Mögliche Gefährdung der ärztlichen Versorgung im Fall eines Krieges in Deutschland
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Mögliche Gefährdung der ärztlichen Versorgung im Fall eines Krieges in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/262
21. Wahlperiode 26.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Martin Sichert, Carina Schießl,
Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Dr. Christoph Birghan, Kerstin
Przygodda, Tobias Ebenberger, Dr. Christina Baum, Ulrich von Zons, Gerold
Otten, Gerrit Huy, Birgit Bessin, Sebastian Maack, Erhard Brucker, Rocco Kever,
Bernd Schuhmann, Volker Scheurell, Dr. Malte Kaufmann, Thomas Korell, Lars
Haise, Lukas Rehm, Arne Raue, Christian Reck, Edgar Naujok, Jan Wenzel
Schmidt, Hauke Finger, Jörg Zirwes, Udo Theodor Hemmelgarn, Julian Schmidt,
Sascha Lensing, Christian Douglas und der Fraktion der AfD
Mögliche Gefährdung der ärztlichen Versorgung im Fall eines Krieges in
Deutschland
Im Fall eines Krieges in Deutschland wäre das Gesundheitswesen nach
Auffassung eines Experten nicht vorbereitet. Ein Unfallchirurg erklärte in einem
Interview mit der Zeitung „Die Welt“, dass die Masse an Verletzten das System
schnell überfordern würde (www.welt.de/gesundheit/article255745892/Klinike
n-im-Erstfall-Wir-rechnen-mit-1000-Verletzten-pro-Tag-ein-Viertel-davon-sch
wer.html).
Der Interviewte koordiniert die Versorgung von Schwerverletzten in
Deutschland und ist Generalsekretär zweier medizinischer Fachgesellschaften, der für
Unfallchirurgie und der für Orthopädie und Unfallchirurgie (www.dgu-onlin
e.de/ueber-uns/geschaeftsfuehrender-vorstand).
Seitens der Politik wird aktuell immer wieder gefordert, dass sich Deutschland
auf einen möglichen Kriegsfall vorbereiten müsse. Dies gelte nicht nur für die
Bundeswehr, sondern vor allem auch für das Gesundheitswesen und den
Zivilschutz, so u. a. die bayrische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU;
www.spiegel.de/politik/deutschland/bayerns-gesundheitsministerin-deutsche-kr
ankenhaeuser-muessen-sich-auf-kriegsfall-vorbereiten-a-67a0b160-fe74-4345-
ba0a-53de8ad400e5).
Um Deutschland für den Kriegsfall zu rüsten, haben der Deutsche Bundestag
und der Bundesrat die Lockerung der Schuldenbremse für
Verteidigungsausgaben beschlossen. Künftig wird es faktisch keine Kreditobergrenze mehr geben
(www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/schuldenpaket-bundestag-sonderver
moegen-infrastruktur-grundgesetzaenderung-faq). Die Verteidigungsausgaben
werden nur noch bis zu einer Grenze von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
(BIP) – also etwa 44 Mrd. Euro – unter die Schuldenbremse fallen (s. o.). Alles
darüber hinaus soll beliebig aus Krediten finanziert werden dürfen. Auch für
die Bundesländer wurde eine Lockerung der Schuldenbremse beschlossen:
Künftig können die Länder Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des BIP
aufnehmen (s. o.). Das entspricht derzeit etwa einer Summe von 15 Mrd. Euro (s. o.).
Außerdem wurde ein kreditfinanziertes Sondervermögen für Investitionen in
Infrastruktur von 500 Mrd. Euro beschlossen (s. o.). Als weiterer
Verwendungszweck der Gelder wird das Erreichen der „Klimaneutralität bis zum Jahr
2045“ in der Verfassung festgeschrieben (s. o.). Das Sondervermögen soll über
zwölf Jahre laufen – was im Schnitt rund 41 Mrd. Euro pro Jahr ergibt (s. o.).
100 Mrd. Euro aus dem geplanten Sondervermögen sollen die Bundesländer
erhalten (s. o.).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD findet sich folgender Satz
zur „Krisenfesten Versorgung“: „Wir schaffen gesetzliche Rahmenbedingen für
den Gesundheitssektor und den Rettungsdienst im Zivilschutz- sowie
Verteidigungs- und Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung und
eindeutigen Zuständigkeiten.“ (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag20
25_bf.pdf, S. 112, zuletzt abgerufen am 5. Mai 2025). Eine Aussage, die in den
Augen der Fragesteller sehr vage ist und dazu noch unter
Finanzierungsvorbehalt steht (Koalitionsvertrag, S. 51).
Nach dem von der Welt interviewten Unfallchirurgen braucht es etwa 3 000
Ärzte in Deutschland, die Kriegsverletzungen behandeln können (www.wel
t.de/gesundheit/article255745892/Kliniken-im-Erstfall-Wir-rechnen-mit-1000-
Verletzten-pro-Tag-ein-Viertel-davon-schwer.html). Davon sei Deutschland
aber weit entfernt (s. o.). Spezielle Kurse der Deutschen Gesellschaft für
Unfallchirurgie (DGU) zur Vorbereitung auf einen Krieg oder Terroranschlag
richteten sich an erfahrene Mediziner (s. o.). Die Kosten für diese
Fortbildungskurse zahlten die Mediziner entweder selbst oder die Krankenhäuser übernehmen
sie (s. o.). Eine Förderung durch öffentliche Mittel fände hingegen nicht statt
(s. o.). Gerade einmal 900 Absolventen seien bislang von der Deutschen
Gesellschaft für Unfallchirurgie entsprechend fortgebildet worden (s. o.). Das
bedeutet, dass z. B. Schuss- oder Brandwunden, Verletzungen, die durch moderne
Waffensysteme entstehen, und Explosionsverletzungen nicht im nötigen
Umfang verarztet werden könnten (s. o.).
Das Abrechnungssystem der Krankenhäuser sei, so der Interviewte (vgl.
Artikel Welt), für zivile Kliniken gemacht, für einen gebrochenen Arm oder eine
Blinddarmoperation (s. o.). Kriegsverletzungen seien drei- bis viermal so
aufwendig (s. o.). Momentan gingen die Krankenhäuser aus humanitärem Ansatz
in finanzielle Vorleistung (s. o.). Die von der vorigen Bundesregierung
versprochenen 50 Mio. Euro als zusätzliche Vergütung des Mehraufwandes für die
bislang behandelten Kriegsverletzten aus der Ukraine müssen fließen, so der
Interviewte (s. o.). 1 300 Ukrainerinnen und Ukrainer wurden seit Beginn des
russischen Angriffskrieges auf die Kliniken in Deutschland verteilt (s. o.). Damit
habe Deutschland in der Europäischen Gemeinschaft mehr als die Hälfte der
Verletzten übernommen (s. o.).
Der Interviewte geht davon aus, dass allein in das Gesundheitssystem knapp
420 Mio. Euro investiert werden müssten, um das Gesundheitssystem für den
Kriegsfall in Deutschland hinreichend auszustatten (s. o.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sind nach
Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell in Deutschland zugelassen?
2. Wie viele Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der
Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie sind nach Kenntnisstand der
Bundesregierung aktuell in Deutschland zugelassen?
3. Wie viele Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit den
Zusatzweiterbildungen Spezielle Unfallchirurgie und Notfallchirurg als
Personenzertifikat sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell in
Deutschland zugelassen?
4. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Anteil der in
der Frage 1 genannten Fachärzte in der Bundeswehr (bitte in Zahl der
Ärzte, Bundesland, Alter des Arztes aufteilen)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Anteil der in
der Frage 2 genannten Fachärzte in der Bundeswehr (bitte in Zahl der
Ärzte, Bundesland, Alter des Arztes aufteilen)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Anteil der in
der Frage 3 genannten Fachärzte in der Bundeswehr (bitte in Zahl der
Ärzte, Bundesland, Alter des Arztes aufteilen)?
7. Wie viele der in Frage 4 aufgeführten Fachärzte sind nach Kenntnisstand
der Bundesregierung im Ausland stationiert (bitte nach Zahl, Alter der
Ärzte sowie Land und Dauer der Stationierung aufschlüsseln)?
8. Wie viele der in Frage 5 aufgeführten Fachärzte sind nach Kenntnisstand
der Bundesregierung im Ausland stationiert (bitte nach Zahl, Alter der
Ärzte sowie Land und Dauer der Stationierung aufschlüsseln)?
9. Wie viele der in Frage 6 aufgeführten Fachärzte sind nach Kenntnisstand
der Bundesregierung im Ausland stationiert (bitte nach Zahl, Alter der
Ärzte sowie Land und Dauer der Stationierung aufschlüsseln)?
10. Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer wurden nach Kenntnisstand der
Bundesregierung seit Beginn des Krieges in der Ukraine auf deutsche
Kliniken verteilt, wie hoch waren die Kosten insgesamt für die ärztliche
Versorgung und für die Rehabilitationsmaßnahmen von Ukrainerinnen und
Ukrainern in Deutschland, und wer hat in welcher Höhe die Kosten
hierfür getragen?
11. Ist nach Auffassung der Bundesregierung das deutsche
Gesundheitssystem auf einen Krieg in Deutschland in ausreichendem Maß vorbereitet,
wenn nein, welche Maßnahmen, Investitionen müssten in welchem
Zeitraum ergriffen werden, um ein kriegstüchtiges Gesundheitssystem zu
schaffen, wie hoch sind die Kosten hierfür, und mit wie vielen Verletzten
rechnet die Bundesregierung im Falle eines Krieges in Deutschland (bitte
auch die wesentlichen Faktoren für die Kostenkalkulation angeben)?
12. In welcher Menge müssten nach Auffassung der Bundesregierung
zusätzliche Notfallinstrumente und Notfallmaterialien angeschafft werden, um
im Kriegsfall zu gewährleisten, dass Krankenhäuser vier Wochen
unabhängig arbeiten könnten, und wie hoch wären die Kosten hierfür?
13. Wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung in Deutschland in den
Jahren von 2023 bis heute Krisenübungen in Krankenhäusern
durchgeführt, wenn ja, in welcher Anzahl, in welchem Jahr, in welchen
Bundesländern, wer hat die Übungen durchgeführt, wie hoch waren die Kosten,
wer hat diese Kosten getragen, und wenn nein, warum nicht?
14. Wie viele Ärzte fehlen und wie viel Krankenhauspersonal fehlt nach
Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell, um die medizinische
Versorgung im Fall eines Krieges in Deutschland gewährleisten zu können?
Berlin, den 14. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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