Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen - Einsatz von Jugendoffizieren beenden - Zivilschutz fördern
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Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen - Einsatz von Jugendoffizieren beenden - Zivilschutz fördern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1597
21. Wahlperiode 10.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Anne-
Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Mandy Eißing, Katrin Fey,
Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Mareike
Hermeier, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara
Mazzi, Stella Merendino, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, Lea Reisner,
Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen – Einsatz von
Jugendoffizieren beenden – Zivilschutz fördern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Kriegerische Auseinandersetzungen und Terror nehmen weltweit zu. Die
dominierende Antwort der politisch Verantwortlichen darauf sind massive Aufrüstung und
Militarisierung. Gemeinsam mit der Fraktion der CDU/CSU hat bereits die
Ampelregierung kurz vor Ende ihrer Amtszeit die Öffnung der Schuldenbremse nur für
Verteidigungsausgaben beschlossen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/15096) und die NATO-
Mitgliedstaaten haben eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf 5 % des
jeweiligen Bruttoinlandsprodukts vereinbart. Auch die Militarisierung ziviler
Gesellschaftsbereiche wird in Deutschland zunehmend spürbar. So rückt auch der Schulbereich
verstärkt in den Fokus der Bundesregierung. Sie will die Bundeswehr stärker in Schulen
verankern. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen
Bundestages, Thomas Röwekamp, forderte gerade erst ein Pflichtfach zur Bundeswehr und
ihren Aufgaben (vgl. www.focusplus.de/politik/kommt-in-schule-pflichtfach-
bundeswehr-3605). Bayern folgte bereits mit dem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in
Bayern (vgl. Bayerische Staatsregierung, GVBl. 2024 S. 257), welches Schulen und
Hochschulen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet. In anderen
Ländern bestehen Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr.
Sowohl Gewerkschaften als auch Elternverter:innen lehnen diese Militarisierung der
Erziehung ab. Widerstand gegen diese Vorstöße im Schulbereich gab es sowohl von
Seiten der Gewerkschaften als aktive Partner in der Friedensbewegung als auch von
Elternvertreter:innen (vgl. z. B. www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/lehrer-
bundeswehrschulen-auftritt-fdp-stark-watzinger-100.html). Dieser Widerstand speist
sich unter anderem aus der Haltung, dass sich begründet durch die Verantwortung
Deutschlands für zwei verheerende Weltkriege des 20. Jahrhunderts und die
Konsequenzen aus dem Faschismus die Bundesrepublik Deutschland nach 1945 dazu
verpflichtet hat, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Aus dieser im Grundgesetz
verankerten Verpflichtung Deutschlands zum Frieden leitet sich ein Friedensgebot ab.
Es wird ebenso von unterschiedlichen Stellen in Zweifel gezogen, wie stark durch
dieses Vordringen der Bundeswehr in den Schulbereich in die Gewissensfreiheit der
Schüler:innen eingegriffen wird (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayern-
bundeswehr-zivilklausel-kooperation-hochschulen-wissenschaftsfreiheit).
Maßgebend für die politische Bildung an Schulen ist der sogenannte Beutelsbacher
Konsens von 1976, der drei Prinzipien für den Unterricht festlegt: das
Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung. Das Münchener
Manifest von 1997 ergänzt dies um eine weitere wichtige Leitlinie: Politische Bildung im
öffentlichen Auftrag soll pluralistisch, überparteilich und unabhängig erfolgen.
Unabhängig davon, dass die Ausgestaltung des Schulunterrichts und die Inanspruchnahme
von Angeboten Dritter im Rahmen der politischen Bildung an den Schulen weiterhin
in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen, hat die Bundesregierung die
Möglichkeit und die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Entwicklung eigener Angebote
und der Umgang mit Anfragen aus den Schulen an Einrichtungen des Bundes dem
Gebot der Pluralität, Kontroversität und Unabhängigkeit gerecht werden.
Gerade im Bereich der außen- und sicherheitspolitischen Information folgt daraus die
bildungspolitische Notwendigkeit, die privilegierte Stellung der Bundeswehr
auszugleichen. Zwar ist eine aktive Bewerbung der Bundeswehr an Schulen durch
Jugendoffiziere nicht erlaubt – eine passive hingegen wird nicht explizit ausgeschlossen und in
Kauf genommen. Sowohl durch Jugendoffiziere als auch andere Maßnahmen, wie z.
B. Ausbildungsmessen, wird das Bild der Bundeswehr als besonders gut ausgestatteter
und fördernder Ausbildungsbetrieb „wie jeder andere auch“ forciert. Die Anzahl der
Veranstaltungen von Jugendoffizieren der Bundeswehr an Schulen hat sich in den
letzten fünf Jahren verdoppelt und lag im letzten Jahr bei 5.500 (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 21/747). Mit
Vorträgen, Besuchen bei der Truppe, bei denen Kriegseinsätze als ein Abenteuerspiel
angepriesen werden, soll das Gefühl „voller Action, Teamgeist und spannender
Herausforderungen“ erweckt werden (vgl. Bundeswehr zum Girls’Day und Boys’Day 2024,
www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/-aktuelles/veranstaltungen/girls-
boysday-bundeswehr-5751142). Bei diesen Veranstaltungen, die während der
Unterrichtszeit stattfinden, gilt in der Regel Anwesenheitspflicht der zumeist minderjährigen
Schülerinnen und Schüler. Dabei ist völlig unklar, was das System Jugendoffiziere
eigentlich kostet. Hier ist auch eine detaillierte Offenlegung der realen Kosten
dringend geboten.
Die gegenwärtige Praxis seitens des Bundesministeriums der Verteidigung, eigene
Kapazitäten für die gezielte Nutzung der Schulen de facto zu Anwerbungszwecken für
die Bundeswehr zu unterhalten, muss beendet werden. Die privilegierte Einflussnahme
der Bundeswehr auf minderjährige Schülerinnen und Schüler ist nicht vereinbar mit
den Grundsätzen der politischen Bildung. Die Bundeswehr ist nach Ansicht der
Antragstellenden weder unabhängig genug noch pädagogisch und politisch dazu in der
Lage, glaubwürdig die Vielfalt der unterschiedlichen Ansätze zur Wehrpflicht, zum
Auftrag der Bundeswehr und zu den Zielen der Außen- und Sicherheitspolitik
darzustellen.
Neben den Jugendoffizieren entsendet die Bundeswehr auch regelmäßig
Wehrdienstberaterinnen und -berater an die Schulen, um für die Bundeswehr Nachwuchs zu
rekrutieren. Einen vergleichbaren Zugang zu den Jugendlichen genießt kein anderes
Bundesministerium. Dabei kann teilweise der Anschein erweckt werden, die Bundeswehr
habe den Zivilschutz als eine zentrale Aufgabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen
aber kann die Bundeswehr nach den Regeln des Artikels 35 des Grundgesetzes in
unterschiedlichen Stufen im Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden und selbst
dann unterstützt sie in erster Linie die zivilen Organisationen.
Die Vereinten Nationen kritisieren Deutschland regelmäßig hinsichtlich der
Rekrutierung von Minderjährigen in die Bundeswehr mit dem expliziten Hinweis, dass dies
u. a. durch die Bewerbung und ein gezieltes Marketing für den militärischen Dienst an
Schulen geschehe mit Formaten, die dezidiert an Kinder als Zielgruppe gerichtet seien
(vgl. United Nations; Committee on the Rights of the Child (13.10.2022): Concluding
observations on the combined fifth and sixth periodic reports of Germany; tbinter-
net.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRC%2fC-
%2fDEU%2fCO%2f5-6&Lang=en; S. 14). Gleichsam appellieren die Vereinten
Nationen, das Mindesteintrittsalter für die Bundeswehr auf strikte 18 Jahre zu erhöhen und
jegliche Formen der gezielt für Kinder konzipierten Bewerbung des militärischen
Dienstes und insbesondere eine Bewerbung an Schulen zu untersagen. Dieser
Forderung kommt Deutschland nicht nach. Ähnliche Forderungen hat auch die Kommission
zur Wahrnehmung der Belange der Kinder gestellt (vgl. Kommissionsdrucksache
18/16, www.bundestag.de/resource/blob/482006/b8fa4487dcd13f0730e96386957-
ddcff/stellungnahme_militaer_und_jugend_in_deutschland-data.pdf). Obgleich die
Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05.04.1992
ratifiziert hat und Deutschland als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention zu
besonderem Schutz von Minderjährigen verpflichtet ist, gilt der Jugendschutz in der
Bundeswehr nicht. Anders als die 150 Länder weltweit, die mittlerweile die Rekrutierung
Minderjähriger in ihre Armeen gestoppt haben, versucht die Bundeswehr insbesondere
seit dem Aussetzen der Wehrpflicht durch Werbekampagnen in Schulen,
Berufsinformationszentren, auf YouTube oder in sozialen Netzwerken, Minderjährige zu werben.
Von Angehörigen der Bundeswehr werden eigene private Social-Media-Kanäle wie
z. B. TikTok mit soldatischen Inhalten gefüllt und „lustige Inhalte mit Bundeswehr-
Thematiken“ im Kommunikationsstil der Jugendlichen präsentiert. Inwiefern hier
keine Werbung vorliegen soll, ist unklar.
Die Aufgabe von Bildungseinrichtungen ist es, Kinder zu mündigen Bürgerinnen und
Bürgern zu erziehen. Ihnen ist das nötige Handwerkszeug für Reflektion,
eigenständige Meinungsbildung und informierte Entscheidungen an die Hand zu geben –
insbesondere in Zeiten gravierender geopolitischer Sicherheitsfragen. Kindern soll
bedürfnisorientiert ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden, anstatt sie kriegstüchtig
zu machen. Das Ansinnen, den Zivilschutz stärker an Schulen zu verankern, ist
grundsätzlich sinnvoll. Ansprechpartner dafür müssen aber zivile Organisationen des
Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe sein, wie z. B. auch das Deutsche Rote Kreuz, der
Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter, der Malteser Hilfsdienst. Zur Unterstützung
der ergänzenden politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen sollten nur
entsprechende Akteuerinnen und Akteure ziviler Institutionen, die Bundeszentrale und
die Landeszentralen für politische Bildung und Friedensorganisationen bzw. -
initiativen herangezogen werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen nicht mehr zu genehmigen und
bestehende Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Bundesländern
aufzukündigen;
2. Anfragen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Unterstützung der
ergänzenden politischen Bildung und zur Auseinandersetzung mit
Herausforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft, z. B. Naturkatastrophen, nur mit
entsprechenden zivilen Akteuren oder andere Organisationen des Zivilschutzes und
der Katastrophenhilfe abzudecken, wie z. B. Feuerwehren, dem Technischen
Hilfswerk, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, den
Johannitern, dem Malteser Hilfsdienst;
3. dafür Sorge zu tragen, dass die Bundeswehr weder mittelbar noch unmittelbar
Werbe-, Lehr- und Unterrichtsmaterial zur Verwendung an allgemeinen und
berufsbildenden Schulen zielgruppenspezifisch für Kinder und Jugendliche erstellt
oder an und vor Orten, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden,
verteilt;
4. dafür Sorge zu tragen, dass Schulausflüge zu Kasernen, Truppenübungsgeländen,
Lagerhallen, Landeplätzen und Hangars sowie weiteren militärischen
Einrichtungen und Liegenschaften untersagt werden;
5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das gesetzliche Mindestalter für die
Anwerbung, Rekrutierung und die Einstellung zum Dienst bei der Bundeswehr auf 18
Jahre festzulegen und bis zum Inkrafttreten dieser Regelung die Ausbildung
Minderjähriger im Umgang mit Waffen sofort zu beenden;
6. dafür zu sorgen, dass der 18-Jahre-Standard der Vereinten Nationen auch bei
Informationsveranstaltung der Bundeswehr strikt eingehalten wird;
7. Werbe-, Marketing- und Rekrutierungsveranstaltungen der Bundeswehr zum
Beruf der Soldat:innen differenziert auszugestalten und hinsichtlich möglicher
Folgen von Kampfeinsätzen für die sowohl körperliche als auch mentale Gesundheit
umfassend zu informieren;
8. gemeinsam mit den Ländern Aus- und Weiterbildungsangebote für
Pädagog:innen, Lehrkräfte und Dozierende zum zielgruppenspezifischen Umgang mit und
zur Vermittlung und Moderation von Krisen-, Konflikt- und Kriegsgeschehen
anhand tagesaktueller Themenfelder zu ermöglichen und hierfür zusätzliche Mittel
über entsprechende Förderprogramme bereitzustellen;
9. dafür zu sorgen, dass hauptberuflich in der Personalwerbung und
Informationsarbeit tätiges Bundeswehrpersonal keine privaten Kommunikationsauftritte (z. B.
Youtube-Channels, TikTok, Instagram) dazu nutzt, primär dienstliche Inhalte zu
teilen;
10. die Nutzung dienstlicher Inhalte durch Soldaten im Rahmen der privaten
Selbstdarstellung zum Aufbau eigener Influencer-Kanäle oder zivilgesellschaftlicher
Vereine (z. B. Deutscher Soldat e. V., Queer Bw, Sportgruppen etc.)
genehmigungspflichtig zu machen.
Berlin, den 9. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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