Wissenschaftskooperation mit der Ukraine und Unterstützung beim Wiederaufbau von Forschungsinfrastrukturen
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Wissenschaftskooperation mit der Ukraine und Unterstützung beim Wiederaufbau von Forschungsinfrastrukturen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3499
21. Wahlperiode 13.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan, Dr. Alaa Alhamwi, Sara Nanni, Claudia Roth, Robin
Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wissenschaftskooperation mit der Ukraine und Unterstützung beim
Wiederaufbau von Forschungsinfrastrukturen
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die
Ukraine hat auch das dortige Wissenschafts-, Forschungs- und
Innovationssystem schwer getroffen. Wie drastisch und existenziell diese Bedrohung ist,
zeigte sich unter anderem in der Nacht auf den 2. Juli 2026, als ein massiver
russischer Drohnen- und Raketenangriff auf Kyjiw das traditionsreiche, einhundert
Jahre alte O.V. Palladin-Institut für Biochemie der Nationalen Akademie der
Wissenschaften der Ukraine schwer beschädigte (www.science.org/content/arti
cle/major-ukraine-research-center-damaged-russian-strikes). Zwei der vier
Institutsgebäude wurden weitgehend zerstört, Labore brannten aus oder wurden
durch Löschwasser geflutet, und durch den flächendeckenden Stromausfall
droht der unwiederbringliche Verlust jahrelanger Forschungsarbeit, darunter
wertvolle Zelllinien zur Antikörperproduktion. Russlands Krieg hat die
ukrainische Forschung schwer getroffen: Russische Angriffe haben
Universitätsgebäude zerstört, Forschungsgelder wurden in die Verteidigung umgeleitet, und viele
Akademikerinnen und Akademiker haben das Land verlassen. Der Haushalt der
Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine sank zwischen 2021 und
2023 um 48 Prozent (https://sciencebusiness.net/international-news/europe-agr
ees-plan-reconstruct-ukrainian-rd). Zugleich ging die Zahl der im Land tätigen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits im Jahr 2022 um 20 Prozent
zurück; mehr als 1 500 traten dem Militär bei, und 70 wurden getötet. Während
der zivile Forschungs- und Innovationssektor in der Ukraine großen
Herausforderungen gegenübersteht, ist im Bereich der Verteidigungs- und Dual-Use-
Technologien eine bemerkenswerte Innovationsdynamik zu verzeichnen, die
durch die Kriegslage erzwungen wurde. Vor diesem Hintergrund hat die
International Coalition for Science, Research and Innovation in Ukraine im Rahmen
der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz die „Danziger Erklärung“ (Gdańsk
Declaration) am 26. Juni 2026 verabschiedet (https://research-and-innovation.ec.euro
pa.eu/document/download/ba6590f5-3c39-443a-8b46-56b60138c69f_en?filena
me=gdan%CC%81sk-declaration-science-research-innovation-ukraine.pdf).
Das Abkommen wurde von der Bundesregierung, vertreten durch das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR),
unterzeichnet. Die Erklärung formuliert unter anderem das ambitionierte Ziel, die
ukrainischen R&I (Research and Innovation)-Ausgaben langfristig an die EU-
Benchmark von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) heranzuführen und
das Land tiefer in den Europäischen Forschungsraum zu integrieren. Aus Sicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller steht die Bundesrepublik Deutschland,
als einer der wichtigsten Partner der Ukraine im Wissenschaftsbereich, in der
Verantwortung, dieses multilaterale Bekenntnis nun mit konkreten operativen
und finanziellen Maßnahmen zu unterlegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Haushaltsmittel hat die Bundesregierung seit Beginn des
russischen Gesamtinvasionskrieges 2022 jährlich bis zum Stichtag 1. Juli 2026
spezifisch für die Unterstützung des ukrainischen Wissenschafts-,
Forschungs- und Innovationssystems bereitgestellt (bitte nach
Einzelplänen, Haushaltsjahren und den jeweils geförderten Programmlinien
aufschlüsseln)?
2. In welchem Umfang wurden die seit 2022 aufgelegten akademischen
Sonderprogramme (wie das DAAD (Deutscher Akademische
Austauschdienst)-Programm „Zukunft Ukraine“ oder
Sonderausschreibungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Alexander-von-
Humboldt-Stiftung) im laufenden Haushaltsjahr 2026 finanziert, und wie
sieht die budgetäre Planung des BMFTR für diese Linien im
Haushaltsjahr 2027 aus?
3. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Gesamtausmaß
der physischen Zerstörung wissenschaftlicher Infrastrukturen in der
Ukraine (Institute, Großgeräte, Bibliotheken), und in welchem finanziellen
oder materiellen Umfang (z. B. durch Bereitstellung von
Notstromaggregaten, Laborersatzgeräten oder Reagenzien) hat sich die Bundesrepublik
Deutschland bisher konkret an der akuten Nothilfe oder dem
Wiederaufbau von R&I-Gebäuden beteiligt?
4. Welche unmittelbaren politischen oder finanziellen Verpflichtungen leitet
die Bundesregierung aus der Unterzeichnung der Danziger Erklärung
(Gdańsk Declaration) am 26. Juni 2026 für ihr eigenes zukünftiges
Handeln ab?
5. Durch welche konkreten bilateralen oder im Rahmen der EU
koordinierten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung die Ukraine dabei zu
unterstützen, die in der Erklärung anvisierte Zielmarke von 3 Prozent des
BIP für F&E (Forschung und Entwicklung)-Ausgaben schrittweise nach
Kriegsende zu erreichen?
6. In welchen der drei im Zuge der Danziger Konferenz aktivierten
Arbeitsgruppen (Communities of Interest zu den Themen: 1. Gerätespenden, 2.
Diaspora und Internationalisierung, 3. Regionale Entwicklung durch R&I)
übernimmt die Bundesregierung bzw. das BMFTR die Federführung oder
eine aktive Mitarbeit (https://research-and-innovation.ec.europa.eu/news/a
ll-research-and-innovation-news/members-international-coalition-
scienceresearch-and-innovation-ukraine-sign-gdansk-declaration-2026-07-02_en?
prefLang=de)?
7. Inwieweit plant die Bundesregierung, deutsche staatliche
Entwicklungsbanken, insbesondere die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-
Bankengruppe, in die Umsetzung der Danziger Erklärung einzubinden,
um gezielt Finanzierungslinien für den Wiederaufbau zerstörter
Forschungsinfrastrukturen in der Ukraine bereitzustellen?
8. Welche konkrete Strategie verfolgt die Bundesregierung, um neben
staatlichen Mitteln auch privates Kapital und den Privatsektor für gemeinsame
markt- und anwendungsorientierte Forschungs- und Innovationsprojekte
mit der Ukraine zu mobilisieren?
9. Wie koordiniert die Bundesregierung ihre nationalen Förderinstrumente
mit den anderen internationalen Gebern und multilateralen
Entwicklungsbanken innerhalb des neu geschaffenen Steuerungsmechanismus (Regular
Consultation Mechanism) der Koalition?
10. Welche bestehenden Programme der Bundesregierung unterstützen
ukrainische Universitäten gezielt beim Aufbau von modernen
Wissenschaftsmanagementstrukturen (Grant Offices), um deren Fähigkeit zur
eigenständigen Einwerbung und Administration von EU-Drittmitteln (z. B. im
Rahmen von Horizon Europe) zu stärken?
11. Wie viele ukrainische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen haben
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 bis 2026 als
Hauptkoordinatoren an Projekten des Programms Horizon Europe
teilgenommen, und in wie vielen dieser Fälle waren deutsche Einrichtungen als
Konsortialpartner beteiligt?
12. Welche technischen, rechtlichen und finanziellen Vorkehrungen trifft die
Bundesregierung, um ukrainischen Forscherinnen und Forschern
innerhalb der Ukraine einen systematischen und kostenfreien digitalen
Fernzugriff auf deutsche Großforschungsanlagen zu ermöglichen, und inwieweit
existieren hierzu bereits Pilotprojekte?
13. Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, die Ukraine bei der
rechtlichen und administrativen Anpassung ihres Wissenschaftssystems an
die Standards des Europäischen Forschungsraums beratend zu
unterstützen, und wenn ja, welche Beratungsmandate wurden hierzu erteilt?
14. Wie unterstützt die Bundesregierung den Aufbau von wissenschaftlichen
Beratungsmechanismen und wissenschaftlichen Beiräten in der Ukraine,
um evidenzbasierte Regierungsentscheidungen während des
Wiederaufbaus zu stärken?
15. Welche spezifischen wissenschaftlichen Kooperationen fördert der Bund,
um die Ukraine gezielt bei der Erfüllung der wissenschafts- und
technologiepolitischen Auflagen im Rahmen ihres EU-Beitrittsprozesses zu
unterstützen?
16. Wie viele ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden
mit Stand vom 1. Juli 2026 über öffentlich finanzierte Stipendien oder
Arbeitsverträge an deutschen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (Brücken- und Notfallstipendien) gefördert (bitte
nach Bundesländern und dem Geschlecht der Geförderten aufschlüsseln)?
17. Welche empirischen Erkenntnisse oder Umfragen liegen der
Bundesregierung zu den Rückkehrabsichten der seit Beginn des russischen
Angriffskrieges nach Deutschland gekommenen ukrainischen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund
das Risiko einer dauerhaften Abwanderung wissenschaftlicher Fachkräfte
aus der Ukraine und des damit verbundenen Verlusts von Forschungs- und
Innovationskapazitäten?
18. In welcher Form stimmen sich das BMFTR und das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ab, um
sicherzustellen, dass der Wiederaufbau von Bildungs- und
Forschungskapazitäten eine prioritäre Rolle in der nationalen
Gesamtwiederaufbaustrategie für die Ukraine einnimmt?
19. Welche bürokratischen, zollrechtlichen oder exportkontrollrechtlichen
Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit beim
Transfer von ausgesonderten, aber voll funktionsfähigen wissenschaftlichen
Geräten und Sachspenden aus den Beständen deutscher Universitäten in die
Ukraine, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Hemmnisse
abzubauen?
20. Wie bewertet die Bundesregierung das Innovationspotenzial des
ukrainischen Start-up- und Tech-Sektors (insbesondere Drohnentechnologie, KI,
IT) für den Wissenstransfer nach Deutschland, und gibt es gemeinsame
Innovationscluster?
21. Welche konkreten Programme zum Ausbau psychologischer und
psychotherapeutischer Versorgung in der Ukraine unterstützt die
Bundesregierung, und welche Kooperationen mit ukrainischen Partnerinstitutionen
existieren bereits?
22. In welcher Form stimmen sich das BMFTR und das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) ab, um den sicherheitspolitischen
Wissenstransfer des ukrainischen Start-up- und Tech-Sektors zu fördern und zu
strukturieren?
Berlin, den 6. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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