Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/265)
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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/265)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/449
21. Wahlperiode 10.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Kay
Gottschalk, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/265 –
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen
bzw. dessen zuständigen Bundesministers
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren.
Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem
Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des
Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das
Bundesgesundheitsministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel
bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium
119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/ar
ticle252613914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Million
en-Klage-vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des
Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene
anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden
Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung
muss der Steuerzahler finanzieren.
Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als
Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie
Strafanträge stellen und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner
Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi
k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec
k-673ef9084df82f515063e1e6).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von
Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht.
Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze
der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische
Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140).
Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf
daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199
219; 137, 185, 250).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
10. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei
zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich
nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von
gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der
Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträge. Zusätzlich werden bei fast
allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der
Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt. Die Fragen umfassen
Einzeldaten zu Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf
hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und
Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung untersteht als eigenständiges
Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen Kontrolle des Deutschen
Bundestages. Die Bundesregierung wird bis auf die Anzahl der Verfahren und
deren Kosten sowie zum Ausgang behördlicher Strafanträge und -anzeigen
daher keine weiteren Auskünfte zu einzelnen Verfahren erteilen.
Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des
vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc. ist
zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 des
Grundgesetzes – GG) von der Bundesregierung zu beachten. Die Fragesteller haben
ausweislich der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse bezüglich der Kosten für
anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an den einzelnen
Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen Einzelaspekten dem
Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls Verfassungsrang
zukommenden parlamentarischen Fragerecht.
Die Ermittlung der angefragten Informationen zu den Fragen 10 und 11 ist mit
einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat
in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147). Der
in Frage 10 verwendete Terminus „außergerichtliche Verfahren“ ist nicht klar
abgrenzbar, so dass hier nicht ermittelt werden kann, welche Verfahren konkret
von der Frage umfasst sein sollen. Ferner können die Fragen 10 und 11 nicht
ohne unzumutbaren Aufwand beantwortet werden, weil die Informationen
händisch ausgewertet werden müssten. Dies wäre mit einem unvertretbaren
Personalaufwand verbunden.
Die Beantwortung der Fragen bezieht sich auf Verfahren vor deutschen
Gerichten. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bleiben bei der
Beantwortung außer Betracht.
1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die
durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. durch den
zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden,
sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach
Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Name des
Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller
anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich
des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des
Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit
dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren
anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des
jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen,
Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B.
Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
Initiiert wurde eine Disziplinarklage. Weitere Angaben hierzu können im
Hinblick auf das laufende Verfahren nicht gemacht werden.
2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in
denen das BMF bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter
bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor
welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage
bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich
des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen
Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich
vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts,
Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter,
Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist
unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der
gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits
geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den
Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden
Gerichtsverfahren. Zudem wird auf die Vorbemerkung zur administrativen Überkontrolle
und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen. Das Bundesministerium der
Finanzen (Bund) war im ersten Quartal 2025 an 33 Verfahren als Beklagter bzw.
Antragsgegner beteiligt. Hiervon war das Bundesministerium der Finanzen in
sechs Verfahren anwaltlich vertreten. Für diese Verfahren sind insgesamt
Kosten in Höhe von 167 586,95 Euro entstanden (ohne Berücksichtigung von
Kostenerstattungen durch die Gegenseite).
3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMF bzw. dessen
zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit
rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe
juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des
Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten
Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMF bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung
des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und
eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)?
Der Begriff außergerichtliche Verfahren ist nicht ausreichend bestimmbar. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung hingewiesen.
Dem Bundesministerium der Finanzen sind keine außergerichtlichen Verfahren
mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung zur vorprozessualen
Durchsetzung von Ansprüchen des Bundesministeriums der Finanzen in den Jahren
2015 bis heute bekannt.
4. Wie viele Strafanträge hat das BMF bzw. der zuständige Bundesminister
im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der
zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name
des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum
Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens,
Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der
Rechtsanwaltskanzlei, die das BMF bzw. dessen zuständigen Bundesminister
vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des
Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?
5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMF bzw. dessen zuständiger
Bundesminister im ersten Quartal erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige,
Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe
zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMF bzw. dessen zuständigen
Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung
aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten,
aufschlüsseln)?
7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMF bzw. dessen
zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMF in den Jahren von
2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige
bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten,
Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens,
Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen
Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei
Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe
der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)?
Die Fragen 4, 5 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Keine.
6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMF bzw. dessen zuständiger
Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag gestellt
bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig
abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der
gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft,
Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und
Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter
Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der
Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche
Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium der Finanzen hat Kenntnis von einem Strafverfahren
wegen Beleidigung erlangt, das mit einem Freispruch abgeschlossen wurde.
Informationen zur Antragstellung liegen zu diesem Verfahren nicht vor.
8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMF gegen
ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMF in den Jahren 2015 bis
heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung
gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des
Strafantrages, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des
Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des
Beamten, gegen den Strafantrag gestellt bzw. Strafanzeige erstattet
worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Name
der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der
Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens
aufschlüsseln)?
9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren 2015 bis
heute gegen den jeweils zuständigen Bundesfinanzminister erstattet bzw.
gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages,
Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der
Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine
juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über
den Ausgang des Verfahrens, Name der Staatsanwaltschaft unter
Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen dem Bundesministerium der Finanzen keine Informationen vor.
10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das
BMF bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015
bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt
vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder
gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter
Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Der Begriff außergerichtliche Verfahren ist nicht ausreichend bestimmbar. Die
Bearbeitung von Verwaltungsverfahren erfolgt durch Bedienstete des
Bundesministeriums der Finanzen. Eine Beantwortung für den abgefragten Zeitraum
von zehn Jahren mit zumutbarem Aufwand im Hinblick auf außergerichtliche
und gerichtliche Verfahren wäre im Übrigen nicht möglich.
11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim
BMF seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der
Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium der Finanzen kann für die Vergangenheit keine
Antwort anhand der Personalverwaltungssysteme ermitteln. Diese setzen immer
auf dem aktuellen Personalbestand auf. Eine Auswertung im
Personalverwaltungssystem für Vorjahre würde also nur eine Teilmenge auswerfen, nämlich
nur die (aktuellen) Beschäftigten, die in dem jeweiligen Erfassungsjahr (z. B.
2015) bereits im Bundesministerium der Finanzen beschäftigt waren. Die
Auswertung würde somit ein unrichtiges Ergebnis hervorbringen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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