp-content/uploads/2022/12/A56-Absolventenstudie-2021.pdf (Quelle: Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk vom April 2022 „Meisterabsolventenstudie 2021“) Die Zahl der Erwerbstätigen im Baugewerbe4 veränderte sich im Jahr 2024 nur leicht verglichen mit dem Vorjahr und belief sich auf rund 2,62 Millionen. Damit entfielen etwa 5,7 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland auf das Baugewerbe.5 Die Baubranche steht aktuell vor großen Herausforderungen. Materialengpässe und gestiegene Preise für Baumaterialien machen Unternehmen zu schaffen. Steigende Zinsen lassen Bauherren zurückhaltend werden – und auch der Fachkräftemangel setzt die Baubranche unter Druck. Bei den Bauingenieuren übersteigt seit dem Frühjahr 2015 die Zahl der offenen Stellen die der Arbeitslosen. Auch bei den gewerblichen Fachkräften gibt es einen Engpass: Bis März 2018 lag die Zahl der arbeitslosen Baufacharbeiter mit bauhauptgewerblichen Berufen noch deutlich über der Zahl der offenen Stellen. Danach hat sich das Verhältnis umgekehrt. Für Baubetriebe ist es schwierig, gut ausgebildete Fachkräfte zu finden und zu halten. Im Rahmen der DIHK- Umfrage zum Frühsommer 2024 gaben 64 Prozent der befragten Bauunternehmen den Fachkräftemangel als Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Unternehmens an. In der Industrie beklagten dies 51 Prozent.6 Die Fluktuationsquote im Bauhauptgewerbe 2023 war unverändert zum Vorjahr und nach wie vor unterdurchschnittlich.7 Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden im Wirtschaftszweig Baugewerbe (ohne Bauträger) 35,2 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Stellen in Deutschland neu besetzt, im Bauhauptgewerbe 37 Prozent. Im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt lag die Quote 2023 bei 32,2 Prozent. Im Gegensatz zur Gesamtwirtschaft lag die Fluktuationsquote in der Bauwirtschaft 2023 jedoch immer noch deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 2008 bis 2023. In anderen Wirtschaftszweigen ist die Mitarbeiterfluktuation weitaus höher (für das Jahr 2023: Verkehr und Lagerei 34,1 Prozent, Gastgewerbe 62,1 Prozent, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 73,4 Prozent).8 4 vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2503/umfrage/anzahl-der-erwerbstaetigen-im-baugewerbe-seit-1992/ (Quelle: Statista vom 20.01.2025 „Anzahl der Erwerbstätigen im Baugewerbe in Deutschland in den Jahren 1992 bis 2024“) 5 vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/150764/umfrage/erwerbstaetige-nach-wirtschaftsbereichen-in-deutschland-2008/ (Quelle: Statista vom 02.01.2025 „Verteilung der Erwerbstätigen in Deutschland nach Wirtschaftsbereichen im Jahr 2024“) 6 vgl. www.dihk.de/resource/blob/117416/1ede98a3a22f9f6b22d3901488821f7d/konjunktur-dihk-konjunkturumfrage-fruehsommer-2024- data.pdf#page=12 (Quelle: DIHK „DIHK-Konjunkturumfrage Frühsommer 2024“) 7 vgl. www.bauindustrie.de/fileadmin/bauindustrie.de/Zahlen_Fakten/BrancheninfoBau/BIB_-_Fluktuationsquote_am_Bau.pdf (Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. vom 26.07.2024, „Brancheninfo Bau “) 8 vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/664592/umfrage/fluktuationskoeffizient-der-sozialversicherungspflichtigen- beschaeftigungin-deutschland-nach-wirtschaftszweigen/ (Quelle: Statista vom 04.04.2025 „Fluktuationskoeffizient der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2023“) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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