Kraftstoffausfuhren der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder in die Ukraine und Behandlung der Erlöse aus der treuhänderischen Verwaltung
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Kraftstoffausfuhren der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder in die Ukraine und Behandlung der Erlöse aus der treuhänderischen Verwaltung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7770
21. Wahlperiode 31.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Georg Schroeter, Kay-Uwe Ziegler, Enrico
Komning, Volker Scheurell, René Bochmann, Stefan Keuter, Thomas Ladzinski,
Wolfgang Wiehle, Udo Hemmelgarn, Rainer Rothfuß, Alexis Giersch, Rainer Groß
und der Fraktion der AfD
Kraftstoffausfuhren der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder in die Ukraine
und Behandlung der Erlöse aus der treuhänderischen Verwaltung
Die PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder ist der zentrale
Versorgungsbetrieb für Kraftstoffe in Berlin und Brandenburg. Nach Angaben des
Unternehmens stellt die PCK 90 Prozent der Versorgung mit Benzin, Kerosin, Diesel
und Heizöl in beiden Bundesländern sicher (vgl. www.pck.de). Die Anteile der
Rosneft-Gruppe an der Raffinerie stehen seit September 2022 unter
treuhänderischer Verwaltung der Bundesnetzagentur nach dem Energiesicherungsgesetz.
Die Bundesregierung ist damit im Hinblick auf diese Anteile nicht nur
Beobachterin des Marktgeschehens, sondern über die Fachaufsicht in die Verwaltung
der PCK eingebunden.
Auf vier Schriftliche Fragen des Fragestellers René Springer zu
Kraftstoffausfuhren aus Schwedt in die Ukraine (Antworten auf die Schriftlichen Fragen 58,
59, 60 und 61 auf Bundestagsdrucksache 21/7434) hat die Bundesregierung
keine Mengen-, Anteils- oder Zeitangaben mitgeteilt. Sie hat auf das Betriebs-
und Geschäftsgeheimnis der Anteilseigner verwiesen und ergänzt, aus
deutschen Raffinerien würden in der Regel marginale Mengen direkt in die Ukraine
exportiert. Eine Abwägung zwischen dem parlamentarischen
Informationsanspruch und den geltend gemachten Geheimhaltungsinteressen enthalten die
Antworten nicht; die Möglichkeit einer Übermittlung in eingestufter Form über
die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages wird nicht erörtert. Auch
die Frage nach der Behandlung der auf die treuhänderisch verwalteten Anteile
entfallenden Gewinne wurde nicht beantwortet.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begrenzen Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse Dritter den Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages, entbinden die Bundesregierung aber nicht von einer im Einzelfall
begründeten Abwägung und von der Prüfung, ob eine Auskunft in aggregierter
oder eingestufter Form möglich ist (vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/Sha
redDocs/Entscheidungen/DE/2017/11/es20171107_2bve000211.html?nn=6
8080).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Januar 2023 in der PCK Raffinerie GmbH hergestellte Kraftstoffe in die
Ukraine ausgeführt (bitte nach Kalenderjahr, Kraftstoffart und Menge in
Tonnen aufschlüsseln)?
2. Welchen Anteil an der in Schwedt insgesamt hergestellten
Kraftstoffmenge machten die in Frage 1 erfragten Ausfuhren aus (bitte in Prozent je
Kalenderjahr angeben)?
3. Welche Mengen an Mineralölerzeugnissen der Warennummer 2710
wurden ausweislich der Außenhandelsstatistik in den Kalenderjahren 2023,
2024 und 2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 aus Deutschland in die
Ukraine ausgeführt (bitte nach Kalenderjahr und Warenuntergruppe in
Tonnen aufschlüsseln)?
4. Hat die Bundesregierung geprüft, ob nach Kalenderjahren aggregierte
Mengenangaben Rückschlüsse auf einzelne Lieferbeziehungen zulassen,
und mit welchem Ergebnis?
5. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die in Frage 1 erbetenen Angaben in
eingestufter Form über die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages bereitgestellt werden können (bitte Zeitpunkt und Ergebnis der
Prüfung angeben, andernfalls begründen, weshalb eine solche Prüfung
unterblieben ist)?
6. Wurden Lieferungen von Kraftstoffen aus deutschen Raffinerien in die
Ukraine seit dem 1. Januar 2023 mittelbar oder unmittelbar aus Mitteln
des Bundes, aus der Ukraine-Fazilität oder sonstigen Programmen der
Europäischen Union, aus Hilfs- oder Wiederaufbauprogrammen oder über
Exportkreditgarantien des Bundes finanziert oder abgesichert (bitte nach
Instrument, Kalenderjahr und Volumen aufschlüsseln)?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Abnehmer dieser
Lieferungen ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden,
und wenn nein, hat sie entsprechende Erkenntnisse eingeholt?
8. Wie werden die auf die treuhänderisch verwalteten Anteile der Rosneft-
Gruppe entfallenden Gewinne seit Anordnung der Treuhandverwaltung
verwendet (bitte je Geschäftsjahr angeben, ob und in welcher Höhe
ausgeschüttet, thesauriert, eingefroren oder auf Sperrkonten geführt)?
9. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Handhabung, und welche
Anordnungen oder Auflagen bestehen insoweit gegenüber der
Treuhänderin?
10. Welche Berichtspflichten bestehen zwischen der Bundesnetzagentur als
Treuhänderin und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
hinsichtlich der Absatzmärkte und Bestimmungsländer der von der
Rosneft Deutschland GmbH veräußerten Mineralölprodukte?
11. Liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus diesen
Berichtspflichten Angaben zu Ausfuhren in die Ukraine vor (bitte Zeitraum
und Detaillierungsgrad angeben)?
12. Waren der Bundesregierung Art, Umfang und Bestimmungsland der
Kraftstoffausfuhren aus Schwedt bekannt, und wenn nein, aus welchen
Gründen hat sie hierzu keine Erkenntnisse eingeholt?
13. Verfügt die Bundesregierung über eigene, von den Angaben der PCK
Raffinerie GmbH unabhängige Erkenntnisse zum Anteil der Schwedter
Produktion an der Deckung der Kraftstoffnachfrage in Berlin und
Brandenburg, und wie hoch war dieser Anteil in den Kalenderjahren 2023 bis
2025 (bitte in Prozent und nach Kraftstoffart angeben)?
14. Welche Auswirkungen haben Ausfuhren aus Schwedt nach Einschätzung
der Bundesregierung auf die Verfügbarkeit von Kraftstoffen im
Liefergebiet der Raffinerie (bitte begründen und dabei auf regionale Logistik- und
Lagerkapazitäten eingehen)?
15. Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 geprüft, ob Ausfuhren
aus der PCK Raffinerie GmbH die Versorgungssicherheit im Liefergebiet
beeinträchtigen können (bitte Zeitpunkt, Anlass und Ergebnis der Prüfung
angeben)?
16. Welche Instrumente stünden der Bundesregierung nach dem
Energiesicherungsgesetz im Fall einer Beeinträchtigung der regionalen
Versorgungssicherheit zur Verfügung, und unter welchen Voraussetzungen käme deren
Anwendung in Betracht?
Berlin, den 27. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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