Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"
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Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5471
21. Wahlperiode 21.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir,
Jamila Schäfer, Marlene Schönberger, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle
Schauws, Nyke Slawik, Marcel Emmerich, Katrin Göring-Eckardt, Michael Kellner,
Sven Lehmann, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Irene Mihalic, Claudia Müller, Julia
Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin
Prien hat eine umfassende Überprüfung und Umstrukturierung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ angekündigt (https://taz.de/Familienministerin-K
arin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/). Ende
März 2026 wurde bekannt, dass die Programmbereiche „Entwicklung einer
bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ ab 2027 gestrichen
werden sollen. Dies betrifft mehr als 200 Projekte bundesweit (https://taz.de/U
mbau-des-Programms-Demokratie-Leben/!6164747/).
Zivilgesellschaftliche Strukturen sind auf verlässliche und stabile Förderung
angewiesen. In ländlichen Regionen und insbesondere in Ostdeutschland sind
über das Programm funktionierende Strukturen aufgebaut worden, die oft die
einzigen Räume für zivilgesellschaftliches Engagement und Austausch bieten.
Viele Organisationen haben über Jahre hinweg Wissen, Erfahrung und
Vertrauen vor Ort aufgebaut. Im Januar 2026 präsentierte Bundesministerin Karin
Prien im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die
geplanten Vorhaben ihres Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für das laufende Jahr. In der Präsentation
wurde auf eine Anpassung der Evaluation des Programms als einer der nächsten
Schritte hingewiesen. Es wurde außerdem angekündigt, dass erstmals sämtliche
neuen Partnerorganisationen auf kommunaler Ebene erfasst und im Rahmen
des „Haber-Verfahrens“ überprüft werden sollen
(Ausschussdrucksache 21(13)21). In einem Interview gab die Bundesministerin Ende März 2026
an, dass alle Projekte, die einen neuen Förderantrag über das Bundesprogramm
stellen, überprüft würden: „Erst mal mit öffentlich zugänglichen Quellen wie
den Verfassungsschutzberichten. Das war übrigens schon immer so. Nur dann,
wenn es eine Veranlassung gibt, bitten wir den Verfassungsschutz, auf diese
Fälle zu schauen“ (https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-i
ch-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/).
Der Bundesrechnungshof kritisierte 2022, dass eine sachgerechte
Zielerreichungskontrolle des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ derzeit nicht
möglich wäre, weil die erforderlichen konkretisierten und ggf. mit geeigneten
Indikatoren unterlegten Ziele und ein dokumentierter Ausgangszustand fehlen
würden (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/20
24/demokratie-leben-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Aufbauend
auf der Kritik des Bundesrechnungshofs und der Evaluationen der ersten
beiden Förderperioden wurde das Programm für die dritte Förderperiode ab 1.
Januar 2025 neu ausgerichtet und die Förderrichtlinie überarbeitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und
Zielgruppen wurden für die dritte Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ (2025 bis 2032) im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
2024 für die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ definiert?
a) Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und
Zielgruppen wurden im Bereich „Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur“ ausgeschrieben?
b) Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und
Zielgruppen wurden im Bereich „Innovationsprojekte“ ausgeschrieben?
c) Wird die Zielgruppe der „stillen Mitte“ im Rahmen der
Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ innerhalb der dritten Förderperiode adressiert?
d) Wenn ja, in welchen Themenfeldern, und mit welchen Förderzielen
(bitte beispielhaft entsprechende Projekte auflisten)?
e) Wenn nein, weshalb nicht?
2. Auf Grundlage welcher Kriterien und Konzeption werden die beiden
Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ in der dritten Förderperiode evaluiert und auf ihre
Wirkung überprüft?
a) Welche Kriterien und Konzeption liegt der Evaluation und
Wirkungsanalyse des Programmbereichs „Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur“ zugrunde?
b) Welche Kriterien und Konzeption liegt der Evaluation und
Wirkungsanalyse des Programmbereichs „Innovationsprojekte“ zugrunde?
3. Wurden die Kriterien und die Konzeption der Evaluation und der
Wirkungsanalyse des Bundesprogramms in der dritten Förderperiode
gegenüber der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) verändert?
a) Wenn ja, weshalb, und inwiefern?
b) Wenn nein, aus welchem Grund nicht?
4. Wurden Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs am Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ bereits bei der Konzeption der dritten Förderperiode
berücksichtigt?
a) Wenn ja, welche genau?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
5. Sind die Evaluation und die Wirkungsanalyse der Programmbereiche
„Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ für die dritte Förderperiode bereits abgeschlossen, liegen hierzu
Ergebnisse vor, und wenn ja, wie lauten diese?
6. Wurde die Aussage der Bundesministerin Karin Prien im Deutschen
Bundestag im Rahmen der Aktuellen Stunde am 27. März 2026 („Demokratie
leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“), nicht alle
Projekte hätten „sich in der Praxis bewährt“, auf Grundlage von
Evaluationsergebnissen oder Ergebnissen der Wirkungsanalyse getroffen?
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher konkreten Ergebnisse genau?
b) Wenn nein, auf welcher Grundlage wurden die Aussagen dann
getroffen?
7. Wann wird der „Bericht der Bundesregierung zur Arbeit und Wirksamkeit
der Bundesprogramme“ fertiggestellt, und enthält der Bericht
Wirkungsanalysen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“?
8. Wie definiert die Bundesregierung eine unabhängige Evaluation eines
Bundesprogramms, und welche Kriterien müssen dafür erfüllt werden?
9. Gibt es generelle Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit von
Ressortforschungseinrichtungen?
a) Wenn ja, an welchen konkret, weshalb, und wie sollen diese Zweifel
in der künftigen Konzeption einer modernen Ressortforschung der
Bundesregierung behoben werden?
b) Welche Bundesressorts haben im Jahr 2025 Evaluationen bei von
ihnen zugeordneten Ressortforschungseinrichtungen beauftragt, um
welche Ressortforschungseinrichtungen und um welche Evaluationen
handelt es sich jeweils konkret (bitte auflisten und Ressorts,
Ressortforschungseinrichtungen und Evaluationen nennen)?
c) Versteht die Bundesregierung das Deutsche Zentrum für Integrations-
und Migrationsforschung (DeZIM) als ein unabhängiges
wissenschaftliches Institut?
d) Kennt und wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einschätzung
des Wissenschaftsrates (siehe www.wissenschaftsrat.de/download/202
5/2514-25, S. 63 f.), wonach die DeZIM-Fachgruppe, die eine
Teilevaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verantwortet,
„gute Transferleistungen in Evaluation und Beratung im Themenfeld
Vielfaltgestaltung und Demokratieförderung, vor allem für das BMFSFJ
[damaliges Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend] und BMI [damaliges Bundesministerium des Innern und für
Heimat]“ erbringt?
10. Auf welche Programmbereiche und konkreten Projekte bezieht sich die
Aussage der Bundesministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag im
Rahmen der Aktuellen Stunde am 27. März 2026 („Demokratie leben –
Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“), wonach „Teile des
Programms ohne jeden Zweifel erfolgreich“ seien (bitte Beispiele
nennen), und wann und auf welcher Grundlage wird ein Projekt als
erfolgreich erachtet?
11. Besteht eine Zusammenarbeit zwischen Projekten, die im
Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ gefördert
werden, und den sogenannten Regelstrukturen?
a) Wenn ja, auf wie viele Projekte trifft dies zu?
b) Wenn ja, wie ist diese Zusammenarbeit ausgestaltet?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen der
Zusammenarbeit von Projekten mit einer Förderzusage für die Laufzeit eines
Jahres mit den sogenannten Regelstrukturen hinsichtlich ihrer Wirkung
und nachhaltigen Mittelverwendung?
12. Welche Programmbereiche werden künftig die nun wegfallenden
Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ ersetzen?
13. Plant die Bundesregierung eine Zusammenlegung der Opferberatungen
rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen
Rechtsextremismus, und wenn ja, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung
getroffen?
14. Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und
Zielgruppen werden die für 2027 geplanten Neuausschreibungen für Projekte
adressieren?
15. Wann genau wird das Ausschreibungsverfahren für Projekte mit einem
Projektstart 2027 beginnen, und welche konkreten Verfahrensschritte wird
es beinhalten?
16. Wie genau wird das Auswahlverfahren für Projekte mit einem Projektstart
2027 ausgestaltet sein, und wird es eine externe Begutachtung der
Projekteinreichungen geben (bitte die konkreten Verfahrensschritte und den
angestrebten Zeitplan bis zur Förderzusage nennen)?
17. Wird sich das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für Projekte mit
einem Projektstart 2027 vom Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für
Projekte der dritten Förderperiode unterscheiden, wenn ja, inwiefern, und
weshalb?
18. Wird die Evaluation und Wirkungsanalyse der neu auszuschreibenden
Projekte sich in die bestehende Evaluation und Wirkungsanalyse der
dritten Förderperiode einfügen oder wird es eine neu konzeptionierte
Evaluation und Wirkungsanalyse geben, und wenn es eine Neukonzeptionierung
geben sollte, welche Kriterien und Konzeption wird dieser zugrunde
liegen?
19. Werden Projekte in Zusammenarbeit mit kommunalen Regelstrukturen
mehrjährige Förderzusagen oder Bewilligungen erhalten?
a) Wenn ja, für wie lange?
b) Wenn nein, wie werden die Wirkung und die nachhaltige
Mittelverwendung bei diesen Projekten garantiert?
20. Da die Bundesministerin Karin Prien laut eigener Aussage in der „taz“
(siehe https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nich
t-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/) für das Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend „viele Gespräche mit den
Trägern und vielen Experten“ zur Weiterentwicklung des
Bundesprogramms geführt hat, welche Gespräche mit welchen Trägern und Experten
genau wurden denn im Detail in diesem Rahmen geführt (bitte jeweils mit
Teilnehmenden und Datum auflisten), und welche Hinweise hat das
BMBFSFJ konkret zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms in
diesen Gesprächen erhalten?
21. Wieso soll Vielfalt kein Förderziel des Bundesprogramms mehr sein,
obwohl sich die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD in ihrem
Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, dass der „Polarisierung und
Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch
Rechtspopulisten und -extremisten […] eine Politik der Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität“
entgegengesetzt werden soll (siehe www.koalitionsvertrag2025.de/sites/w
ww.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 85)?
22. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen ein, die die geplanten
Umstrukturierungen des Bundesprogramms auf Landesebene haben
werden, und wurden die Bundesländer schon über die genaue Ausgestaltung
der Umstrukturierung informiert?
a) Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
23. Wie soll die gewachsene regionale Projektinfrastruktur aufgefangen und
langfristig abgesichert werden in ländlichen und insbesondere
ostdeutschen Regionen, wo es keine breit etablierte Förderlandschaft durch
Unternehmen, Institutionen, Kirchengemeinden oder weitere gibt?
24. Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Projektträgern der
Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“
und „Innovationsprojekte“ darüber geführt, wie sichergestellt werden
kann, dass aufgebaute Strukturen und erarbeitete Expertise nicht verloren
gehen und die begonnene präventiv-pädagogische Arbeit fortgeführt
werden kann?
a) Wenn ja, was sind die konkreten Pläne zur Sicherung der aufgebauten
Strukturen und erarbeiteten Expertise?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
25. Wurden die Projektträger, deren Projekte bislang in den
Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ gefördert werden, von der Bundesregierung auf die neuen
Fördermöglichkeiten ab 2027 hingewiesen?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Form?
b) Wenn nein, weshalb nicht, und wann plant die Bundesregierung, die
Projektträger zu informieren?
26. Wie hoch sind die voraussichtlichen Personalkosten und der
voraussichtliche Personalaufwand für die geplante Umstrukturierung des
Bundesprogramms, und wie werden diese im Haushalt 2026 und 2027 abgebildet?
27. Soll das „Haber-Verfahren“ im Rahmen der unabhängigen Evaluation des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder zur Bewertung von
Projekten, die durch das Programm gefördert werden, genutzt werden?
28. Wie genau ist die Überprüfung aller neuen Partnerorganisationen in den
Kommunen im Rahmen des „Haber-Verfahrens“, die von
Bundesministerin Karin Prien angekündigt wurde, ausgestaltet?
a) Wird ein zweistufiges Verfahren angewendet, in dem zunächst alle
Organisationen durch eine einfache Suche im
Verfassungsschutzbericht überprüft werden und nur diejenigen Organisationen, die im
Verfassungsschutzbericht auftauchen, durch eine weitergehende
Recherche des Bundesamtes für Verfassungsschutz überprüft werden?
b) Wenn ja, war dieses Verfahren seit der ersten Ankündigung von
Bundesministerin Karin Prien, alle neuen Partnerorganisationen im
„Haber-Verfahren“ zu überprüfen, so geplant oder wurden das
Ausmaß und der genaue Ablauf der Überprüfung in der Zwischenzeit
geändert?
c) Wenn ja, welche Änderungen am geplanten Verfahren waren dies
konkret, und mit welcher Begründung wurden diese vorgenommen?
Berlin, den 14. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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