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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/246)

dip / drucksache 06.06.2025 · WP 21 · 21/436 · Antwort · Original ↗

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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/246) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/436 21. Wahlperiode 06.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/246 – Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz bzw. dessen zuständigen Bundesministers V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren. Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesministerium für Gesundheit 119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/article2526 13914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Millionen-Klage- vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesministeriums für Gesundheit zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten ist nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der Steuerzahler finanzieren. Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als Antragsteller und/oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie Strafanträge und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, in seiner Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politik/inla nd/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habeck-673 ef9084df82f515063e1e6). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes 67, 100, 140). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 6. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vergleiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes 110, 199 219; 137, 185, 250). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträgen. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen et cetera erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Bundesministerium, sondern sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das über einen Zeitraum mehrerer Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen et cetera deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung untersteht als eigenständiges Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen Kontrolle des Bundestages. Die Bundesregierung wird bis auf die Anzahl der Verfahren und deren Kosten sowie zum Ausgang der behördlichen Strafanträge und -anzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen Verfahren erteilen. Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte beziehungsweise Kanzleien, zur Höhe des vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten et cetera ist zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes) von der Bundesregierung zu beachten. Bei den Fragen 7 und 8 ist zudem der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu berücksichtigen. Die Fragesteller haben ausweislich der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht. Die Ermittlung der angefragten Informationen im Ressortbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sind zum Teil (Frage 3 und Frage 11) mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes 147, 50, 147). Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet.  1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) bzw. durch den zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Namen des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist, unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Keine.  2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in denen das BMJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Klägers bzw. Antragstellers, Namen des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist, unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Derzeit sind 38 Gerichtsverfahren gegen das BMJV an folgenden Gerichten seit folgenden Zeitpunkten anhängig: 1. Arbeitsgericht Berlin • 1 Verfahren anhängig seit dem 7. Oktober 2024 (Kündigungsschutzklage) 2. Landgericht Berlin II • 2 Verfahren anhängig seit dem 29. November 2024 und seit dem 30. Dezember 2024. Beide zum Streitgegenstand „Staatshaftung“. 3. Kammergericht (Berlin) • 1 Verfahren anhängig seit dem 7. Februar 2022 (Kartellbildung), • 8 Verfahren anhängig (Staatshaftung) seit: 23. Mai 2022, 4. September 2022, 24. Oktober 2022, 25. Oktober 2022, 14. November 2022, 22. Januar 2024, 29. Juli 2024, 24. September 2024 4. Verwaltungsgericht Berlin Insgesamt 12 Verfahren sind anhängig. Davon • 5 Verfahren zum Thema „IFG“, anhängig seit: 19. Dezember 2022, 8. Juni 2023, 4. September 2023, 27. März 2024, 16. Mai 2025, • 1 Verfahren zum Thema „Untätigkeit“, anhängig seit: 21. November 2024 • 4 Verfahren zum Thema „Wirecard“, anhängig seit: 13. September 2024 (2×), 16. September 2024, 18. September 2024, • 1 Verfahren zum Thema „Einzelfall Menschenrechte“ anhängig seit dem 22. Mai 2024 • 1 Verfahren zum Thema „Feststellungsklage“, anhängig seit: 3. Mai 2024 5. Verwaltungsgericht München • 12 Verfahren zu den Themen „Stellenbesetzung“ und „Entfernung Beurteilungsbeitrag aus Personalakte“, „Dienstbezüge“, „Untätigkeit“ anhängig seit: 20. Mai 2021, 8. Februar 2023, 5. Dezember 2023, 15. April 2024, 1. Oktober 2024, 6. Dezember 2024, 11. Februar 2025, 20. März 2025, 25. April 2025 (5×), 6. Verwaltungsgericht Karlsruhe • 1 Verfahren anhängig seit dem 13. Februar 2025 (Untätigkeitsklage) 7. Oberlandesgericht Karlsruhe • 1 Verfahren anhängig seit 1. September 2023 (Staatshaftung) Weitergehende Angaben sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.  3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren 2015 bis heute mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten Anspruchs, Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMJ bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)? Die Anzahl der außergerichtlichen Verfahren und deren Kosten mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung seit dem Jahr 2015 kann nachträglich nicht mit einem zumutbaren Aufwand ermittelt werden. Hierzu müssten sämtliche Akten der Personalregistratur sowie der Registratur der Zentralabteilung aus den letzten zehn Jahren durchgesehen werden. Im Bereich der Personalaktenregistratur kommen 122 Akten in Betracht, die Informationen zu den erfragten Vorgängen beinhalten könnten. Im Durchschnitt weist ein Vorgang drei Aktenbände auf, wobei jeder Band etwa 250 Seiten beinhaltet. Insgesamt ergeben sich damit 91 500 Seiten, die einzeln zu überprüfen wären (250 × 3 = 750; × 122 = 91 500 Seiten). Hinzu kämen die Unterlagen der Registratur der Zentralabteilung, die das Vorliegen von ungefähr 350 in Betracht kommenden Akten verzeichnet. In diesem Bereich sind durchschnittlich zwei Aktenbände pro Vorgang festzustellen. Im Ergebnis wären im Bereich der Registratur der Zentralabteilung ungefähr 175 000 Seiten zu überprüfen (250 × 2 = 500; × 350 = 175 000 Seiten). Insgesamt wären ungefähr 266 500 Seiten zu überprüfen. Ausgehend von der Prämisse, dass eine beschäftigte Person ungefähr 500 Seiten pro Arbeitstag detailliert überprüfen kann, wäre zur Beantwortung der gegenständlichen Frage von einem Personalbedarf von 533 Tagen für eine beschäftigte Person beziehungsweise von 53 Tagen für zehn Beschäftigten des BMJV auszugehen. Auf der Grundlage der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts ist dieser Aufwand für die Beantwortung von einer Frage als unzumutbar zu bewerten.  4. Wie viele Strafanträge hat das BMJ bzw. der zuständige Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Namen der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMJ bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)? Der Bundesminister außer Dienst Dr. Volker Wissing hat im erfragten Zeitraum zwei Strafanträge gestellt. Beide Strafanträge datieren auf den 15. Januar 2025 und hatten Beleidigungsdelikte zum Gegenstand. Weitere Informationen liegen nicht vor.  5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Namen der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMJ bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)? Keine.  6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren 2015 bis heute Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben, und Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)? Eine Übersicht über rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren wird nicht geführt.  7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMJ in den Jahren 2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten, Gegenstand des Vorwurfs, Namen der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)? In Bezug auf Strafanträge und Strafanzeigen in der Zeit vom 26. Oktober 2021 bis 25. März 2025 (20. Legislaturperiode) wird auf die Angaben folgender Dokumente verwiesen: 1. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser vom 1. August 2024 auf die Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) auf Bundestagsdrucksache 20/12418, S. 39 folgend. 2. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Durch die Mitglieder der Bundesregierung erstattete Strafanzeigen“ auf Bundestagsdrucksache 20/12694. 3. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 30. Januar 2025 auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß (AfD) auf Bundestagsdrucksache 20/14810, S. 43 folgend. Für die Zeit vor der 20. Legislaturperiode liegen im BMJV keine Daten vor.  8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMJ gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMJ in den Jahren 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Namen der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)? Dem BMJV liegen keine Erkenntnisse über Strafanträge oder Strafanzeigen von Beamtinnen und Beamten des Hauses gegen den Dienstherrn oder andere Bedienstete des BMJV vor. Eine Abfrage der Registratur hat keine entsprechenden Hinweise ergeben. Eine darüberhinausgehende manuelle Auswertung von Sach- und Personalakten seit dem Jahr 2015 ist mit vertretbarem Aufwand nicht durchführbar. Die grundsätzlichen Ausführungen zu den Berechnungen zum Rechercheaufwand in der Antwort zu Frage 3 geltend entsprechend.  9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren 2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesjustizminister gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens, Namen der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Gegen den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz beziehungsweise die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gestellte Strafanzeigen und Strafanträgen seit dem Jahr 2015 werden nicht erfasst. 10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das BMJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren 2015 bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außer- oder gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Eine Übersicht über die Anzahl an außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, in denen sich das BMJV seit dem Jahr 2015 von eigenen Beamtinnen und Beamten mit der Befähigung zum Richteramt hat vertreten lassen, wird nicht geführt. 11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim BMJ seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Das BMJV kann die Frage für die Vergangenheit nicht anhand der Personalverwaltungssysteme ermitteln. Erforderlich wäre eine händische Auswertung der Personalakten. Für eine solche müssten die Personalakten von derzeit (Stand: Juni 2025) rund 400 Beschäftigten des höheren Dienstes geprüft werden. Der Umfang der Akten variiert; bei einer durchschnittlichen Seitenzahl von 150 Seiten pro Akte wären demnach etwa 60 000 Seiten (400 × 150 = 60 000 Seiten) zu sichten. Für zurückliegende Jahre, die nicht mehr im Personalverwaltungssystem erfasst sind, müssten weitere Akten hinzugezogen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es jährlich personelle Zu- und Abgänge gibt und der Personalbestand Schwankungen unterliegt. Die genannte Seitenzahl von 60 000 stellt daher lediglich eine Untergrenze dar. Ausgehend von der Prämisse, dass eine beschäftigte Person ungefähr 500 Seiten pro Arbeitstag detailliert überprüfen kann, wäre zur Beantwortung der gegenständlichen Frage von einem Personalbedarf von 120 Tagen für eine beschäftigte Person beziehungsweise von 12 Tagen für zehn Beschäftigten des BMJV auszugehen. Auf der Grundlage der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts ist dieser Aufwand für die Beantwortung von einer Frage als unzumutbar zu bewerten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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