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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/265)

dip / drucksache 10.06.2025 · WP 21 · 21/449 · Antwort · Original ↗

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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/265) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/449 21. Wahlperiode 10.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Kay Gottschalk, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/265 – Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen bzw. dessen zuständigen Bundesministers V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren. Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesgesundheitsministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium 119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/ar ticle252613914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Million en-Klage-vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der Steuerzahler finanzieren. Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie Strafanträge stellen und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec k-673ef9084df82f515063e1e6). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 219; 137, 185, 250). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträge. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt. Die Fragen umfassen Einzeldaten zu Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung untersteht als eigenständiges Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen Kontrolle des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung wird bis auf die Anzahl der Verfahren und deren Kosten sowie zum Ausgang behördlicher Strafanträge und -anzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu einzelnen Verfahren erteilen. Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc. ist zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) von der Bundesregierung zu beachten. Die Fragesteller haben ausweislich der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht. Die Ermittlung der angefragten Informationen zu den Fragen 10 und 11 ist mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147). Der in Frage 10 verwendete Terminus „außergerichtliche Verfahren“ ist nicht klar abgrenzbar, so dass hier nicht ermittelt werden kann, welche Verfahren konkret von der Frage umfasst sein sollen. Ferner können die Fragen 10 und 11 nicht ohne unzumutbaren Aufwand beantwortet werden, weil die Informationen händisch ausgewertet werden müssten. Dies wäre mit einem unvertretbaren Personalaufwand verbunden. Die Beantwortung der Fragen bezieht sich auf Verfahren vor deutschen Gerichten. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bleiben bei der Beantwortung außer Betracht.  1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. durch den zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Initiiert wurde eine Disziplinarklage. Weitere Angaben hierzu können im Hinblick auf das laufende Verfahren nicht gemacht werden.  2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in denen das BMF bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Zudem wird auf die Vorbemerkung zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen. Das Bundesministerium der Finanzen (Bund) war im ersten Quartal 2025 an 33 Verfahren als Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt. Hiervon war das Bundesministerium der Finanzen in sechs Verfahren anwaltlich vertreten. Für diese Verfahren sind insgesamt Kosten in Höhe von 167 586,95 Euro entstanden (ohne Berücksichtigung von Kostenerstattungen durch die Gegenseite).  3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMF bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMF bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)? Der Begriff außergerichtliche Verfahren ist nicht ausreichend bestimmbar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. Dem Bundesministerium der Finanzen sind keine außergerichtlichen Verfahren mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung zur vorprozessualen Durchsetzung von Ansprüchen des Bundesministeriums der Finanzen in den Jahren 2015 bis heute bekannt.  4. Wie viele Strafanträge hat das BMF bzw. der zuständige Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMF bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?  5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMF bzw. dessen zuständiger Bundesminister im ersten Quartal erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMF bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?  7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMF bzw. dessen zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMF in den Jahren von 2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten, Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)? Die Fragen 4, 5 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Keine.  6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMF bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag gestellt bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)? Das Bundesministerium der Finanzen hat Kenntnis von einem Strafverfahren wegen Beleidigung erlangt, das mit einem Freispruch abgeschlossen wurde. Informationen zur Antragstellung liegen zu diesem Verfahren nicht vor.  8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMF gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMF in den Jahren 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen den Strafantrag gestellt bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?  9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren 2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesfinanzminister erstattet bzw. gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen dem Bundesministerium der Finanzen keine Informationen vor. 10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das BMF bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Der Begriff außergerichtliche Verfahren ist nicht ausreichend bestimmbar. Die Bearbeitung von Verwaltungsverfahren erfolgt durch Bedienstete des Bundesministeriums der Finanzen. Eine Beantwortung für den abgefragten Zeitraum von zehn Jahren mit zumutbarem Aufwand im Hinblick auf außergerichtliche und gerichtliche Verfahren wäre im Übrigen nicht möglich. 11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim BMF seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Das Bundesministerium der Finanzen kann für die Vergangenheit keine Antwort anhand der Personalverwaltungssysteme ermitteln. Diese setzen immer auf dem aktuellen Personalbestand auf. Eine Auswertung im Personalverwaltungssystem für Vorjahre würde also nur eine Teilmenge auswerfen, nämlich nur die (aktuellen) Beschäftigten, die in dem jeweiligen Erfassungsjahr (z. B. 2015) bereits im Bundesministerium der Finanzen beschäftigt waren. Die Auswertung würde somit ein unrichtiges Ergebnis hervorbringen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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