Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/246)
Text
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/246)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/436
21. Wahlperiode 06.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/246 –
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz bzw.
dessen zuständigen Bundesministers
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren.
Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem
Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des
Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesministerium war
verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu
bezahlen. Insgesamt musste das Bundesministerium für Gesundheit 119 Mio.
Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/article2526
13914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Millionen-Klage-
vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesministeriums für
Gesundheit zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche
Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten ist
nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der
Steuerzahler finanzieren.
Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als
Antragsteller und/oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie Strafanträge
und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, in seiner
Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politik/inla
nd/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habeck-673
ef9084df82f515063e1e6).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle
von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung
verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die
Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist
politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichtes 67, 100, 140).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 6. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und
bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vergleiche
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes 110, 199 219; 137, 185, 250).
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei
zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich
nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von
gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der
Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträgen. Zusätzlich werden bei
fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der
Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen et cetera erfragt. Die
Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Bundesministerium, sondern
sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das über einen Zeitraum
mehrerer Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit Einzeldaten zu einer sehr
großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen et cetera deuten
darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach-
und Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung untersteht als
eigenständiges Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen Kontrolle des
Bundestages. Die Bundesregierung wird bis auf die Anzahl der Verfahren und deren
Kosten sowie zum Ausgang der behördlichen Strafanträge und -anzeigen daher
keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen Verfahren erteilen.
Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte beziehungsweise Kanzleien, zur
Höhe des vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten
Kosten et cetera ist zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12
Absatz 1 des Grundgesetzes) von der Bundesregierung zu beachten. Bei den
Fragen 7 und 8 ist zudem der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu
berücksichtigen. Die Fragesteller haben ausweislich der Vorbemerkung ein
Aufklärungsinteresse bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches
Interesse an den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei
zahlreichen Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als
dem ebenfalls Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht.
Die Ermittlung der angefragten Informationen im Ressortbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sind zum Teil
(Frage 3 und Frage 11) mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das
Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das
parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
steht (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes 147, 50, 147).
Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet.
1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die
durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) bzw. durch den
zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind
im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach
Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Namen des
Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der den Kläger bzw. Antragsteller
anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des
Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des
Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit
dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren
anhängig war bzw. aktuell ist, unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe
des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen,
Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung,
z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
Keine.
2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in
denen das BMJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter
bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor
welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage
bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich
des Klägers bzw. Antragstellers, Namen des Rechtsanwalts bzw. dessen
Kanzlei, der den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt,
Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des
vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter, Namen der
Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist, unter
Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen
Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten
Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt,
aufschlüsseln)?
Derzeit sind 38 Gerichtsverfahren gegen das BMJV an folgenden Gerichten seit
folgenden Zeitpunkten anhängig:
1. Arbeitsgericht Berlin
• 1 Verfahren anhängig seit dem 7. Oktober 2024 (Kündigungsschutzklage)
2. Landgericht Berlin II
• 2 Verfahren anhängig seit dem 29. November 2024 und seit dem 30.
Dezember 2024. Beide zum Streitgegenstand „Staatshaftung“.
3. Kammergericht (Berlin)
• 1 Verfahren anhängig seit dem 7. Februar 2022 (Kartellbildung),
• 8 Verfahren anhängig (Staatshaftung) seit: 23. Mai 2022, 4. September
2022, 24. Oktober 2022, 25. Oktober 2022, 14. November 2022, 22. Januar
2024, 29. Juli 2024, 24. September 2024
4. Verwaltungsgericht Berlin
Insgesamt 12 Verfahren sind anhängig. Davon
• 5 Verfahren zum Thema „IFG“, anhängig seit: 19. Dezember 2022, 8. Juni
2023, 4. September 2023, 27. März 2024, 16. Mai 2025,
• 1 Verfahren zum Thema „Untätigkeit“, anhängig seit: 21. November 2024
• 4 Verfahren zum Thema „Wirecard“, anhängig seit: 13. September 2024
(2×), 16. September 2024, 18. September 2024,
• 1 Verfahren zum Thema „Einzelfall Menschenrechte“ anhängig seit dem
22. Mai 2024
• 1 Verfahren zum Thema „Feststellungsklage“, anhängig seit: 3. Mai 2024
5. Verwaltungsgericht München
• 12 Verfahren zu den Themen „Stellenbesetzung“ und „Entfernung
Beurteilungsbeitrag aus Personalakte“, „Dienstbezüge“, „Untätigkeit“
anhängig seit: 20. Mai 2021, 8. Februar 2023, 5. Dezember 2023, 15. April
2024, 1. Oktober 2024, 6. Dezember 2024, 11. Februar 2025, 20. März 2025,
25. April 2025 (5×),
6. Verwaltungsgericht Karlsruhe
• 1 Verfahren anhängig seit dem 13. Februar 2025 (Untätigkeitsklage)
7. Oberlandesgericht Karlsruhe
• 1 Verfahren anhängig seit 1. September 2023 (Staatshaftung)
Weitergehende Angaben sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
möglich.
3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMJ bzw. dessen
zuständiger Bundesminister in den Jahren 2015 bis heute mit rechtsanwaltlicher
Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe juristische
oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des
Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten Anspruchs,
Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMJ bzw. dessen zuständigen
Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung
[z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung des
Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und eine
Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)?
Die Anzahl der außergerichtlichen Verfahren und deren Kosten mit
rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung seit dem Jahr 2015 kann nachträglich nicht
mit einem zumutbaren Aufwand ermittelt werden. Hierzu müssten sämtliche
Akten der Personalregistratur sowie der Registratur der Zentralabteilung aus
den letzten zehn Jahren durchgesehen werden.
Im Bereich der Personalaktenregistratur kommen 122 Akten in Betracht, die
Informationen zu den erfragten Vorgängen beinhalten könnten. Im Durchschnitt
weist ein Vorgang drei Aktenbände auf, wobei jeder Band etwa 250 Seiten
beinhaltet. Insgesamt ergeben sich damit 91 500 Seiten, die einzeln zu überprüfen
wären (250 × 3 = 750; × 122 = 91 500 Seiten).
Hinzu kämen die Unterlagen der Registratur der Zentralabteilung, die das
Vorliegen von ungefähr 350 in Betracht kommenden Akten verzeichnet. In diesem
Bereich sind durchschnittlich zwei Aktenbände pro Vorgang festzustellen. Im
Ergebnis wären im Bereich der Registratur der Zentralabteilung ungefähr
175 000 Seiten zu überprüfen (250 × 2 = 500; × 350 = 175 000 Seiten).
Insgesamt wären ungefähr 266 500 Seiten zu überprüfen.
Ausgehend von der Prämisse, dass eine beschäftigte Person ungefähr 500
Seiten pro Arbeitstag detailliert überprüfen kann, wäre zur Beantwortung der
gegenständlichen Frage von einem Personalbedarf von 533 Tagen für eine
beschäftigte Person beziehungsweise von 53 Tagen für zehn Beschäftigten des
BMJV auszugehen.
Auf der Grundlage der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts ist dieser
Aufwand für die Beantwortung von einer Frage als unzumutbar zu bewerten.
4. Wie viele Strafanträge hat das BMJ bzw. der zuständige Bundesminister
im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Namen der
zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens,
Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum
Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Namen
der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMJ bzw. dessen zuständigen
Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung
aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?
Der Bundesminister außer Dienst Dr. Volker Wissing hat im erfragten Zeitraum
zwei Strafanträge gestellt. Beide Strafanträge datieren auf den 15. Januar 2025
und hatten Beleidigungsdelikte zum Gegenstand. Weitere Informationen liegen
nicht vor.
5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMJ bzw. dessen zuständiger
Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige,
Namen der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe
zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMJ bzw. dessen zuständigen
Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung
aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten,
aufschlüsseln)?
Keine.
6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMJ bzw. dessen zuständiger
Bundesminister in den Jahren 2015 bis heute Strafantrag bzw.
Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen
worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der gerichtlichen
Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller
Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben, und Nennung der
jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der
Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des
Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es
sich handelt, aufschlüsseln)?
Eine Übersicht über rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren wird nicht
geführt.
7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMJ bzw. dessen
zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMJ in den Jahren 2015 bis
heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des
Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten, Gegenstand
des Vorwurfs, Namen der Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens,
Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen
Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung
des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der
Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)?
In Bezug auf Strafanträge und Strafanzeigen in der Zeit vom 26. Oktober 2021
bis 25. März 2025 (20. Legislaturperiode) wird auf die Angaben folgender
Dokumente verwiesen:
1. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser vom
1. August 2024 auf die Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Stephan
Brandner (AfD) auf Bundestagsdrucksache 20/12418, S. 39 folgend.
2. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Durch die Mitglieder
der Bundesregierung erstattete Strafanzeigen“ auf
Bundestagsdrucksache 20/12694.
3. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 30.
Januar 2025 auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Dr. Rainer
Rothfuß (AfD) auf Bundestagsdrucksache 20/14810, S. 43 folgend.
Für die Zeit vor der 20. Legislaturperiode liegen im BMJV keine Daten vor.
8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMJ gegen
ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMJ in den Jahren 2015 bis
heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung
gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Angabe
der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des
Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen
den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des
Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Namen der Staatsanwaltschaft
unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung
der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Dem BMJV liegen keine Erkenntnisse über Strafanträge oder Strafanzeigen
von Beamtinnen und Beamten des Hauses gegen den Dienstherrn oder andere
Bedienstete des BMJV vor. Eine Abfrage der Registratur hat keine
entsprechenden Hinweise ergeben. Eine darüberhinausgehende manuelle Auswertung
von Sach- und Personalakten seit dem Jahr 2015 ist mit vertretbarem Aufwand
nicht durchführbar.
Die grundsätzlichen Ausführungen zu den Berechnungen zum
Rechercheaufwand in der Antwort zu Frage 3 geltend entsprechend.
9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren 2015 bis
heute gegen den jeweils zuständigen Bundesjustizminister gestellt (bitte
nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Gegenstand des
Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der Anzeigenerstatter
bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine juristische Person
ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über den Ausgang
des Verfahrens, Namen der Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Gegen den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
beziehungsweise die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gestellte
Strafanzeigen und Strafanträgen seit dem Jahr 2015 werden nicht erfasst.
10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das
BMJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren 2015 bis
heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt
vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außer- oder gerichtliches
Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Namen des Gerichts unter Nennung des
Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Eine Übersicht über die Anzahl an außergerichtlichen und gerichtlichen
Verfahren, in denen sich das BMJV seit dem Jahr 2015 von eigenen Beamtinnen und
Beamten mit der Befähigung zum Richteramt hat vertreten lassen, wird nicht
geführt.
11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim
BMJ seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der
Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Das BMJV kann die Frage für die Vergangenheit nicht anhand der
Personalverwaltungssysteme ermitteln. Erforderlich wäre eine händische Auswertung der
Personalakten. Für eine solche müssten die Personalakten von derzeit (Stand:
Juni 2025) rund 400 Beschäftigten des höheren Dienstes geprüft werden. Der
Umfang der Akten variiert; bei einer durchschnittlichen Seitenzahl von 150
Seiten pro Akte wären demnach etwa 60 000 Seiten (400 × 150 = 60 000
Seiten) zu sichten. Für zurückliegende Jahre, die nicht mehr im
Personalverwaltungssystem erfasst sind, müssten weitere Akten hinzugezogen werden. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass es jährlich personelle Zu- und Abgänge gibt und
der Personalbestand Schwankungen unterliegt. Die genannte Seitenzahl von
60 000 stellt daher lediglich eine Untergrenze dar.
Ausgehend von der Prämisse, dass eine beschäftigte Person ungefähr 500
Seiten pro Arbeitstag detailliert überprüfen kann, wäre zur Beantwortung der
gegenständlichen Frage von einem Personalbedarf von 120 Tagen für eine
beschäftigte Person beziehungsweise von 12 Tagen für zehn Beschäftigten des
BMJV auszugehen.
Auf der Grundlage der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts ist dieser
Aufwand für die Beantwortung von einer Frage als unzumutbar zu bewerten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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