polradar

Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen - Einsatz von Jugendoffizieren beenden - Zivilschutz fördern

dip / drucksache 10.09.2025 · WP 21 · 21/1597 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen - Einsatz von Jugendoffizieren beenden - Zivilschutz fördern [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1597 21. Wahlperiode 10.09.2025 Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Anne- Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Stella Merendino, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, Lea Reisner, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen – Einsatz von Jugendoffizieren beenden – Zivilschutz fördern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Kriegerische Auseinandersetzungen und Terror nehmen weltweit zu. Die dominierende Antwort der politisch Verantwortlichen darauf sind massive Aufrüstung und Militarisierung. Gemeinsam mit der Fraktion der CDU/CSU hat bereits die Ampelregierung kurz vor Ende ihrer Amtszeit die Öffnung der Schuldenbremse nur für Verteidigungsausgaben beschlossen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/15096) und die NATO- Mitgliedstaaten haben eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf 5 % des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts vereinbart. Auch die Militarisierung ziviler Gesellschaftsbereiche wird in Deutschland zunehmend spürbar. So rückt auch der Schulbereich verstärkt in den Fokus der Bundesregierung. Sie will die Bundeswehr stärker in Schulen verankern. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, Thomas Röwekamp, forderte gerade erst ein Pflichtfach zur Bundeswehr und ihren Aufgaben (vgl. www.focusplus.de/politik/kommt-in-schule-pflichtfach- bundeswehr-3605). Bayern folgte bereits mit dem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern (vgl. Bayerische Staatsregierung, GVBl. 2024 S. 257), welches Schulen und Hochschulen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet. In anderen Ländern bestehen Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr. Sowohl Gewerkschaften als auch Elternverter:innen lehnen diese Militarisierung der Erziehung ab. Widerstand gegen diese Vorstöße im Schulbereich gab es sowohl von Seiten der Gewerkschaften als aktive Partner in der Friedensbewegung als auch von Elternvertreter:innen (vgl. z. B. www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/lehrer- bundeswehrschulen-auftritt-fdp-stark-watzinger-100.html). Dieser Widerstand speist sich unter anderem aus der Haltung, dass sich begründet durch die Verantwortung Deutschlands für zwei verheerende Weltkriege des 20. Jahrhunderts und die Konsequenzen aus dem Faschismus die Bundesrepublik Deutschland nach 1945 dazu verpflichtet hat, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Aus dieser im Grundgesetz verankerten Verpflichtung Deutschlands zum Frieden leitet sich ein Friedensgebot ab. Es wird ebenso von unterschiedlichen Stellen in Zweifel gezogen, wie stark durch dieses Vordringen der Bundeswehr in den Schulbereich in die Gewissensfreiheit der Schüler:innen eingegriffen wird (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayern- bundeswehr-zivilklausel-kooperation-hochschulen-wissenschaftsfreiheit). Maßgebend für die politische Bildung an Schulen ist der sogenannte Beutelsbacher Konsens von 1976, der drei Prinzipien für den Unterricht festlegt: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung. Das Münchener Manifest von 1997 ergänzt dies um eine weitere wichtige Leitlinie: Politische Bildung im öffentlichen Auftrag soll pluralistisch, überparteilich und unabhängig erfolgen. Unabhängig davon, dass die Ausgestaltung des Schulunterrichts und die Inanspruchnahme von Angeboten Dritter im Rahmen der politischen Bildung an den Schulen weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen, hat die Bundesregierung die Möglichkeit und die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Entwicklung eigener Angebote und der Umgang mit Anfragen aus den Schulen an Einrichtungen des Bundes dem Gebot der Pluralität, Kontroversität und Unabhängigkeit gerecht werden. Gerade im Bereich der außen- und sicherheitspolitischen Information folgt daraus die bildungspolitische Notwendigkeit, die privilegierte Stellung der Bundeswehr auszugleichen. Zwar ist eine aktive Bewerbung der Bundeswehr an Schulen durch Jugendoffiziere nicht erlaubt – eine passive hingegen wird nicht explizit ausgeschlossen und in Kauf genommen. Sowohl durch Jugendoffiziere als auch andere Maßnahmen, wie z. B. Ausbildungsmessen, wird das Bild der Bundeswehr als besonders gut ausgestatteter und fördernder Ausbildungsbetrieb „wie jeder andere auch“ forciert. Die Anzahl der Veranstaltungen von Jugendoffizieren der Bundeswehr an Schulen hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt und lag im letzten Jahr bei 5.500 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 21/747). Mit Vorträgen, Besuchen bei der Truppe, bei denen Kriegseinsätze als ein Abenteuerspiel angepriesen werden, soll das Gefühl „voller Action, Teamgeist und spannender Herausforderungen“ erweckt werden (vgl. Bundeswehr zum Girls’Day und Boys’Day 2024, www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/-aktuelles/veranstaltungen/girls- boysday-bundeswehr-5751142). Bei diesen Veranstaltungen, die während der Unterrichtszeit stattfinden, gilt in der Regel Anwesenheitspflicht der zumeist minderjährigen Schülerinnen und Schüler. Dabei ist völlig unklar, was das System Jugendoffiziere eigentlich kostet. Hier ist auch eine detaillierte Offenlegung der realen Kosten dringend geboten. Die gegenwärtige Praxis seitens des Bundesministeriums der Verteidigung, eigene Kapazitäten für die gezielte Nutzung der Schulen de facto zu Anwerbungszwecken für die Bundeswehr zu unterhalten, muss beendet werden. Die privilegierte Einflussnahme der Bundeswehr auf minderjährige Schülerinnen und Schüler ist nicht vereinbar mit den Grundsätzen der politischen Bildung. Die Bundeswehr ist nach Ansicht der Antragstellenden weder unabhängig genug noch pädagogisch und politisch dazu in der Lage, glaubwürdig die Vielfalt der unterschiedlichen Ansätze zur Wehrpflicht, zum Auftrag der Bundeswehr und zu den Zielen der Außen- und Sicherheitspolitik darzustellen. Neben den Jugendoffizieren entsendet die Bundeswehr auch regelmäßig Wehrdienstberaterinnen und -berater an die Schulen, um für die Bundeswehr Nachwuchs zu rekrutieren. Einen vergleichbaren Zugang zu den Jugendlichen genießt kein anderes Bundesministerium. Dabei kann teilweise der Anschein erweckt werden, die Bundeswehr habe den Zivilschutz als eine zentrale Aufgabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen aber kann die Bundeswehr nach den Regeln des Artikels 35 des Grundgesetzes in unterschiedlichen Stufen im Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden und selbst dann unterstützt sie in erster Linie die zivilen Organisationen. Die Vereinten Nationen kritisieren Deutschland regelmäßig hinsichtlich der Rekrutierung von Minderjährigen in die Bundeswehr mit dem expliziten Hinweis, dass dies u. a. durch die Bewerbung und ein gezieltes Marketing für den militärischen Dienst an Schulen geschehe mit Formaten, die dezidiert an Kinder als Zielgruppe gerichtet seien (vgl. United Nations; Committee on the Rights of the Child (13.10.2022): Concluding observations on the combined fifth and sixth periodic reports of Germany; tbinter- net.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRC%2fC- %2fDEU%2fCO%2f5-6&Lang=en; S. 14). Gleichsam appellieren die Vereinten Nationen, das Mindesteintrittsalter für die Bundeswehr auf strikte 18 Jahre zu erhöhen und jegliche Formen der gezielt für Kinder konzipierten Bewerbung des militärischen Dienstes und insbesondere eine Bewerbung an Schulen zu untersagen. Dieser Forderung kommt Deutschland nicht nach. Ähnliche Forderungen hat auch die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder gestellt (vgl. Kommissionsdrucksache 18/16, www.bundestag.de/resource/blob/482006/b8fa4487dcd13f0730e96386957- ddcff/stellungnahme_militaer_und_jugend_in_deutschland-data.pdf). Obgleich die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05.04.1992 ratifiziert hat und Deutschland als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention zu besonderem Schutz von Minderjährigen verpflichtet ist, gilt der Jugendschutz in der Bundeswehr nicht. Anders als die 150 Länder weltweit, die mittlerweile die Rekrutierung Minderjähriger in ihre Armeen gestoppt haben, versucht die Bundeswehr insbesondere seit dem Aussetzen der Wehrpflicht durch Werbekampagnen in Schulen, Berufsinformationszentren, auf YouTube oder in sozialen Netzwerken, Minderjährige zu werben. Von Angehörigen der Bundeswehr werden eigene private Social-Media-Kanäle wie z. B. TikTok mit soldatischen Inhalten gefüllt und „lustige Inhalte mit Bundeswehr- Thematiken“ im Kommunikationsstil der Jugendlichen präsentiert. Inwiefern hier keine Werbung vorliegen soll, ist unklar. Die Aufgabe von Bildungseinrichtungen ist es, Kinder zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen. Ihnen ist das nötige Handwerkszeug für Reflektion, eigenständige Meinungsbildung und informierte Entscheidungen an die Hand zu geben – insbesondere in Zeiten gravierender geopolitischer Sicherheitsfragen. Kindern soll bedürfnisorientiert ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden, anstatt sie kriegstüchtig zu machen. Das Ansinnen, den Zivilschutz stärker an Schulen zu verankern, ist grundsätzlich sinnvoll. Ansprechpartner dafür müssen aber zivile Organisationen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe sein, wie z. B. auch das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter, der Malteser Hilfsdienst. Zur Unterstützung der ergänzenden politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen sollten nur entsprechende Akteuerinnen und Akteure ziviler Institutionen, die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung und Friedensorganisationen bzw. - initiativen herangezogen werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen nicht mehr zu genehmigen und bestehende Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Bundesländern aufzukündigen; 2. Anfragen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Unterstützung der ergänzenden politischen Bildung und zur Auseinandersetzung mit Herausforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft, z. B. Naturkatastrophen, nur mit entsprechenden zivilen Akteuren oder andere Organisationen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe abzudecken, wie z. B. Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, den Johannitern, dem Malteser Hilfsdienst; 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Bundeswehr weder mittelbar noch unmittelbar Werbe-, Lehr- und Unterrichtsmaterial zur Verwendung an allgemeinen und berufsbildenden Schulen zielgruppenspezifisch für Kinder und Jugendliche erstellt oder an und vor Orten, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden, verteilt; 4. dafür Sorge zu tragen, dass Schulausflüge zu Kasernen, Truppenübungsgeländen, Lagerhallen, Landeplätzen und Hangars sowie weiteren militärischen Einrichtungen und Liegenschaften untersagt werden; 5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das gesetzliche Mindestalter für die Anwerbung, Rekrutierung und die Einstellung zum Dienst bei der Bundeswehr auf 18 Jahre festzulegen und bis zum Inkrafttreten dieser Regelung die Ausbildung Minderjähriger im Umgang mit Waffen sofort zu beenden; 6. dafür zu sorgen, dass der 18-Jahre-Standard der Vereinten Nationen auch bei Informationsveranstaltung der Bundeswehr strikt eingehalten wird; 7. Werbe-, Marketing- und Rekrutierungsveranstaltungen der Bundeswehr zum Beruf der Soldat:innen differenziert auszugestalten und hinsichtlich möglicher Folgen von Kampfeinsätzen für die sowohl körperliche als auch mentale Gesundheit umfassend zu informieren; 8. gemeinsam mit den Ländern Aus- und Weiterbildungsangebote für Pädagog:innen, Lehrkräfte und Dozierende zum zielgruppenspezifischen Umgang mit und zur Vermittlung und Moderation von Krisen-, Konflikt- und Kriegsgeschehen anhand tagesaktueller Themenfelder zu ermöglichen und hierfür zusätzliche Mittel über entsprechende Förderprogramme bereitzustellen; 9. dafür zu sorgen, dass hauptberuflich in der Personalwerbung und Informationsarbeit tätiges Bundeswehrpersonal keine privaten Kommunikationsauftritte (z. B. Youtube-Channels, TikTok, Instagram) dazu nutzt, primär dienstliche Inhalte zu teilen; 10. die Nutzung dienstlicher Inhalte durch Soldaten im Rahmen der privaten Selbstdarstellung zum Aufbau eigener Influencer-Kanäle oder zivilgesellschaftlicher Vereine (z. B. Deutscher Soldat e. V., Queer Bw, Sportgruppen etc.) genehmigungspflichtig zu machen. Berlin, den 9. September 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen