Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/201)
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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/201)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/411
21. Wahlperiode 04.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka,
Dr. Michael Kaufmann, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/201 –
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung bzw. dessen zuständigen Bundesministers
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren.
Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem
Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des
Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das
Bundesgesundheitsministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel
bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium
119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/ar
ticle252613914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Million
en-Klage-vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des
Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene
anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden
Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung
muss der Steuerzahler finanzieren.
Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als
Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie
Strafanträge und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner
Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi
k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec
k-673ef9084df82f515063e1e6).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle
von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung
verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die
Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist
politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100,
140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 3. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE
110, 199 219; 137, 185, 250).
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei
zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich
nicht, wie die Vorbemerkung der Bundesregierung vermuten lässt, auf die
anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
einschließlich der in der Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und
Strafanträgen. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der
Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc.
erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem
Bundesministerium, sondern sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das über
einen Zeitraum mehrerer Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit
Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum
Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit
umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung
untersteht als eigenständiges Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen
Kontrolle des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung wird bis auf die
Anzahl der Verfahren und deren Kosten sowie zum Ausgang der behördlichen
Strafanträge und -anzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen
Verfahren erteilen.
Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des
vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc. ist
zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 GG) durch die
Bundesregierung zu beachten. Bei der Antwort zu den Fragen 7 und 8 ist
zudem der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu berücksichtigen. Die
Fragesteller haben ausweislich der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse
bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an
den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen
Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls
Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht.
1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die
durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bzw.
durch den zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller
initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten
anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrags,
Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger
bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche
Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der
Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten
Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen
das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der
Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für
alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der
Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in
denen das BMBF bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter
bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor
welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage
bzw. des Antrags, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich
des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen
Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich
vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts,
Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter,
Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist
unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der
gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits
geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den
Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) war im ersten
Quartal 2025 in insgesamt 20 Verfahren als Klägerin bzw. Antragstellerin
sowie als Beklagte bzw. Antragsgegnerin beteiligt. Insgesamt sind Kosten von
Verträgen für gerichtsprozessbezogene Rechtsberatung und Vertretung in Höhe
von 2,83 Mio. Euro entstanden.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden
Gerichtsverfahren. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur
administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMBF bzw. dessen
zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit
rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe
juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand
des Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten
Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMBF bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung
des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und
eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)?
Das BMBF bzw. ab dem 6. Mai 2025 das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat seit dem Jahr 2015 bis heute keine
außergerichtlichen Verfahren mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung
geführt.
4. Wie viele Strafanträge hat das BMBF bzw. der zuständige
Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name
der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens,
Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum
Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der
Rechtsanwaltskanzlei, die das BMBF bzw. dessen zuständigen
Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung
aufseiten des Bundesministeriums [z. B. Rechtsanwaltskosten] aufschlüsseln)?
5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMBF bzw. dessen zuständiger
Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige,
Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe
zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMBF bzw. dessen zuständigen
Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung
aufseiten des Bundesministeriums [z. B. Rechtsanwaltskosten]
aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMBF hat im ersten Quartal 2025 insgesamt drei Strafanzeigen bzw.
Strafanträge gestellt.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden
Ermittlungsbzw. Strafverfahren. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter
verwiesen.
6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMBF bzw. dessen zuständiger
Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag bzw.
Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen
worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der
gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller
Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und Nennung der
jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der
Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des
Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es
sich handelt, aufschlüsseln)?
Das BMBF hat im relevanten Zeitraum eine Rückmeldung zum Abschluss
eines Verfahrens erhalten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur
administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMBF bzw. dessen
zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMBF in den Jahren von
2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige
bzw. des Strafantrags, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten,
Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens,
Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen
Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei
Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe
der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)?
8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMBF
gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMBF in den Jahren
von 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der
Amtsausübung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des
Strafantrags, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des
Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des
Beamten, gegen den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist,
Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Name der
Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der
Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens
aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMBF bzw. ab dem 6. Mai 2025 das BMFTR hat seit dem Jahr 2015 bis
heute keine Strafanträge oder Strafanzeigen gegen Beamte gestellt. Auch
wurden im genannten Zeitraum keine Strafanträge oder Strafanzeigen von Beamten
gegen das BMBF bzw. ab dem 6. Mai 2025 das BMFTR gestellt.
9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren von
2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesminister für
Bildung und Forschung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des
Strafantrags, Gegenstand des Strafantrags bzw. der Strafanzeige,
Angabe, ob der Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine
Privatperson oder eine juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der
Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens, Name der
Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Eine abschließende Zahl kann vorliegend schon deshalb nicht genannt werden,
da Strafanzeigen oder Strafanträge gegen die jeweilige Bundesministerin bzw.
den jeweiligen Bundesminister diesem nur bekannt werden, sofern durch
Polizei oder Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet werden, die eine
Anhörung/Vernehmung des Beschuldigten erfordern. Im BMFTR erfolgt hierzu
keine zentrale Erfassung.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur
administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das
BMBF bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015
bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt
vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder
gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter
Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Die Ermittlung der angefragten Informationen ist mit einem unzumutbaren
Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger
Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147). Zur Beantwortung
dieser Frage müssten sämtliche Prozessakten seit dem Jahr 2015 händisch
ausgewertet werden. Es wären Akten im hohen zweistelligen Bereich anzufordern
und zu sichten.
11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim
BMBF seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der
Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Die Gesamtzahl der beschäftigten Beamten mit der Befähigung zum
Richteramt beim BMBF (bzw. ab dem 6. Mai 2025 BMFTR) seit dem Jahr 2015 bis
heute ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.
2015 163
2016 151
2017 158
2018 159
2019 165
2020 175
2021 165
2022 177
2023 201
2024 200
2025 (Stand: 20. Mai 2025) 208
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur
administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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