Entwicklung und aktuelle Situation zu Affenpocken und Hepatitis unbekannter Ätiologie bei Kindern in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/182)
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Entwicklung und aktuelle Situation zu Affenpocken und Hepatitis unbekannter Ätiologie bei Kindern in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/182)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/390
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/182 –
Entwicklung und aktuelle Situation zu Affenpocken und Hepatitis unbekannter
Ätiologie bei Kindern in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/3125 aus dem Jahr 2022 streben die Fragesteller
eine Aktualisierung des Informationsstands und eine Einschätzung zur
aktuellen Situation und zu zukünftigen Maßnahmen an.
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Deutschland gegen
Affenpocken den Pockenimpfstoff Imvanex bestellt (www.bundesgesundheits
ministerium.de/themen/affenpockenvirus.html; www.rki.de/DE/Content/Kom
missionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2022-07-21.html). In Deutschland sind
seit über zehn Jahren ungefähr 100 Millionen Dosen Pockenimpfstoff einer
älteren Generation eingelagert, die wegen des ungünstigeren
Nebenwirkungsprofils nicht gegen die Affenpocken zum Einsatz kommen sollen (www.focu
s.de/gesundheit/news/affenpocken-breiten-sich-aus-brauchen-wir-jetzt-wiede
r-eine-impfung_id_105812594.html#:~:text=Deutschland%20h%C3%A4lt%2
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V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 28. November 2022 offiziell
empfohlen, die englische Bezeichnung „Monkeypox“ (auf Deutsch:
„Affenpocken“) in Mpox umzubenennen. Die Bundesregierung schließt sich der
Empfehlung der WHO vollumfänglich an. Infolge dessen verwendet die
Bundesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage ausschließlich den nun
international gebräuchlichen und anerkannten Begriff „Mpox“.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 2. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich die Zahl der Affenpockenfälle und der Fälle von Hepatitis
unbekannter Ätiologie bei Kindern seit der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3125 entwickelt?
3. Wie haben sich die jeweiligen Fallzahlen (vgl. Fragen 1 und 2) seit 2021
entwickelt?
4. Welche regionalen Unterschiede in der Häufigkeit von Affenpocken und
Hepatitis bei Kindern sind seitdem ggf. festgestellt worden?
Die Fragen 1, 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Robert Koch-Institut (RKI) wurden mit Datenstand 20. Mai 2025
insgesamt 4 327 Mpox-Fälle gemeldet, hiervon 99,3 Prozent bei Männern. 6,4
Prozent der Fälle wurden hospitalisiert, es gab in Deutschland bisher keinen
Todesfall. Es handelte sich nahezu ausschließlich um Mpox-Fälle der Klade IIb.
Die ersten Fälle von Mpox-Infektionen in Deutschland wurden im Mai 2022
gemeldet und waren Fälle der Klade IIb. Seit dem letzten Bericht der
Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/3125) kam es durch die durch die
Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen im Herbst 2022 zu einem starken
Rückgang des damaligen Ausbruchsgeschehens.
Seit Juli 2023 werden auf sehr niedrigem Niveau (null und zwölf Fällen pro
Woche) Fälle berichtet, im zweiten Halbjahr 2024 ist es zu einem leichten
Wiederanstieg von Fällen (ein bis 25 Fälle pro Woche) gekommen.
Hinsichtlich der regionalen Unterschiede war im Herbst 2024 ein Anstieg von
Fällen insbesondere in Hamburg zu verzeichnen, der nach einigen Wochen
wieder zurückging. Im Januar und Februar 2025 war ein kurzfristiger Anstieg von
Fällen in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen, gefolgt von einem Anstieg von
Fällen in Berlin im März und April 2025.
Im Hinblick auf Hepatitis unbekannter Ätiologie bei Kindern in Deutschland
wurden der Bundesregierung seit April 2022 insgesamt 22 Fälle (2022: n = 19,
2023: n = 3) von schwerer akuter non-A-E Hepatitis mit Verdacht auf unklare
Ursache oder mit Adenovirus-Nachweis bei Kindern und Jugendlichen mit
Erkrankungsbeginn seit Beginn des Jahres 2022 übermittelt. Die Meldungen
kamen aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.
2. Gibt es seitdem (vgl. Frage 1) neue, nach Auffassung der
Bundesregierung besorgniserregende Ausbrüche oder Veränderungen in der
Verbreitung der Affenpocken oder Hepatitis unbekannter Ätiologie in
Deutschland (bitte ausführen)?
Nein.
5. Wie viele Fälle von Hepatitis unbekannter Ätiologie führten in den
einzelnen Jahren zum Tod, zu bleibenden Schäden beziehungsweise sind
folgenlos ausgeheilt, in wie vielen Fällen war eine Lebertransplantation
erforderlich, in wie vielen Fällen scheiterte sie an einem fehlenden
Spenderorgan?
Der Bundesregierung wurde im Rahmen der aktiven Surveillance zwischen
Mai 2022 und Mai 2023 von den acht pädiatrischen Leberzentren in
Deutschland insgesamt neun Fälle von fulminantem Leberversagen unbekannter
Ursache oder mit Adenovirus-Nachweis mit Listung für eine
Lebertransplantation, Lebertransplantation (n = 5) und/oder Tod (n = 1) bei Kindern/Jugendlichen
berichtet.
Dieser Wert ist vergleichbar mit den Fallzahlen der Vorjahre 2017 bis 2021
(je fünf bis 14 Fälle).
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu bleibenden Schäden,
folgenloser Ausheilung und möglicherweise fehlenden Spenderorganen vor.
6. Welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es ggf. hinsichtlich
der Ursachen der Hepatitis unbekannter Ätiologie bei Kindern?
7. Gibt es neue Erkenntnisse über mögliche Übertragungswege bei
Affenpocken und Hepatitis unbekannter Ätiologie bei Kindern?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine neuen Erkenntnisse zu möglichen
Übertragungswegen von Mpox vor.
Die Ursachen der Hepatitis unbekannter Ätiologie bei Kindern ist weiterhin
nicht abschließend geklärt. Hypothesen sehen möglicherweise eine
Kombination aus adeno-assoziierten Viren und genetischer Prädisposition als einen
Risikofaktor.
8. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Bekämpfung von Affenpocken
ausreichend Impfstoff beschafft, oder gab es eine Überbeschaffung?
9. Wenn es zu einer Überbeschaffung von Impfstoffen gekommen ist,
welche Menge an überschüssigen Dosen wurde eingekauft, und was ist
mit diesen überschüssigen Dosen passiert (vgl. Frage 8)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Impfstoff JYNNEOS® wurde im Jahr 2022 vom Bundesministerium für
Gesundheit auf Basis des § 79 Absatz 4a des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur
Sicherstellung der Versorgung der deutschen Bevölkerung zentral beschafft.
Die Beschaffung des Mpox-Impfstoffs basierte auf dem geschätzten Bedarf für
die postexpositionelle und präexpositionelle Impfung zum Schutz vor Mpox.
Die Verteilung in Deutschland erfolgte an die Länder, die um eine
bedarfsgerechte Bestellung gebeten wurden. Rund 117 000 Impfstoffdosen, die nicht von
Ländern bestellt wurden, wurden im Jahr 2024 an das Bundesministerium der
Verteidigung abgegeben, davon wurden 100 000 Dosen im Rahmen der Spende
der deutschen Bundesregierung aufgrund eines akuten Ausbruchsgeschehens
nach Afrika abgegeben. Eine Entsorgung aus den zentralen Beständen des
Bundes erfolgte bisher nicht.
10. Welche finanziellen Aufwendungen sind der Bundesregierung durch die
Beschaffung des Impfstoffs für Affenpocken entstanden, und welche
spezifischen Kosten entstanden ggf. durch die Überbeschaffung?
11. Welche zusätzlichen Kosten sind der Bundesregierung durch die
Vernichtung oder das Lagern überschüssiger Impfstoffe angefallen?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahr 2022 sind Ausgaben von rund 25,7 Mio. Euro für die Beschaffung von
Mpox-Impfstoffen entstanden.
Die zentrale Lagerung erfolgte über bestehende Lagerkapazitäten der zentral
beschafften COVID-19-Impfstoffe. Eine genaue Angabe zu den Lagerkosten ist
daher nicht möglich. Es fand keine Entsorgung der vom Bund beschafften
Impfstoffe auf Bundesebene statt.
12. Welche Lehren wurden seitens der Bundesregierung ggf. aus der
aktuellen Situation zur Impfstoffbeschaffung gezogen, und gibt es ggf.
Maßnahmen zur Vermeidung von Überbestellungen oder einer ineffizienten
Nutzung von Impfstoffen in zukünftigen Pandemien oder
Krankheitsausbrüchen, und wenn ja, welche sind dies?
13. Wie plant die Bundesregierung ggf., zukünftige Impfstoffbedarfe besser
zu prognostizieren, um eine Überbeschaffung zu vermeiden?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundlage der Impfstoff-Bedarfsplanung der Bundesregierung bildet
insbesondere die jeweils aktuelle Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission
(STIKO) sowie die Bedarfsschätzung auf Grundlage verfügbarer Daten des
RKI z. B. zur Größe von Indikationsgruppen. Abhängig vom Erreger können
zudem Daten zu z. B. saisonal durchgeführter Impfungen relevant sein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
14. Hat sich die Einschätzung der Bundesregierung zur Einlagerung von
Pockenimpfstoff bzw. zum Austausch eingelagerter Bestände durch den
Affenpockenausbruch zwischenzeitlich geändert, wurde oder wird jetzt zum
Beispiel erwogen, den eingelagerten Impfstoff ggf. auch schon vor
Ablauf seiner Haltbarkeitsdauer durch Imvanex zu ersetzen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die bisherige Einlagerung von
Pockenimpfstoffen der ersten und zweiten Generation grundsätzlich durch Imvanex zu
ersetzen. Es wird geprüft, ob bzw. in welcher Weise der Einsatz von Imvanex
für bestimmt Personengruppen einen zusätzlichen Nutzen haben könnte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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