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Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · 21/5471 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" Deutscher Bundestag Drucksache 21/5471 21. Wahlperiode 21.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir, Jamila Schäfer, Marlene Schönberger, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Marcel Emmerich, Katrin Göring-Eckardt, Michael Kellner, Sven Lehmann, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Irene Mihalic, Claudia Müller, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien hat eine umfassende Überprüfung und Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ angekündigt (https://taz.de/Familienministerin-K arin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/). Ende März 2026 wurde bekannt, dass die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ ab 2027 gestrichen werden sollen. Dies betrifft mehr als 200 Projekte bundesweit (https://taz.de/U mbau-des-Programms-Demokratie-Leben/!6164747/). Zivilgesellschaftliche Strukturen sind auf verlässliche und stabile Förderung angewiesen. In ländlichen Regionen und insbesondere in Ostdeutschland sind über das Programm funktionierende Strukturen aufgebaut worden, die oft die einzigen Räume für zivilgesellschaftliches Engagement und Austausch bieten. Viele Organisationen haben über Jahre hinweg Wissen, Erfahrung und Vertrauen vor Ort aufgebaut. Im Januar 2026 präsentierte Bundesministerin Karin Prien im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die geplanten Vorhaben ihres Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für das laufende Jahr. In der Präsentation wurde auf eine Anpassung der Evaluation des Programms als einer der nächsten Schritte hingewiesen. Es wurde außerdem angekündigt, dass erstmals sämtliche neuen Partnerorganisationen auf kommunaler Ebene erfasst und im Rahmen des „Haber-Verfahrens“ überprüft werden sollen (Ausschussdrucksache 21(13)21). In einem Interview gab die Bundesministerin Ende März 2026 an, dass alle Projekte, die einen neuen Förderantrag über das Bundesprogramm stellen, überprüft würden: „Erst mal mit öffentlich zugänglichen Quellen wie den Verfassungsschutzberichten. Das war übrigens schon immer so. Nur dann, wenn es eine Veranlassung gibt, bitten wir den Verfassungsschutz, auf diese Fälle zu schauen“ (https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-i ch-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/). Der Bundesrechnungshof kritisierte 2022, dass eine sachgerechte Zielerreichungskontrolle des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ derzeit nicht möglich wäre, weil die erforderlichen konkretisierten und ggf. mit geeigneten Indikatoren unterlegten Ziele und ein dokumentierter Ausgangszustand fehlen würden (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/20 24/demokratie-leben-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Aufbauend auf der Kritik des Bundesrechnungshofs und der Evaluationen der ersten beiden Förderperioden wurde das Programm für die dritte Förderperiode ab 1. Januar 2025 neu ausgerichtet und die Förderrichtlinie überarbeitet. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen wurden für die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2025 bis 2032) im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens 2024 für die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ definiert? a) Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen wurden im Bereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ ausgeschrieben? b) Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen wurden im Bereich „Innovationsprojekte“ ausgeschrieben? c) Wird die Zielgruppe der „stillen Mitte“ im Rahmen der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ innerhalb der dritten Förderperiode adressiert? d) Wenn ja, in welchen Themenfeldern, und mit welchen Förderzielen (bitte beispielhaft entsprechende Projekte auflisten)? e) Wenn nein, weshalb nicht?  2. Auf Grundlage welcher Kriterien und Konzeption werden die beiden Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ in der dritten Förderperiode evaluiert und auf ihre Wirkung überprüft? a) Welche Kriterien und Konzeption liegt der Evaluation und Wirkungsanalyse des Programmbereichs „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ zugrunde? b) Welche Kriterien und Konzeption liegt der Evaluation und Wirkungsanalyse des Programmbereichs „Innovationsprojekte“ zugrunde?  3. Wurden die Kriterien und die Konzeption der Evaluation und der Wirkungsanalyse des Bundesprogramms in der dritten Förderperiode gegenüber der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) verändert? a) Wenn ja, weshalb, und inwiefern? b) Wenn nein, aus welchem Grund nicht?  4. Wurden Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bereits bei der Konzeption der dritten Förderperiode berücksichtigt? a) Wenn ja, welche genau? b) Wenn nein, weshalb nicht?  5. Sind die Evaluation und die Wirkungsanalyse der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ für die dritte Förderperiode bereits abgeschlossen, liegen hierzu Ergebnisse vor, und wenn ja, wie lauten diese?  6. Wurde die Aussage der Bundesministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag im Rahmen der Aktuellen Stunde am 27. März 2026 („Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“), nicht alle Projekte hätten „sich in der Praxis bewährt“, auf Grundlage von Evaluationsergebnissen oder Ergebnissen der Wirkungsanalyse getroffen? a) Wenn ja, auf Grundlage welcher konkreten Ergebnisse genau? b) Wenn nein, auf welcher Grundlage wurden die Aussagen dann getroffen?  7. Wann wird der „Bericht der Bundesregierung zur Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme“ fertiggestellt, und enthält der Bericht Wirkungsanalysen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“?  8. Wie definiert die Bundesregierung eine unabhängige Evaluation eines Bundesprogramms, und welche Kriterien müssen dafür erfüllt werden?  9. Gibt es generelle Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit von Ressortforschungseinrichtungen? a) Wenn ja, an welchen konkret, weshalb, und wie sollen diese Zweifel in der künftigen Konzeption einer modernen Ressortforschung der Bundesregierung behoben werden? b) Welche Bundesressorts haben im Jahr 2025 Evaluationen bei von ihnen zugeordneten Ressortforschungseinrichtungen beauftragt, um welche Ressortforschungseinrichtungen und um welche Evaluationen handelt es sich jeweils konkret (bitte auflisten und Ressorts, Ressortforschungseinrichtungen und Evaluationen nennen)? c) Versteht die Bundesregierung das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) als ein unabhängiges wissenschaftliches Institut? d) Kennt und wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einschätzung des Wissenschaftsrates (siehe www.wissenschaftsrat.de/download/202 5/2514-25, S. 63 f.), wonach die DeZIM-Fachgruppe, die eine Teilevaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verantwortet, „gute Transferleistungen in Evaluation und Beratung im Themenfeld Vielfaltgestaltung und Demokratieförderung, vor allem für das BMFSFJ [damaliges Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend] und BMI [damaliges Bundesministerium des Innern und für Heimat]“ erbringt? 10. Auf welche Programmbereiche und konkreten Projekte bezieht sich die Aussage der Bundesministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag im Rahmen der Aktuellen Stunde am 27. März 2026 („Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“), wonach „Teile des Programms ohne jeden Zweifel erfolgreich“ seien (bitte Beispiele nennen), und wann und auf welcher Grundlage wird ein Projekt als erfolgreich erachtet? 11. Besteht eine Zusammenarbeit zwischen Projekten, die im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ gefördert werden, und den sogenannten Regelstrukturen? a) Wenn ja, auf wie viele Projekte trifft dies zu? b) Wenn ja, wie ist diese Zusammenarbeit ausgestaltet? c) Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen der Zusammenarbeit von Projekten mit einer Förderzusage für die Laufzeit eines Jahres mit den sogenannten Regelstrukturen hinsichtlich ihrer Wirkung und nachhaltigen Mittelverwendung? 12. Welche Programmbereiche werden künftig die nun wegfallenden Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ ersetzen? 13. Plant die Bundesregierung eine Zusammenlegung der Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus, und wenn ja, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen? 14. Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen werden die für 2027 geplanten Neuausschreibungen für Projekte adressieren? 15. Wann genau wird das Ausschreibungsverfahren für Projekte mit einem Projektstart 2027 beginnen, und welche konkreten Verfahrensschritte wird es beinhalten? 16. Wie genau wird das Auswahlverfahren für Projekte mit einem Projektstart 2027 ausgestaltet sein, und wird es eine externe Begutachtung der Projekteinreichungen geben (bitte die konkreten Verfahrensschritte und den angestrebten Zeitplan bis zur Förderzusage nennen)? 17. Wird sich das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für Projekte mit einem Projektstart 2027 vom Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für Projekte der dritten Förderperiode unterscheiden, wenn ja, inwiefern, und weshalb? 18. Wird die Evaluation und Wirkungsanalyse der neu auszuschreibenden Projekte sich in die bestehende Evaluation und Wirkungsanalyse der dritten Förderperiode einfügen oder wird es eine neu konzeptionierte Evaluation und Wirkungsanalyse geben, und wenn es eine Neukonzeptionierung geben sollte, welche Kriterien und Konzeption wird dieser zugrunde liegen? 19. Werden Projekte in Zusammenarbeit mit kommunalen Regelstrukturen mehrjährige Förderzusagen oder Bewilligungen erhalten? a) Wenn ja, für wie lange? b) Wenn nein, wie werden die Wirkung und die nachhaltige Mittelverwendung bei diesen Projekten garantiert? 20. Da die Bundesministerin Karin Prien laut eigener Aussage in der „taz“ (siehe https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nich t-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/) für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend „viele Gespräche mit den Trägern und vielen Experten“ zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms geführt hat, welche Gespräche mit welchen Trägern und Experten genau wurden denn im Detail in diesem Rahmen geführt (bitte jeweils mit Teilnehmenden und Datum auflisten), und welche Hinweise hat das BMBFSFJ konkret zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms in diesen Gesprächen erhalten? 21. Wieso soll Vielfalt kein Förderziel des Bundesprogramms mehr sein, obwohl sich die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, dass der „Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten […] eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität“ entgegengesetzt werden soll (siehe www.koalitionsvertrag2025.de/sites/w ww.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 85)? 22. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen ein, die die geplanten Umstrukturierungen des Bundesprogramms auf Landesebene haben werden, und wurden die Bundesländer schon über die genaue Ausgestaltung der Umstrukturierung informiert? a) Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, warum nicht? 23. Wie soll die gewachsene regionale Projektinfrastruktur aufgefangen und langfristig abgesichert werden in ländlichen und insbesondere ostdeutschen Regionen, wo es keine breit etablierte Förderlandschaft durch Unternehmen, Institutionen, Kirchengemeinden oder weitere gibt? 24. Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Projektträgern der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ darüber geführt, wie sichergestellt werden kann, dass aufgebaute Strukturen und erarbeitete Expertise nicht verloren gehen und die begonnene präventiv-pädagogische Arbeit fortgeführt werden kann? a) Wenn ja, was sind die konkreten Pläne zur Sicherung der aufgebauten Strukturen und erarbeiteten Expertise? b) Wenn nein, weshalb nicht? 25. Wurden die Projektträger, deren Projekte bislang in den Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ gefördert werden, von der Bundesregierung auf die neuen Fördermöglichkeiten ab 2027 hingewiesen? a) Wenn ja, wann, und in welcher Form? b) Wenn nein, weshalb nicht, und wann plant die Bundesregierung, die Projektträger zu informieren? 26. Wie hoch sind die voraussichtlichen Personalkosten und der voraussichtliche Personalaufwand für die geplante Umstrukturierung des Bundesprogramms, und wie werden diese im Haushalt 2026 und 2027 abgebildet? 27. Soll das „Haber-Verfahren“ im Rahmen der unabhängigen Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder zur Bewertung von Projekten, die durch das Programm gefördert werden, genutzt werden? 28. Wie genau ist die Überprüfung aller neuen Partnerorganisationen in den Kommunen im Rahmen des „Haber-Verfahrens“, die von Bundesministerin Karin Prien angekündigt wurde, ausgestaltet? a) Wird ein zweistufiges Verfahren angewendet, in dem zunächst alle Organisationen durch eine einfache Suche im Verfassungsschutzbericht überprüft werden und nur diejenigen Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht auftauchen, durch eine weitergehende Recherche des Bundesamtes für Verfassungsschutz überprüft werden? b) Wenn ja, war dieses Verfahren seit der ersten Ankündigung von Bundesministerin Karin Prien, alle neuen Partnerorganisationen im „Haber-Verfahren“ zu überprüfen, so geplant oder wurden das Ausmaß und der genaue Ablauf der Überprüfung in der Zwischenzeit geändert? c) Wenn ja, welche Änderungen am geplanten Verfahren waren dies konkret, und mit welcher Begründung wurden diese vorgenommen? Berlin, den 14. April 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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