Schwere Durchfallerkrankungen bei Kindern - Häufung von Fällen des hämolytisch-urämischen Syndroms in Frankreich und mögliche Auswirkungen auf Deutschland (Antwort zu Drs. 21/707)
Text
Schwere Durchfallerkrankungen bei Kindern - Häufung von Fällen des hämolytisch-urämischen Syndroms in Frankreich und mögliche Auswirkungen auf Deutschland (Antwort zu Drs. 21/707)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/902
21. Wahlperiode 14.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/707 –
Schwere Durchfallerkrankungen bei Kindern – Häufung von Fällen des
hämolytisch-urämischen Syndroms in Frankreich und mögliche Auswirkungen
auf Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zwischen dem 13. und 18. Juni 2025 wurden in Frankreich sieben Kinder im
Alter zwischen etwa einem Jahr und zwölf Jahren mit schweren
Durchfallerkrankungen in Krankenhäuser eingeliefert. Laut Medienberichten
entwickelten mindestens vier von ihnen ein hämolytisch-urämisches Syndrom
(HUS), ein Kind verstarb (www.focus.de/gesundheit/news/7-kinder-in-frankre
ich-erkranken-schwer-an-durchfall-eins-stirbt-ursache-unklar_bc77562b-bed
4-426e-9b1b-0129b4d57108.html). Die Ursache für die Erkrankungen ist
bislang unklar, erste epidemiologische Hinweise deuten auf den Konsum von
Hackfleisch aus zwei verschiedenen Metzgereien hin (ebd.). Die betroffenen
Kinder hatten jedoch nicht gemeinsam gegessen oder sich am selben Ort
aufgehalten, was auf eine mögliche breitere Kontamination oder systemische
Verunreinigung hinweisen könnte.
Solche Fälle werfen nach Auffassung der Fragesteller auch für Deutschland
wichtige Fragen hinsichtlich Prävention, Lebensmittelsicherheit,
Frühwarnsystemen und grenzüberschreitender Gesundheitsüberwachung auf. Besonders
relevant ist dabei in den Augen der Fragesteller die Risikobewertung für
Kinder und die Zusammenarbeit mit europäischen Nachbarstaaten.
1. Wurde die Bundesregierung über die Fälle informiert, und wenn ja, wann
erstmals, und über welche Kanäle (z. B. Europäisches Zentrum für die
Prävention und die Kontrolle von Krankheiten [ECDC],
Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel [Rapid Alert System for Food and
Feed – RASFF])?
Die lokalen französischen Behörden veröffentlichen fortlaufend Informationen
zu dem Ausbruch schwer verlaufender Durchfallerkrankungen (z. B. www.aisn
e.gouv.fr/Publications/Espace-presse/Communiques-et-dossiers-de-presse-
2025). Die Bundesregierung ist insbesondere durch das Robert Koch-Institut
(RKI) in regelmäßigem Austausch mit den französischen Gesundheitsbehör-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 14. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den. Das RKI hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erstmals am
20. Juni 2025 auf die Fälle schwerer Durchfallerkrankungen mit Häufung eines
hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) informiert.
2. Wenn Frage 1 bejaht wurde, liegen der Bundesregierung weitere
Informationen über die sieben schweren Durchfallerkrankungen bei Kindern
in Frankreich seit dem 13. Juni 2025 vor, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 5, 7, 8, 9 und 10 bis 12 verwiesen.
3. Wenn Frage 1 bejaht wurde, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse
über die Altersverteilung der betroffenen Kinder vor, und wenn ja,
welche?
Nach Angabe der französischen Behörden haben die ersten sieben berichteten
Fälle ein Alter zwischen einem und zwölf Jahren (www.aisne.gouv.fr/Publicati
ons/Espace-presse/Communiques-et-dossiers-de-presse-2025/SAINT-QUENTI
N-Plusieurs-cas-d-intoxications-alimentaires-severes).
4. Wenn Frage 1 bejaht wurde, liegen der Bundesregierung zu den
französischen Angaben über die Anzahl der betroffenen Kinder (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) eigene Erkenntnisse vor, und wenn ja, welche?
Nach Angabe der französischen Behörden sind oder waren insgesamt 31
Kinder und eine ältere Person betroffen, von denen zehn ein HUS entwickelten.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse über
die Anzahl der betroffenen Kinder vor.
5. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Todesursache wurde im bekannt
gewordenen Sterbefall nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt?
Es ist bekannt, dass das verstorbene Kind an einem HUS erkrankt war. Weitere
Details zur Todesursache liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Wenn Frage 1 bejaht wurde, gibt es Hinweise auf weitere Erkrankungen,
Todesfälle oder Nachmeldungen seit dem ursprünglichen
Berichtszeitraum?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
7. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Erreger wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den betroffenen Kindern in Frankreich identifiziert
oder ausgeschlossen (z. B. EHEC [Enterohämorrhagische Escherichia
coli], E. coli O157, Shigellen, Viren)?
E.-coli Bakterien wurden als ursächliches Pathogen identifiziert. Ergebnisse
zum Serotyp oder der Sequenz der E. coli Bakterien, die diesen Ausbruch
verursacht haben, sind noch nicht veröffentlicht.
8. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche diagnostischen Verfahren (PCR [
Polymerase-Kettenreaktion], Kultur, Toxin-Nachweis) wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung angewendet?
Abschließende Details zu den diagnostischen Verfahren sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
9. Wenn Frage 1 bejaht wurde, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
eine molekulare Typisierung oder Serotypisierung des Erregers
vorgenommen?
Nach Angabe der französischen Behörden beinhalten die diagnostischen
Verfahren eine Genomsequenzierung des Erregers.
10. Wenn Frage 1 bejaht wurde, gibt es Hinweise auf eine gemeinsame
Quelle oder unterschiedliche Infektionsquellen?
11. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Lebensmittel oder Verzehrprodukte
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Verdacht, Auslöser der
Erkrankung zu sein?
12. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Rolle spielen nach bisherigen
Erkenntnissen Hackfleischprodukte oder bestimmte Metzgereibetriebe?
Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Als gemeinsame Quelle geben die französischen Behörden den Verzehr von
Fleisch an, das in fünf verschiedenen Metzgereien und Fleischverkaufsstellen
vertrieben wurde. Dies konnte durch Genomsequenzierungen bestätigt werden
(www.hauts-de-france.ars.sante.fr/intoxications-alimentaires-severes-dans-lagg
lomeration-de-saint-quentin-points-de-situation-0).
13. Gibt es Hinweise auf nach Deutschland importierte Lebensmittel, die mit
den französischen Fällen im Zusammenhang stehen könnten?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass aus den fünf
französischen Betrieben Lebensmittel nach Deutschland eingeführt wurden.
14. Gab es RASFF-Meldungen mit Bezug zu dem Vorfall?
Nein.
15. Wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder das
Robert Koch-Institut (RKI) mit einer Risikoeinschätzung beauftragt?
Das RKI unterrichtet die Bundesregierung proaktiv und regelmäßig zum
Ereignis. Dies beinhaltet eine Relevanzbewertung. Da es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang um ein lokal begrenztes Ereignis handelt, wurde das
Bundesinstitut für Risikobewertung nicht mit einer wissenschaftlichen
Stellungnahme („Risikoeinschätzung“) beauftragt.
16. Gibt es Hinweise auf vergleichbare Fälle in Deutschland im Zeitraum
Mai bis Juni 2025?
Nein.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung das derzeitige Risiko für Kinder in
Deutschland?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht aktuell kein erhöhtes Risiko für Kinder
in Deutschland durch den HUS-Ausbruch in Frankreich.
18. Welche Maßnahmen zur Früherkennung, Information und Prävention
wurden seitens der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden
ergriffen?
Die Surveillance von EHEC- und HUS-Meldefällen in Deutschland wurde
durch das RKI intensiviert. Bereits seit dem Jahr 2008 besteht darüber hinaus
eine aktive HUS-Surveillance, an der deutschlandweit pädiatrisch-
nephrologische Zentren teilnehmen.
Im Rahmen seiner Risikokommunikation stellt das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) umfassende Informationen und Empfehlungen zu STEC in
Lebensmitteln bereit, die weiterhin aktuell sind und dem Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher dienen.
19. Gab es öffentliche Warnhinweise durch das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder andere Stellen?
Nein. Da die in Rede stehenden Fälle nach Einschätzung der Bundesregierung
Deutschland nicht betreffen, gab es zudem keine Notwendigkeit für
Warnhinweise.
20. Inwieweit sind die Frühwarnsysteme für lebensmittelbedingte
Krankheitsausbrüche nach Ansicht der Bundesregierung für solche Fälle
ausreichend?
Die Frühwarnsysteme zur Detektion von lebensmittelbedingten
Krankheitsausbrüchen werden als ausreichend eingeschätzt.
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus früheren HUS-
Ausbrüchen (z. B. 2011 in Deutschland, edoc.rki.de/bitstream/handle/17690
4/1798/23KbuKpvigReA.pdf?sequence=1&isAllowed=y) hinsichtlich
Prävention und Reaktionsgeschwindigkeit gewonnen?
Im Nachgang zum EHEC-/HUS-Ausbruch in Deutschland im Jahr 2011 wurde
unter anderem § 27 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ergänzt, der die
Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsbehörden bei
lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beschleunigt und verbessert hat.
Ein entsprechender § 42 Absatz 3 wurde im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingefügt.
Maßnahmen zur Prävention von zukünftigen lebensmittelbedingten HUS-
Krankheitsausbrüchen liegen im Verantwortungsbereich der für die
Lebensmittelüberwachung und das Veterinärwesen zuständigen Behörden der Länder.
Hinsichtlich der Verbesserung der Reaktionsgeschwindigkeit bei
Krankheitsausbrüchen haben Bund und Länder im Nachgang zum HUS-
Krankheitsausbruch im Jahr 2011 die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem
Bund und den Ländern in Krisenfällen im Bereich der Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit“ beschlossen (www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/0
1_Lebensmittel/Krisenmanagement/Bund_Laender_Vereinbarung_2013_08_3
1.html).
In Deutschland werden alle Nachweise von STEC in Lebensmitteln als
potentielles Risiko für Humanerkrankungen angesehen. Die zunehmende
genomische Surveillance von STEC-Isolaten, auch über die Sektoren hinweg,
ermöglicht den frühzeitigen Abgleich von Human- und Lebensmittelisolaten und
damit das Erkennen von möglichen Ausbruchsgeschehen.
22. Wie wird sichergestellt, dass Eltern und Betreuungseinrichtungen (Kitas,
Schulen) bei potenziellen Ausbrüchen rasch informiert werden?
Die Zuständigkeit bei Ausbrüchen auf lokaler Ebene liegt bei den für die
Gesundheit sowie für die Lebensmittelüberwachung und das Veterinärwesen
zuständigen Behörden der Länder.
23. Wie viele HUS-Fälle bei Kindern wurden in Deutschland in den Jahren
von 2015 bis 2024 jährlich registriert (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Mit Datenstand vom 2. Juli 2025 wurde dem RKI folgende Anzahl von HUS-
Fällen bei Kindern unter 15 Jahren übermittelt.
Meldejahr Anzahl HUS-Fälle bei Kindern unter 15 Jahren
2015 55
2016 64
2017 73
2018 54
2019 58
2020 49
2021 51
2022 66
2023 60
2024 47
24. Gab es in den letzten zehn Jahren in Deutschland Cluster aus mehreren
HUS-Fällen mit lebensmittelbedingter Ursache?
Im Zeitraum 2015 bis 2. Juli 2025 wurden insgesamt sieben
lebensmittelbedingte EHEC/HUS-Ausbrüche mit einem oder mehreren EHEC Gastroenteritis-
Fällen und jeweils mindestens einem HUS-Fall übermittelt.
25. Wie hoch ist die durchschnittliche HUS-Inzidenz bei Kindern unter
15 Jahren in Deutschland pro 100 000 Einwohner?
Die durchschnittliche HUS-Inzidenz bei Kindern unter 15 Jahren in
Deutschland für die Jahre 2015 bis 2024 beträgt 0,5 Erkrankungen/100 000 Einwohner.
26. Welche Meldepflichten bestehen in Deutschland für HUS und schwere
Durchfallerkrankungen mit vermuteter Lebensmittelursache?
Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f IfSG, ist der Verdacht, die
Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf HUS namentlich zu melden. Gemäß § 7
Absatz 1 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von bestimmten
Krankheitserregern namentlich zu melden, sofern er auf eine akute Infektion hinweist. In
der Liste der Krankheitserreger, deren Nachweise gemäß § 7 Absatz 1 IfSG
meldepflichtig sind, sind Krankheitserreger, die schwere
Durchfallerkrankungen auslösen können, mit aufgeführt, z. B. darmpathogene Campylobacter spp.,
EHEC, sonstige darmpathogene Stämme von E. coli, Salmonella spp. Die
Meldepflicht besteht unabhängig von der Infektionsursache.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Gesundheit
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Schwere Durchfallerkrankungen bei Kindern - Häufung von Fällen des hämolytisch-urämischen Syndroms in Frankreich und mögliche Auswirkungen a (Antwort)