Belebte Nachbarschaften sichern, Gewerbetreibende schützen - Für ein faires Gewerbemietrecht
Text
Belebte Nachbarschaften sichern, Gewerbetreibende schützen - Für ein faires Gewerbemietrecht
Antrag
der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Till Steffen, Katharina Beck,
Kassem Taher Saleh, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Michael Kellner,
Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Belebte Nachbarschaften sichern, Gewerbetreibende schützen – Für ein
faires Gewerbemietrecht
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Zu lebenswerten Städten und Dörfern gehören nicht nur bezahlbare Wohnungen,
sondern gehört auch die Versorgung drumherum: Bäcker, Ärzte und Therapeuten,
Geschäfte und Beratungsstellen. Doch in vielen Städten Deutschlands verlieren
Gewerbetreibende ihre angestammten Räume. Besonders betroffen sind inhabergeführte
Läden, Handwerksbetriebe, kleine Betriebe und gemeinnützige Einrichtungen, die für die
soziale Infrastruktur unverzichtbar sind. Immer wieder berichten Medien über Fälle,
in denen Beratungsstellen, Physiotherapiepraxen oder Kitas verdrängt werden, weil
Vermieterinnen höhere Renditen erzielen wollen oder weil Gewerbeflächen in
lukrativere Nutzungen umgewandelt werden. So drohte etwa einer Ergotherapie-Praxis aus
Berlin-Mitte der Verlust ihrer Räume, weil das Gebäude an einen Investor verkauft
wurde. Der bestehende Mietvertrag wurde zum Jahresende gekündigt. Ein neues
Mietangebot wäre zwar möglich gewesen, hätte jedoch eine Verdrei- bis
Vervierfachung der Gewerbemiete bedeutet, was für die Praxis wirtschaftlich nicht tragbar ist
(vgl. „Zwei Frauen in Mitte kämpfen um ihre Geschäfte: ‚Wir bleiben, bis sie uns
raustragen‘“, berliner-zeitung.de, aufgerufen am 3.9.2026).
Diese Entwicklungen haben nicht nur gravierende Folgen für die betroffenen
Gewerbetreibenden, die ihre wirtschaftliche Existenz verlieren, sondern die Verdrängung
dieser Einrichtungen führt zu Versorgungslücken, längeren Wartezeiten und zum Verlust
niedrigschwelliger Angebote für die Menschen vor Ort. Die Struktur ganzer Quartiere
wird geschwächt, wenn zentrale Einrichtungen der Daseinsvorsorge wegfallen.
Die Bundesregierung ist über diese Problemlagen informiert. Die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus
dem Jahr 2026 zu den Herausforderungen im Gewerbemietmarkt hat deutlich gemacht,
dass die Bundesregierung die strukturellen Risiken für Kleingewerbetreibende, soziale
Infrastruktur und Kultur und die möglichen negativen Auswirkungen auf
Anwohnerinnen kennt, bislang jedoch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat (vgl.
Drucksache 21/5214). Auch umfangreiche Recherchen des „TAGESSPIEGEL“ zeigen, dass
in Berlin und anderen Großstädten lokale Geschäfte, Beratungsstellen und Kulturorte
zunehmend verdrängt werden (vgl. „Berlin teurer als Hamburg: Wie steigende Mieten
für Einzelhandel und Gastro deutsche Städte neu sortieren“, tagesspiegel.de,
aufgerufen am 3.9.2026).
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7896
21. Wahlperiode 08.09.2026
Die Gewerbemietmärkte unterscheiden sich grundlegend von den Wohnungsmärkten:
Es gibt keine Mietpreisbremse, keinen Kündigungsschutz und keine Instrumente, die
soziale Infrastruktur schützen. Zugleich besteht ein erhebliches öffentliches Interesse
an funktionierenden Gewerbestrukturen, etwa für Gesundheitsversorgung,
Nahversorgung, soziale Beratung und lebendige Innenstädte. Die Märkte sind hochgradig
heterogen, und es fehlen belastbare Daten zu Mieten, Leerständen, Vertragslaufzeiten und
Marktstrukturen. Während Gewerberäume in Städten wie Berlin, Hamburg,
Düsseldorf oder München stark nachgefragt sind, kämpfen Innenstädte im Ruhrgebiet und in
vielen Mittelstädten mit Leerstand und Funktionsverlust. Gleichzeitig gibt es
bundesweit Fälle, in denen Gewerbeflächen trotz hoher Nachfrage leer stehen, weil
Eigentümerinnen auf höhere Mieten, andere Nutzungen oder einen späteren Verkauf
spekulieren.
Besonders schwer wiegen die strukturellen Nachteile für kleine und inhabergeführte
Betriebe, die ihre Interessen gegenüber großen Vermieterinnen oder Filialketten kaum
durchsetzen können. Viele dieser Betriebe bestehen seit Generationen und haben sich
eine wirtschaftliche Grundlage aufgebaut, deren Fortführung jedoch häufig daran
scheitert, dass Vermieterinnen die Übertragung von Gewerbemietverträgen
verweigern. Auch im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes werden
Gewerbetreibende benachteiligt, da die geplante Kostenaufteilung beim Einbau neuer Öl-
und Gasheizungen nicht für Gewerbemieterinnen gelten soll.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. umgehend einen Gesetzentwurf für ein Gewerbemietrecht vorzulegen, der
folgende Punkte beinhaltet:
a. Regelungen im Gewerbemietrecht zu schaffen, die Betriebsübergänge in
inhabergeführten Betrieben erleichtern, und dabei insbesondere
i. die berechtigten Interessen der Mieterinnen anzuerkennen und
gleichzeitig die berechtigten Interessen der Vermieterinnen zu wahren,
ii. einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung der Vermieterinnen zur
Übertragung des Gewerbemietvertrags auf eine Rechtsnachfolgerin der
Betriebsinhaberin zu schaffen, wobei die berechtigten Interessen der
Vermieterin umfassend berücksichtigt werden,
iii. diesen Anspruch durch einen gesetzlichen Schadensersatzanspruch
zugunsten der Mieterinnen zu ergänzen für den Fall, dass die Übertragung
des Mietvertrags abgelehnt wird, obwohl alle berechtigten Interessen
der Vermieterinnen gewahrt wurden;
b. den Schutz der lokalen Gewerbestrukturen und der Sozialinfrastruktur durch
ein gewerbliches Pendant zum Milieuschutz zu stärken, insbesondere
i. das Baugesetzbuch zu erweitern, damit Milieuschutzinstrumente auch
auf gewerbliche Nutzungen angewendet werden können,
ii. kommunale Vorkaufsrechte für gefährdete Gewerbeimmobilien zu
stärken,
iii. Rechtssicherheit im Gebäudetyp E zu schaffen, damit Mieterinnen und
Vermieterinnen im Gewerbebereich einvernehmlich von reinen
Komfortnormen abweichen können,
iv. den Gewerbemieterschutz so auszugestalten, dass er den
bundesrechtlich vorgesehenen „Umbau‑Turbo“ unterstützt und nicht behindert,
v. das Leitbild der „Produktiven Stadt“ im Gewerbemietrecht zu
verankern, um die in der Neuen Leipzig‑Charta geforderte
Nutzungsmischung (Wohnen, Gewerbe, Kultur) zivilrechtlich abzusichern,
vi. den mietrechtlichen Schutz für Kulturräume weiterzuentwickeln und
die neue bauplanungsrechtliche Anerkennung von Musikclubs als
kulturelle Nutzung im Gewerbemietrecht zu berücksichtigen;
c. steuerliche und bundesrechtliche Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand
sowie zur Förderung gemeinwohlorientierter Vermieterinnen zu ergreifen,
insbesondere
i. zu prüfen, wie rechtssicher ausgeschlossen werden kann, dass
spekulativer Leerstand gewerblicher Immobilien steuerlich absetzbar ist, z. B.,
indem entsprechende Anpassungen im Einkommensteuer‑ und
Gewerbesteuerrecht vorgenommen werden,
ii. eine bundesrechtliche Grundlage für ein verpflichtendes
Leerstandsregister für gewerbliche Flächen zu schaffen,
iii. Möglichkeiten zu prüfen, darauf hinzuwirken, dass in Ländern und
Kommunen Abgaben auf dauerhaft leerstehende Gewerbeeinheiten
erhoben werden,
iv. rechtssichere Zwischennutzungen zu erleichtern, indem klare zivil‑ und
steuerrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden,
v. steuerliche Anreize für Vermieterinnen, die Flächen an
gemeinwohlorientierte Nutzungen vergeben, zu prüfen;
2. zu den Regelungen des GEG zurückzukehren und den Einbau neuer fossiler
Heizungen zu verbieten, um Gewerbemietende vor explodierenden fossilen
Heizkosten zu schützen.
Berlin, den 7. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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