Stand des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
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Stand des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/113
21. Wahlperiode 07.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Clara Bünger, Agnes Conrad, Dr. Fabian
Fahl, Katrin Fey, Jan Köstering, Nicole Gohlke, Sahra Mirow, Lea Reisner, Julia-
Christina Stange, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Sascha H. Wagner und der
Fraktion Die Linke
Stand des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Im September 2020 wurde der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
(ÖGD) ins Leben gerufen (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/ges
undheitswesen/pakt-fuer-den-oegd.html). Damit soll der ÖGD „in ganz
Deutschland mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen, modernisiert
und vernetzt werden“. Für die Jahre 2021 bis 2026 stellen Bund und EU
insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viel Geld wurde den Ländern und Kommunen im Rahmen des Pakts
für den ÖGD nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung gestellt,
und wie viel wurde abgerufen?
2. Wie viel Geld kam aus dem EU-Haushalt, und welche Vorhaben wurden
konkret mit diesen Mitteln umgesetzt?
3. Wie viele neue Stellen (Vollzeitäquivalente) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund des ÖGD-Pakts neu geschaffen, und welche
Vereinbarungen mit den Ländern bzw. Kommunen gibt es, dass diese
Stellen auch nach der Bundesförderung weiter bestehen?
4. Wie viel der geplanten 800 Mio. Euro für Digitalisierung ist nach
Kenntnis der Bundesregierung der Anteil für Digitalisierung jeweils für Länder,
für Kommunen, für Bund und wie viel für andere Zwecke geplant worden,
und wie viel wurde davon jeweils tatsächlich abgerufen?
5. Wie viel Geld entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung konkret auf
Länder und Kommunen und Ein-Land-für-Alle (ELFA)-Maßnahmen?
6. Zu welchem Anteil werden die Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung
abgerufen?
7. Für welche Projekte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Bundeszuschuss gewährt für
a) ELFA-Maßnahmen,
b) länderkoordinierende Maßnahmen,
c) Modellprojekte
(bitte jeweils Höhe des Zuschusses und Gesamtvolumen der Projekte
benennen)?
8. Wie viele Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
abgeschlossen, in Arbeit oder wurden noch nicht begonnen, und welche Summen
wurden in diesem Zusammenhang zurückgezahlt und welche noch nicht
ausgeschüttet?
9. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Projektträger eingesetzt, welche Projektträger wurden jeweils beauftragt, und wie
viel kostet das bzw. hat das gekostet?
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Rechenschaftsbericht,
bzw. wie können die Ergebnisse und Arbeitsstände der Projekte öffentlich
nachvollzogen werden?
11. Welche Instanzen zur Qualitätssicherung wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in welcher Phase der Projektentwicklung etabliert?
12. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Projekten mit einem
Zuschussvolumen von über 1 Mio. Euro
a) eine externe Begutachtung?
b) eine wettbewerbliche Vergabe?
13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Beratungsleistungen im
Rahmen der Konzeption des Pakts in Anspruch genommen, und wenn ja,
wofür, und mit welchen Kosten?
14. Welche Beratungsfirmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung
beteiligt, und auf welchem Wege wurden die entsprechenden Dienstleister
ausgewählt?
15. Welche weiteren Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Pakt entstanden?
16. Welche Funktion hat der Beirat für den Pakt für den ÖGD nach Kenntnis
der Bundesregierung?
17. Wie viele Mitglieder besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale
bzw. IT-Kompetenz bzw. einen Informatikhintergrund?
18. Inwiefern wurde bei der Bundesregierung erwogen, Aufgaben der
Gesundheitsämter bundesweit zu vereinheitlichen, um einen gemeinsamen
digitalen und skalierbaren Kern zu entwickeln?
19. Gibt es Vorgaben oder Wünsche vonseiten der Bundesregierung zur
Umsetzung von Softwareentwicklung bezüglich Open Source oder
proprietären Lösungen, und welche ist nach Ansicht der Bundesregierung
sinnvoller?
20. Ist die ELFA-Maßnahme zur Schnittstellenstandardisierung
abgeschlossen, und wenn nein, wie ist der Stand der ELFA-Maßnahmen, und wann
können die Akteure mit belastbaren Schnittstellenstandards rechnen?
21. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Fertigstellung der
einheitlichen Wasser-Fachanwendung (WAFA) zu rechnen (gesundheitsa
mt-2025.de/projekte/projektvorstellungen/einheitliche-wasser-fachanwend
ung-wafa-fuer-bayern-und-thueringen), und ist eine proprietäre oder eine
Open-Source-Lösung geplant?
22. Wird die WAFA-Anwendung nach Kenntnis der Bundesregierung
unproblematisch an bestehende Kernanwendungen anbindbar sein?
23. Warum gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zahlreiche
verschiedene Modellprojekte zur Schuleingangsuntersuchung, obwohl sie sich
inhaltlich standardisieren lassen?
24. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
entwickelten Fachanwendungen interoperabel sind?
25. Sind der Bundesregierung Hinweise auf Parallelentwicklungen bei der
Digitalisierung bekannt, und inwiefern sieht die Bundesregierung
Doppelentwicklungen als problematisch an?
26. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung verhindert, dass sich
Projekte der Länder und Kommunen doppeln, und welche
Kontrollmechanismen gibt es, die dies verhindern?
27. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des ÖGD-Pakts
strukturelle Probleme im Gesundheitsdienst identifiziert, die mittelbar
oder unmittelbar auf Klimawandel oder sich verändernde Naturräume
zurückzuführen sind, und wenn ja, welche, und inwieweit wurden hierauf
Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt?
28. Wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
ÖGD-Pakts Maßnahmen finanziert, die sich im Hinblick auf den
Klimawandel als vorteilhaft erwiesen haben und ggf. über die Förderperiode des
ÖGD hinaus verstetigt werden sollten?
Berlin, den 29. April 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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